Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Riester Rente

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von RobertoM
    RobertoM

    Standard Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Riester Rente

    Hallöchen.

    Ich beschäftige mich zur Zeit mit verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge. Unter anderem könnte mich auch die Riester-Rente interessieren.

    Was ich deshalb gerne wissen möchte:
    die 4% des Einkommens, die man ansparen muss, richten sie sich nach dem Bruttoeinkommen oder nach dem zu versteuernden Einkommen?
    Woran orientieren sich dann die Zulagen, die man vom Staat für das Riestern bekommt?

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Gruss RobertoM

  2. Avatar von Schnippi
    Schnippi ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    25.03.2010
    Beiträge
    10
    Danke
    0

    Standard AW: Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Riester Rente

    Hallo RobertoM,

    die 4% sind vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen zu berechnen!

    Somit nicht von dem Einkommen, was nach Abzug aller Werbungskosten etc. noch über ist (also NICHT vom zu versteuernden Einkommen).

    Hoffe die Antwort reicht so....

    Viele Grüße,
    Schnippi

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 13.01.2017, 21:55
  2. Krankenversicherung auf Beiträge zur Riester-Rente?

    Von Philipp_ im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.05.2014, 22:27
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.07.2010, 10:54
  4. Umwandlung der Riester-Rente in eine Wohn-Riester-Rente

    Von Gigaset im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 18.10.2009, 14:11
  5. Steuervorteile aufgrund der Beiträge zur Riester-Rente

    Von Panzerknacker im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 26.09.2009, 19:07

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.