Notwendige regelmäßige Zahlungen vom Unterhalt abzugsfähig?

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  1. Avatar von Vatersorge
    Vatersorge

    Standard Notwendige regelmäßige Zahlungen vom Unterhalt abzugsfähig?

    Guten Morgen Leute,

    ich war noch nie hier im Forum, habe aber ein ganz großes Problem und hoffe, hier Hilfe zu finden. Ich habe eine Arbeitsstelle in 100km Entfernung, weswegen ich dort eine kleine Wohnung gemietet habe. Jetzt soll ich von meinen 1450 Euro netto meinem studierenden Sohn 488 Euro Unterhalt zahlen.

    Dann kann ich aber kaum noch die Miete von 200 Euro am Arbeitsort bezahlen, ohne dass ich am Hungertuch nagen muss. Kennt jemand die Regelungen in solchen Fällen?

    Danke. MfG.

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Ausrufezeichen AW: Notwendige regelmäßige Zahlungen vom Unterhalt abzugsfähig?

    Hallo armer Vater,

    also die 488, Euro brauchst Du schon mal nicht in voller Höhe zahlen.

    Der Gestzgeber billigt Dir einen notwendigen Selbstbehalt zu ! Dabei macht er Unterschiede, ob man erwerbstätig ist oder arbeitslos. Der SB eines Erwerbstätigen liegt höher / 1100, Euro , als bei Arbeitslosen /890,- Euro.
    Also blieben bei Dir schon mal bei 1450 Euro Netto - 1100 Euro SB nur 350 Euro Leistungsfähigkeit übrig.
    Betriebsbedingte Aufwendungen können auch zusätzlich Berücksichtigung finden.

    Wer bekommt das staatliche Kindergeld??? Auch das ist anrechenbar!!

    Ich empfehle Dir unbedingt dich diesbezüglich rechtlich beraten zu lassen. Nutze die Beratungsmöglichkeiten bei den Sozialämtern. Sollte dies nicht zielführend sein, wende die an einen Anwalt für Sozialrecht. Unter Umständen steht Dir sogar Prozesskostenbeihilfe zu.

    Für mehr Info kannst auch mal hier schauen:

    Volljaehrigenunterhalt - Unterhalt - Kinder - volljaehrig - Rang - Barunterhalt - Betreungsunterhalt - Arbeit - Ausbildung - Schule - Studium - Selbstbehalt - Haushalt - Eltern - Taschengeld - Zusammenhang - Zweitausbildung - Schulausbildung


    mfg
    Mike

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