Krankenversicherung bei Selbstständigkeit und Angestellenverhältnis

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  1. Avatar von Meerkatze62
    Meerkatze62

    Standard Krankenversicherung bei Selbstständigkeit und Angestellenverhältnis

    Hallo zusammen.

    Ich arbeite in einem Büro mit 27,5 Stunden in der Woche, daher bin ich auch ganz normal krankenversichert. Jetzt möchte ich aber gerne ein Gewerbe anmelden und mich mit einem psychologischen Beratungsservice selbstständig machen.

    Wenn ich, wie ich erwarte, auf dem Gebiet gute Einnahmen haben werde, wonach richtet sich dann meine Krankenversicherung?

    Bin ich dann eher angestellt oder doch vorrangig selbstständig? Kann ich in jedem Fall in meiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder muss ich mich dann privat versichern?

    Wer kann mir Tipps geben, wie es für mich noch alles lohnenswert und bezahlbar bleibt?

    Danke für Antworten.

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Krankenversicherung bei Selbstständigkeit und Angestellenverhältnis

    Hallo

    Selbstständige können sich privat Krankenversichern, müssen aber nicht. Sie können sich auch freiwillig gesetzlich versichern. Gezahlt werden muß hier 14,9% auf den Gewinn. Der Mindestbeitrag im Monat liegt hier seit dem 01.01.2010 bei 281 € im Monat. In diesem Preis ist aber noch kein Krankentagegeld enthalten.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Krankenversicherung bei Selbstständigkeit und Angestellenverhältnis

    [quote=Meerkatze62;31157]

    Bin ich dann eher angestellt oder doch vorrangig selbstständig? Kann ich in jedem Fall in meiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder muss ich mich dann privat versichern?

    So ganz klar äußert sich der Fragesteller hier leider nicht.
    Wenn ich das richtig verstehe, will man hier das bisherige Angestelltenverhältnis mit der 27 Std -Woche auch weiterhin aufrecht erhalten und zusätzlich ein Gewerbe anmelden??

    Habe ich aber weiterhin sozialversicherungspflichtiges Einkommen, so ist dies vorranging zur zusätzlichen Selbstständigkeit zu betrachten. Soll heißen, ich unterliege auch weiterhin der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

    Alles was Gerd zur PKV / GKV geschrieben hat entspricht leider den Tatsachen. Die GkV unterstellt mir als Selbstständigen ein sogenanntes Mindesteinkommen und hat deshalb den bezifferten Eingangssatz. Ausnahmen bietet die GKV bei Existenzgründern mit Fördermaßnahmen. Dort besteht die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied, befristet, einen geringeren Beitrag zur GKV zu zahlen.

    mfg
    mike

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