Hallo zusammen,

meine Freundin möchte eine Wohnung anmieten und erhält derzeit Hartz IV, da sie aufgrund einer Erkrankung ihren Beruf momentan nicht ausüben kann und auch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat.

Der Wohnungseigentümer möchte für die Miete einen Bürgen haben und ich würde diese Bürgschaft auch sehr gerne übernehmen. Aber auch ich hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Rückgaben auf dem Girokonto und leichte Zahlungsschwierigkeiten.

Schränkt das meine Bonität als Bürge ein oder muss die nicht genauso gut sein wie die des Kreditnehmers?

grus Jake