Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von Sebi29
    Sebi29

    Standard Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

    Hallo Leute,

    das ist zwar nicht die offizielle Version, aber ich habe schon den Eindruck, dass die Banken Unterschiede machen bei ihren Kunden. Sicher würden sie das nicht zugeben, aber meine Bank möchte ganz offensichtlich niemanden, der Hartz-IV bezieht. Ich bin schon seit Jahren mit einem Sparbuch dort und wollte jetzt auch mein Girokonto dorthin verlegen, bin aber seit drei Monaten in Hartz-IV. Das wird sich bestimmt auch wieder ändern, denn ich bin auf der Suche nach einer Stelle. Das habe ich der Dame bei der Bank auch gesagt, aber sie kam mir dann mit Begründungen wie: unregelmäßige Kontoführung bei der anderen Bank, Lastschriftrückgaben usw. Hat sie das Recht, mir ein Konto zu verweigern?

    Gruss.

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

    Title
    Moderator
    seit
    23.11.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    3.116
    Danke
    242

    Standard AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

    Rein gesetzliches ist das nicht erlaubt, was die liebe Frau da tut. Nur eine Bank muss dir ja nicht ein Konto geben... auch wenn der Grund Sozial sehr unverträglich ist. Ich würde mich beim Bankleiter beschweren.

  3. Avatar von Doso
    Doso ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.12.2009
    Beiträge
    321
    Danke
    18

    Standard AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

    Nur Sparkassen in einigen Bundesländern haben einen Kontrahierungszwang. Die anderen Banken haben sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, das sie "Jedermann Konten" anbieten, also Girokonten auf Guthabenkonten. Dafür gibt es aber kein Gesetz oder so, von daher tut eine Bank nichts illegales wenn sie jemandem kein Konto gibt.

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

    Title
    Moderator
    seit
    23.11.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    3.116
    Danke
    242

    Standard AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

    Zitat Zitat von Doso
    Nur Sparkassen in einigen Bundesländern haben einen Kontrahierungszwang. Die anderen Banken haben sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, das sie "Jedermann Konten" anbieten, also Girokonten auf Guthabenkonten. Dafür gibt es aber kein Gesetz oder so, von daher tut eine Bank nichts illegales wenn sie jemandem kein Konto gibt.
    So stimmt das nicht ganz... die Bank hat ein Selbstverpflicht unterschrieben und sich nicht daran zu halten ist nicht Strafbar. Ein Konto aber abzulehnen mit der Begründung das er Sozial schwach ist hingegen schon und verstößt sogar gegen das Grundgesetz der Gleichberechtigung.

  5. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.03.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    446
    Danke
    31

    Standard AW: Können Banken Konten für Hartz-IV-Empfänger ablehnen?

    Zitat Zitat von Sebi29
    aber sie kam mir dann mit Begründungen wie: unregelmäßige Kontoführung bei der anderen Bank, Lastschriftrückgaben usw. Hat sie das Recht, mir ein Konto zu verweigern?
    Das hat dann aber nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sondern mit Geschäftsinteressen.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 24.10.2011, 13:59
  2. Was sind die Vergünstigungen als Hartz IV-Empfänger?

    Von Waclaw im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11.08.2011, 11:13
  3. Bieten alle Banken Konten für Tagesgeld an?

    Von aravski im Forum Banken & Sparkassen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 04.07.2011, 21:42
  4. Anspruch auf Kreditkarte trotz Hartz-IV-Empfänger

    Von soccer im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.10.2009, 19:12
  5. Hartz IV-Empfänger: Abwrackprämie beantragen, möglich?

    Von Maniche im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.07.2009, 17:59

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.