Habe ich trotz Zahlungsverzug einen Versicherungsschutz?

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  1. Avatar von Marian
    Marian

    Standard Habe ich trotz Zahlungsverzug einen Versicherungsschutz?

    Guten Morgen.

    Ich habe jetzt leider schon einige Male die Versicherungsprämie für mein Auto nicht pünktlich zahlen können und Mahnungen von der Versicherung erhalten. Die zurückgebuchten Beiträge werden dann im Folgemonat immer noch einmal abgebucht. Das klappt dann meistens.

    Inzwischen habe ich aber Sorge, dass ich keinen ausreichenden Versicherungsschutz habe, wenn ich den Beitrag nicht pünktlich bezahlen kann. Wer kann mir sagen, ob noch alles abgedeckt ist, wenn ich mit der Zahlung etwa zwei Wochen in Verzug bin?

    Marian

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Habe ich trotz Zahlungsverzug einen Versicherungsschutz?

    Hallo,

    wenn die Beiträge nicht pünktlich gezahlt werden und das Mahnverfahren läuft, besteht kein Versicherungsschutz mehr für die Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung.

    Erst wenn alle Beträge incl. Mahngebühren bezahlt sind besteht wieder Versicherungsschutz.

    Wenn sich das ganze häuft, wird das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen.

    Gruß

  3. Avatar von krea2011
    krea2011 ist offline

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    Standard AW: Habe ich trotz Zahlungsverzug einen Versicherungsschutz?

    Die Haftpflichtversicherung MUSS eintreten, wenn sich ein Schadensfall ergibt. Sofern sie nicht bereits die Kündigung ausgesprochen und das Straßenverkehrsamt zwecks zwangsweiser Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes angeschrieben hat.
    Da es sich nicht um einen Erstbeitrag handelt (denn bei einem solchen würde der Versicherungsschutz rückwirkend verfallen, wenn dieser nicht gezahlt wurde), muss die Haftpflichtversicherung den Versicherungsvertrag zunächst kündigen. Dies erfolgt von Versicherer zu Versicherer in unterschiedlichen Zeiträumen.
    Aber es stimmt schon ... irgendwann wird der Versicherer eine Kündigung schicken oder zumindest schneller auf eine möglicherweise erneute Nichtzahlung reagieren - und zwar mit dem Vorgenannten. Mit der Kündigung und der möglicherweisen zwangsweisen Stilllegung ist das Ganze natürlich noch nicht gegessen. Denn die Versicherung hat ein Recht auf die Zahlung bis zur Stilllegung, so dass ein Mahnverfahren in ein Inkassoverfahren übergehen kann ... aber ich glaube, das war hier nicht gefragt )
    Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

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