Hat die Schadensfreiheitsklasse nach einer Pause noch Gültigkeit?

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  1. Avatar von Jörn303
    Jörn303

    Standard Hat die Schadensfreiheitsklasse nach einer Pause noch Gültigkeit?

    Ich bin 23 Jahre und habe seit fünf Jahren den Führerschein und auch ein Auto. Da ich aus Studiengründen im Herbst für drei Jahre nach England gehen werde, benötige ich in dieser Zeit kein Auto und würde den Versicherungsvertrag dann kündigen oder vielleicht ruhen lassen. Die Frage ist ja, ob meine bis dahin erworbene Schadensfreiheitsklasse nach drei Jahren noch Gültigkeit hat. Kann ich das erreichen, indem ich den Vertrag nur ruhen lasse? Oder spielt das keine Rolle und ich kann ihn auch kündigen? Eventuell könnt ihr mir ja sagen, was in dem Zusammenhang das Günstigste für mich ist

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Hat die Schadensfreiheitsklasse nach einer Pause noch Gültigkeit?

    Hallo Jörn,

    die Versicherung kündigen ist der falsche Weg.
    Das Auto abmelden und in einer Garage unterstellen - wäre richtig.
    Dadurch muss kein Beitrag mehr für die Versicherung bezahlt werden und der Versicherungsschutz wird in eine Ruhe-Versicherung umgewandelt.
    Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt 7 Jahre bestehen, danach verfällt er.

    Gruß Naseweis

  3. Avatar von Christiane1978
    Christiane1978 ist offline

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    Standard AW: Hat die Schadensfreiheitsklasse nach einer Pause noch Gültigkeit?

    ind er Regel bleibt der bereits erreichte Schadensfreiheitsrabatt bestehen. Es sollte aber dabei beachtet werden das in den meisten Fällen dieser mit einer Frist von 6 Jahren verjährt. Um dies zu verhindern, muss innerhalb dieses Zeitraumes ein Kraftfahrzeug auf den jeweiligen Namen zugelassen bzw. versichert werden.

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Hat die Schadensfreiheitsklasse nach einer Pause noch Gültigkeit?

    Hallo Christine,

    wenn Sie schon versuchen Antworten zu wiederholen,
    sollten Sie aber schon darüber nachdenken was Sie schreiben!

    Zitat Zitat von Christiane1978
    ind er Regel bleibt der bereits erreichte Schadensfreiheitsrabatt bestehen. Es sollte aber dabei beachtet werden das in den meisten Fällen dieser mit einer Frist von 6 Jahren verjährt. Um dies zu verhindern, muss innerhalb dieses Zeitraumes ein Kraftfahrzeug auf den jeweiligen Namen zugelassen bzw. versichert werden.
    Diese Antwort ist falsch!

    Auf den vorhandenen Schadensfreiheitsrabatt muss innerhalb von 7 Jahren, ein Folgefahrzeug versichert werden.

    Ein Fahrzeug auf den Namen zuzulassen genügt nicht, denn hier könnte auch ein anderer als Versicherungsnehmer auftreten.

    Gruß

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