Darf der Arbeitgeber den eingesparten Sozialversicherungsanteil behalten?

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  1. Avatar von Dany
    Dany

    Standard Darf der Arbeitgeber den eingesparten Sozialversicherungsanteil behalten?

    Guten Tag.

    Ich habe gerade eine große Diskussion mit meinem Arbeitgeber hinter mir. Er bot vor einiger Zeit von sich aus an, sich für uns um eine Direktversicherung zu kümmern. Es war klar, dass er nicht dazu in der Lage ist, einen Zuschuss dazu zu gewähren. Nun haben einige von uns tatsächlich vor, solche Verträge abzuschließen.
    Der Versicherungsmakler sagte uns, dass der Arbeitgeber durch diesen Abschluss seinen Anteil an der Sozialversicherung für den Sparbetrag einspart. Den darf er nach dessen Meinung auch nicht für sich behalten.
    Auf meine Frage, ob er sich denn wenigstens in Höhe dieser Einsparungen am Vertrag beteiligt, wurde erst mal abgewunken.
    Dazu sei er nicht verpflichtet. Was meint ihr dazu?

    Dany

  2. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Darf der Arbeitgeber den eingesparten Sozialversicherungsanteil behalten?

    Die Gesetzgebung ist hier ziemlich klar. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet seine Ersparnis weiter zu reichen.

  3. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Darf der Arbeitgeber den eingesparten Sozialversicherungsanteil behalten?

    die Frage hatten wir ja nun auch schon ein paar Mal im Forum. Das hört sich auch immer so an, als wären das Unsummen und der Arbeitgeber würde sich auf Kosten der Arbeitnehmer bereichern. Wie hoch sind denn die Ersparnisse des Arbeitgebers? Wer hat das mal gerechnet?

    Dennoch armselig, wer sich nicht an der Altersabsicherung seiner Mitarbeiter beteiligt. Aber das wird sich zunehmend ändern, sofern der Arbeitsmarkt weiterhin Mangen an Arbeitskräften hat. Und ja, das gilt natürlich nicht für alle, bei Geringqualifizierten mag das nicht ankommen. Geschenkt.

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