Müssen die Zulagen zur Riester-Rente jedes Jahr beantragt werden?

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2Antworten
  1. Avatar von Geddi
    Geddi

    Frage Müssen die Zulagen zur Riester-Rente jedes Jahr beantragt werden?

    Hallo

    Vor einigen Jahren hat mein Sohn mit mir zusammen eine eigene Riester-Rente für sich
    beantragt. Bei der Durchsicht der Unterlagen letztens ist uns aufgefallen, dass wir gar
    nicht sagen können, ob er in der Vergangenheit auch die Zulage des Staates erhalten hat.

    Dabei kam die Frage auf, ob er die jedes Jahr selber beantragen muss oder ob sie
    automatisch gewährt wird, wenn der Vertrag einmal zustande gekommen ist.
    Mein Sohn hat noch kein Einkommen und macht insofern auch noch keine Einkommens-
    oder Lohnsteuererklärung, bei der er die Riester-Unterlagen einreichen könnte.
    Wie kann er auf andere Art sicher stellen, dass er die Zulage bekommt?

    mfg,
    Geddi

  2. Avatar von sabine75
    sabine75 ist offline

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    Standard AW: Müssen die Zulagen zur Riester-Rente jedes Jahr beantragt werden?

    Hallo Geddi,
    ich verstehe das so, dass Sie einen Vertrag haben und für Ihren Sohn Zulagen bekommen.
    Die Zulagen werden über Ihren Versicherer bei der zuständigen Stelle beantragt und nach Prüfung der Förderberechtigung Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
    Sie müssen diese Zulagen Jahr für Jahr neu beantragen, es sei denn, Sie haben Ihrem Versicherer die Vollmacht für einen sogenannten Dauerzulagenantrag erteilt. Dann übernimmt der Versicherer die Beantragung automatisch.
    Sollte das nicht der Fall sein, und Sie haben vergessen, die Förderung zu beantragen, können Sie dies maximal 2 Jahre rückwirkend vornehmen.
    Ob und inwieweit die Zulage Ihrem Vertrag gutgeschrieben wird/wurde, können Sie der Vertragsübersicht entnehmen, die Ihnen der Versicherer jährlich übersenden muss.

  3. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Müssen die Zulagen zur Riester-Rente jedes Jahr beantragt werden?

    Hallo Geddi!

    Ich verstehe Ihren Text so, dass Ihr Sohn der Vertragsnehmer ist und selbst eine Zulage bekommen will.
    Dann müsste er aber Zulagenberechigt sein. Und aus Ihrem Text geht hervor, dass er kein Einkommen hat, also wohl auch keine Rentenversicherungsansprüche erwirbt. Wie sollte er dann zulagenberechtigt sein?

    In jedem Fall können Sie natürlich bei der Gesellschaft nachfragen, ob ein korrekter Zulangenantrag gestellt wurde und ob Zulagen eingebucht wurden.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau
    Tel: 08431 901290

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