Freistellungsaufträge, wann, wie hoch?

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  1. Avatar von Aufziehvogel
    Aufziehvogel ist offline
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    Standard Freistellungsaufträge, wann, wie hoch?

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zu Freistellungsaufträgen.
    Wann genau muss man diese einer Bank erteilen?
    Wenn ich z.b. eine Festgeld/Tagesgeldkonto anlege oder erst vor Zinsausschüttung bzw im Jahr des Zinsertrags?

    Vielleicht denke ich zu kompliziert und ich habe deshalb mit Google nichts gefunden.

    Beispiel:
    Ich lege im Juli 2011 10.000 € für 1 Jahr zu 3% an.
    Die Zinsen werden zum Vertragsende (also Juni 2012) ausgeschüttet.

    Muss ich den Freistellungsaustrag in 2011 schon erteilen oder reicht es auch Anfang 2012. (sonst hätte ich in beiden Jahren ja 300€ "blockiert")
    Zählen die 300 € Zinsen für meinen Sparerfreibetrag in 2012 oder anteilig in 2011 und 2012 mit jeweils 150 € ?

    Ich würde mich über eine kleine Erklärung sehr freuen da mir das System nicht klar ist.

    Viele Grüße
    Bob

  2. Avatar von Banker 90
    Banker 90 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsaufträge, wann, wie hoch?

    Hallo,

    in deinem beschriebenen Fall reicht es das Anfang des jahres zu machen, indem die zinszahlung stattfinden wird.

    Wichtig ist nur das früh genug zu machen, so dass die bank noch ein paar tage zeit hat das auch wirklich zu verarbeiten!

    und der zinsertrag zählt alleine für das jahr, indem die zahlung stattfindet -> 2012

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