Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

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  1. Avatar von Marek
    Marek

    Standard Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

    Hallo Leute......

    Bis jetzt habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
    Ich bin alleine, verdiene etwa 22000 Euro brutto im Jahr und habe eigentlich auch nichts, was ich absetzen könnte.
    Freunde haben mich davor gewarnt, eine Steuererklärung zu machen, weil sie sagten, dass ich sie dann jedes Jahr machen müsste und unter Umständen sogar noch etwas an das Finanzamt nachzahlen muss.
    Ist es wirklich so, dass ich dann immer verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ich es einmal gemacht habe?

    Marek

  2. Avatar von Lumo
    Lumo ist offline

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    Standard AW: Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

    Angestellter oder Selbstständiger?
    Als Angestellter (ohne extrem hohe Kapitalerträge oder sonstige Sonderfälle) mußt Du Dir wegen Nachzahlungen kaum eine Sorge machen. Eine Steuererklärung reicht man eher ein, um Werbungskosten geltend zu machen und um Geld wiederzubekommen.
    Du kannst ja die Pauschalbeträge ansetzen. Erst höhere Beträge, als die von den Pauschalen abgedeckten muß man über Quittungen bzw. Ansetzung der Pendlerpauschale nachweisen.

    Ob man eine einmal eingereichte Steuerklärung in den Folgejahren immer wieder abgeben muß kann ich Dir nicht sicher beantworten. Ist nur Halbwissen, aber ich würde vermuten, dass das wirklich der Fall ist.

    Ich würde mir mal ein günstiges Steuerprogramm besorgen. Wenn Du noch keine Erklärung abgegeben hast, dann kannst Du theoretisch noch die Erklärungen der letzten Jahre einreichen (irgendeine Frist gibt es da. Glaube die letzten 4 Jahre sind möglich). Geschätzt kostet ein Steuerprogramm (nicht gerade ein ganz aktuelles aus 2012) 15 bis 30€.
    Die gängigen Programme sind "Idiotensicher". Man kann wirklich nichts falsch machen und steigt leicht durch....

    Spiel mal mit Deinen Daten durch, ob Du etwas wiederbekommen kannst. Wenn ja, dann super. Wenn nicht, dann weißt Du es zumindest.

    Hier ein Test bei chip.de
    Steuersoftware 2012: Vergleich von WISO Sparbuch, Taxman & Co. - CHIP Online

  3. Avatar von msfinanz
    msfinanz ist offline

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    Standard AW: Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

    Einkommensteuergesetz 2012:

    § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    (1) (weggefallen)
    (2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

    1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a , oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt (Anm.: z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld ...)unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

    2. wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat; das gilt nicht, soweit nach § 38 Absatz 3a Satz 7 Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern für den Lohnsteuerabzug zusammengerechnet worden ist;

    3. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 200 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 19 400 Euro übersteigt ;

    3a. wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26 , 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;

    4. wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt worden ist und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10 200 Euro übersteigt oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 19 400 Euro übersteigt; dasselbe gilt für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 2 gehört oder für einen beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, wenn diese Eintragungen auf einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 Satz 1) erfolgt sind;

    4a. wenn bei einem Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen,

    a) bis c) (weggefallen)

    d) im Fall des § 33a Absatz 2 Satz 5 [1] das Elternpaar gemeinsam eine Aufteilung des Abzugsbetrags in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragt oder

    e) im Fall des § 33b Absatz 5 Satz 3 das Elternpaar gemeinsam eine Aufteilung des Pauschbetrags für behinderte Menschen oder des Pauschbetrags für Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragt.

    2 Die Veranlagungspflicht besteht für jeden Elternteil, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat;

    5. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 nach § 39b Absatz 3 Satz 9 oder für einen sonstigen Bezug nach § 39c Absatz 3 ermittelt wurde;

    5a. wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist ( § 39b Absatz 3 Satz 2 , § 41 Absatz 1 Satz 7 , Großbuchstabe S);

    6. wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat;

    7. wenn

    a) für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Absatz 1 bei der Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39) ein Ehegatte im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 berücksichtigt worden ist oder

    b) für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 3 oder des § 1a gehört, Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Absatz 2 gebildet worden sind; das nach § 39 Absatz 2 Satz 2 bis 4 zuständige Betriebsstättenfinanzamt ist dann auch für die Veranlagung zuständig;
    8. wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. 2 Der Antrag ist durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.

  4. Avatar von Lumo
    Lumo ist offline

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    Standard AW: Gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

    Ah ja.... Das ist besonders hilfreich.

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