Muss der Name auf der eVB der des späteren Halters sein?

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  1. Avatar von Bolle
    Bolle

    Frage Muss der Name auf der eVB der des späteren Halters sein?

    Hallo zusammen,

    am Wochenende möchte ich mit meinem Sohn, der gerade den Führerschein gemacht hat,
    nach einem Auto Ausschau halten. Dazu habe ich jetzt bei meiner Versicherung angerufen
    und mir eine so genannte eVB geben lassen. Habe aber leider vergessen zu fragen, ob der
    Name, auf den diese Nummer dort jetzt läuft auch der sein muss, auf den dann später die
    Zulassung bzw. die Versicherung lautet. Wir sind uns nämlich noch gar nicht darüber einig,
    auf wen das Auto jetzt überhaupt lauten soll und ob die Versicherung schon von unserem
    Sohn übernommen wird oder wir das vorläufig noch übernehmen. Bis wann müssen wir das
    spätestens entscheiden?

    mfg, Bolle

  2. Avatar von Matthiashase
    Matthiashase ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    17.02.2012
    Beiträge
    32
    Danke
    7

    Standard AW: Muss der Name auf der eVB der des späteren Halters sein?

    Die Versicherung hinterlegt in der eVB eine der drei Möglichkeiten:
    - ein abweichender Halter ist nicht erlaubt
    - ein abweichender Halter ist konkret angegeben
    - jeder beliebige Halter ist zulässig

    Wenn man keine speziellen Angaben bei der Versicherung macht, wird der Name des Versicherungsnehmers hinterlegt, der dann auch der Halter sein muss. Dann kann mit der eVB nur der Versicherungsnehmer das Fahrzeug auf sich zulassen.

    Für vom Versicherungsnehmer abweichende Halter wird übrigens meist ein Aufschlag verlangt.

    Am günstigsten kommt es, wenn das Auto erstmal als Zweitwagen auf dich angemeldet wird und dein Sohn kann dann die SF-Klasse in ein paar Jahren übernehmen.

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