Bleibe ich in der deutschen Krankenkasse bei Aufenthalt im Ausland

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  1. Avatar von Matteu
    Matteu

    Frage Bleibe ich in der deutschen Krankenkasse bei Aufenthalt im Ausland

    Liebe Finanzexperten.,

    es ist alles noch nicht spruchreif, aber mein Chef hat mich gestern gefragt, ob ich es mir wohl vorstellen könnte, für zwei oder drei Jahre nach China zu gehen.
    Wir sind hier zuhause auch noch gar nicht am Ende mit unseren Überlegungen, sondern versuchen erst mal, alle möglichen Informationen zusammen zu tragen.
    Was mich zum Beispiel beschäftigt ist die Frage, ob ich während dieser Zeit denn in meiner deutschen Krankenkasse bleiben kann.
    Ich habe jetzt nicht das allergrößte Vertrauen zu dem chinesischen Gesundheitssystem und würde deshalb gerne auf Nummer sicher gehen.
    Ist es möglich, das soweit beizubehalten?

    Gruss, Matteu

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Bleibe ich in der deutschen Krankenkasse bei Aufenthalt im Ausland

    Hallo,

    hier stellt sich die Frage ob Du in der GKV oder in der PKV bist.

    Als PKV-Versicherter musst Du den Auslandsaufenthalt Deiner Versicherung melden und anfragen, ob eine Erweiterung fürs Ausland möglich ist.

    Als GKV-Versicherter leistet Deine Krankenkasse nicht in China,
    da mit diesem Land kein Sozialabkommen besteht.

    Also musst Du über eine private Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

    Viele Grüße!
    Norbert Uhrig

  3. Avatar von MaNiBu
    MaNiBu ist offline

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    Standard AW: Bleibe ich in der deutschen Krankenkasse bei Aufenthalt im Ausland

    Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für eine im Vorfeld befristete Dauer ins Ausland schickt reden wir von einer Entsendung, dass heißt, dass die deutschen Rechtsvorschriften weiter Anwendung finden.

    Oder kurz: Ihre Mitgliedschaft bei der deutschen Krankenkasse bleibt bestehen. Sollte ein Familienversicherter in Deutschland bleiben, erhält dieser die Leistungen weiter in Deutschland.

    Aber wie der Vorposter schon schrieb, leistet keine gesetzliche Krankenkasse für Leistungen in China. Es gibt zwar Sozialverischerungsabkommen, aber dieses beschränkt sich nur auf Angelegenheiten der Rentenversicherung.

    Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgeber für die Kosten der medizinischen Behandlungen aufzukommen. Der Arbeitgeber kann dann wiederum die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen, aber maximal in der Höhe in der Sie im Inland entstanden werden. (vgl. § 17 Abs. 1 + 2 SGB V)

    Ihr MaNiBu

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