Ist die Krankenversicherun beim dualen Studium über den Arbeitgeber?

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  1. Avatar von Tenor48
    Tenor48

    Standard Ist die Krankenversicherun beim dualen Studium über den Arbeitgeber?

    Unser Sohn wird demnächst sein Abitur machen und möchte gerne einen dualen Studiengang
    beginnen. Der gliedert sich ja in einen Ausbildungsteil bei einem Unternehmen und einem Anteil
    Studium. Während der kompletten Zeit erhält er dann ein Ausbildungsentgelt von der Firma.
    Bedeutet das auch, dass er über diese Firma dann in der Krankenversicherung ist oder müssen
    wir Eltern ihn dann noch weiterhin wie gehabt in der Familienversicherung führen?
    Das wäre ja auch ok, aber wir würden es gerne wissen, um keine Lücke entstehen zu lassen.

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Ist die Krankenversicherun beim dualen Studium über den Arbeitgeber?

    Hallo Tenor48!

    In allen Fällen von Studenten im dualen Studium die ich bisher kennen gelernt habe, hat der Student über 400 € monatlich verdient.
    Daher sind diese Studenten, aus Sicht der Krankenkasse, normale Angestellte und pflichtversichert. Wenn das bei Ihrem Sohn auch so ist, kann er sich eine Krankenkasse aussuchen und der Arbeitgeber führt den Beitrag von seinem Gehalt ab. Genauso ist es dann mit der Pflegeversicherung, der Arbeitslosen-versicherung und der Rentenversicherung.
    Er hätte dann sogar schon das Recht mit einer betrieblichen Altersvorsorge auf eigene Kosten zu beginnen.
    Und als Angestellter hat man natürlich auch ein Recht auf Riester-Zulagen.

    MfG

    Alexander Reibold
    Finanzberater in Ingolstadt und Umgebung
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  3. Avatar von MaNiBu
    MaNiBu ist offline

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    Standard AW: Ist die Krankenversicherun beim dualen Studium über den Arbeitgeber?

    Eine kleine Ergänzung: Die Höhe der Vergütung spielt bei Azubis (auch bei dualen Studenten) keine Rolle. Ab dem ersten Euro entsteht Versicherungspflicht.

    Seit 01.01.12 ist im Gesetz verankert, dass ein duales Studium im Sozialversicherungsrecht einer betrieblichen Ausbildung gleich zu setzen ist.

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