Haftpflichtversicherung

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  1. Avatar von Tamil621
    Tamil621 ist offline
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    Standard Haftpflichtversicherung

    Hallo liebes Community,

    ich hab da mal wieder eine Frage:

    Mein Vater besitzt seit kurzem ein Kiosk wo er der Mieter ist als ich ihn besuchen wollte bin ich gestolpert und habe dabei das Glas am Eingangstür beschädigt.
    Der Vermieter möchte das ich den Schaden übernehme , welche Versicherung würde denn da haften??


    Über zahlreiche Antworten freu ich mich. Vielen Dank.

    mfg

  2. Avatar von eichi
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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung des Verursachers? Also somit dann wohl deine.

  3. Avatar von Tamil621
    Tamil621 ist offline
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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    @eichi

    Danke für die rasche Antwort.
    Muss ich da nicht eine Glasversicherung oder Hausratversicherung haben??

  4. Avatar von eichi
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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    Du musst im Vertrag deiner Haftpflichtversicherung nachschauen (+ ggf. den Zusätzen).
    Aber ob der Fall jetzt als "Familienintern" gilt oder ob es sich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen in dem Gewerbe ihres Vaters handelt, da bin ich leider auch übertragt.

  5. Avatar von superschurke
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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    Eine andere Möglichkeit ist, den Schaden über die Betriebshaftpflichtversicherung von deinem Vater abzuwickeln. Denn als gewerblicher Mieter hat er einen Schaden an den Vermieter verursacht.

    Grüße
    Martin

  6. Avatar von Thom
    Thom ist offline

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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    Eigentlich sollte deine eigene Haftpflichtversicherung dafür herhalten! Hat das denn nicht funktioniert?
    Kann sein, dass die nach dem genauen Hergang fragen, um Betrug auszuschließen!

  7. Avatar von Drathe1
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    Standard AW: Haftpflichtversicherung

    Ich denke da es sich nicht um einen allzugroßen schaden handel wird, dass die Versicherung das zahlen wird.

    Meine persönline erfahrung dabei ist: einfach zu deinem Versicherungsberater gehen oder an die Versicherung wenden. Situation erläutern dass du dem Vermeiter einen schaden Verursachst hast und dann klappt das schon.

    Schließlich hätte ja dein Vater nichts von diesem Schaden und er ist ja auch nicht die person die einen Anspruch dir gegenüber angemeldet hat. Sehe daher keinerlei Probleme.

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