Widerrufen nach Zahlung der VFE - Erfahrungen!?

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  1. Avatar von Sam
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    Standard Widerrufen nach Zahlung der VFE - Erfahrungen!?

    Hallo,

    Wie Ihr sicherlich an meinen anderen Beiträgen gesehen habt habe ich auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ("... beginnt frühstens ...") bei der DSL Bank.

    Nach langem hin und her will ich mich erst nach Hausverkauf und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) mit der Bank 'streiten'. Grund: Haus soll nächstes Jahr verkauft werden; Problem einen variablen Kredit zu bekommen weil zukünftiger Widerrufler/Verkäufer und daher keine grosses Geschäft mir mir machbar, anscheinend. Zu guter letzt will ich der Bank bei jetzigem Widerruf keinen Grund geben die Löschung der Grundschuld aus mir noch nicht erdenklichen Gründen in die Länge zu schieben wenn ein Käufer gefunden ist.

    Nach anwaltlicher Beratung wurde mir geraten den Widerruf vor Zahlung der VFE (unter Vorbehalt) auszusprechen. Der Widerruf wäre dann logischerweise dann auch als Grund anzugeben, warum nur unter Vorbehalt die VFE gezahlt wird. Andernfalls würde man sich rechtsmissbräuchlich verhalten bzw. in das 'Verwirkungsproblem' reinlaufen. Zudem würde die Bank vielleicht die Zahlung der VFE unter Vorbehalt ohne Rechtsgrund nicht akzeptieren.

    Meine Frage: Wer hat VFE unter Vorbehalt bezahlt und sich diese wieder zurückgeholt über nachträglichen Widerruf? Wie ist das bei Euch abgelaufen bzw. befindet sich gerade in diesem Prozess der Entscheidungsfindung? Danke schon mal an alle!!

    (P.s. Es gibt bereits zwei grosse threads bzgl. fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Dies soll kein dritter dieser Art werden )

  2. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufen nach Zahlung der VFE - Erfahrungen!?

    Interessant ... keiner der Erfahrungen dieser Art gemacht hat und diese teilen möchte?

  3. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufen nach Zahlung der VFE - Erfahrungen!?

    Ich höre die Tage des öfteren, dass es Kreditnehmer gibt, die erstmal die Restschuld + VFE begleichen wollen, um sich danach mit der Bank um die fehlerhafte WRB zu streiten.

    Interessant finde ich hierbei, natürlich abhängig davon ob man verkauft oder nicht, dass die Banken vor Ablösung eine Unterschrift unter ein Schreiben fordern wonach der Kreditnehmenr danach auf all seine Ansprüche aus dem Darlehensverhältnis pauschal verzichtet.

    Ist das nun eine neue Masche der Banken, um auch hier zusätzlich Druck aufzubauen??

    Streitet sich jemand von Euch gerade mit seiner Bank - auch wegen der Forderung solch ein Schreiben vorab zu unterschreiben? Im speziellen würde mich interessieren, ob die Betroffenen hierbei Ihr Haus verkaufen wollten bzw. haben!

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