Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

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  1. Avatar von FreshMood
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    Standard Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo Guten Abend,

    ich beschäftige mich nun schon länger mit meiner o.g. fondgebundenen Rentenversicherung von der WWK, die seit Dezember 2004 läuft.

    Da ich dort nichts mehr einzahlen möchte, überlege ich, ob ich sie beitragsfrei stelle oder kündige.
    Beitragsfreistellung ist laut Versicherung möglich (knapp 2200 Euro drin). Die bei einer Beitragsfreistellung weiterlaufenden Verwaltungskosten kann man mir angeblich VOR der Beitragsfreistellung nicht mitteilen.

    Ich frage mich nun, wie es mit der Besteuerung bei Kündigung aussieht. Worauf bezahlt man denn genau die Abgeltungssteuer? Auf den gesamten Betrag, den man zurück erhält? Ich werde ja schon vor dieser Steuer weniger rausbekommen, als ich eingezahlt (ca. 3500 Euro) habe. Wenn davon dann auch noch eine Abgeltungssteuer abgezogen wird, sieht es sehr mau aus.

    Lohnt es sich also eher die RV beitragsfrei zu stellen bis die 12 Jahre zur Steuerfreiheit um sind und dann zu kündigen oder bleibt der Vertrag bei nun 8 Jahren (Beitragszahlung) stehen, wenn ich den beitragsfrei stelle?

    Für erhellende Antworten bin ich extremst dankbar.

    Viele Grüße,
    Ingo

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Zitat Zitat von FreshMood
    Die bei einer Beitragsfreistellung weiterlaufenden Verwaltungskosten kann man mir angeblich VOR der Beitragsfreistellung nicht mitteilen.
    Wenn dazu nix in den vorliegenden Unterlagen steht, würde ich umgehend ein Fass aufmachen. Sowas kann absolut nicht sein und die Kosten bei Stilllegung sind ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung wie es weitergeht mit diesem Vertrag.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo FreshMood,

    zunächst eine Frage.
    Warum wollen Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?

    Bevor Sie übereilte Schritte in die Wege leiten, sollten Ihnen alle Parameter
    der Versicherung genau bekannt sein.
    Welche Abschlußkosten sind verrechnet oder entfallen für die Zukunft,
    wie ist die Wertentwicklung des Fonds gegenwärtig und im Gesamtverlauf seit Beginn der Versicherung, welche Alternativen ziehen Sie in Betracht, anstelle des bestehenden Produktes........etc.

    Ravemaster hat natürlich völlig Recht!!!

    Natürlich können die bei der WWK Ihnen vorher mitteilen , wie sich der Kostenfaktor bei Beitragsfreistellung darstellt!!!!
    Warum die Witwen- und Waisentröster sich hier behindert anstellen, liegt wohl klar auf der Hand. Verzögerung des Vorgangs!
    Schreiben Sie die Versicherung gezielt an, (nicht irgendeine x Filiale, sondern an den Hauptsitz der Versicherung) nennen Sie dabei einen konkreten Termin für die Beitragsfreistellung, mit der Bitte um Auskunft/Mitteilung der beitragsfreien Werte und fortlaufenden Kosten!


    Zur steuerlichen Betrachtung. Bei Kündigung vor Ablauf der 12 Jahresfrist werden die Erträge steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Allerdings steht zu befürchten, dass bei schlechter Wertentwicklung des Fonds, der sich negativ darstellenden Verrechnung der Kosten und Steuern, eine Kündigung hier mit zu großen Geldverlust verbunden wäre und deshalb wahrscheinlich nicht zu empfehlen wäre.

    Hier nochmal die steuerlichen Regeln zur Versicherung.
    Steuerfrei bei Kündig vor Ablauf:
    Der Vertrag muß eine Laufzeit von 12 Jahren nachweisen, dabei müssen Sie diese Versicherung mindestens mit 5 Jahren Beitragszahlung bedient haben.
    Da Ihre Versicherung bereits seit 2008 läuft, ist der Part der Beitragszahlung von 5 Jahren erfüllt, lediglich die 12 Jahre sind noch nicht erfüllt.
    Sie können also die Versicherung, steuerunschädlich beitragsfrei stellen, und nach Ablauf von 12 Jahren steuerunschädlich kündigen.

    Was jetzt wirklich sinnvoll ist, kann man ohne nähere Kenntnis des Vertrages, nicht zweifelsfrei klären.


    MfG
    Mike

  4. Avatar von FreshMood
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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo,

    vielen Dank für die kurze und die ausführliche Antwort.

    Ich habe einen Beratungstermin bei einer Verbraucherzentrale wahrgenommen. Der Berater hat mir zwar nicht direkt empfohlen zu kündigen, aber er meinte fondgebundene Rentenversicherung seien im Vergleich zu anderen Anlageformen von den Kosten her zu hoch. Günstiger wären Modelle wo keine Versicherungen mit drin hängen... Banksparpläne, Fondsparen und sowas. Und die fehlenden Sicherheiten die man mit ner Riester oder klassichen Rentenversicherung hat, wurden auch angesprochen. Es liegt also nicht an einem finanziellen Engpass, sondern an den Rahmenbedingungen. Auch die Intransparenz (für den Laien) stört mich sehr.

    Im Gegensatz zu meiner Riester-Rentenversicherung (auch fond), werden im Versicherungsschein kaum Angaben zu den Kosten gemacht. Die Abschlusskosten werden mit Zillmerverfahren beglichen (4% der Beiträge). Alles andere ist mir nicht bekannt. Es handelt sich um die WWK-FondsRente liquid (Tarif RT12M: fondgeb. RV mit augesch. Rentenbeginn, Rentenfarantiezeit und Todesfallschutz vor Rentenbeginn) mit Templeton Growth (Euro). Die Versicherung läuft seit Ende 2004.

    Ich habe ja auch schon den Rückkaufwert abgefragt. Zum 01.08.2012 waren es 2200 Euro (eingezahlt habe ich um die 3500). Die WWK hat übrigens 4-5 Wochen gebraucht, um mir mitzuteilen, daß sie die Verw.kosten nicht benennen können.

    Macht es in Ihren Augen Sinn, den Vertrag weiterzuführen? Oder beitragsfrei stellen bis der Wert zumindestens wieder dem der eingezahlten Beiträge entspricht? Das hängt aber wohl von den Verw.kosten ab, sonst wird die Versicherung noch von den Kosten aufgefressen.

    Jetzt weiß ich zumindestens endlich, wie die Abgeltungssteuer berechnet wird. Heißt also, so lange ich Verluste mache, wäre es egal, ob ich sofort kündige oder die Versicherung 12 Jahre alt werden lasse....nur zum Verständnis.

    Ich bin Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar. DANKE

    Viele Grüße...

  5. Avatar von tequila
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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Heißt also, so lange ich Verluste mache, wäre es egal, ob ich sofort kündige oder die Versicherung 12 Jahre alt werden lasse....nur zum Verständnis.
    Mit Verlaub:Sie haben es ganz offensichtlich nicht verstanden und sollten sich noch einmal ausgiebig mit dem Thema befassen.

  6. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo,

    Sie sollten wirklich in sich gehen und überlegen ob Sie diesen Altvertrag kündigen.

    Meiner Meinung nach hat die Verbraucherzentrale da eine ganz ganz schlechte Beratung abgeliefert !

    - Der Vertrag hat sicherlich einen Garantierten Zins ! Den kann ihnen keiner mehr wegnehmen & wir hatten damals ein anderes Zinsumfeld
    - Der Vertrag hat schon lange seine Abschlußkosten eingespielt
    - Fondsgebunden Verträge auf lange Sicht schneiden immer besser ab
    - Wenn Sie einen Riester o.ä. machen müssen Sie erstmal die Abschlußkosten "erarbeiten"


    Meien Empfehlung weiterzahlen ! Die Menschen neigen immer dazu alles neu zu haben ! Neu ist nicht immer besser.

    Wenn der Restwert ca. 2.200 € sind zahlen Sie ca. 25-30 € im Monat ein. Machen Sie es weiterhin ! Wenn Sie ein paar € über haben dann ab in einen Riester ( ist mein Ernst). Dort sind alle Kosten schlüssig & man hat Steuervorteile und Förderung. Auch wenn wieder Leutz ankommen und sagen Riester ist nix !

    Es lohnt !

  7. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo Freshmood,

    bzgl. der Steuer bei Kündigung gibt es zwei Möglichkeiten, diese zurück erstattet zu bekommen.
    1. Falls deine Freistellungsaufträge geringer als 800/1600€ (ledig/verheiratet) sind (die du bei anderen Kreditinstituten abgegeben hast), kannst du auch bei der WWK einen Freistellungsauftrag abgeben und somit die Abgeltungssteuer sparen.
    2. Steuerabzug bei Kündigung, bei geringeren Kapitalerträgen als 800/1600€ über die Einkommensteuererklärung den "Steuerabzug bei der WWK" zurückerstattet bekommen.

    Ich gehe davon aus, dass der Steuerabzug bei der von dir geschilderten Konstellation sich um die max. 200€ bewegen wird.
    Das Argument bzgl. steuerlicher Belastung bei Kündigung kann also nicht pauschaliert werden, wie du siehst.

    Eine Garantie bei einer Fondspolice ist im Regelfall nicht inbegriffen. Hier müsstest du noch mal in deinen Vertrag schauen. Es ist jedoch festzustellen, dass höhere Garantien vergleichsweise höhere Kostenbelastungen nach sich ziehen.

    Bzgl. Abschlusskosten , die hast du schon bezahlt. Jedoch sind das bei einer Fondspolice (über die gesamte Laufzeit betrachtet) die geringsten Kosten.
    Habe dir mal einen Link bzgl. WWK Fondspolice (mit Garantie) angehängt. Dies ist nicht dein Tarif. Jedoch vermute ich, dass das Prinzip das gleiche ist. Warum? In einem alteren Thema hier im Forum hatte ein Fragestellender auch seine WWK Fondspolice eingestellt (m.E. auch Abschluss 2004). Da war die Ablaufleistung bei 0% Wertentwicklung auch höher als das eingezahlte Kapital.

    https://www.ita-online.info/Content/d...lliProtect.pdf

    Fondsgebunden Verträge schneiden nicht immer besser ab, vor allem als was? Und schon gar nicht im Versicherungsmantel.
    Neben den FOndskosten möchte die Versicherungsgesellschaft auch ihre Kosten und einen Gewinn erzielen. Man muss nicht lange nachdenken, welche Form der Geldanlage (direkt über Fondssparplan oder Fondspolice) besser abschneidet. Zumal laut Presseberichten nur ca. 1/4 aller Verträge ihr reguläres Ende erreicht.

    Bei Rieter empfehle ich keine Ansparphase mit Rentenversicherung, egal in welcher Form. Damit fallen auch keine/geringe Abschlusskosten an.

  8. Avatar von FreshMood
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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Beiträge.

    Zitat Zitat von fvf-makler
    Hallo Freshmood,

    Ich gehe davon aus, dass der Steuerabzug bei der von dir geschilderten Konstellation sich um die max. 200€ bewegen wird.
    Das Argument bzgl. steuerlicher Belastung bei Kündigung kann also nicht pauschaliert werden, wie du siehst.
    Hierzu habe ich noch eine Frage.
    Im Versicherungsschein steht:
    "Eine exakte Festlegung des Begriffs "Kapitalerträge" in diesem Zusammenhang liegt von Seiten der Finanzverwaltung nicht vor. Nach unserem Verfahren ist die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer der gesamte Ertrag der Versicherung, d.h. der Wert der vorhandenen Fondsanteile (bei mir 2500 Euro) abzüglich der Summe der gezahlten Sparbeiträge (ca. 3600 Euro) sowie der angesammelten Überschüsse aus Verwaltung und Risiko."

    Daraus interpretiere ich, daß ich auf grund meines negativen Ertrags keine Steuer bei einer möglichen Kündigung zahlen muß. Stimmt das oder hat sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer etwas daran geändert?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    FreshMood

  9. Avatar von fvf-makler
    fvf-makler ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Nach meinem Kenntnisstand sind Erträge (Wertsteigerung, Zinsen, Dividenden) aus der Kapitalanlage (Fondsanalge) nicht mit den Kosten der Versicherung verrechenbar. Somit sind bei positiver Wertentwicklung der Fondsanteile in ihrem Fall diese auch steuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Am besten bei der Versicherung anrufen und nachfragen.

    fvf-makler

  10. Avatar von AV-Planer
    AV-Planer ist offline

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo Freshmood,

    auch wenn das Vertragsguthaben niedriger ist als die gezahlten Beiträge ist, können dennoch positive Kapitalerträge entstanden sein. Wenn einzelne Fonds positive Erträge erzielt haben, ist darauf Abgeltungssteuer fällig, wenn der Vertrag nicht 12 Jahre lief.
    Es ist jedoch tatsächlich so, dass dies bei den Versicherern unterschiedlich gehandhabt wird.

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    Standard AW: Beitragsfreistellung/Kündigung private Fond-Rentenversicherung von 2004?

    Hallo,

    vielen Dank für diese wichtigen Hinweise. Ich werde dann mal die Verwaltungskosten bei Beitragsfreistellung und die bis dato fällige Abgeltungssteuer erfragen. Ich denke, damit habe ich dann auch eine solide Entscheidungsgrundlage wie es weitergeht.


    Viele Grüße...

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