Zahlungsweise bei Rürup-Vertrag nicht änderbar?

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  1. Avatar von Frox
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    Böse Zahlungsweise bei Rürup-Vertrag nicht änderbar?

    Hallo,

    Ich Zahle seit 1999 monatlich in eine Rentenversicherung ein.
    In diesem Jahr wollte ich die Zahlweise von monatlich auf jährlich umstellen lassen. Diese Umstellung habe ich in den letzten Jahren mit fast allen meinen Verträgen vorgenommen um die Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlung zu vermeiden. Bisher ohne Probleme.

    Mein Versicherer schrieb mir dass, diese Umstellung nur möglich sei, wenn ich zustimme dass, der Garantiezins von 4% auf 3,25% gesenkt wird. Ratenzuschläge würde man mir auch bei jährlicher Zahlung nicht erlassen (12 x monatl. Beitrag). Die Änderung käme einem Neuabschluss gleich und der steuerliche Vorteil wäre dahin.

    Bevor ich mich über dieses "Verhalten" zu sehr aufrege, frage ich mich, ob ich etwas grundlegendes übersehen habe, was den vorliegenden Sachverhalt erklären könnte.

    Wie sieht es mit euren Erfahrungen in diesem Bereich aus?
    Was ist die gängige Praxis der Versicherer in solchen angelegenheiten?

    Einige Versicherer bieten sogar ein Online-Formular an, mit dem man die Zahlungsweise zum nächst möglichen Termin umstellen kann.
    Daher glaube ich, dass mein Versicherer sich Kaum wegen des Verwaltungsaufwands unwillig ziegt. Warum also dann?

    Viele Grüße aus dem Südwesten.

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Zahlungsweise bei Rürup-Vertrag nicht änderbar?

    Schlußendlich hängt es vom Bedingungswerk ab, in wie weit die gewünschte Änderung einfach so möglich ist.

    Die Antwort vom Versicherer ist jedoch nicht stimmig. Falls die Änderung tatsächlich wie ein Neuvertrag behandelt werden würde, so müsste mit einem Garantiezins von 1,75%, also dem heute aktuellen, gerechnet werden.

    Für eine konkrete Aussage müsste man sich jedoch die Police einmal anschauen.

  3. Avatar von Frox
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    Standard AW: Zahlungsweise bei Rürup-Vertrag nicht änderbar?

    Die Police ist ursprünglich von der BHW, die ja dann von der Post-Bank gekauft wurde, welche ihre Versicherungssparte wiederrum an die Talanx-Gruppe veräusert hat. Der Versicherer nennt diese Änderung "Umstellung auf ein neueres Tarifwerk".

    In den Vertragsbedingungen steht, dass Die Beiträge je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden können und dass jeweils Ratenzuschläge fällig werden.
    Wie lege ich jetzt Vereinbarung aus? Ist das seit Vertragsbeginn in Stein gemeiselt?

    Im letzten Paragraph steht dass, einzelne bestimmungen geändert werden können, wenn unter anderem, die Stellung der versicherten verbessert wird oder ein schützenswertes interesse des versicherers besteht ohne dabei die versicherten zu benachteiligen.

    Ich möchte lediglich die zukünftigen Ratenzuschläge vermeiden.
    Deren Legitimität wird von den Verbraucherzentralen derzeit angefochten.
    Ein BGH-Urteil steht jedoch noch aus. Bei der HUK hat man sogar gute Chancen diese aus den letzten 3 Jahren zurückzufordern.

    Wenn mein Versicherer mir diese aber nicht erlassen will, vermute ich, dass er mit diesen Zuschlägen eine Rendite erwirtschaftet, die den Versicherten nicht zu gute kommt.
    Die Ratenzuschläge sollen aber eigentlich nur Verwaltungskosten, Zinsverluste und ein erhötes Risiko abdecken.

    Sollte der Versicherer die Zuschläge anderweitig verwenden, ist das ganze nichts weiter als ein getarntes Kredit-Geschäft.

    Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf das BGH-Urteil, hoffentlich noch 2013.

    Grüße, aus dem Schwarzwald.

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