Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

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  1. Avatar von Omega1
    Omega1

    Standard Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Ich habe neulich bei einem namhaften Internet-Portal ein Zubehörteil für meinen Computer
    erstanden. Bezahlt habe ich dann vorab mit meiner Kreditkarte. Einige Tage, nachdem das
    Teil angekommen war, habe ich festgestellt, dass es nicht richtig funktioniert und wollte es
    zurückgeben.
    Der Verkäufer möchte es aber nicht zurücknehmen und besteht auf dem Kauf.
    Kann ich den Betrag von der bereits belasteten Kreditkarte wieder zurückbuchen lassen?

  2. Avatar von tnt
    tnt ist offline

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    Standard AW: Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Prinzipiell hast du ein Widerrufsrecht. (Im Normalfall innerhalb von 14 Tagen.) Du musst die Ware aber zurücksenden.

  3. Avatar von Latinl
    Latinl ist offline

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    Standard AW: Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Zitat Zitat von Omega1
    Ich habe neulich bei einem namhaften Internet-Portal ein Zubehörteil für meinen Computer
    erstanden. Bezahlt habe ich dann vorab mit meiner Kreditkarte. Einige Tage, nachdem das
    Teil angekommen war, habe ich festgestellt, dass es nicht richtig funktioniert und wollte es
    zurückgeben.
    Der Verkäufer möchte es aber nicht zurücknehmen und besteht auf dem Kauf.
    Kann ich den Betrag von der bereits belasteten Kreditkarte wieder zurückbuchen lassen?

    Hallo,

    ich stimme tnt zu. Jetzt sprichst du von Namenhaft. War es ein Amazon oder Ebay Händler ? Du solltest schauen ob es eine Private Person war und in der Artikelbeschreibung eine Gewähr ausgeschlossen. Dann hast du leider keine Chance

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Zitat Zitat von Latinl
    Hallo,

    ich stimme tnt zu. Jetzt sprichst du von Namenhaft. War es ein Amazon oder Ebay Händler ? Du solltest schauen ob es eine Private Person war und in der Artikelbeschreibung eine Gewähr ausgeschlossen. Dann hast du leider keine Chance
    Also ich nutze ja kein EBay aber das mit dem Rückgaberecht bei Ebay kenne ich auch... also dass es nicht funktioniert.

    Aber das kann doch nicht bei defekten Geräten der Fall sein? Das wäre doch dann Betrug, wenn diese von Anfang an kaputt sind und dies nicht angegeben wurde?!

    Und um die Frage zu beantworten...

    Ja, man kann eine Abbuchung bei einer Kreditkarte rückgängig machen. Dafür reicht ein "Dreizeiler" an die Bank. Einfach mal telefonisch vorher nachfragen.

    Beachte aber bitte, bei einer Rückbuchung bekommst du das Geld zwar wieder auf deine Kreditkarte gutgeschrieben aber rein Rechtlich besteht die Zahlungsverpflichtung weiterhin und kann bei nicht Zahlung, sogar zur Straftat (Betrug) werden. (In dem Fall, dass der Kauf nicht rück abgewickelt wurde).

  5. Avatar von tnt
    tnt ist offline

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    Standard AW: Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Zitat Zitat von Escorpio
    Also ich nutze ja kein EBay aber das mit dem Rückgaberecht bei Ebay kenne ich auch... also dass es nicht funktioniert.
    Das muss ganz einfach funktionieren. S. die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, und da gibt's für Online - Geschäfte wiederum "Spezifikationen" ... Ok, einfach ist das manchmal nicht. Aber Widerrufsrecht gibt's bei allen derartigen Geschäften, und nicht erst seit eBay. Gewährleistung sowieso - und die Bucht ist kein Staat im Staate, der seine Gesetze (in Form von "Kleingedrucktem" in den AGB) selber machen kann.

    Zitat Zitat von Escorpio
    Aber das kann doch nicht bei defekten Geräten der Fall sein? Das wäre doch dann Betrug, wenn diese von Anfang an kaputt sind und dies nicht angegeben wurde?!
    Eben. Und es ist kein Betrug, wenn man sich nicht betrügen lässt. Also ganz einfach Ware zurück, Geld zurück. Punkt. Wenn der Anbieter oder gar eBay dann noch Probleme macht, sind sie Mode. Entweder der Anbieter bei eBay weg vom Fenster, aber Schaden ersetzen (so sollte es sein), oder ...

  6. Avatar von Dahut
    Dahut ist offline

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    Standard AW: Kann der Inhaber einer Kreditkarte eine Belastung zurückgehen lassen?

    Egal ob namhafter Anbieter oder nicht, beim Kauf im Internet hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht, das von gewerblichen Anbietern nicht ausgeschlossen werden kann. Nur Sonderanfertigungen für den Kunden sind von einer Rückgabe ausgeschlosssen. Wenn das Teil defekt ist, greift die Gewährleistung, hier muss der Anbieter den Schaden reparieren.
    Als Verbraucher hat man übrigens das Recht, einen gekauften Artikel so zu prüfen, wie das im Laden möglich gewesen wäre, das bedeutet, dass auch wenn ein Computerzubehörteil eingebaut wurde, um es zu testen, es anschließend noch zurück gegeben werden darf, oder Möbel dürfen aufgebaut und anschließend noch zurück geschickt werden, wenn man nach dem Aufbau feststellt, dass sie nicht gefallen.
    Ich würde hier nicht den rechtlich unsicheren Weg der Rückbuchung gehen, sondern den Verkäufer auf seine Rücknahmepflicht hinweisen.

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