Sonderkündigungsrecht PKV bei Eintritt in Familienversicherung

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  1. Avatar von kasua
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    Standard Sonderkündigungsrecht PKV bei Eintritt in Familienversicherung

    Hallo allerseits !
    Vielleicht kann mir jemand helfen ?
    Ich bin Beamter und privat versichert (Debeka). Meine Frau ist gestzlich (TK) versichert. Unsere Tochter hatten wir auch privat bei der Debeka versichert, weil wir dachten, wir müssten dies tun (Wir wurden da leider nicht ganz richtig informiert...). Dies ist, wie wir jetzt erfahren haben ( da ich nicht so viel verdiene, unter der Grenze bin...). Jetzt wollen wir unsere Tochter über meine Frau beitragsfrei familienversichern, die TK hat dies auch schon akzeptiert und ich hatte jetzt gedacht, dass ein Sonderkündigungsrecht / außerordentliches Kündigungsrecht bei Eintritt in die Familienversicherung bestünde. Die Debeka meint aber dem sei nicht so, weil die Familienversicherung nicht verpflichtend wäre, das Kind ja auch privat bleiben dürfte...und verlangt den Ablauf eines kompletten Versicherungsjahres und keine frühere Kündigung (wäre im September soweit... die TK versichert unser Kind aber bereits ab März). Ist dies richtig ?
    Es wäre toll ,wenn uns jemand helfen könnte!
    Vielen Dank, David K.

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht PKV bei Eintritt in Familienversicherung

    Hallo,
    ein Sonderkündigungsrecht besteht meines Erachtens nicht.Sie haben Ihr Kind freiwillig in der PKV versichert,obwohl auch eine Versicherung in der GKV möglich gewesen wäre.

  3. Avatar von kasua
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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht PKV bei Eintritt in Familienversicherung

    OK...und das Kind kann dann einfach "doppelt" versichert sein ab März ( Kostenfrei in der Familienversicherung der TK und weiterhin kostenpflichtig bei der Debeka, da keine frühere Kündigung möglich ist) ?

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigungsrecht PKV bei Eintritt in Familienversicherung

    nein, die TK Versicherung wird jetzt erstmal zurückgestellt. Denn Sie haben ja keine Kündigungsbestätigung.

    PKV Versicherte können eigentlich nur zum Ablauf des Kalenderjahres -hier also 31.12.2013 kündigen. Frühester Beginn wäre dann für die TK der 01.01.2014 - bzw. auch erst nach Ablauf der 2 -jährigen Frist in der PKV

    Allerdings bedeutet "kostenfreie" Mitversicherung für das Kind auch Einschränkungen in den Leistungen und diese sollten teilweise durch Zusatzabsicherungen aufgefangen werden. Ob sich das auch unter Berücksichtigung eventueller Steuervorteile wirklich rechnet?

    Vielleicht sollten Sie sich noch einmal mit dem Vermittler der Debeka in Verbindung setzen. Er wird auch dafür bezahlt, dass er sie umfassend berät, nicht nur für den Vertragsabschluss.....Also nutzen Sie ihn auch!

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