Meinung zu angedachter Finanzierung

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  1. Avatar von XXXXBitter
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    Standard Meinung zu angedachter Finanzierung

    Hallo,

    würde gerne mal eure Meinung zu der von mir und meiner Partnerin angedachten Finanzierung für ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung hören:

    Verkaufspreis des Hauses: 239.000 Euro

    da kein Makler, Gesamtkosten inkl. Notar und Grunderwerbssteuer: 255.000 Euro

    Eigenkapital beträgt 45.000 Euro, sodass 210.000 Euro zu finanzieren sind.

    Momentan tendieren wir zu einer Variante in der wir jeder 80.000 Euro über einen riestergeförderten Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Wohnbaurente) finanzieren und die restlichen 50.000 Euro entweder über ein KfW Darlehen oder über ein normales Annuitätendarlehen.

    Während der ersten Phase des Bausparvertrages werden Zinsen von 2.35% fällig, monatlich werden also 156 Euro Zinsen gezahlt sowie 200 Euro auf den Bausparvertrag eingezahlt. Hinzu kommen noch die Riesterzulagen, sodass man nach 12 Jahren und 10 Monaten dort ca. 32.000 Euro angespart hat.
    Ab dann werden die übrigen 48.000 Euro als normales Tilgungsdarlehen mit einer monatlichen Rate von 411 Euro getilgt, bei einem fest gebundenen Zinssatz von 2,5%.
    Somit wären wir damit nach 23 Jahren und 7 Monaten durch.

    Eigentlich bevorzugen wir nun für die übrigen 50.000 eine Variante mit normalem Annuitätendarlehen statt eines KfWs, einfach aus dem Grund um von Anfang an tilgen zu können und nicht erst nach einem Jahr und zusätzlich über eine Sondertilgungsoption dort soviel wie möglich nebenbei tilgen zu können.

    Was haltet ihr grundsätzlich von dem Prinzip was wir uns vorstellen? Ich denke, dass es für uns so sehr gut passt, lese hier aber so häufig dass sich diese Bauspargeschichten nicht lohnen, dass ich etwas verunsichert bin, ob ich irgendwas grundlegendes nicht verstehe oder mich total verkalkuliere?!

    Also bitte her mit Meinungen und Verbesserungsvorschlägen!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    @XXXXBitter,

    leider fragen viele erst wenn es zu spät ist.

    So wie bei ihnen, auch wird viel falsch erzählt.

    So gibt es mehrere Grenzen, einmal die 2.100 € je AN und 4 % vom Brutto max. 52.500 €! Damit ist die Höchstförderung endlich, nämlich bei ein EK von 52.500 € muss man 2.100 € anlegen oder sparen, um die volle Zulage zu erhalten.

    Dass dies heute bei den Finanzierungssummen, eher zu einem Problem führt dürfte eher das heutige Problem sein.

    Denn die heutigen Zinsen übersteigen den max. Sparbeitrag, mindestens um den Faktor 2.
    Zudem muss die Finanzierung zum Renteneintrittsalter abgeschlossen sein. Weil dann der Riestervertrag negativ verläuft (die Rückzahlung).

    Zwar habe ich immer wieder versucht Riester, als Bausparfinanzierung in einer Bausparfinanzierung einzubeziehen, allerdings war das Ergebnis finanziell negativ oder marginal besser. Auch im Vergleich zwischen Riester-Versicherung und Riester-Bausparen, schneidet der R-Bausparvertrag noch schlechter ab.

    Es macht keinen Sinn mehr, insbesondere dann wenn der Vertragsinhaber so wie Sie das Objekt wechseln will. Denn dann schnappt die Falle zu. Und der Riestervertrag wird zum Finanzrisiko, eine, die fast zur Existenzvernichtung führt.

    Denn es droht die Rückzahlung der Zulagen und evtl. auch der jährlichen steuerlichen zusätzlichen Steuerrückerstattung zuzüglich der Verzinsung.
    Und damit sind auch die tatsächlichen Riester-Bausparkosten real und damit auch teuer als ein normaler Bausparvertrag.

    Deshalb gibt es nur eine saubere Lösung, um eine zusätzliche Rückzahlung zu vermeiden,

    - nämlich eine Wandlung vom Riester-Bausparen zur Riester-Versicherung,
    Welche Nachteile hat Riester Bausparen?

    Die Nachteile eines Riester-Bausparvertrags sind die mangelnde Flexibilität, die nachgelagerte Besteuerung im Alter (Wohnförderkonto) und die steuerlichen Folgen bei vorzeitigem Verkauf oder Vermietung der Immobilie. Zudem kann der tatsächliche finanzielle Vorteil durch hohe Kredit- oder Bausparzinsen geschmälert werden und die Förderung wird an strenge Regeln geknüpft.
    Nachteile im Detail
    Nachgelagerte Besteuerung: Das gesamte angesparte Kapital (Eigenbeiträge, Zulagen, fiktive Zinsen) wird auf dem sogenannten "Wohnförderkonto" erfasst und muss im Alter versteuert werden.
    Mangelnde Flexibilität: Der Vertrag ist langfristig und nur für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht.
    Strenge Nutzungsregeln: Ein vorzeitiger Verkauf oder eine Vermietung führt dazu, dass die gesamte Förderung versteuert werden muss.
    Hohe Steuerlast: Bei einem Verkauf müssen die Hinterbliebenen die Steuerschuld erben oder begleichen.
    Zinsrisiko: Die staatliche Förderung kann bei hohen Darlehens- oder Bausparzinsen den finanziellen Vorteil stark schmälern.
    oder
    - Übertrag auf das neue Eigenheim, denn eine Abtretung oder gar Verpfändung ist ja gesetzlich verboten. Bei einer Kündigung darf nur der Eigenanteil ausbezahlt werden darf.
    Anbieter- oder Tarifwechsel
    ....
    Neuen Vertrag abschließen

    Hat der neue Anbieter der Übernahme Ihres Riester-Guthabens zugestimmt und Sie haben sich für den Wechsel entschieden, schließen Sie den Riester-Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter ab. Fragen Sie dort nach, ob er sich um die Kündigung Ihres alten Vertrages kümmert. In den meisten Fällen brauchen Sie nicht selbst aktiv zu werden.

    Informieren Sie ihn, dass Sie Ihr Riester-Guthaben vom alten Vertrag auf den neuen Vertrag übertragen möchten. Denn anders als bei einer Kündigung, behalten Sie beim Vertragswechsel die bisher gewährte staatliche Förderung .

    Achtung! Es gibt Anbieter, bei denen Sie Ihren Riester-Vertrag selber kündigen müssen. Halten Sie eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende ein. Teilen Sie Ihrem alten Anbieter bei der Kündigung mit, dass er Ihr Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen soll. So vermeiden Sie, dass er Ihnen Ihr Guthaben auszahlt und die auf Ihrem Riester-Konto liegenden Riester-Zulagen abzieht.

    Zulageantrag stellen
    Stellen Sie bei Ihrem neuen Anbieter einen Zulageantrag. Möchten Sie diesen nicht jedes Jahr erneut stellen, können Sie einen Dauerzulageantrag stellen. So sichern Sie sich die Zulage vom Staat auch für Ihren neuen Vertrag.

    Welche Kosten entstehen, wenn Sie die Riester-Rente wechseln?
    Verschaffen Sie sich vor dem Wechsel unbedingt einen Überblick über die Kosten, die beim Anbieter- oder Tarifwechsel entstehen können. Welche Kosten im Einzelnen entstehen, können Ihnen sowohl Ihr alter als auch Ihr neuer Anbieter mitteilen.

    Wechselkosten
    Bei einem Anbieterwechsel können Kosten bei Ihrem alten Anbieter anfallen. Diese Wechselkosten übernimmt eventuell Ihr neuer Anbieter, wenn Sie bei ihm Ihren neuen Vertrag abschließen. Informieren Sie sich darüber, wenn Sie die verschiedenen Anbieter vergleichen.

    Kosten für den Vertragsabschluss
    Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag wechseln, können auch Kosten für den erneuten Vertragsabschluss entstehen. Diese zieht Ihnen Ihr Anbieter mindestens verteilt auf die ersten fünf Jahre von Ihrem Guthaben ab. Wechseln Sie Ihren Anbieter oder Tarif vor Ablauf dieser fünf Jahre kann es sein, dass Ihr alter Anbieter die verbleibenden Abschlussgebühren abzieht, bevor er das Guthaben auf Ihren neuen Riester-Vertrag überträgt.

    Kapitalverlust:
    Haben Sie einen Riester-Vertrag, dessen Wertentwicklung an die Entwicklung der Finanzmärkte gekoppelt ist? Das kann zum Beispiel ein Fondssparplan mit Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds sein. Achten Sie darauf, nicht während einer ungünstigen Marktphase den Riester-Vertrag zu wechseln. Das kann zu Verlusten von Teilen Ihres Kapitals führen. Sprechen Sie dazu vorab im Zweifel mit Ihrem Anbieter.

    Was muss ich beim Wechsel zu Wohn-Riester beachten?
    Sie können Ihren Riester-Vertrag, zum Beispiel eine Riester-Rentenversicherung, auch in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag wechseln. Um den Kauf oder den Bau Ihres Eigenheims zu finanzieren, ist ein Wechsel aber nicht zwingend nötig. Stattdessen können Sie auch aus Ihrem regulären Riester-Vertrag Geld dafür entnehmen. Hierzu berät Sie Ihr Anbieter.


    https://riester.deutsche-rentenversi...hsel_node.html
    allerdings ist dies nur bei einem noch nicht zugeteilten Bausparvertrag möglich.

    Allerdings sind das Sachen, wo man eher im Trüben stochert, weil viele Tatsachen schlichtweg nicht vorliegen! So etwa die Zuteilung, was geschieht mit dem Alteigentum? Wie wird erneut finanziert?

    bruno68

  3. Avatar von XXXXBitter
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Der Plan ist jetzt erstmal, die Restschuld zu tilgen, das können wir ja nun tun. Also nicht kündigen, sondern einfach die Restschuld tilgen. Laut Bausparkassenmitarbeiter und auch der Dame müssen wir dann nur die Reinvestitionsabsicht mitteilen und mit dem Kauf der neuen Immobilie ist dann alles erledigt?

    Die neue Immobilie wird aus dem Erlös der jetzigen plus Eigenkapital finanziert.

    Das ist doch kein Problem, da sollten keine Rückzahlungen auf uns zukommen? Klar ist, dass ab Auszahlungsphase mit 67 dann der Betrag des Wohnförderkontos besteuert wird?!

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