Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    OLG München, Beschluss v. 08.02.2016 – 5 W 187/16, Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrages

    Sehr schöne und ausführliche begründete Entscheidung zum Streitwert der Feststellungsklagen (volle Darlehensvaluta). Das kann zur Argumentation mit der RSV wichtig sein. Das ist erkennbar die erste Entscheidung, die sich tatsächlich mal umfassend mit allen vertretenen Auffassungen auseinandersetzt.

    Dass die die Anwaltschaft freut, steht natürlich außer Frage

    auch schön und deutlich formuliert:

    "
    In den Fällen des Widerrufs eines (nicht verbundenen) Verbraucherkreditvertrags bestehen die
    Rechtsfolgen nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darin,
    dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung die ge-
    samte Darlehensvaluta zurückerstatten muss zuzüglich einem Wertersatz für Gebrauchsvortei-
    le am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta; diese Gebrauchsvorteile
    entsprechen in der Regel dem vertraglich vereinbarten Zins. Umgekehrt muss der Darlehensge-
    ber dem Darlehensnehmer die bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen herausgeben so-
    wie einen Nutzungsersatz hierfür, der in der Regel mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5 Pro-
    zentpunkten über dem Basiszinssatz bewertet wird (BGH, Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08;
    BGH, Beschluss vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15

    wj

  3. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    im Prinzip ist das richtig, aber gehen Sie mal davon aus, dass wir inzwischen mit Dutzenden Fällen (und das nur ich alleine) mit der RSV im Clinch liegen und sich es ja nur eine Frage der Zeit ist, wann die Grundsatzfragen geklärt werden und nicht mehr in jedem Fall ein Gerichtsverfahren nötig wird.

    Hallo sebkoch,

    gibt es denn urteile gegen die widerspenstigen Rs versicherungen??

    es würde sicherlich sehr vielen foren teilnehmer helfen, mal so ein urteil oder eine dem urteil vorausgehenden klageschrift zu lesen!

    wj

  4. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    zitat aus

    STELLUNGNAHME
    für den Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des
    Deutschen Bundestags
    Zu der zweiten öffentlichen Anhörung am 15. Februar
    2016
    zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung
    „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
    Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ (BT-Drs. 18/5922)

    von Stellungnahme Prof. Dr. Julius Reiter (pdf | 160 KB)

    "Im Ergebnis würde die Verabschiedung einer Regelung
    , die bereits entstandene Widerrufs-
    rechte rückwirkend zum Erlöschen bringt, kaum zur R
    echtssicherheit zwischen Verbraucher
    und Banken führen. Denn solange nicht über die Verf
    assungsmäßigkeit der Vorschrift aus Art.
    229 § ... Abs. 3 EGBGB-E entschieden ist, bleibt jede
    nfalls dessen Wirksamkeit und damit
    auch das Bestehen des Widerrufsrechts des betroffen
    en Verbrauchers ungewiss. "

    ich freue mich schon auf diese klagewelle...

  5. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    mann o mann das war mal wieder viel "Stoff" zum lesen.

    kompliment an alle foren teilnehmer.
    tolles forum mit selten gesehener hoher qualität.

    weiter so

    und gute nacht
    wj


  6. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Recht_so
    Wenn es an hinreichenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB fehlt, kann der BGH revisionsrechtlich diese Voraussetzungen nicht einfach als gegeben unterstellen, auch wenn er ihr Vorliegen für sehr wahrscheinlich hält.
    Oh ja, das stimmt so. Ich hatte die Pressemitteilung nicht richtig gelesen und dachte, es muss jetzt nur noch geklärt werden, ob der Darlehensnehmer ein Verbraucher ist. Ich denke jetzt auch: Die Auszahlungsabschläge bei KfW-Krediten dürften flächendeckend halten.

  7. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Geschäftsbericht der ING-DiBa gibt es eine interessante Aussage zur Refinanzierung:

    „ … Die ING-DiBa betreibt das Bankgeschäft im Rahmen einer Vollbanklizenz. Auf dieser Basis hat sie direkten Zugang zum europäischen Geld- und Kapitalmarkt sowie zu den von der Europäischen Zentralbank (EZB) angebotenen Anlage- und Refinanzierungsmöglichkeiten.
    Damit verfügt die ING-DiBa jederzeit sowohl für das tägliche Liquiditätsmanagement als auch für das Liquiditätskrisenmanagement über eine ausreichende Flexibilität. Neben den Retail-Kundengeldern als maßgeblicher Refinanzierungsquelle können weitere alternative Refinanzierungsquellen von der ING-DiBa genutzt werden:


    • Aufnahme von Zentralbankgeld
    • Geldmarktgeschäfte und Repos mit anderen Kontrahenten
    • Verkauf von Vermögenspositionen (z. B. aus dem Bestand hochliquider Wertpapiere)
    • Verbriefung von Vermögensgegenständen
    • Nutzung von KfW-Globaldarlehen
    • Langfristige Refinanzierung am Kapitalmarkt durch Pfandbriefemission …“

    Geschäftsbericht 2014, Seite 74

    Die Kundengelder als maßgebliche Refinanzierungsquelle !!!

    Kann man hieraus auch den Schluss ziehen, dass bzgl. der Refinanzierung der Hypothekendarlehen aus den Kundengeldern als oberste Kappung die Zinssätze, die die Kunden erhalten (Kosten der Bank), anzusetzen sind?

    Sind diese sind regelmäßig niedriger als die Zinssätze der Bundesbankstatistik?

    Übrigens, die Eonia- und Euribor Zinssätze sind auch in der Bundesbankstatistik zu finden:

    Monetäre Entwicklung und Zinssätze

    https://www.bundesbank.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einfache_Suche_Formular.html?resourceId=30068&inpu t_=368&pageLocale=de&csrftoken=7D4F4A285B461ECB8EA 0A3AFC7DFF7D3&templateQueryString=monet%C3%A4re+en twicklung+und+zinss%C3%A4tze&searchArchive=0&searc hArchive.HASH=0bdf2fe7d61403f4f0e4&searchIssued=0& searchIssued.HASH=a983787b0e8614576476&submit=Such en

    Hier noch eine Definition zur Refinanzierung:

    https://www.bundesbank.de/Redaktion/...anzierung.html

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Retail-Kundengelder sind alles, was von privaten Kunden kommt. Ist ja eigentlich nichts neues. Das Geld vom Sparbuch liegt ja nicht bei der Bank im Tresor und verschimmelt...

  9. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Retail-Kundengelder sind alles, was von privaten Kunden kommt. Ist ja eigentlich nichts neues. Das Geld vom Sparbuch liegt ja nicht bei der Bank im Tresor und verschimmelt...
    Und dementsprechend müssten die höchsten Ausgaben der Bank (zur Refinanzierung der Kredite), die Gelder sein, die sie an die Kunden wieder ausschüttelt, gegebenenfalls zuzüglich Verwaltungsgelder, oder?

    Vielleicht sollten die Diskussionen bei den Gerichten wirklich mehr über die tatsächlichen Refinanzierungskosten gehen, das macht Servais doch auch oder?

    Hat jemand den Aufsatz von Servais und kann ihn mir zusenden?

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Und dementsprechend müssten die höchsten Ausgaben der Bank (zur Refinanzierung der Kredite), die Gelder sein, die sie an die Kunden wieder ausschüttelt, gegebenenfalls zuzüglich Verwaltungsgelder, oder?

    Vielleicht sollten die Diskussionen bei den Gerichten wirklich mehr über die tatsächlichen Refinanzierungskosten gehen, das macht Servais doch auch oder?

    Hat jemand den Aufsatz von Servais und kann ihn mir zusenden?

    mmh, so einfach ist das wohl auch nicht...

    guck mal hier...

    https://www.wipo.wiwi.uni-due.de/fil.../BM_II_VO1.pdf


    => Pool-Methode

    Was anderes ist für Außenstehende nicht darlegbar, weil die Zahlen fehlen...

  11. Avatar von OHenry
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ladies und Gentlemen,

    ich habe ein sicher schon mehrmals aufgeworfenes Anliegen, allein... ich finde die Antworten nicht:

    Ich benötige einen guten (das heißt insbesondere sorgfältigen) Anwalt im Raum Bonn/Köln/Düsseldorf (bitte nur FA für Bank- und Kapitalmarktrecht).

    Wer kann aus eigener Erfahrung einen benennen (gerne auch per PN)? Danke herzlichst bereits im Voraus!

    OHenry

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Im Geschäftsbericht der ING-DiBa gibt es eine interessante Aussage zur Refinanzierung: ...
    Die Berlinale geht auch im Forum weiter - großes Kino, danke! Ich werde mal meinen RA befragen, ob/was er damit anfangen kann.

  13. Avatar von Aikido
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Die Berlinale geht auch im Forum weiter - großes Kino, danke! Ich werde mal meinen RA befragen, ob/was er damit anfangen kann.
    Ja, ich habe auch schon eine Mail an meinen RA geschickt.

    Bei Servais heißt es:

    "Nach § 346 II 2 Hs. 1 BGB ist der vertraglich vereinbarte Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu
    Grunde zu legen. Allerdings steht dem Darlehensnehmer nach § 346 II 2 Hs. 2 BGB der Nachweis offen, dass der
    Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.
    "

    Es wäre schon witzig, wenn man Anhand des eigenen Geschäftsberichtes der Bank den Nachweis erbringen könnte, dass der tatsächliche Wertersatz niedriger ist, als der vertraglich vereinbarte Darlehenszins

    ... Allerdings stehen in den Geschäftsberichten noch derart viele andere Dinge drin die ich nicht verstehe ... nicht dass man sich ein Eigentor schießt

  14. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Miteinander,

    ich hätte da mal eine Verständnisfrage: und zwar: wenn man einen Vergleich vom Gericht protokollieren läßt ist das dann schon von beiden Seiten verbindlich?
    Oder kann man dann noch zurückrudern?
    Frage wegen dem 23.02.16 BGH Termin.

    Haben schon wegen herauszögern von Angeboten schlechte Erfahrungen gemacht...

    VG Tinkerbell

  15. Avatar von Gertrud_Geyer
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frag am besten mal deinen Anwalt, ich meine, man kann vor Gericht widerrufliche Vergleiche schließen. Das machen die Banken-Vertreter in der Regel ohnehin oft, weil sie sich erst bei der Bank rückversichern müssen. Das habe ich irgendwo gelesen... Dein Anwalt sollte es genauer wissen. Und beim Vergleich immer schön die Kostenverteilung im Auge behalten.

  16. Avatar von Nike2006
    Nike2006 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo liebe Fachleute..

    Lese diesen Chat schon einige Tage sehr interessiert mit und hoffe eine Frage eines Laien darf hier mal gestellt werden...

    Auch ich habe zwei Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung im Januar 2010 bei der Deutschen Bank unterschrieben.
    Diese habe ich durch eine Kanzlei (WvR) prüfen lassen.
    Als Ergebnis wurde mir mitgeteilt dass der Kfw Vertrag (60000) nicht angreifbar ist. Der zweite Vertrag über 162000 ist aber wohl fehlerhaft.
    Nun frage ich mich ob ich beide Verträge mit Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch einen neues Darlehen ablöse um dann im Nachgang den Widerruf für den großen Vertrag einreichen.
    Dieses erscheint mir sicherer als wenn ich einen Widerruf starte und dann kurzfristig keine Anschlussfinanzierung bekomme, da ich nur durch Widerspruch aus dem großen Vertrag mit Glück rauskomme.
    Leider bin ich nicht vom Fach und will lieber auf Nummer sicher gehen.
    Leider habe ich im Chat noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden.
    Würde mich freuen wenn Ihr einen Laien mal eure Meinung sagen könntet.
    Würde mich sehr freuen... Schreib vom Handy und möchte daher etwaige Fehler entschuldigen.


    MFG

  17. Avatar von Tinkerbell
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Frag am besten mal deinen Anwalt, ich meine, man kann vor Gericht widerrufliche Vergleiche schließen. Das machen die Banken-Vertreter in der Regel ohnehin oft, weil sie sich erst bei der Bank rückversichern müssen. Das habe ich irgendwo gelesen... Dein Anwalt sollte es genauer wissen. Und beim Vergleich immer schön die Kostenverteilung im Auge behalten.
    Danke für die Antwort
    Protokoll gem. § 278 Abs. 6 ZPO.
    steht was von Bestandskraft des Vergleichs...wann ist die?

    VG Tinkerbell

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tinkerbell
    Hallo Miteinander,

    ich hätte da mal eine Verständnisfrage: und zwar: wenn man einen Vergleich vom Gericht protokollieren läßt ist das dann schon von beiden Seiten verbindlich?
    Oder kann man dann noch zurückrudern?
    Frage wegen dem 23.02.16 BGH Termin.

    Haben schon wegen herauszögern von Angeboten schlechte Erfahrungen gemacht...

    VG Tinkerbell

    Klar, wenn Ihr einen Vergleich geschlossen habt, dann ist das so.

    Dann gibts vier Möglichkeiten: für beide Seiten widerruflich (z.B. wenn der Bank-vorstand oder die RSV das Ok geben muss oder z.B. der Kläger nicht vor Ort war und der Anwalt keinen konkreten Auftrag für WR hatte), für beide Seiten unwiderruflich, dann steht der Vergleich oder für eine Seite widerruflich und für eine Seite nicht. Oft drängen Richter die Kläger dazu, den Vergleich unwiderruflich zu machen... damit ja die nicht umfallen und sie doch noch ein Urteil schreiben müssen.

  19. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nike2006
    Hallo liebe Fachleute..

    Lese diesen Chat schon einige Tage sehr interessiert mit und hoffe eine Frage eines Laien darf hier mal gestellt werden...

    Auch ich habe zwei Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung im Januar 2010 bei der Deutschen Bank unterschrieben.
    Diese habe ich durch eine Kanzlei (WvR) prüfen lassen.
    Als Ergebnis wurde mir mitgeteilt dass der Kfw Vertrag (60000) nicht angreifbar ist. Der zweite Vertrag über 162000 ist aber wohl fehlerhaft.
    Nun frage ich mich ob ich beide Verträge mit Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch einen neues Darlehen ablöse um dann im Nachgang den Widerruf für den großen Vertrag einreichen.
    Dieses erscheint mir sicherer als wenn ich einen Widerruf starte und dann kurzfristig keine Anschlussfinanzierung bekomme, da ich nur durch Widerspruch aus dem großen Vertrag mit Glück rauskomme.
    Leider bin ich nicht vom Fach und will lieber auf Nummer sicher gehen.
    Leider habe ich im Chat noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden.
    Würde mich freuen wenn Ihr einen Laien mal eure Meinung sagen könntet.
    Würde mich sehr freuen... Schreib vom Handy und möchte daher etwaige Fehler entschuldigen.


    MFG
    öhm, Du weisst aber, dass die Bank nicht grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung akzeptieren muss? Also bei einem grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, wovon ich bei der Höhe mal ausgehe (nicht grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehen, man kann es nicht oft genug wiederholen, sind jederzeit! kündbar, je nach Abschluss entweder mit Frist von 3 Monaten, keine VFE oder mit 1 Monat und max. 1% der Restvaluta als VFE)


    Das ist nur der Fall, wenn z.B. das Objekt verkauft wird oder die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, z.B. durch Scheidung.

    Einfach mal so kündigen und VFE hinlegen ist nicht...

    Das hätte dann hier wohl jeder gemacht...


    PS: KFW Darlehen sind manchmal ebenfalls ohne weiteres kündbar, musst mal im Vertrag nachlesen...

  20. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

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    Idee AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Klar, wenn Ihr einen Vergleich geschlossen habt, dann ist das so.

    Dann gibts vier Möglichkeiten: für beide Seiten widerruflich (z.B. wenn der Bank-vorstand oder die RSV das Ok geben muss oder z.B. der Kläger nicht vor Ort war und der Anwalt keinen konkreten Auftrag für WR hatte), für beide Seiten unwiderruflich, dann steht der Vergleich oder für eine Seite widerruflich und für eine Seite nicht. Oft drängen Richter die Kläger dazu, den Vergleich unwiderruflich zu machen... damit ja die nicht umfallen und sie doch noch ein Urteil schreiben müssen.

    also eine Möglichkeit wäre da, die RSV muss noch zustimmen, das Ok von dem Bank-vorstand wird der Gegneranwalt haben.
    die anderen Möglichkeiten treffen nicht zu...

    das einverständnis der RSV muss also vorher eingeholt werden oder kann man einfach vergleichen und die RSV überhaupt nicht fragen.


    VG Tinkerbell

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