Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Nike2006
    Nike2006 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja dann ist es wohl doch nicht so einfach....
    Leider komme ich dann ja aus dem Kfw Darlehen nicht wirklich raus.
    Reiche ich fürs große Darlehen den Widerruf ein habe ich ja ein echtes Problem mit der weiteren Finanzierung.

    Gibt es denn da Möglichkeiten?
    Wollte nächste Woche zu einem Vertreter von Dr. Klein.
    Hoffe das die sich mit der Thematik auskennen...
    Vielen Dank für die schnelle Antwort...

  3. Avatar von Tinkerbell
    Tinkerbell ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nike2006
    Tja dann ist es wohl doch nicht so einfach....
    Leider komme ich dann ja aus dem Kfw Darlehen nicht wirklich raus.
    Reiche ich fürs große Darlehen den Widerruf ein habe ich ja ein echtes Problem mit der weiteren Finanzierung.

    Gibt es denn da Möglichkeiten?
    Wollte nächste Woche zu einem Vertreter von Dr. Klein.
    Hoffe das die sich mit der Thematik auskennen...
    Vielen Dank für die schnelle Antwort...

    Hallo Nike2006,

    also wir hatten bisher keine Schwierigkeiten eine Finanzierung, trotz Widerruf, zu bekommen Bonität vorausgesetzt....
    es gibt etliche Banken die einen Widerrufler nehmen.
    es sei den man kommt aus dem Vertrag raus! Das ist ja das schwierige.
    Viele Banken wollen ersteinmal selbst den Kontakt zum Darlehensnehmer, als über einen Finanzierer, so wurde es mir von einer Bank am Telefon gesagt.

    VG Tinkerbell

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Nike2006

    Eine weitere Alternative habe ich des öfteren im Thread mal vorgestellt, ein Forwarddarlehen welches jederzeit abrufbar ist. So haben sie die Sicherheit dass das Geld bewilligt ist und können in die Verhandlungen/in den Prozeß gehen. Gibt es ein Ergebnis rufen sie die Darlehensmittel ab.

    Aus dem KfW Darlehen kommst gegen Zahlung einer VFE jederzeit raus, das kann das durchleitende Kreditinstitut, also der Hauptdarlehensgeber, nicht ablehnen.

  5. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nike2006
    Tja dann ist es wohl doch nicht so einfach....
    Leider komme ich dann ja aus dem Kfw Darlehen nicht wirklich raus.
    Reiche ich fürs große Darlehen den Widerruf ein habe ich ja ein echtes Problem mit der weiteren Finanzierung.

    Gibt es denn da Möglichkeiten?
    Wollte nächste Woche zu einem Vertreter von Dr. Klein.
    Hoffe das die sich mit der Thematik auskennen...
    Vielen Dank für die schnelle Antwort...
    das Problem wird sich praktisch nicht stellen, da die Deutsche Bank den Widerruf sowieso ablehnt und eine außerordentliche Kündigung - wie ducnici richtig geschrieben hat, auch nicht so einfach geht.

    Die Deutsche Bank wird man verklagen müssen, so dass eine Anschlussfinanzierung derzeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht erforderlich wird.

  6. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Ja, ich habe auch schon eine Mail an meinen RA geschickt.

    Bei Servais heißt es:

    "Nach § 346 II 2 Hs. 1 BGB ist der vertraglich vereinbarte Darlehenszins bei der Berechnung des Wertersatzes zu
    Grunde zu legen. Allerdings steht dem Darlehensnehmer nach § 346 II 2 Hs. 2 BGB der Nachweis offen, dass der
    Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.
    "

    Es wäre schon witzig, wenn man Anhand des eigenen Geschäftsberichtes der Bank den Nachweis erbringen könnte, dass der tatsächliche Wertersatz niedriger ist, als der vertraglich vereinbarte Darlehenszins

    ... Allerdings stehen in den Geschäftsberichten noch derart viele andere Dinge drin die ich nicht verstehe ... nicht dass man sich ein Eigentor schießt
    Ihr müsst jetzt allerdings mal aufpassen, dass Ihr nicht die Nutzungen der Bank und die eigenen durcheinander werft.

    Ducnici hatte ja umfangreich zu den Nutzungen der Bank aus den Zahlungen der Kunden geschrieben, die mit 5 (oder auch nur 2,5 % über Basis) vermutet werden und hinsichtlich derer man vorsorglich auch noch was Tatsächliches vortragen sollte. Dazu kann man auf Ducnicis Ausführungen zurück greifen (dass ich da persönlich anderer Auffassung bin hatte ich geschrieben, aber nochmal, das ist nicht relevant).

    Bei Servais und im § 346 Abs. 2 Satz 2, 2 HS BGB geht es aber letztlich um die Nutzungen des Kunden (Wert des Gebrauchsvorteils der überlassenen Valuta), die die Bank im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnis verlangen kann. Dafür kann die Bilanz mE nichts hergeben.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Nike 2006

    Wenn der Vertrag aber fehlerhaft ist - da schon geprüft - dann sollte trotzem widerrufen werden. Ohne Anwalt wird es bei der DB wie Sebkoch anmerkt wohl nicht laufen, aber ein ausgesprochener Widerruf bleibt bestehen und kann jederzeit weiter verfolgt werden. Möglicherweise ändert die DB, wie andere Banken auch, ihre Haltung im Laufe der Zeit. Hier bleibt abzuwarten, wie die nächsten Urteile am BGH beschieden werden.

    Natürlich wäre noch zu klären ob es Rechtsschutz geben kann, bzw. ob diese vorhanden ist.

    Insbesondere die zu erwartende Gesetzesänderung am 21.3. gilt es mit der Nachfrist zu beachten. Auch nach der Frist werden Urteile gesprochen, möglicherweise im Wissen dass die Thematik keine Neufälle mehr betrifft verbraucherfreundlicher als vorher. Natürlich ist das reine Spekulationen, trotzdem, wohl dem, der dem Widerruf schon ausgesprochen hat, um ihn dann weiter verfolgen zu können.

    Ich möchte es trotzdem noch mal erwähnen, ein Forwarddarlehen gibt die absolute Sicherheit die Ablösefinanzierung geprüft gesichert zu haben. Selbst wenn man dieses vor 2020 nicht in Anspruch nimmt, mit einem Zins für 1,81 Aue 10 Jahre fest für in 4 Jahren wäre man so schlecht damit auch nicht aufgestellt!

    Eine Alternative, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @Nike 2006

    Wenn der Vertrag aber fehlerhaft ist - da schon geprüft - dann sollte trotzem widerrufen werden. Ohne Anwalt wird es bei der DB wie Sebkoch anmerkt wohl nicht laufen, aber ein ausgesprochener Widerruf bleibt bestehen und kann jederzeit weiter verfolgt werden. Möglicherweise ändert die DB, wie andere Banken auch, ihre Haltung im Laufe der Zeit. Hier bleibt abzuwarten, wie die nächsten Urteile am BGH beschieden werden.

    Natürlich wäre noch zu klären ob es Rechtsschutz geben kann, bzw. ob diese vorhanden ist.

    Insbesondere die zu erwartende Gesetzesänderung am 21.3. gilt es mit der Nachfrist zu beachten. Auch nach der Frist werden Urteile gesprochen, möglicherweise im Wissen dass die Thematik keine Neufälle mehr betrifft verbraucherfreundlicher als vorher. Natürlich ist das reine Spekulationen, trotzdem, wohl dem, der dem Widerruf schon ausgesprochen hat, um ihn dann weiter verfolgen zu können.

    Ich möchte es trotzdem noch mal erwähnen, ein Forwarddarlehen gibt die absolute Sicherheit die Ablösefinanzierung geprüft gesichert zu haben. Selbst wenn man dieses vor 2020 nicht in Anspruch nimmt, mit einem Zins für 1,81 Aue 10 Jahre fest für in 4 Jahren wäre man so schlecht damit auch nicht aufgestellt!

    Eine Alternative, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Ich möchte noch hinweisen, dass

    a) nicht jede Bank ihr Forward-Darlehen vor dem Zeitpunkt dem vereinbarten Auszahlungstermin auszahlt...

    b) es zu berücksichtigen gilt, dass Sondertilgungen vereinbart werden. Aktuell wird man in der Höhe abschliessen, was nach der vertraglichen Vereinbarung zum Ablösezeitpunkt an Restvaluta besteht. Und nicht, was man sich nach einer RAW erhofft nur noch an Restschuld zu haben. Hierbei kann aber bei erfolgreich durchgesetzter RAW eine Differenz bestehen bleiben. Den Darlehensbertrag muss man natürlich in der Höhe wie vereinbart abnehmen. Hat man aber Sondertilgungsmöglichkeiten, kann man den "überflüssigen" Betrag sukzessive wieder zurück führen.

    Für meinen Fall ist diese Problematik noch nicht gelöst. Weder a) noch b).


    @Noelmaxim, gibt es die Möglichkeit, neben den obligatorischen Sondertilgungsvereinbarungen in Höhe von 5%/10%
    auch eine einmalige Sondertilgung zu vereinbaren?

    Wenn ich also 220.000Euro abschliesse aber nach RAW diverser Fälle nur noch 120.000Euro benötigen würde... ich einmalig 100.000Euro zurückführen könnte?

  9. Avatar von Nike2006
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Besten Dank für die aufschlussreichen Antworten.
    Ich habe jetzt erstmal eine Nochmalige Prüfung durch die Verbraucherzentrale HH in Auftrag gegeben.
    Weiterhin wurde mir durch die Kanzlei WvR angeboten, für eine Aufwandsentschädigung, einen Widerspruch mir dem aufgeführten Fehlern zu formulieren. Sinnvoll?

    Weiterhin wurde mir auch geraten dann abzuwarten.
    Was meint ihr dazu?
    Ein Forwart Darlehen habe ich auch schon ins Auge gefasst. Hört sich auch gut an aber:
    Was ist wenn der Widerspruch, sagen wir mal in einem Jahr, durch geht... Das KfW Darlehen läuft ja noch mit Grundschuldeintrag.
    Vorzeitig kann man das Forwart Darlehen anscheinend nicht in Anspruch nehmen. Somit würde ein Abschluss mir derzeit nichts nützen.
    Und auch ohne Forwart Darlehen muss ich so kurzfristig (30 Tage) erstmal eine Anschlussfinanzierung bekommen, da dass kleine KfW Darlehen ja vorrangig im Grundbuch steht.
    Wie seht Ihr es als Leute vom Fach?

    Besten Dank im voraus...

  10. Avatar von Pajak
    Pajak ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand vielleicht das Urteil des OLG Stuttgart vom 01.12.2015 - Az. 6 U 107/15 vorliegen? (betraf Sparda Bank)

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Nike


    Bitte, bitte, bitte...

    Bei DV heisst es "Widerruf" und nicht "Widerspruch"!

    Das Geld kannst Dir sparen. Im Prinzip musst Du nur schreiben, dass Du den DV vom tt.mm.yyyy mit der Nummer 1234567890 hiermit widerrufst.

    Du kannst, um den ganzen noch Nachdruck zu verleihen, ein paar Punkte mit anführen. Also z.B. was die gegenseitigen Ansprüche betrifft und Du Deiner Zahlungsverpflichtung nachkommst. Damit die Bank in Annahmeverzug kommt.

    Und weiterhin eine Frist von zwei - drei Wochen rein, damit durch die Fristsetzung der Verzug klar wird.


    Mit Erklärung wieso, weshalb, Urteile etc. Rückabwicklung braucht es nicht. Das kommt ggf. später.


    Als Basis kannst den Musterbrief von test. de herannehmen. Ich persönlich würde die Passage um das Urteil (weil es nicht auf jede WRB zutrifft), sowie die Passage mit der EK-Rendite weglassen.


    Man könnte den Widerruf z.B. so formulieren:


    "Sehr geehrte Damen und Herren

    hiermit widerrufe ich den Darlehensvertrag vom tt.mm.yyyy, Darlehensnummer 1234567890




    Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie mich nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben.


    Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§ 357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie mir und ich Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Ich habe Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulde Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für mich günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben mir meine Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben.

    Teilen Sie mir bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Meine Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzungen werde ich Zug um Zug erfüllen.



    Die Erfüllung meines Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und meiner Rückgewähransprüche und die schriftliche Anerkennung des rechtswirksamen Widerrufes

    erwarte ich bis zum [Frist in zwei Wochen].



    Sollten Sie mich bis dahin nicht korrekt informiert haben, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um meine Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.


    Weitere Zahlungen von mir erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.




    Mit freundlichen Grüßen"


    Da ist meines Erachtens alles drin.


    Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um kurze Ergänzung durch die Profis unter uns.


    Eine Begründung, warum Du die Rechtsauffassung besitzt, dass der Widerruf noch ausgeübt werden konnte, kannst Du nach den ersten Ablehnungsschreiben, die mit 100%iger Sicherheit kommen werden,
    ausführen.

  12. Avatar von Schauma
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Puh, heute Morgen war unsere Verhandlung und Wenn bis zur Urteilsverkündung in drei Wochen nichts Überraschendes (z.B.: eine anders lautende Entscheidung des BGH) passiert, werden Wir die Klage nach der heute mitgeteilten Einschätzung des Gerichts im Wesentlichen gewinnen. Vermutlich wird die Revision nicht zugelassen, einziger Punkt ist Lediglich die Nebenforderung im Klageantrag zu 2) wird auf die Hälfte gekürzt werden, da bei Immobiliarkrediten nur ein Nutzungswertersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszins zugesprochen werde könne.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Schauma
    Puh, heute Morgen war unsere Verhandlung und Wenn bis zur Urteilsverkündung in drei Wochen nichts Überraschendes (z.B.: eine anders lautende Entscheidung des BGH) passiert, werden Wir die Klage nach der heute mitgeteilten Einschätzung des Gerichts im Wesentlichen gewinnen. Vermutlich wird die Revision nicht zugelassen, einziger Punkt ist Lediglich die Nebenforderung im Klageantrag zu 2) wird auf die Hälfte gekürzt werden, da bei Immobiliarkrediten nur ein Nutzungswertersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszins zugesprochen werde könne.

    Habt Ihr da nicht eingewendet, doch bitte die Revision in dem Punkt bzgl. der Rückabwicklung zuzulassen, da es eben hier verschiedene Rechtsauffassungen gibt?

    Zudem fordert Ihr doch nur die VFE zurück? Und die ist doch mit 5% üBZ zu verzinsen (Verzugszins), das hat ja dann mit den gezogenen Nutzungen nichts gemein...

  14. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nike2006
    Besten Dank für die aufschlussreichen Antworten.
    Ich habe jetzt erstmal eine Nochmalige Prüfung durch die Verbraucherzentrale HH in Auftrag gegeben.
    Weiterhin wurde mir durch die Kanzlei WvR angeboten, für eine Aufwandsentschädigung, einen Widerspruch mir dem aufgeführten Fehlern zu formulieren. Sinnvoll?

    Weiterhin wurde mir auch geraten dann abzuwarten.
    Was meint ihr dazu?
    Ein Forwart Darlehen habe ich auch schon ins Auge gefasst. Hört sich auch gut an aber:
    Was ist wenn der Widerspruch, sagen wir mal in einem Jahr, durch geht... Das KfW Darlehen läuft ja noch mit Grundschuldeintrag.
    Vorzeitig kann man das Forwart Darlehen anscheinend nicht in Anspruch nehmen. Somit würde ein Abschluss mir derzeit nichts nützen.
    Und auch ohne Forwart Darlehen muss ich so kurzfristig (30 Tage) erstmal eine Anschlussfinanzierung bekommen, da dass kleine KfW Darlehen ja vorrangig im Grundbuch steht.
    Wie seht Ihr es als Leute vom Fach?

    Besten Dank im voraus...
    ich kapier wirklich nicht, warum immer noch so viele Leute zur VZ laufen. Es bieten doch inzwischen Dutzende Kollegen die kostenfreie Prüfung der Verträge an. Das dauert nur ein paar Tage oder Stunden. Die VZ wird es bei der bisherigen Bearbeitungsdauer kaum mehr schaffen, bis 21.06. noch ne Auskunft zu geben.

  15. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Habt Ihr da nicht eingewendet, doch bitte die Revision in dem Punkt bzgl. der Rückabwicklung zuzulassen, da es eben hier verschiedene Rechtsauffassungen gibt?

    Zudem fordert Ihr doch nur die VFE zurück? Und die ist doch mit 5% üBZ zu verzinsen (Verzugszins), das hat ja dann mit den gezogenen Nutzungen nichts gemein...

    Verzugszinsen gibt es erst ab Verzug, bis dahin gibt es nur Nutzungen wegen der Rückabwicklung oder nach Bereicherungsrecht, § 818, was im Wesentlichen genauso läuft.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    In der Auswahl der Banken ist der Kunde frei, ich als Makler zum Glück auch. Was eine Bank nicht macht kann mich doch gar nicht interessieren, mich interessiert was die Bank macht und zwar so wie es benötigt wird.

    Ich habe vorerst erstmal mit einer Bank die Vereinbarung

    1) dass Widerrufer finanziert werden
    2) die Gelder jederzeit vor dem eigentlichen Ablösetermin abgerufen werden können
    3) pauschal 10.000 Euro Sondertilgungen enthalten sind
    4) jährlich der Tilgungssatz zwischen 1-5 % geswitcht werden kann

    Wichtig war mir dabei, dass die Bank geringer Einstände hat und der Forwardaufschlag pro Monat (0,02%) minimal ist und ein höherer Beleihungsauslauf - bis 80% des Beleihungswertes zu Grunde gelegt werden kann für die Basiskondition, was auch erreicht wird bei Kunden die 10 Jahre hinter sich haben. All dies wird bei der Bank erfüllt, niedrigste Aufschläge, ein halbes Jahr wird aufschlagfrei abgezogen, geringe Basiskondition und akzeptierter höherer Auslauf.

    Ein optionales Sondertilgungsrecht in der von dir ausgeführten Höhe wäre das i-Tüpfelchen, aber dem wird keine Bank entsprechen können, die Refinanzierung der Mittel wäre viel zu unkalkulierbar und wenn das eine Bank einräumen würde, wäre die Basiskondition so schlecht, als dass sich die Sondertilgung gar nicht lohnen würde.

    Ok, ich schreibe mal wie ich es mache, muss man ja nicht lesen, ich lese die abstrusten Versuche den Nutzen der Bank aus den Jahresbilanzen heraus zu finden ja auch ;-)) Ist kein Vorwurf, finde das toll was sich hier bewegt, wie überlegt und diskutiert wird, ich weiß es im Detail ja leider nur auch nicht und kann und möchte da nicht öffentlich rumspekulieren. Was ich aber weiß ist, dass ihr zu viele Faktoren vermischt und wesentliche, wie Risiko-, und Refinanzierungskosten nicht berücksichtigt. Auch wenn diese sich wiederfinden lassen würden, ein Richter der nicht verbraucherfreundlich urteilen will, wird dies zum Anlass nehmen, die Berechnungen ebenfalls als falsch auszuweisen, mindestens zu hinterfragen. Habe ich dann groß ewas gegenüber der derzeitigen Handhabe gewonnen? Zumal ich das Urteil ja so oder so nicht ggf. nicht annehmen muss? Gutachten oder die Revision wäre dann die Konsequenz und eben diese gilt es abzuwarten, bis das BGH sich endlich dazu äussern darf und ein grundstzurteil sprechen kann.

    Ich werde das Geld was ich aufgrund eines positiven Urteils zu viel aufgenommen habe in sehr konservativen geldmarktnahen Mischfonds (ich mische ein wenig Risiko mit Rente und Indexwerten bei, bin da aber bestens beraten durch eine Investmentbank) einzahlen und einen Auszahlplan mit mtl. Auszahlungen un deiner jährlichen Auszahlung vereinbaren. Die Tilgung des Darlehens werde ich dann auf 5 % setzen und jede Sondertilgung von 10.000 Euro wahrnehmen.

    Bei allen zu berechnenden Faktoren, u.a. die Zinszahlungen die ggf. in dem zu hohen Darlehen höher sind als meine Rendite (wird nicht passieren, aber muss ich ja unterstellen denn jeder hat da seine eigene Risikomentalität) aber auch evtl. Kursschwankungen weiß ich immer, was ich im Vorfeld gewonnen habe, da sich dieser WRJ seinerzeit aufgetan hat und ich mir diesen zu Nutzen führen konnte. Nicht mal nur den Gewinn aus der RAW, auch die Tatsache immense Zinsen zu gewinnen, immerhin noch 3 Jahre, weil ich statt 4,1% nur noch 1,35 % (diesen Zinssatz kann ich am Markt als Forward nicht weiter geben, aber selbst eine 1,6% ist noch deutlich besser) zahlen muss. Naja und schön ist es, wenn ich weiß dass es mir egal sein kann, wo in 3 Jahren und 4 Monaten sich das Zinsniveau befindet. ich hab mir somit das derzeit historisch tiefe Zinsniveau gesichert, profitiere davon und wenn ich im Nachgang dann eine 1,15 % hätte kriegen können, erinnere ich mich wieder, wie ich ohne Risiko (auch die Finanzierung sichert zu haben über das Forward, ebenso anwaltlich hervorragend vertreten gewesen zu sein, dies abesichert) von dieser Dummheit der Banken und dem Geschenk des WRJ proifitiert habe!

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch

    Ich muss ihnen da Recht geben.

    Natürlich soll man hier fragen, sich beteiligen, Anregungen und Informationen einholen, was ich aber nicht verstehe, welche Anregungen werden denn dann verfolgt? Ich habe Nike 2006 empfohlen/angeboten, dass er sich über sie informiert, quasi eine indirekte Empfehlung per PN ausgesprochen. Auch darauf verwiesen wer sie sind und dass sie sich heir rege an den Diskussionen als Fachanwalt beteiligen. Dass muss man ja nicht in Anspruch nehmen, aber warum jetzt die Verbraucherzentrale, zumal eine Kanzlei da ja schon dran war und die Fehlerhaftigkeit festgestellt hat?

    Nike2006, warum spekulieren sie bezüglich des Forwards weiter rum? Das mit dem KfW lässt sich doch hervorragend lösen, ich verstehe das nicht. Sie müssen sich ja nicht helfen lassen durch meine Person, aber wer soll im Bezug auf Finanzierungen in diesem Thread wo es um Widerruf geht ihre Fragen beantworten???

    Stellen sie diese Frage einfach in einem neuen Thread, das sind Fachfragen zu einer Finanzierung, oder antworten auf meine PN.

  18. Avatar von Nike2006
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich persönlich habe bei der Vz halt ein gutes Gefühl. Kostenlose Prüfung bekommt man schon, aber für mich als Laien ist es schwierig, da ich nicht wirklich abschätzen kann ob der Anwalt mich nicht nur als zahlenden Mandanten will.
    Die VZ hat halt den Ruf unabhängig zu beraten.
    Da es um sehr viel Geld geht ist mir ein zweiter Rat halt wichtig.
    Die Kanzlei WvR hat mir ja auch das Darlehen kostenlos geprüfte aber wenn ich die angreifbaren Punkte haben möchte zahle ich über das dreifache...
    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    MfG

  19. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ach so machen das die Kollegen, lustig ... Was ist denn dann die Prüfung?

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Nike2006

    In allen Ehren, aber dann kannst du hier auch niemandem glauben, bzw. wird dir niemand weiterhelfen können. Dein Anwalt der da scheinbar gierig ist publiziert hier nicht, dem kann es egal sein wie du oder andere über seine Art der Mandantengewinnung denkst, aber sebkoch ist hier für jeden transparent erkennbar.

    Weiß nicht warum du so misstrauisch bist, so rumspekulierst, ängstlich vermutest die wollen alle nur an dein Bestes. Da kommen die auch dran, aber lass sie doch erstmal gute Arbeit machen und erkundige dich, welche Bedingungen und Kosten auf dich zukommen.

    Vor allem, bald (in 4 Monaten???) liegt dir eine Prüfung vor und dann? Brauchst du dann einen Anwalt?? Welchen nimmst du dann? Geht doch die Angst und das Spekulieren wieder von vorne los und unnötige Kosten hast du vorher auch noch gehabt!

  21. Avatar von Nike2006
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das habe ich mich auch gefragt..
    Leider bekommt man nur die Aussage, dass die Widerrufbelehrung fehlerhaft ist.
    Aber auf solch einer Grundlage kann ein Laie ja schlecht mal einen Widerruf mit all seinen Folgen einreichen....

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