Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [/QUOTE]
    Zitat Zitat von donifl
    @ducnici

    Mündliche Verhandlung war noch nicht... Klage ist momentan in Zustellung zur DKB.

    Reicht die Untermauerung ggfs. in der mündlichen Verhandlung auch noch?
    mmh, würde das in der Replik anbringen. Denn die Gegenseite wird ja die 5% üBZ bestreiten...

    Zitat Zitat von donifl

    Sind die benötigten Zahlen öffentlich zugänglich?
    Ja, Bundesanzeiger.de, GuV & Bilanz in den Jahresabschlüssen der DKB, man muss sich halt die entsprechenden Positionen raussuchen.


    Zitat Zitat von donifl

    Was wäre der worst case falls wir das nicht untermauern können?
    Nun, dann wird eine Quote des Unterliegens gebildet und demnach die Kosten entsprechend aufgeteilt.

    Im Fall gg. die SPK N ging das in die Hose. Mit 5%üBZ gerechnet (war halt bei Klageeinreichung 2013 Standard, es gab auch noch kein Urteil des OLG N zur Orientierung) aber nur 2,5% bekommen...entsprechend bekommt die Klägerin weniger und muss 65% der Kosten tragen...


    In Deinem Fall wird ja auch die VFE mit eingerechnet, und die Rückzahlung dieser dürfte ja unstrittig sein...verschiebt also ggf. die Quote zu Deinen Gunsten...

  3. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici

    Ich nehme an, das Darlehen läuft nicht mehr, da Leistungsklage?
    Wie kommst Du auf die 18.800Euro
    - Vertrag aus 2005
    - Widerruf 2015 (Januar)
    - Letzte Rate im Februar 2015, das Darlehen war quasi fast vollständig zurückgezahlt

    18.800 ist meine Forderung durch Verechnung von:

    - 2.5% + Basiszins von der Bank auf alle meine Raten (Zinssatz ist dynamisch jedes Quartal). Die volle Rate (Zins+Tilgung) wurde angesetzt.
    - 3.5% (Meine Zinssatz des Darlehens) an Bank für das Darlehen bezogen zum Vertrags-start-zeitpunkt (statisch)

    ... oder mit anderen Worten: Da ich das Darlehen zum Vertragsszinssatz vollständig getilgt habe entfallen die 3.5% - da bereits regulär gezahlt. Ich
    bekomme also noch meine Raten voll verzinst nach 2.5%+Basis. Rechne ich das mit 5%+Basis kommen 35 TEuro heraus - ist aber mir zu heiss, da
    dies ein grundschuldbesichertes Darlehen ist und ich keine RSV für diesen Vertrag habe ....

  4. Avatar von donifl
    donifl ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici

    Eine RSV ist vorhanden..... würde diese die Kosten bei der Quotierung, wie immer diese am Ende ausfällt, übernehmen?

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mabamaba
    - Vertrag aus 2005
    - Widerruf 2015 (Januar)
    - Letzte Rate im Februar 2015, das Darlehen war quasi fast vollständig zurückgezahlt

    18.800 ist meine Forderung durch Verechnung von:

    - 2.5% + Basiszins von der Bank auf alle meine Raten (Zinssatz ist dynamisch jedes Quartal). Die volle Rate (Zins+Tilgung) wurde angesetzt.
    - 3.5% (Meine Zinssatz des Darlehens) an Bank für das Darlehen bezogen zum Vertrags-start-zeitpunkt (statisch)

    Du könntest Deinen NWE, wie hier kurz vorher erwähnt, mittels durchschnittlichen, institutsspez. Zinssatz statt 2,5%üBZ errechnen (die sind ja nur eine Vermutung und widerlegbar) und/oder den NWE für die Bank für die überlassene Restvaluta nach Servais zu berechnen.

    In beiden Fällen steigt das Klagerisiko, da man entsprechend unterliegen kann und der Quote Kostenteilung hat.

    Wenn eine RSV zahlt, wäre das natürlich kein Problem...

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von donifl
    @ducnici

    Eine RSV ist vorhanden..... würde diese die Kosten bei der Quotierung, wie immer diese am Ende ausfällt, übernehmen?
    Ja, insofern sie den Klageanträgen zugestimmt und nicht begrenzt hat, siehe Beispiel ARAG...

  7. Avatar von donifl
    donifl ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zumindest erstinstanzlich hat unsere RSV beiden Klageanträgen zugestimmt. Mal sehen ob die DKB es immer noch auf eine zweite Instanz oder den BGH ankommen lässt.

  8. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Berliner
    Im Bekanntenkreis von Freunden steht am 07.06., LG Braunschweig, eine mündliche Verhandlung gegen Santander Bank bevor.
    Besonderheiten, leider ohne Vollständigkeitsgarantie:
    - 0,00 EUR Zinsen bei Inanspruchnahme
    - unterschiedliche WRB im europäischen Merkblatt und im Vertrag
    - beispielhafte Pflichtangaben
    - Zusätze in der WRB
    Weisst du wie die Verhandlung gelaufen ist?

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Nachdem Hanomag uns hier eine Antwort schuldig geblieben ist, möchte ich eine geben...

    Nur zur Erinnerung, es geht um die Frage, wie der Streitwert bei einem abgelaufenen/abgelösten/endgetilgten Darlehen anzusetzen wäre.

    Grundsätzlich wäre hier eine Leistungsklage die 1.Wahl, da die Rückforderung genau zu beziffern wäre.

    Bei einer Rückforderung einer gezahlten VFE wäre das die Summe die zurückgefordert wird.


    Nun meinte Hanomag ja, wenn man Nutzungsersatz aus der Rückabwicklung bei einer Leistungsklage fordert, wäre der Streitwert wie bei einer Feststellungsklage zu ermitteln, also laut Beschluss v. BGH die Summe der Zins-und Tilgungen.

    Ich meine, das stimmt nicht. Und bat um Unterfütterung seiner These mit Urteilen oder Quellen. Kann ja sein, dass es da was gibt.
    Wenn neben der VFE die RAW eingeklagt werden soll, unterstelle ich als Streitwert die VFE plus die Summe der Zins-und Tilgungen. Und ich meine, wir hätten auch schon darüber diskutiert. Hierbei beziehe ich mich auf die Rz 10 des BGH-Beschlusses vom 12.01.2016.
    Zitat Zitat von ducnici
    Nun begründe ich aber meine Auffassung, dass bei einer Leistungsklage der Streitwert nur nach der Summe X, die zurückgefordert wird, bestimmt wird. Unabhängig davon, ob man eine VFE oder RAW oder beides zurück fordert.

    Urteil des OLG Nürnberg v. 11.11.2015, 14 U 2439/14, welches vor genau einer Woche vorm BGH verhandelt wurde
    Ist die Streitwertfestsetzung des BGH bekannt?

    Zitat Zitat von ducnici
    Die Kläger haben mit einem marktübliche Zins und NWE mit 5% über Basiszins ab- und dann aufgerechnet und kamen zu dem Ergebnis, dass sie knapp 5.815,60Euro zuviel an die Sparkasse gezahlt haben und diesen Betrag aufgrund der Rückabwicklung zurück gefordert.
    Letztendlich wurden 2,5 % anerkannt. Das Gericht legt doch den Streitwert fest, warum - wenn nach offener Forderung - nicht unter Berücksichtigung der 2,5 %?

    Zitat Zitat von ducnici
    Das OLG hat, wie auch schon das erstinstanzliche Gericht den Streitwert auf diesen Rückforderungsbetrag festgesetzt.
    Bleibt abzuwarten, welchen Streitwert der BGH unterstellt, oder ist der Dir etwa schon bekannt?

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag,


    zeig uns bitte ein Urteil mit ner Streitwertfestsetzung das DEINE Ausführung untermauert.

    Leistungsklage mit Rückforderung des Vorteils aus der Rückabwicklung mit einem Streitwert der Summe der Zins- und Tilgungsleistungen.


    Hast Du so ein Urteil oder Kenntnis von so einem Urteil?


    Ja oder Nein?

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Hast Du so ein Urteil oder Kenntnis von so einem Urteil?
    Natürlich nicht. Und ich habe weder Zeit noch Lust danach zu suchen. Aber ich habe Dir und - natürlich auch allen Interessierten - eine Top-Quelle geliefert.

    Was hast Du gegen die Aussage der Randziffer 10 des BGH-Beschlusses vom 12.01.2016? Die deutet doch klar darauf hin, dass es auch für abgewickelte Darlehen der nach diesem Beschluss zu ermittelnde Streitwert ist?

    Wenn Du's noch nicht mitbekommen hast, ich bin gerade dabei das Kapitel abzuschließen.

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag...


    nun, dachte ich mir. Kein Urteil. Nichts. Nur ein Absatz aus dem BGH Beschluss.


    Du übersiehst nur, dass der Beschluss sich auf einen Feststellungsantrag bezieht...


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    Und wie erklärst Du Dir, dass die Gerichte beim Streitwertbeschluss bisher in reinen Leistungsklagen sich nicht nach den von Dir zitierten Absatz gerichtet haben?




    @BGH XI ZR 366/15: Glaubst Du wirklich allen Ernstes, dass der BGH den Streitwertbeschluss des OLG N abändert und den Streitwert auf 65.438Euro festsetzt?

  13. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    nun, dachte ich mir. Kein Urteil. Nichts. Nur ein Absatz aus dem BGH Beschluss.
    Also bitte "nur??" es handelt sich immerhin um einen Beschluss der höchsten Gerichtsbarkeit.
    Zitat Zitat von ducnici

    Du übersiehst nur, dass der Beschluss sich auf einen Feststellungsantrag bezieht...
    In solchen Beschlüssen wird oft über den Tellerrand hinaus geblickt. Außerdem behaupte ich nicht, das der BGH im konkreten Fall individuell anders entscheiden würde.
    Zitat Zitat von ducnici
    Und wie erklärst Du Dir, dass die Gerichte beim Streitwertbeschluss bisher in reinen Leistungsklagen sich nicht nach den von Dir zitierten Absatz gerichtet haben?
    Bei einer reinen Leistungsklage, z. B. die Rückforderung der VFW ohne RAW, ist der Streitwert abgeklärt, also die von mir vermutete Berechnung nicht erforderlich.

    Zitat Zitat von ducnici
    @BGH XI ZR 366/15: Glaubst Du wirklich allen Ernstes, dass der BGH den Streitwertbeschluss des OLG N abändert und den Streitwert auf 65.438Euro festsetzt?
    Glauben tue ich in dem Fall nichts mehr, ich lasse mich lieber überraschen.

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Hanomag


    schon mal was von einer "bezifferten Leistungsklage" gehört? Um die geht es. Wenn ich Summe X zurück fordere.

    Nicht um eine Feststellungsklage. Die Du anführst.



    man sollte eigentlich wissen, wenn man ein totes Pferd reitet...

  15. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @Hanomag...


    ich warte immer noch auf eine Begründung warum das so sein soll, wie Du sagst...


    "wenn Du NWE über Rückabwicklung einfordern willst, dann sind es die bezahlten Zins- und Tilgungsraten einschl. Sondertilgungen"



    Wohlgemerkt, bei einem laut Fragesteller bereits zurück gezahlten Darlehen.


    Worauf begründest Du Deine Aussage? Ist uns da was entgangen?





    Ich hatte dazu schon einmal einen Streitwertbeschluss des Landgerichts Lübeck gepostet. Dort wurde angenommen, dass ausnahmsweise die Nutzungsentschädigung neben der vfe als Hauptforderung zu berücksichtigen ist.

    Wj

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mann endlich wieder online. Habe doch bisher auf Mallorca keinen Zugriff auf die Seite bekommen trotz Hotel WLAN. Jetzt über Vodafone hinzugebucht... Und das bei den beiden bgh Entscheidungen und dem Urteil des BVerfG 😌 Jetzt geht's 😀

  17. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ganz so abwegig ist das übrigens nicht @hanomag und ducnici.

    Ich habe von einem Kollegen gehört, dass wohl das LG Koblenz trotz eines bezifferten Zahlungsantrags den Streitwert auf die Summe der Zahlungen festgelegt hat und das ist auch nicht so abwegig.

    Denn für die Quote eines Unterliegens müsste man nach BGH ja schauen, ob und in welchem Verhältnis ich meine Lesitungen zurück erlange und das geht bei einem bezifferten Antrag (der ja nach Aufrechnung erfolgt), nicht so leicht. Also da bin ich auch noch auf Überraschungen gefasst

  18. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich will mich in eure Diskussion da jetzt nicht einmischen, möchte aber noch folgendes Gedankenspiel einbringen: Bei einem Mahnverfahren richtet sich der Streitwert nach der Hauptforderung, also dem Gesamtbetrag, den ich von der Bank verlange (z.B. VFE+Nutzungen), da der Mahnantrag gar keine andere Berechnungsmethode vorsieht. Wenn der Übergang ins streitige Verfahren erfolgt, wäre man quasi auf dem Stand einer Leistungsklage.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    Sind drei Verträge, ab 10/2007 mit 10, 12 und 15 Jahren Zinsbindung.

    Folgende Belehrung:https://www.finanz-forum.de/attachmen...1&d=1440593300

    Vor dem LGKöln vor zwei Wochen gnadenlos verloren, DiBa will sich trotzdem vergleichen.
    Hi,

    ist ja cool, genau meine Widerrufsbelehrung. Ich hoffe ja auch auf einen Vergleich, mal sehen, wie es weiter geht. Aktuell hat mein Anwalt ein Schreiben verschickt und erstmalig tun die so, als würden die das prüfen wollen. Was bieten sie Dir für Konditionen ?

    Gruß, Thomas

  20. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Ich hatte dazu schon einmal einen Streitwertbeschluss des Landgerichts Lübeck gepostet. Dort wurde angenommen, dass ausnahmsweise die Nutzungsentschädigung neben der vfe als Hauptforderung zu berücksichtigen ist.

    Wj
    Das ist richtig, aber der Streitwertbeschluss des LG Lübeck ist m. E. geradezu eine Bestätigung von @ducnici, dass sich beim bezifferten Leistungsantrag der Streitwert nach der geltend gemachten Forderung bemisst.

    So bezieht sich das LG nicht - wie hier angenommen - auf eine reine Leistungsklage. Vielmehr beinhaltete die Klage 6 Feststellungs- und 3 Leistungsanträge und nur hinsichtlich der Feststellungsanträge berücksichtigte das LG den Beschluss der BGH vom 12.01.16 zur Streitwertbemessung.

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nach den mir zugetragenen Informationen...

    wird es vom BGH bezüglich des Streitwertes bei dem Verfahren XI ZR 564/15

    keine Überraschungen geben...

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