Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ist denn das für eine Wohnung: 18.033 Maklergebühr entspricht einer Monatsmiete von über 6000 Euro - vielleicht das Tübinger Schloss

  3. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Heute war der Gerichtstermin beim LG Hannover wegen WRB aus 2004 ("frühestens, usw.) gegen die SK Hannover. Der Richter stellt die WRB als fehlerhaft fest. Das ist schon einmal ein Erfolg. Dann geht es "nur" um die Höhe der Nutzungsentschädigung. Eingereicht von mir wurden drei Berechnungen mit 2,5% und 5% üBz sowie dem institutsspezifischen Durchschnittszins. Die Gegenseite vertritt die Auffassung, dass die Marge kein Nutzungsersatz ist. Das Gericht vertritt gemäß letztem BGH Urteil die Vermutung in Höhe 2,5%. Die Gegenseite soll gemäß einer eigenen Berechnung weniger als 2,5% ermittelt haben. Richter fragt, ob ich mit 2,5% einverstanden bin. Das habe ich abgelehnt, da meine eingereichten Berechnungen eine nachvollziehbare Grundlage berücksichtigen und ich somit vorgetragen habe. Vermutungen, die nie belegt worden sind, halte ich für die Abteilugn "Glaskugel". Interessant noch am Rande, dass gemäß heutiger Presse die Eigenkapitalrendite der SKH ca. 9% betragen soll.

  4. Avatar von Berliner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Wenn! RSV vorhanden und Deckung zusagt, wo liegt das Problem?
    Bei der ersten Variante wird ja die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen sein.
    Bei der zweiten VVariante könnte die nachfolgende finanzierende Bank Probleme damit haben...

  5. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Heute war der Gerichtstermin beim LG Hannover wegen WRB aus 2004 ("frühestens, usw.) gegen die SK Hannover. Der Richter stellt die WRB als fehlerhaft fest. Das ist schon einmal ein Erfolg. Dann geht es "nur" um die Höhe der Nutzungsentschädigung. Eingereicht von mir wurden drei Berechnungen mit 2,5% und 5% üBz sowie dem institutsspezifischen Durchschnittszins. Die Gegenseite vertritt die Auffassung, dass die Marge kein Nutzungsersatz ist. Das Gericht vertritt gemäß letztem BGH Urteil die Vermutung in Höhe 2,5%. Die Gegenseite soll gemäß einer eigenen Berechnung weniger als 2,5% ermittelt haben. Richter fragt, ob ich mit 2,5% einverstanden bin. Das habe ich abgelehnt, da meine eingereichten Berechnungen eine nachvollziehbare Grundlage berücksichtigen und ich somit vorgetragen habe. Vermutungen, die nie belegt worden sind, halte ich für die Abteilugn "Glaskugel". Interessant noch am Rande, dass gemäß heutiger Presse die Eigenkapitalrendite der SKH ca. 9% betragen soll.
    Hast du den institutsspezifischen Durchschnittszins so berechnet wie wir es hier diskutiert haben? Wenn ja was hat denn der Richter dazu gesagt? Ist er überhaupt darauf eingegangen?

  6. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das ist ganz aktuelles Recht und gilt nur für Verträge ab dem 13.06.2014. DAs dürfte für Darlehensverträge eher uninteressant sein.

  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    ... Interessant noch am Rande, dass gemäß heutiger Presse die Eigenkapitalrendite der SKH ca. 9% betragen soll.
    Kannst Du bitte noch die Quelle angeben? Vielen Dank!


    Zitat Zitat von sebkoch
    das ist ganz aktuelles Recht und gilt nur für Verträge ab dem 13.06.2014. DAs dürfte für Darlehensverträge eher uninteressant sein.
    Worauf bezieht sich Dein Beitrag?

  8. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Steht auf der ersten Seite im Zusammenhang mit der anstehenden Schließung von ca. 30 % der Filialen.
    Zitat Zitat von eugh
    Kannst Du bitte noch die Quelle angeben? Vielen Dank!

  9. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Richter hat sich mit dem institutsspezifischen Durchschnittszins nicht beschäftigt. Ich habe ja geschrieben, dass er auf die dem BGH-Urteil zugrunde liegende Annahme von 2,5% argumentiert hat. Das hat er auch vorher bereits schriftlich in einem Beschluss (keine nähere Angabe welcher Beschluss, einfach Beschluss) mitgeteilt, dass der "Kläger vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass hinsichtlich des geforderten Nutzungsersatzes allenfalls eine Vermutung für einen Zinssatz in Höhe von 2,5% bestehen dürfte, da es sich um einen Immobiliarkredit handelt, vgl. BGH,XI ZR 79/97)".
    Zitat Zitat von LGSaar
    Hast du den institutsspezifischen Durchschnittszins so berechnet wie wir es hier diskutiert haben? Wenn ja was hat denn der Richter dazu gesagt? Ist er überhaupt darauf eingegangen?

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @kreis96:
    Ich habe das BGH-Urteil aber schon so verstanden, dass der DN durchaus substantiiert etwas anderes (höhere Nutzungen der Bank) vortragen kann und nicht auf die 2,5% üBZ "festgenagelt" ist. Oder habe ich das nur geträumt? Jedenfalls erscheint es mir nun so, dass der Richter beim LG Hannover heute zwar auf den BGH mit seinen 2,5% üBZ verwiesen, dann aber den Rest "unter den Teppich" gekehrt hat. Was meint denn Dein RA dazu? Geht da noch etwas?


    Allen einen schönen Abend!

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @kreis96


    Du musst von deiner Rechnung vor allem die Mitglieder des Senats beim OLG Celle überzeugen - denn da landest Du garantiert. Wie hoch ist der Streitwert?

  12. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von kreis96
    Der Richter hat sich mit dem institutsspezifischen Durchschnittszins nicht beschäftigt. Ich habe ja geschrieben, dass er auf die dem BGH-Urteil zugrunde liegende Annahme von 2,5% argumentiert hat. Das hat er auch vorher bereits schriftlich in einem Beschluss (keine nähere Angabe welcher Beschluss, einfach Beschluss) mitgeteilt, dass der "Kläger vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass hinsichtlich des geforderten Nutzungsersatzes allenfalls eine Vermutung für einen Zinssatz in Höhe von 2,5% bestehen dürfte, da es sich um einen Immobiliarkredit handelt, vgl. BGH,XI ZR 79/97)".
    Schade!

    ich befürchte es wird schwierig einen Richter zu finden der sich das überhaupt anhört. Jetzt wo das BGH Urteil da ist, ist es sehr schwierig geworden. Bin mal gespannt was meine Richterin dazu sagt.

  13. Avatar von assuana
    assuana ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Abend,

    ich habe heute (5 Monate nach Widerruf!!! und etlichen Schreiben mit unbeachteten Fristsetzungen) die Mitteilung bekommen, dass meine Bank den Widerruf anerkannt. Sie wollen nun das Darlehen abrechnen, die Abrechnung wird mir nächste Woche zugehen. Also kein Vergleichsangebot, sondern eine richtige Abrechnung ......

    Bis jetzt hört sich das alles sehr gut an. Nun bin ich sehr gespannt auf die Abrechnung und warte immer noch auf einen Haken.

    Da ich bereits eine Anschlussfinanzierung habe, möchte ich natürlich schnell ablösen. Ich werde mich morgen mit meiner neuen Bank in Verbindung setzen und mal anfragen, worauf ich aus deren Sicht achten muss, damit alles klappt.

    Nun kommt auch schon die Frage: Angenommen die Abrechnung gefällt mir nicht, kann ich dann ablösen und anschließend einen etwaigen Differenzbetrag geltend machen oder erkenne ich mit der Ablösung des Kredits die Abrechnung an? Hat da jemand Erfahrung? Gibt es da gegebenenfalls schon Entscheidungen?

    Danke (ich freu mich jedenfalls erst einmal)

  14. Avatar von assuana
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    oh - hätte ich erst nachschauen sollen, bevor ich frage, aber vielleicht interessiert es ja allgemein:

    (XI ZR 239/07):
    Die bloße Ablösung eines Darlehens stellt grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer dar.





  15. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da die Ursprungsdarlehenshöhe 30.000 € ist, meine ich ist das auch der Streitwert.
    Zitat Zitat von RAM
    @kreis96


    Du musst von deiner Rechnung vor allem die Mitglieder des Senats beim OLG Celle überzeugen - denn da landest Du garantiert. Wie hoch ist der Streitwert?

  16. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das wollen wir auf jeden Fall versuchen, denn der Richter hat wohl gar keinen Beschluss getroffen. Ich muss mal sehen, was da schriftlich kommt.
    Zitat Zitat von eugh
    @kreis96:
    Ich habe das BGH-Urteil aber schon so verstanden, dass der DN durchaus substantiiert etwas anderes (höhere Nutzungen der Bank) vortragen kann und nicht auf die 2,5% üBZ "festgenagelt" ist. Oder habe ich das nur geträumt? Jedenfalls erscheint es mir nun so, dass der Richter beim LG Hannover heute zwar auf den BGH mit seinen 2,5% üBZ verwiesen, dann aber den Rest "unter den Teppich" gekehrt hat. Was meint denn Dein RA dazu? Geht da noch etwas?


    Allen einen schönen Abend!

  17. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    um welche Bank mit welcher Belehrung geht es bei dir ?

    Gruß

    Zitat Zitat von assuana
    Guten Abend,

    ich habe heute (5 Monate nach Widerruf!!! und etlichen Schreiben mit unbeachteten Fristsetzungen) die Mitteilung bekommen, dass meine Bank den Widerruf anerkannt. Sie wollen nun das Darlehen abrechnen, die Abrechnung wird mir nächste Woche zugehen. Also kein Vergleichsangebot, sondern eine richtige Abrechnung ......

    Bis jetzt hört sich das alles sehr gut an. Nun bin ich sehr gespannt auf die Abrechnung und warte immer noch auf einen Haken.

    Da ich bereits eine Anschlussfinanzierung habe, möchte ich natürlich schnell ablösen. Ich werde mich morgen mit meiner neuen Bank in Verbindung setzen und mal anfragen, worauf ich aus deren Sicht achten muss, damit alles klappt.

    Nun kommt auch schon die Frage: Angenommen die Abrechnung gefällt mir nicht, kann ich dann ablösen und anschließend einen etwaigen Differenzbetrag geltend machen oder erkenne ich mit der Ablösung des Kredits die Abrechnung an? Hat da jemand Erfahrung? Gibt es da gegebenenfalls schon Entscheidungen?

    Danke (ich freu mich jedenfalls erst einmal)

  18. Avatar von assuana
    assuana ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @dogfight76

    Es geht um die "frühestens"-Belehrung. Die Bank möchte ich nicht nennen, bevor alles klar ist. Es ist aber keine von denen, die hier oft genannt werden.

  19. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke,

    bei der Bank wird für mich auch gerade eine "Abrechnung" angestrebt. Laut meinem Anwalt geht diese Bank wohl nach dem Urteil vom BGH dazu über bei sehr vielen Widerrufen jetzt freiwillig abzurechnen. Sobald ich auf das Schreiben meines Anwalts eine Antwort erhalten habe werde ich weiter berichten.

    Gruß

  20. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Danke,

    bei der Bank wird für mich auch gerade eine "Abrechnung" angestrebt. Laut meinem Anwalt geht diese Bank wohl nach dem Urteil vom BGH dazu über bei sehr vielen Widerrufen jetzt freiwillig abzurechnen. Sobald ich auf das Schreiben meines Anwalts eine Antwort erhalten habe werde ich weiter berichten.

    Gruß
    Welche Bank war das bei Dir nochmal?

  21. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Cuby
    Mal wieder die 17. Kammer des LG Bonn...

    https://www.ditges.de/wp-content/uplo...-17-O-6-16.pdf

    Aber immerhin: hier scheinen die 5% noch zu gelten.
    Aktueller Stand: das Urteil des LG Bonn vom 15.08.2016, Az. 17 0 6/16, ist (wie zu erwarten war) nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren beim OLG Köln trägt das Az. 12 U 107/16.

    Das Verfahren ist insofern interessant (und könnte ggf. auch vor dem BGH landen), weil das LG Bonn als bisher einziges mir bekanntes Gericht im Falle des Abschlusses einer Prolongationsvereinbarung etwas mehr als 6,5 Jahre nach Darlehensabschluss sowohl das Zeitmoment als auch das Umstandsmoment (= Abschluss der Prolongationsvereinbarung) für eine Verwirkung als erfüllt ansah.

    Ferner sieht das Gericht das Umstandsmoment auch dadurch "bestärkt", dass die Bank bei der Prolongationsvereinbarung eine erneute Widerrufsbelehrung erteilt hat (obwohl sie gesetzlich nicht erforderlich gewesen wäre, da - wie das Gericht selbst hinweist - kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wurde).

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