Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von hispa
    hispa ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Du musst die richtige Zahlen aussuchen. Schau mal hier nach. Da habe ich beschrieben wo du die Zahlen in den Geschäftsberichten finden kannst.

    https://widerruf-rueckabwicklung.jimd...cher-zinssatz/
    Naja, die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse der LBBW sind (auch) hier:
    https://www.lbbw.de/de/investor_relat...finanzberichte

    Im Bundesanzeiger habe ich die Berichte nicht gefunden. Und wenn, sollten die ja identisch sein, oder ???
    Im Bericht 2011 https://www.lbbw.de/media/de/investor...hluss_2011.pdf auf S. 84 erste Zeile
    sieht man, dass sich die Zinserträge im Vergleich zum Vorjahr etwa vervierfacht haben.
    Erklärung mit Brutto/Netto dann auf Seite 111. Punkt 28
    Kann das jemand aufklären =?

  3. Avatar von Chubby
    Chubby ist offline

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    Standard vbk1000

    Also ich finde es toll was Sie für ein Wissen haben und deshalb auch spannende Beiträge leisten.
    Aber nun zu meinem Thema : Habe schon mal geschrieben wegen Verwirkung, leider hatte keiner
    was dazu berichtet.
    Bei Kunz-Kollegen.de sind unter Darlehen einige schon rechtskräftige Urteile über Verwirkung zu Gunsten
    der DN. Vielleicht könnte jemand dazu was sagen . Danke.

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Bei den WRI Musterbelehrung für Darlehensverträge ab 2010 gab es folgenden Passus:

    "Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme desDarlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von [5] Euro zu zahlen. "


    Gestaltungshinweis "[5] Hier ist der genaue Zinsbetrag in Euro pro Tag einzufügen. Centbeträge sind als Dezimalstellen anzugeben. "



    Der ZinsBetrag war demnach ja zwingend anzugeben.


    Ich habe irgendwie im Hinterkopf, wo es schon Urteile gab, die die Gesetzlichkeitsfiktion versagten, wenn seitens der Bank dieser Betrag mit 0,00Euro angegeben wurde.


    Hat jemand da was passendes an Urteilen parat?
    Zitat Zitat von vision
    @ducnici

    https://www.kanzlei-poppe.eu/aktuelles/details_405_3_19229.html


    Ich habe "irgendwo" noch eins zu dem Thema, leider auch auch eines mit Unschädlichkeit.

    Muss suchen, dauert aber etwas.

    Hat mein "Sorgenkind" in einer WRB und hoffe, dass wir damit vorankommen.

    Sonnigen Sonntag euch allen!
    Vielen Dank, das andere (positive) Urteil und die Aktenzeichen würden mich auch interessieren, da ich eine WRB der ING-DiBa fand, wo ebenfalls 0,00€ steht. Den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht parat, aber es kommt wohl schon auch darauf an, was genau sonst noch in der WRB/WRI bzgl dieser Zinsen steht. Siehe auch:
    Die Santander Consumer Bank hatte an Stelle des genauen Betrages, der im Fall des Widerrufs als Tageszins zu zahlen war, nur angegeben 0,00 €. Das Amtsgericht Itzehoe hielt diese Angabe für irreführend, obwohl die Santander Consumer Bank damit argumentiert hatte, dass diese Angabe zu Gunsten des Verbrauchers gesehen werden müsste.

    Irreführend war dies jedoch deswegen, weil ein Satz zuvor die Santander Consumer Bank AG noch mitgeteilt hatte, dass Zinsen gezahlt werden müssten.
    Quelle: o.g. Webseite einer Kanzlei

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke Eughen...



    Hat jemand eine Widerrufsinformation der Teambank aus dem Jahre 2011 parat und kann die hier mal bitte einstellen?




    Für nicht grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen

  6. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen (RSV)

    Zitat Zitat von schunckt
    Frage zur RSV. Bitte verschieben wenn es einen besseren Thread dafür gibt.

    Auch wenn die Versicherungsgesellschaften ja sehr ähnlich sind, es gibt ja nicht DIE RSV, sonderen diverse Bausteine. So habe ich seit Beginn für die vermieteten ETWs eine entsprechende Vermieter-RSV, ziemlich teuer.

    Meine Frage ist nun, ob damit für den WR-Fall auch bei Vermietung die RSV einspringen müsste? Mir ist das beim lesen der ARB nicht klar geworden. Deckungsanfrage läuft noch, die aber ja gerne mal pauschal erst mal abgelehnt wird

    Ich weiß dass normalerweise die RSV nur bei Eigennutzung einspringt.
    Hat jemand Erfahrung mit solch einer Konstellation?

    T.
    Hat dazu da jemand eine Idee?
    Konkret: Vermiete Immo und die RSV hat WR-Klage übernommen?

    T.

  7. Avatar von hispa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen (RSV)

    Zitat Zitat von schunckt
    Hat dazu da jemand eine Idee?
    Konkret: Vermiete Immo und die RSV hat WR-Klage übernommen?

    T.
    wie du bereits schreibst, lehnt die Privat-RSV normalerweise bei Vermietung ab.
    wie das bei deiner Vermieter RSV aussieht, keine Ahnung, sollte ja in den Versicherungsbed. stehen.
    Wenn du die nicht verstehen nicht kannst , viele Rechtsanwälte prüfen die Darlehens-Verträge erstmal kostenlos, das würde ich als erstes machen lassen.
    Die sagen dir bestimmt auch dann kostenlos, ob deine RSV was zahlt oder nicht. Dann kannst du entscheiden, wie es weitergeht.

  8. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von LGSaar
    Hier ging es aber um Zahlungsverzug und nicht um Annahmeverzug. Die Bank musste dem DN einen Betrag zurückzahlen. So habe ich zumindest verstanden.
    Völlig richtig, Annahmeverzug war in dem Urteil des OLG Stuttgart kein Thema.

  9. Avatar von hispa
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Recht_so
    Völlig richtig, Annahmeverzug war in dem Urteil des OLG Stuttgart kein Thema.
    ja hab ich auch gemerkt....

    ich stelle mir u.a. gerade die Frage, wie ich Annahmeverzug durchbringen kann.

    Anscheinend muss man der Bank den Rückzahlungsbetrag ja konkret angeboten haben. Verwendet habe ich das Standardschreiben der IG Widerruf
    Da steht nur drin "Teilen Sie mir bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. "
    Also war die genaue Höhe des Betrags ja noch offen, wenn ich keine Abrechnung erstellt habe und die Bank (die ja den Widerruf zurückweist) auch keinen Betrag "fordert".
    Zumal regelmäßig ja über die Parameter der Rückabwicklung gestritten wird, wenn der Widerruf mal durch ist....

    Die Bank bestreitet bei mir zudem, dass ich überhaupt die Mittel zur Ablösung gehabt hätte.
    Das kann ich widerlegen.
    Sonst noch was ich vortragen könnte ?

    Viele Grüße

  10. Avatar von DryFarm
    DryFarm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich muss als Bankkaufmann (Rente) meine Erfahrungen mit der PSD schildern. Mir wurde in einem Beratungsgespräch über die Baufi einer Freundin von dem Berater gesteckt. Das meine Freundin evtl aus ihrer laufenden Baufi aussteigen kann wg dieser Klausel.

    Habe natürlich gleich meinen Vertrag prüfen lassen und zack. Nun habe ich gleich Einigungsbereitschaft angedeutet aber das ist denen wohl egal. Nun habe ich mir was neues gekauft und es gibt Probleme mit der Freigabe der Grundschuld ich werde weiter berichten.

    Ich hatte auch mal die GLS (die gute Bank) wg einer Anschlußfinazierung aus diesem Grund gefragt. Abgelehnt, in dem Schreiben hat die Bank mir "Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit" vorgeworfen.

    Ich meine die Moralische Komponente kommt etwas kurz. Auch wenn es aus der Mode kommt so finde ich es beschämend die die Bank mit Ihren Kunden umgehen. Ich kenne Fälle da werden ganze Familien der Bank verwiesen. Da werden Gesetzte schnell verabschiedet. Aber macht unsere Regierung etwas für die Kunden?

    Natürlich ist das Ärgerlich für die Banken. Aber hätte man nicht in all den Jahren Rückstellungen bilden können. ´Bei der Klausel muss doch wer gepennt haben. Oder sind die Juristen zu teuer?

    Wie oft habe ich Kunden erlebt die wg. Angeblicher Falschberatung / Börsencrash viel Geld verloren hatten. Da haben alle nur mit der Schulter gezuckt.

    Jetzt wissen die Banken evtl mal wie sich das anfühlt.

    Schade das man die Chance nicht genutzt hat, den erschreckend schlechten Ruf zu verbessern.

    ..... ich bin nur fassungslos

  11. Avatar von Tim1967
    Tim1967 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Erfahrungen mit dem Prozeß-Finanzierer Bankkontakt

    Also ich habe hier mit Forum keinen Chat in dieser Richtung gefunden, aber da es ja auch schon hier einige Anfragen zu dem Thema gab, wollte ich einen Erfahrungsbericht abgeben.
    Wie ich ja schon dargestellt hatte, habe ich mehrere Darlehen der ING-DiBa mit WRB aus 2007 (frühstens, ich/wir, usw.). RSV gibt es nicht, daher hatte ich zunächst eine außergerichtliche Auseinandersetzung angestrebt. Hier im Forum habe ich aber mitbekommen, dass die ING DiBa sich eigentlich nur vergleicht, wenn man auch vor Gericht zieht. Also erst einmal meine Angebote von RA für pauschal EUR 600,-- netto mich außergerichtlich zu begleiten, geparkt und die Prozeßfinanzierer Bankkontakt und IG Widerruf anmailt, nur die Bankkontakt wollte.
    Also Widerrufsbelehrungen prüfen lassen, ein positives Votum der Bankkontakt (WRB sei "vielversprechend"), und dann noch vom Anwalt (dass man eine gerichtliche Auseinandersetzung positiv sieht).
    Und natürlich erst einmal der Versuch der außergerichtlichen Einigung. Und dann kommt es: ein unterirdisches Vergleichs-Angebot der ING DiBa (deutlich über 2 % für 10 Jahre und dann noch nicht einmal für alle Darlehen) und danach ein Anruf von der Bankkontakt, dass ja jetzt die EUR 14.000,00 !!! Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen seien und ob ich dazu überhaupt in der Lage bin. Nicht, dass sie noch eine Zwangshypothek eintragen müssten. Wir haben uns aber dann doch darauf geeinigt, dass das Angebot nicht wirtschaftlich genug sei und haben der ING ein neues Angebot unterbreitet, bislang ohne Antwort.
    Also, falls jemand von Euch mit dem Gedanken spielt, die Bankkontakt zu beauftragen: denkt daran, dass - entgegen der tollen Werbung (Widerrufsklagen ohne Risiko, 40 % Erfolgshonorar, gut getestet von Finanztest und test.de) - das Erfolgshonorar immer schon fällig wird, wenn ein Vergleichsangebot vorliegt. Und das "besonders" tolle: nicht der Kunde entscheidet, ob dieses Angebot wirtschaftlich ist, sondern die Bankkontakt. Lehnt der Kunde das von der Bankkontakt für gut befundene Angebot ab, ist das Erfolgshonorar trotzdem fällig. OK, könnte man sich denken, 40 % Honorar vom Erfolg ist ja - wenn der Erfolg durch ein schlechtes Angebot nicht zu hoch ist, auch nicht so viel. Leider mitnichten ! Denn den Erfolg definiert die Bankkontakt als volles Vorfälligkeitsentgelt, fiktiv berechnet auf Internetseiten zum Zeitpunkt des Widerrufs. Und - das Beste kommt zum Schluss - auf einmal empfiehlt der Anwalt der Bankkontakt, nicht zu klagen, sondern mich erst einmal (mind. die nächsten 6 Monate oder länger) ausschließlich außergerichtlich zu begleiten. Da hätte ich ja bei meinen Angeboten von EUR 600 netto bleiben können ! Und natürlich gibt es keine vertraglich eingeräumte Kündigungsmöglichkeit durch den Kunden... Ich habe mich leider von den angeblich neutralen Testergebnissen und der anfänglichen Zusage über die gerichtliche Begleitung blenden lassen.
    Versteht mich nicht falsch: der Bankkontakt steht im Erfolgsfall ein Honorar zu, aber doch ein angemessenes. Warum soll ich für eine rein außergerichtliche Begleitung im Erfolgsfalle EUR 14.000,00 bezahlen, wenn jeder Anwalt - lt. Gebührentabelle und ohne Verhandlung - dies für ca. EUR 1.000 hinbekommt. Das ist doch Abzocke. Bei Klagen sind dann die EUR 14.000,00 wieder gerechtfertigt. Außerdem müsste der Vertrag fairer gestaltet sein.

    Wie seht Ihr diese Praxis - vielleicht bin ich einfach nur zu kritisch... Habt Ihr Lösungsvorschläge ?

  12. Avatar von Maxlaw
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen, liebe Diskussionsteilnehmer!

    ist jemanden die Argumentation der Banken bekannt, der Kreditnehmer habe Mietaufwendungen erspart und müsse sich diese Vorteile im Rahmen der Rückabwicklung anrechnen lassen?

    Besten Dank für die Hinweise.

  13. Avatar von Rhay
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Tim1967
    Erfahrungen mit dem Prozeß-Finanzierer Bankkontakt

    Also ich habe hier mit Forum keinen Chat in dieser Richtung gefunden, aber da es ja auch schon hier einige Anfragen zu dem Thema gab, wollte ich einen Erfahrungsbericht abgeben.
    Wie ich ja schon dargestellt hatte, habe ich mehrere Darlehen der ING-DiBa mit WRB aus 2007 (frühstens, ich/wir, usw.). RSV gibt es nicht, daher hatte ich zunächst eine außergerichtliche Auseinandersetzung angestrebt. Hier im Forum habe ich aber mitbekommen, dass die ING DiBa sich eigentlich nur vergleicht, wenn man auch vor Gericht zieht. Also erst einmal meine Angebote von RA für pauschal EUR 600,-- netto mich außergerichtlich zu begleiten, geparkt und die Prozeßfinanzierer Bankkontakt und IG Widerruf anmailt, nur die Bankkontakt wollte.
    Also Widerrufsbelehrungen prüfen lassen, ein positives Votum der Bankkontakt (WRB sei "vielversprechend"), und dann noch vom Anwalt (dass man eine gerichtliche Auseinandersetzung positiv sieht).
    Und natürlich erst einmal der Versuch der außergerichtlichen Einigung. Und dann kommt es: ein unterirdisches Vergleichs-Angebot der ING DiBa (deutlich über 2 % für 10 Jahre und dann noch nicht einmal für alle Darlehen) und danach ein Anruf von der Bankkontakt, dass ja jetzt die EUR 14.000,00 !!! Vorfälligkeitsentgelt zu zahlen seien und ob ich dazu überhaupt in der Lage bin. Nicht, dass sie noch eine Zwangshypothek eintragen müssten. Wir haben uns aber dann doch darauf geeinigt, dass das Angebot nicht wirtschaftlich genug sei und haben der ING ein neues Angebot unterbreitet, bislang ohne Antwort.
    Also, falls jemand von Euch mit dem Gedanken spielt, die Bankkontakt zu beauftragen: denkt daran, dass - entgegen der tollen Werbung (Widerrufsklagen ohne Risiko, 40 % Erfolgshonorar, gut getestet von Finanztest und test.de) - das Erfolgshonorar immer schon fällig wird, wenn ein Vergleichsangebot vorliegt. Und das "besonders" tolle: nicht der Kunde entscheidet, ob dieses Angebot wirtschaftlich ist, sondern die Bankkontakt. Lehnt der Kunde das von der Bankkontakt für gut befundene Angebot ab, ist das Erfolgshonorar trotzdem fällig. OK, könnte man sich denken, 40 % Honorar vom Erfolg ist ja - wenn der Erfolg durch ein schlechtes Angebot nicht zu hoch ist, auch nicht so viel. Leider mitnichten ! Denn den Erfolg definiert die Bankkontakt als volles Vorfälligkeitsentgelt, fiktiv berechnet auf Internetseiten zum Zeitpunkt des Widerrufs. Und - das Beste kommt zum Schluss - auf einmal empfiehlt der Anwalt der Bankkontakt, nicht zu klagen, sondern mich erst einmal (mind. die nächsten 6 Monate oder länger) ausschließlich außergerichtlich zu begleiten. Da hätte ich ja bei meinen Angeboten von EUR 600 netto bleiben können ! Und natürlich gibt es keine vertraglich eingeräumte Kündigungsmöglichkeit durch den Kunden... Ich habe mich leider von den angeblich neutralen Testergebnissen und der anfänglichen Zusage über die gerichtliche Begleitung blenden lassen.
    Versteht mich nicht falsch: der Bankkontakt steht im Erfolgsfall ein Honorar zu, aber doch ein angemessenes. Warum soll ich für eine rein außergerichtliche Begleitung im Erfolgsfalle EUR 14.000,00 bezahlen, wenn jeder Anwalt - lt. Gebührentabelle und ohne Verhandlung - dies für ca. EUR 1.000 hinbekommt. Das ist doch Abzocke. Bei Klagen sind dann die EUR 14.000,00 wieder gerechtfertigt. Außerdem müsste der Vertrag fairer gestaltet sein.

    Wie seht Ihr diese Praxis - vielleicht bin ich einfach nur zu kritisch... Habt Ihr Lösungsvorschläge ?
    Das ist dann wahrscheinlich auch der Grund warum konkrete Fragen über eine spätere Abrechnung und das weitere Vorgehen nicht per Mail beantwortet werden.
    Diese Aussagen gibt es nur per Telefon und später heißt es, was interessiert micht mein Gequatsche von gestern.
    Da verstehe ich die Bewertung durch die Stiftung Warentest echt nicht.

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zum Thema "Bankkontakt":
    Die Problematik wurde mE hier schon einmal diskutiert (zumindest kommt sie mir bekannt vor), ggf gab es dazu sogar etwas bei test.de in der Chronik oder in den Kommentaren dort. Dass die Bankkontakt entscheidet, welches Angebot wirtschaftlich ist, würde ich nicht akzeptieren und daher käme für mich deren Dienstleistung nicht in Betracht. Und ist es nicht so, dass ein RA den Mandaten darauf hinweisen muss, dass eine erfolgsabhängige Vergütung höher als nach RVG sein wird? Ich meine, dass er dazu verpflichtet ist. Ob das auch für einen Vertrag mit der Bankkontakt oder anderen Prozessfinanzierern so gilt, weiß ich nicht. Ggf lässt sich der Vertrag mit dem Prozessfinanzierer widerrufen?


    Zum Thema "Mietaufwendungen":
    Bitte ein paar Seiten zurückblättern. Es hatte erst kürzlich jemand etwas dazu geschrieben. Mir jedenfalls erscheint es unsinnig, was so manche Banken in dieser Hinsicht argumentieren wollen. Denen schwimmen die Felle davon, so dass sie sich immer wieder etwas Neues einfallen lassen, um günstiger davonzukommen.

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Welche WRB hat die UniCredit verwendet?

    Denke, wird um Belehrung der Hypovereinsbank gehen, wo die UniCredit ja Rechtsnachfolgerin ist...

  16. Avatar von idalf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    Zitat Zitat von Maxlaw
    ist jemanden die Argumentation der Banken bekannt, der Kreditnehmer habe Mietaufwendungen erspart und müsse sich diese Vorteile im Rahmen der Rückabwicklung anrechnen lassen?
    Besten Dank für die Hinweise.
    damit kommen sie mir auch. Scheint aber bis dato noch kein DG mit weitergekommen zu sein und sie haben es wieder fallen lassen. Suche mal in meinen Beiträgen, da war das vor Kurzem auch Thema.

    Grundtenor ist:
    § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB

    "Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.


    Der vertragliche Zinssatz ist die Obergrenze der Nutzungen des Kunden. Man kann nur nach unten abweichend beweisen, nicht nach oben"

    Ausserdem sind die "gesparten Mietaufwendungen" keine Nutzung. Nach $100 BFG sind Nutzungen die Früchte einer Sache oder eines Rechts .... Keine Nutzung ist dasjenige, das durch die Verwertung der Sache (hier Darlehen) erzeilt wird. (siehe auch OLG Stuttgart 6 U 148/14).

    Gruß






  17. Avatar von Marc33
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von idalf
    Hi,

    Ausserdem sind die "gesparten Mietaufwendungen" keine Nutzung. Nach $100 BFG sind Nutzungen die Früchte einer Sache oder eines Rechts .... Keine Nutzung ist dasjenige, das durch die Verwertung der Sache (hier Darlehen) erzeilt wird. (siehe auch OLG Stuttgart 6 U 148/14).

    Gruß


    Rechne doch mal durch, ob Du damit nicht sogar besser fährst. Gerade bei eigengenutzten Immobilien sind wir ja alle bereit, für das eigene Dach über dem Kopf einen Aufschlag zu zahlen. Und dazu steckt ja auch EK in der Immobilie. Wegen der Tilgung müsste dann der Mietanteil auch noch von Monat zu Monat sinken.
    Mich würde interessieren, wie die Bank die Kehrtwende schafft, dass dann doch nicht mehr die Miete relevant sein soll, wenn Du ihr das Ergebnis vor Augen hältst..

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Marc, diejenigen, die das ernsthaft geltend machen wollen Zinsen plus Mietwert. Ist - wie oben schon dargelegt - Unsinn, aber nie günstiger.

  19. Avatar von Marc33
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zinsen plus Mietwert ist ja der Knaller. Ich nehme offenbar zu wenig Drogen, dass mir solche Halluzinationen fremd sind.

  20. Avatar von schunckt
    schunckt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Marc33
    Zinsen plus Mietwert ist ja der Knaller. Ich nehme offenbar zu wenig Drogen, dass mir solche Halluzinationen fremd sind.
    Psssst... bald kommen die nochauf die Idee, ersparte Steuern mit zu berechnen


    T.

  21. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    irgendeine Bausparkasse hatte mal kurzfristig behauptet, der DN müsste sich auch noch die Immobilienpresisteigerung anrechnen lassen müssen. Da ist viel Phantasie im Spiel

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