Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BGH - damit abgeschlossen01022017.pdf
    Deutsche Bank - 200501022017.pdf

    Hallo liebe Mitstreiter,

    wir haben leider mit unserem Widerruf gegen einen Deutsche Bank Vertrag keinen Erfolg gehabt, siehe Anlagen. Nach Ablehnung durch das LG Köln, danach ebenso durch das OLG Köln hat unser Anwalt ein Verfahren zum BGH gebracht. Doch auch hier kein Erfolg.....
    Nun bleibt uns leider nur noch ein weiteres Verfahren gegen die DB Bauspar, hier sind wir jetzt vor dem OLG Frankfurt. Wer mehr Informationen haben möchte bitte per PN.

    Gruß an alle Mitstreiter, Triple

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aktenzeichen des Urteil vom LG Köln?

  4. Avatar von Triple
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    30 o/311/14

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist bekannt, wie der Stand nun beim OLG Stuttgart ist, nachdem der BGH mit Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - das Urteil des OLG (vom 13.10.2015 - 6 U 174/14) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das OLG zurückverwiesen hat?

    Kennt Ihr diese Besprechung von Schnauder bei juris? Lesenswert, finde ich (nicht nur bzgl. des Verwirkungseinwands):
    https://www.juris.de/jportal/portal/t...enachricht.jsp

  6. Avatar von wadi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen.
    Ich bin recht neu in dem Thema Widerruf unterwegs und hätte da mal zwei Fragen.

    Wie sind denn aktuell die Erfahrungen mit der DSL Bank ?
    Das letzte was ich gefunden habe (Anfang 2016) war das die DSL Bank komplett blockt und es auf eine Klage ankommen lässt.
    Ist dem noch immer so oder sind die inzwischen gesprächsbereiter ?

    Die zweite Frage wäre:
    Macht es Sinn selbst erst mal mit der DSL versuchen zu verhandeln (ob die drauf eingehen steht auf einem anderen Blatt) oder können die dann damit kommen das ich ja ab sofort wusste das ich noch 30 Tage widerrufen kann. Ich will den Joker halt nicht verspielen.
    Ich würde die halt gerne anschreiben das ein Anwalt das geprüft hat, die Belehrung falsch ist und wir uns gütlich einigen wollen z.B. Zinssenkung für die Restlaufzeit.
    Das ganze halt vor dem Widerruf, nicht das die noch auf die Idee kommen dem zuzustimmen und ich ohne Finanzierung da stehe.

    Ist etwas schwer zu erklären.

  7. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Ist bekannt, wie der Stand nun beim OLG Stuttgart ist, nachdem der BGH mit Urteil vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - das Urteil des OLG (vom 13.10.2015 - 6 U 174/14) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das OLG zurückverwiesen hat?

    Kennt Ihr diese Besprechung von Schnauder bei juris? Lesenswert, finde ich (nicht nur bzgl. des Verwirkungseinwands):
    https://www.juris.de/jportal/portal/t...enachricht.jsp
    Danke, ja.


    "Am Ende des Tages wird man feststellen müssen, dass den Preis für den Schutz einzelner Verbraucher (bei weitem nicht alle Darlehensnehmer haben den „Widerrufsjoker“ gezogen) alle Verbraucher zu zahlen haben."

    Da irrt der gute Schnauder.

    Denn der Schutz einzelner Verbraucher stimmt so nicht, da die durch die Klagen einzelner Verbraucher erzielten Erfolge allen Darlehensnehmern zu Gute kommt.
    Die Belehrungen sind seither besser geworden, wenn noch nicht immer ganz fehlerfrei.

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von wadi
    Hallo zusammen.
    Ich bin recht neu in dem Thema Widerruf unterwegs und hätte da mal zwei Fragen.

    Wie sind denn aktuell die Erfahrungen mit der DSL Bank ?
    Das letzte was ich gefunden habe (Anfang 2016) war das die DSL Bank komplett blockt und es auf eine Klage ankommen lässt.
    Ist dem noch immer so oder sind die inzwischen gesprächsbereiter ?

    Die zweite Frage wäre:
    Macht es Sinn selbst erst mal mit der DSL versuchen zu verhandeln (ob die drauf eingehen steht auf einem anderen Blatt) oder können die dann damit kommen das ich ja ab sofort wusste das ich noch 30 Tage widerrufen kann. Ich will den Joker halt nicht verspielen.
    Ich würde die halt gerne anschreiben das ein Anwalt das geprüft hat, die Belehrung falsch ist und wir uns gütlich einigen wollen z.B. Zinssenkung für die Restlaufzeit.
    Das ganze halt vor dem Widerruf, nicht das die noch auf die Idee kommen dem zuzustimmen und ich ohne Finanzierung da stehe.

    Ist etwas schwer zu erklären.

    Vertrag von wann?

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Danke, ja.


    "Am Ende des Tages wird man feststellen müssen, dass den Preis für den Schutz einzelner Verbraucher (bei weitem nicht alle Darlehensnehmer haben den „Widerrufsjoker“ gezogen) alle Verbraucher zu zahlen haben."

    Da irrt der gute Schnauder.

    Denn der Schutz einzelner Verbraucher stimmt so nicht, da die durch die Klagen einzelner Verbraucher erzielten Erfolge allen Darlehensnehmern zu Gute kommt.
    Die Belehrungen sind seither besser geworden, wenn noch nicht immer ganz fehlerfrei.
    Diese Spitze habe ich bewusst überlesen - auch wenn ich sie zur Kenntnis genommen habe. Ich weiß, dass wir hier bereits vor längerer Zeit über Schnauder schimpften, aber hier hat er m.E. ein paar gute Argumente, weshalb das BGH-Urteil nicht bedeuten kann, dass jetzt regelmäßig von Verwirkung ausgegangen werden muss, wenn ein DV vorzeitig abgelöst wurde. Und diesen Aspekt wollte ich mit dem Hinweis auf seine Besprechung hervorheben.

    Es ist nämlich so, dass in einem mir bekannten Fall die Beklagtenvertreter nun mit Hinweis auf dieses BGH-Urteil argumentieren, der Widerruf eines bereits abgelösten DV sei nicht mehr wirksam, weil die Beklagte sich darauf verlassen durfte, dass der DN von seinem WR-Recht keinen Gebrauch mehr machen würde - und das, obwohl er noch einige Monate zuvor mit der Beklagten gestritten hatte über die Zurückerstattung unrechtmäßig erhobener Bearbeitungsgebühren. Wäre so etwas evtl. ein Argument für den DN?

  10. Avatar von wadi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Vertrag von wann?
    02 / 2012 also Joker ja noch gültig.
    Die Belehrung selbst ist wohl auch nicht ganz schlecht. Allerdings ist bei uns drunter der Absatz

    "Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Ab*schluss eines Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung"

    Hier hat wohl im September das LG Hamburg die DSL schonmal verurteilt.

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von wadi
    02 / 2012 also Joker ja noch gültig.
    Die Belehrung selbst ist wohl auch nicht ganz schlecht. Allerdings ist bei uns drunter der Absatz

    "Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Ab*schluss eines Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung"

    Hier hat wohl im September das LG Hamburg die DSL schonmal verurteilt.
    ah, ok, Danke. Dachte schon.


    Also das vorher verhandeln und ggf. nachher widerrufen, hat ja erst das OLG N nicht als Umstandsmoment für Verwirkung oder für Rechtsmissbrauch angesehen.
    Allerdings hat der DN im dort verhandelten Fall auch rel. zeitnah, als 6-7Wochen nachdem er auf die Bank zugegangen ist, widerrufen.

    Ich würde mich erstmal um eine mögliche Finanzierung bemühen, dann widerrufen und schauen wie die DSL reagiert. Ich glaube kaum, dass die ag auf irgendwas eingeht. Warum sollte sie auch?

    Klage einreichen und ausurteilen lassen. Fehlerhafte WRI sind auch für sie nicht so schön. Verringern sie ja das Klumpenrisiko nicht.

  12. Avatar von wadi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine mögliche Finanzierung gibt es bei uns nicht da unsere aktuelle Finanzierung aus 3 Darlehen besteht und nur das eine vom Joker betroffen ist.
    Von daher wäre mir am liebsten ja die Variante das die Zinsen für die Restlaufzeit gesenkt werden.

  13. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frisch vom BGH von heute:

    XI. Zivilsenat 22.11.2016 1.2.2017 XI ZB 9/13 siehe auch: Pressemitteilung Nr. 14/17 vom 1.2.2017
    XI. Zivilsenat 17.1.2017 1.2.2017 XI ZR 128/16
    XI. Zivilsenat 10.1.2017 1.2.2017 XI ZR 31/15

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von tobin
    Habe gerade bei der zuständigen Geschäftsstelle am OLG Nürnberg und beim Revisionseingang am BGH angefragt. Die Revisionsfrist ist am 23.01.17 abgelaufen.
    Es wurden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt, dass Urteil 14 U 1260/16 vom 19.12.16 OLG Nürnberg ist damit rechtskräftig!
    Zitat Zitat von eugh
    Und hier das Urteil des OLG Nürnberg im Volltext - Link von einem Mitstreiter bei test.de (Kommentar von Mela210788 am 31.01.2017 um 17:41 Uhr).
    Einen Eintrag gibt es nun auch bei dejure.org.

  15. Avatar von Ddorf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    BGH - damit abgeschlossen01022017.pdf
    Deutsche Bank - 200501022017.pdf

    Hallo liebe Mitstreiter,

    wir haben leider mit unserem Widerruf gegen einen Deutsche Bank Vertrag keinen Erfolg gehabt, siehe Anlagen. Nach Ablehnung durch das LG Köln, danach ebenso durch das OLG Köln hat unser Anwalt ein Verfahren zum BGH gebracht. Doch auch hier kein Erfolg.....
    Nun bleibt uns leider nur noch ein weiteres Verfahren gegen die DB Bauspar, hier sind wir jetzt vor dem OLG Frankfurt. Wer mehr Informationen haben möchte bitte per PN.

    Gruß an alle Mitstreiter, Triple

    Ich denke Du meinst nachfolgenden BGH Beschluß, oder?

    XI. Zivilsenat 17.1.2017 1.2.2017 XI ZR 128/16

  16. Avatar von milkrun
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @milkrun

    auf keinen Fall einen Grund angeben! Musst DU nicht!

    Einfach Frist (10 Tage) setzen, den Widerruf schriftlich anzuerkennen.
    Hat jemand eine Vorlage?
    Sehen das alle so?

    Können die sich nicht darauf berufen, dass sie wirklich den Grund nicht verstehen für meinen Widerruf?

    Oder anders gefragt: Sind die in der Beweispflicht, mir nachzuweisen, dass ich kein Widerrufsrecht habe?

  17. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von milkrun
    Hat jemand eine Vorlage?
    Sehen das alle so?

    Können die sich nicht darauf berufen, dass sie wirklich den Grund nicht verstehen für meinen Widerruf?

    Oder anders gefragt: Sind die in der Beweispflicht, mir nachzuweisen, dass ich kein Widerrufsrecht habe?
    Schau doch nur in deine Belehrung. Dort sollte stehen: "Der Widerruf bedarf keiner Begründung". Es gibt auch Muster zB bei test.de.

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde da unterscheiden. Natürlich bedarf es keiner Begründung, aber es macht natürlich schon Sinn, wenn man mal unter Verweis auf ein passendes Urteil darlegt, warum die Belehrung fehlerhaft ist und daher der Widerruf noch nach X Jahren möglich ist. Das hat mit der Motivation für einen Widerruf nichts zu tun.

  19. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es ist aber nicht zwingend eine Begründung voraussetzend. Und in diesem Fall hat die Bank den Widerruf ja wegen der fehlenden Begründung abgelehnt.

  20. Avatar von jokeritjoker
    jokeritjoker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe als Neuling mal eine Frage in die Runde: Macht es für mich als Kreditnehmer Sinn, nach dem Widerruf die Aufrechnung zu erklären oder schieße ich mir damit selbst "ins Knie" ? Angenommen ich erkläre die Aufrechnung, geht die Verrechnung, wie ich es verstanden habe, auf den Zeitpunkt der Widerrufserklärung zurück (?). Wie kriege ich dann meine nach dem Widerruf gezahlten Raten wieder? Muss dann zu einer Feststellungsklage, dass der Widerruf wirksam war, zusätzlich noch eine Leistungsklage eingereicht werden? Danke für Eure Hilfe

  21. Avatar von Triple
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=Ddorf;141695]Ich denke Du meinst nachfolgenden BGH Beschluß, oder?

    XI. Zivilsenat 17.1.2017 1.2.2017 XI ZR 128/16
    [/QUO

    Ja, ist dieser Beschluß, nicht mein Verfahren, aber gleicher Anwalt und gleiche Belehrung

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