Restschuldversicherung - Grundsätzliches?

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  1. Avatar von MRaynard
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    Standard Restschuldversicherung - Grundsätzliches?

    Hallo,
    meine Lg hat schloss einen Privatkredit ab, den ich zuvor mit dem Bänker durchgesprochen hatte. In diesem Gespräch wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass keine RSV gewünscht sei. Er schickte mir auch eine Berechnung, in der diese nicht vorhanden war. Sie ging hin, er versicherte ihr 'Alles sei wie mit mir abgesprochen' und sie unterschrieb. Und ich bekomme jetzt nach Ablauf der Widerrufsfrist die Unterlagen in die Hand und entdecke - natürlich - eine RSV.

    Das ich sinne, wie ich dies dem Banker 'um die Ohren hauen kann', versteht sich wahrscheinlich.

    Bei meiner Recherche hierzu fand ich Folgendes:
    Gemäß § 7 VVG ist ein Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung (nachfolgend: VVGInfoV) vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen. Durch diese Bestimmung soll sichergestellt werden, dass ein Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die Möglichkeit hat, sich bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu informieren, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Durch die VVGInfoV werden zunächst allgemeine Informationspflichten aufgestellt, die in allen Versicherungszweigen (Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfallversicherung) erfüllt werden müssen (vgl. § 1 VVGInfoV). Daneben gibt es noch spezielle Informationspflichten, die nur bei der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (vgl. § 2 VVGInfoV) bzw. der Krankenversicherung (vgl. § 3 VVGInfoV) zu beachten sind. Wenn der Versicherungsnehmer ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, besteht für den Versicherer zudem die Verpflichtung dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt auszuhändigen. In diesem müssen diejenigen Informationen enthalten sein, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von besonderer Bedeutung sind (vgl. § 4 VVGInfoV).

    Verletzt ein Versicherer die sich aus § 7 VVG bzw. den Bestimmungen der VVGInfoV ergebenden Pflichten, so führt dies einerseits dazu, dass die in § 8 VVG normierte Widerrufsfrist erst nach vollständiger Erfüllung dieser Pflichten zu laufen beginnt; andererseits kommen jedoch auch unter Anwendung von § 280 BGB Schadensersatzansprüche ggü. dem Versicherer in Betracht. Diese können insb. auf Vertragsaufhebung gerichtet sein.

    (Quelle: Bafin/Verbraucher/Häufige Fragen/Versicherungen)

    Nun habe ich weder beim aktuellen Kreditvertrag meiner Lg, noch bei älteren Verträgen von ihr oder mir irgendwelche Versicherungsbedingungen beiliegend oder enthaltend gefunden. Nur eben die Beitrittserklärung zur 'Ratenschutz-, Restschuldversicherung'.
    Sofern ich aber obige Information richtig interpretiere, dürfte ein Vertrag ohne vorherige Aushändigung der Bedingungen etc. schwebend unwirksam sein!? D. h., die Widerrufsfrist erst nach Eintreffen der entsprechenden Unterlagen zu laufen beginnt.

    Was meint ihr?

    Ein zweiter Punkt: Leider finde ich aber die betreffende Webseite nicht wieder. Dort hieß es, eine Bank habe einen Prozess verloren, weil sie dem Kunden einen Antrag vorlegte, bei der die vom Kunden anzukreuzenden Stellen bereits vom Programm zum Vorteil der Bank angekreuzt waren. Der Kunde hätte also keine tatsächliche Wahlmöglichkeit gehabt.

    Weiss dazu jemand mehr und kann mich bei der Recherche unterstützen?

    Gruß
    MRaynard

  2. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Restschuldversicherung - Grundsätzliches?

    Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erhalt der Unterlagen/Police.

    Schau mal nach, ob irgendwo ein Beratungsprotokoll/Beratungshinweis oder aber ein Passus versteckt wurde in dem auf die Aushändigung der Bedingungen hingewiesen wurde und dies mit der Unterschrift bestätigt wird. Für die RSV gibt es meist nur eine Seite - auf der ist dann auch die Kreditsumme und alles andere mit drauf, inklusive der Bedingungen.
    Ansonsten mal geschwärzt scannen und per pm schicken. Diese Hansels hasse ich mittlerweile dermaßen, es würde mich freuen, wenn die Nächsten dran sind

  3. Avatar von MRaynard
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    Standard AW: Restschuldversicherung - Grundsätzliches?

    Wunnebar, dass nicht nur mich derlei hochlöbliche Gefühle erfüllen...

    Leider hast du recht. In den Unterlagen fand ich recht versteckt ein 'Produktinformationsblatt' inplementiert. allerdings keine Vertragsbedingungen. Dieses wurde allerding mit einem kleinem Unterschriftsfeld umgangen, in dem kurzerhand sämtliche nach § 7 VVG erforderlichen Unterlagen aufgezählt und mitunterschrieben wurden.

    Also - äh, wie war noch gleich dein Name?

    (Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen, dein Username ist einfach so passend.)

  4. Avatar von verschaukelt
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    Standard AW: Restschuldversicherung - Grundsätzliches?



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