Verschlechterung der Kontobedingungen - Folge eines Widerspruchs?

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  1. Avatar von Suxxess
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    Standard Verschlechterung der Kontobedingungen - Folge eines Widerspruchs?

    Wie gesagt hat meine Bank nun angekündigt die aktuellen Konführungsbedingungen einseitig zu verschlechtern:
    -> Kontoauszüge sollen jetzt Geld kosten es sei denn man holt sie sich online
    -> Man braucht einen Mindesteingang ansonsten kostet das Konto Gebühren

    Naja das übliche halt. Meiner Meinung nach habe ich jetzt ein Widerspruchs- und ein Sonderkündigungsrecht. ( Normal kündigen kann ich sowieso )

    Ich habe nun mit denen telefoniert und die meinten dann nur, dass ich gerne auf eins der anderen neuen Kontomodelle wechseln könne, dass beibehalten der alten Kontobedingungen wäre nicht möglich. Kündigen würden sie mich aber auch nicht.

    Ich habe die nun um eine verbindliche Aussage gebeten was denn genau passieren würde, wenn ich der einseitigen Vertragsänderung widerspreche und ich auch keins der neueren Modelle haben möchte. Nun warte ich auf eine verbindlichere Auskunft.

    Meiner Meinung nach hat die Bank nur zwei Möglichkeiten:
    1) Sie akzeptieren einen Widerspruch und führen das Konto zu den alten Konditionen weiter oder
    2) Sie kündigen mir fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

    Wie ist eure Meinung dazu? So wie ich den von der Bank verstanden habe, stand er auf dem Standpunkt, dass die das Konto so oder so umstellen würden und eventuelle Widersprüche wären denen egal. ( Wobei das nur ein normaler Bankangestellter war der vermutlich eh keine Ahnung oder seine Weisung hatte )

    Deswegen habe ich nun auf eine verbindliche Aussage von deren Rechtsabteilung gepocht und warte nun auf Antwort. Aber wie ist eure Meinung dazu?

    P.S.
    Ich werde so oder so bei der Bank bleiben, aber es geht mir um den rechtlichen Hintergrund. Danke!

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Verschlechterung der Kontobedingungen - Folge eines Widerspruchs?

    Ich verstehe dein Anliegen nicht so ganz?

    Was interessiert dich ein Sonderkündigungsrecht, wenn du ohnehin täglich ohne Kosten kündigen kannst?

    Ansonsten kann die Bank ihre Konditionen und Kosten anpassen wie sie will und es obliegt dem Endkunden, ob er den neuen Konditionen und Kosten zustimmt oder nicht. Genau so, kann der Endkunde neue Konditionen mit der Bank aushandeln... auch hier obliegt es der Bank, ob sie diesen zustimmt oder nicht.

    Falls der Endkunde den neuen Konditionen nicht zustimmen sollte (Widerspruch einlegt), dann liegt es an der Bank, wie diese sich verhält. Und wie du bereits geschrieben hast, wird das wohl darauf hinaus laufen, dass sie entweder den Endkunden kündigt oder aus "Kulanz" das Konto zu alten Konditionen weiter laufen lässt.

    In der Regel wird der Endkunde aber eine Kündigung erhalten, außer er ist Vermögend oder bringt der Bank anderweitig viel Geld ein (z.B. durch viele Bank Produkte, Firmen-Konten... Fonds, Versicherungen usw.) Eine generelle Aussage lässt sich dazu aber nicht treffen da letztendlich jede Bank dies anders handhabt.

    LG escorpio

  3. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Verschlechterung der Kontobedingungen - Folge eines Widerspruchs?

    Vielen Dank für deine Einschätzung. In der Zwischenzeit hat sich die Bank nun etwas konkreter geäußert. Deren ursprüngliche Aussage, dass sie mich in keinem Fall kündigen würden war falsch.

    Sprich es ist so wie ich es vermutet habe. Wenn ich widerspreche und auch auf keins ihrer anderen Kontomodelle wechseln möchte, dann würde eine Kündigung von Seitens der Bank erfolgen.

    Es ging halt um deren ursprüngliche Aussage, dass sie mir in keinem Fall kündigen + ein Widerspruch folgenlos wäre + sie das Konto trotzdem auf das neue Modell umstellen würden. Ich wollte also eine Zweitmeinung, dass dies nicht der Fall sein kann. Alles andere wäre auch etwas komisch gewesen. Also nochmals vielen Dank.

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Verschlechterung der Kontobedingungen - Folge eines Widerspruchs?

    Trotz Widerspruch einfach umstellen würden sie wohl nicht, dass würde ja gegen die Gesetze verstoßen und viel ärger bedeuten.

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