Berufsunfähigkeit - Musterung

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  1. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline
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    Standard Berufsunfähigkeit - Musterung

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur BU hinsichtlich der (heute nicht mehr fälligen) Musterung beim Bund.

    Nehmen wir an, die Musterung ist ca. 8 Jahre her. Nehmen wir ferner an, der "Angeschaute" wurde mit T5 und einem Hinweis auf "schauen Sie sich Ihren Rücken an, dann wissen Sie warum T5" ausgemustert. Ein Besuch bei einem Sportmediziner wurde ebenfalls veranlasst. Die genaue Diagnose ist nicht bekannt, jedoch wurde die Untersuchung mit der Frage "Willste zum Bund oder nicht?" und dem Kommentar mit "Naja, besser ich schreib dich mal untauglich" beendet...

    Wirft ihn das nicht erst einmal komplett nach hinten beim Abschluss einer BU?

    Gruß
    Der Rave

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Berufsunfähigkeit - Musterung

    Was ich jetzt an der Vorgeschichte nicht verstanden habe: Ist der Rücken denn nun tatsächlich kaputt oder wurde diese Diagnose nur gestellt, damit die Person für nicht tauglich erkannt wurde?

  3. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeit - Musterung

    Das mit dem Rücken haben die zu mir auch gesagt. Exakt da selbe. Ist wohl immer der Fall wenn man untrainiert und etwas größer ist. Wurde dann trotzdem T2, für's Panzerfahren / U-Boot wäre ich wohl zu groß gewesen.

    Aber "Rücken" ist ja sowieso Volkskrankheit Nummer 1, dass man dort geraten bekommt sich sportlich zu betätigen, und falls man dies nicht tun sollte, man in den mittleren Jahren höchstwahrscheinlich an Rückenproblemen leiden wird, das kann man ungesehen fast zu jedem Menschen sagen. Der Tipp ist genauso richtig und nichts sagend wie, fangen Sie nicht mit dem Rauchen an, dass schadet nur der Gesundheit. ( Obwohl etwas Sport ist schon nicht verkehrt )

    mit der Frage "Willste zum Bund oder nicht?" und dem Kommentar mit "Naja, besser ich schreib dich mal untauglich" beendet...
    Da hast du deine Antwort, das T5 ist dafür gewesen damit du nicht zum Bund musstes. Hättest du ernsthaft etwas mit dem Rücken, dann wärst du doch sofort auf T5 gemustert worden, und hättest in den letzten 8 Jahren sicherlich zur Krankengymnastik gemusst.
    Da bei der Musterung vieles gemacht wird um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, würde ich darauf nicht viel geben.

    Denoch würde ich bei den BU Fragen umfassend und wahrheitsgetreu antworten. Wenn die wirklich nach dem Ergebnis der Musterung fragen, dann würde ich da rein schreiben, dass der Arzt dich gefragt hat ob du zum Bund willst oder nicht.

    P.S.
    Ich bin nach 4 Monaten nachträglich ausgemustert worden, hatte unpassende Schuhe und habe mir die Fußrückseite aufgescheuert und konnte dementsprechend nicht mehr laufen. ( Keine Blasen ) Bin im Endeffekt dann wegen "zitternden Händen" nachträglich ausgemustert worden, habe übrigends besser geschossen als mein Ausbilder. Sprich ich würde auf das T5 nicht viel geben.

  4. Avatar von GeraldmitdemHut
    GeraldmitdemHut ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeit - Musterung

    Ich denke, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast ja keine chronischen Schmerzen. Und wie meine Vorredner schon geschrieben haben, Rücken ist ja Krankheit Nr. 1.

  5. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Berufsunfähigkeit - Musterung

    Zitat Zitat von GeraldmitdemHut
    Ich denke, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du hast ja keine chronischen Schmerzen. Und wie meine Vorredner schon geschrieben haben, Rücken ist ja Krankheit Nr. 1.
    Was ist der Sinn dieser Aussage?
    Rücken - Volkskrankheit Nr. 1 - daher nicht angabepflichtig?

    In der Regel wird bei der Musterung irgendwas von "Scheuermann", oder "BWS/LWS Sndrom rezidivierend" oder "Skoliose" - reingeschrieben.

    Geht ein Scheuermann, eine Skoliose irgendwann weg, ist plötzlich nicht mehr da?

    Solche Dinge einfach ungeprüft NICHT anzugeben, ist ein ziemlich sicherer Weg, sich Probleme im Leistungsfall wegen einer VVA einzufangen.

    Da erscheint es doch allemal sinnvoller, das Problem JETZT, bei Antragstellung abzuklären (Notfalls aktuelle Befundung, Unterlagen anfordern etc.) - als in X Jahren im Leistungsfall irgendwelche Nachweise zu führen.

    Und ganz nebenbei: wenn es sich so verhält, wie geschildert, wird vermutlich kaum ein Versicherer deswegen Probleme machen - im Zweifelsfall klärt man das vorher über eine Risikovoranfrage sauber ab - im Interesse des Kunden!

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