Schufaauskunft

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Schufaauskunft

    Jeder kann jährlich eine Auskunft über sich selbst bei Schufa bekommen.

    Ist diese Auskunft geeignet für eine Bewerbung;
    sind die Auskünfte darin die gleiche mit den den Gläubigern von Schufa mitgeteilten Auskünften, inwieweit sonst unterscheiden sie sich ?

    Oder ist für die Gläubiger besser, dass sie selbst Bewerberauskunft von Schufa direkt anfordern ?

    Erfahren die Gläubiger von der Schufaauskunft bei all welchen Banken
    ein Schuldner hat ?


  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Schufaauskunft

    Zitat Zitat von Angka
    Jeder kann jährlich eine Auskunft über sich selbst bei Schufa bekommen.

    Ist diese Auskunft geeignet für eine Bewerbung;
    sind die Auskünfte darin die gleiche mit den den Gläubigern von Schufa mitgeteilten Auskünften, inwieweit sonst unterscheiden sie sich ?

    Oder ist für die Gläubiger besser, dass sie selbst Bewerberauskunft von Schufa direkt anfordern ?

    Erfahren die Gläubiger von der Schufaauskunft bei all welchen Banken
    ein Schuldner hat ?

    Hey,

    1. in der kostenfreien Eigenauskunft stehen alle Einträge + Haupt-Score drin.

    2. In der kostenpflichtigen Eigenauskunft, stehen zusätzlich noch die Score's aufgeschlüsselt.

    3. In der Auskunft für "Dritte", die du selber anforderst und übergibst, steht eigentlich nur...

    - 1. Nichts über XYZ bekannt.
    - 2. Nur neutrale Merkmale über XYZ bekannt.
    - 3. Es liegen negativ Merkmale über XYZ vor.

    4. In der "B-Auskunft", die Auskunft die Vertragspartner der Schufa "selbstständig" abrufen, gibt es drei verschiedene Varianten.

    - 1. "siehe Punkt 3."
    - 2. Sehen nur Merkmale in der gleichen Sparte (Also z.b. Banken, nur
    Bank Produkte)
    - 3. Sehen alle Merkmale in allen Sparten.

    Bei Punkt 4.2. und 4.3. werden aber jeweils nur Oberflächlich "neutral / negativ" und das Bankprodukt angezeigt... also z.b. "Girokonto". Wo die Produkte / Konten sind und wie hoch die Forderungen von negativ Merkmalen sind, können die Vertragspartner nicht sehen.

    Der "Gläubiger" könnte also unter Umständen schon sehen, dass du Girokonten hast, er kann allerdings nicht sehen, "wo" du diese hast.

    ABER!

    Ist die Forderung tituliert, kann der Gläubiger seit circa zwei Jahren eine "Dritt-Auskunft" beim Gerichtsvollzieher beantragen. Diese beinhaltet, KFZ-Amt, Rentenversicherung & Finanz-Behörde. Bei letzteren sind seit ebenfalls circa 2 Jahren, alle Kreditprodukte inkl. Name der Bank gespeichert.

    Es ist für den Gläubiger also möglich, bei einer titulierten Forderung raus zu finden, wo ein Schuldner sein Girokonto unterhält. Allerdings nicht über die Schufa.

    LG

  3. Avatar von Angka
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    Standard AW: Schufaauskunft

    Ist die Forderung tituliert, kann der Gläubiger seit circa zwei Jahren eine "Dritt-Auskunft" beim Gerichtsvollzieher beantragen.
    Gute Auskunft.

    Muß man beim Antrag beim Gerichtsvollzieher
    genau angeben, welche Auskunft, was man wissen will ?
    Gibt es bestimmte Antragsformular dafür ?
    Wie hoch wäre die Gebühr ?

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