Seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes besitzen alle, die eine Krankenversicherung haben, auch eine Pflegeversicherung. Bisher war es möglich, mehr oder weniger genau zu beschreiben, welcher Versicherungstyp für welchen Personenkreis geeignet wäre. Dies gilt für die zusätzliche Pflegeversicherung leider nicht. Hierbei gibt es so viele Aspekte, die zu berücksichtigen wären, dass eine konkrete Eingrenzung des Personenkreises fast nicht möglich macht. Daher sollten Sie sich bei diesem Versicherungstyp vor Abschluss genauestens informieren und professionellen Rat hinzuziehen.

Für den Fall, dass die Pflegebedürftigkeit im Rentenalter erst eintritt, so sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass Sie dann auch eine Rente aus der gesetzlichen Versicherung bekommen. Umso besser wäre es natürlich, wenn Sie neben der gesetzlichen Versicherung auch auf eine private Altersversorgung zurückgreifen können. Wenn Sie in diesen Personenkreis fallen, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nichts weiter als Geldverschwendung. Eine solche Versicherung würde eigentlich nur dann Sinn machen, wenn der Versicherte in jungen Jahren pflegebedürftig werden sollte. Überlegen Sie sich also genau, ob diese Police in Ihrem Fall wirklich Sinn macht oder nicht.