Wenn Ihre Überlegungen Sie zu dem Ergebnis bringen sollten diese Versicherung doch abzuschließen, weil Sie der Meinung sind, dass durch sie eine oder mehrere Lücken geschlossen werden könnten, sollten Sie darauf achten, dass die unten aufgeführten Punkte vorhanden sind:

•Sehr wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch aus dieser Police geltend machen können, sobald die gesetzliche oder die private Pflicht-Pflegeversicherung anerkannt hat, dass Leistungen erbracht werden müssen. Eine Neu- oder Nachprüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch den privaten Versicherer sollten Sie nach Möglichkeit ausschließen. Achten Sie darauf, dass der Versicherer sich verpflichtet die Anerkennung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung zu akzeptieren.

•Die Versicherungsgesellschaft sollte nicht die Möglichkeit haben die Versicherung binnen drei Jahren zu kündigen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Vertrag durch den Versicherer gekündigt wird, sobald die Versicherungsgesellschaft bei dem Versicherten ein Gesundheitsrisiko feststellt. Generell setzen die Versicherungsgesellschaften eine Frist von drei Jahren. Wenn ein Pflegefall tatsächlich eintreten sollte, zahlt der Versicherer ein Tagegeld erst, wenn die Frist von drei Jahren abgelaufen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Pflegefall bereits vor Ablauf der Frist eingetreten ist. Versicherungsgesellschaften, die zusätzlich noch eine Sperrzeit von 91 Tagen einbauen, sollten Sie ganz aus dem Wege gehen.

•Es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die auch nach der Pflegebedürftigkeit Prämienzahlung verlangen. Auch diesen Versicherern sollten Sie keine Achtung schenken, auch wenn die Prämien für das Pflegetagegeld relativ gering sind.

Von großer Bedeutung ist auch, dass Sie die Möglichkeit haben sollten das Pflegegeld ohne erneute Gesundheitskontrolle aufzustocken, wenn die Kosten der Pflegebedürftigkeit gestiegen sind.

Es gibt Direktversicherer, die keinen Außendienst haben, und vor allem Menschen kurz vor dem 50. Lebensalter eine Pflegeversicherung anbieten, bei der man keiner Gesundheitskontrolle unterzogen wird. Auch von diesen Policen sollten Sie sich fern halten. Diese Versicherer zahlen erst nach Ablauf einer nicht kurzen Karenzzeit und nur im Pflegefall der Stufe 3. Kostenpunkt für diese Police wäre ca. 150,- Euro im Jahr.