Wenn der Versicherte den Ablauf des Versicherungsvertrags erlebt, erhält er neben der zugesicherten Kapitalsumme auch Überschussanteile. Die Überschussanteile bestehen aus

•dem Kapital, das aus dem Anlegen der Sparanteile der Versicherungsprämien erzielt wurde, vorausgesetzt die rechnungsmäßige Verzinsung, die zugesichert wurde, wurde übertroffen. Mit der zugesicherten Verzinsung ist die Verzinsung gemeint, die in den Versicherungsleistungen berücksichtigt wird
•dem Teil des berechneten Verwaltungsaufwands, der nicht verbraucht wurde
•dem Teil der berechneten Leistungen im Sterbefall, der nicht verbraucht wurde.

Der Überschuss bestehend aus dem Kapital, das aus dem Anlegen der Sparanteile der Versicherungsprämien erzielt wurde, muss mindestens zu 90 % den Versicherten ausgezahlt werden. Stornokosten und Rückversicherungskosten werden eventuell abgezogen.

Die Abschlusskosten werden generell mit den Sparanteilen der ersten Versicherungsjahre verrechnet. Aus diesem Grunde gehen die Sparbeiträge aus den ersten beiden Jahren größtenteils verloren. Erst in den Folgejahren sinkt dieser Anteil. Manche Versicherungsgesellschaften haben verhältnismäßig sehr geringe Abschlusskosten, da diese Versicherer ohne Vertreter arbeiten und daher auch wesentlich weniger Kosten haben.