Kosten bei abgesagtem Notartermin

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  1. Avatar von Charly401
    Charly401 ist offline
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    Standard Kosten bei abgesagtem Notartermin

    Hallo,

    folgender Fall: Verkäufer A und Käufer B gehen zwecks Kauf einer ETW zum Notariat. Die dortige Angestellte nimmt die wesentlichen Daten auf und nennt den Beteiligten einen Termin zwecks Erstellung eines Vertragsentwurfs beim Notar.
    Sollte einer der Beteiligten zuvor diesen Termin absagen, würden dann schon Kosten entstehen, und falls ja, ggf. in welcher Höhe?
    Nach Erstellung eines Entwurfs würden doch - bei Rücktritt vor Beurkundung - auf jeden Fall schon Kosten anfallen, oder?

    mfg

  2. Avatar von Cullum
    Cullum ist offline

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    Standard AW: Kosten bei abgesagtem Notartermin

    Wenn der Notar schon Arbeit investiert hat, wird er diese wohl auch berechnen.

    Was spricht dagegen den Notar vorab zu fragen wie in so einem Fall verfahren wird? Denke das jeder Notar dies anders händelt, also Stundenbasis, pauschal etc.

    Einfach fragen.

  3. Avatar von ManfredL
    ManfredL ist offline

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    Standard AW: Kosten bei abgesagtem Notartermin

    Ja, der Notar wird sicherlich die Kosten für die Arbeit berechnen, aber ich denke mal du wirst jetzt kein Schadensersatz oder ähnliches zahlen müssen.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kosten bei abgesagtem Notartermin

    Egal ob Käufer oder Verkäufer den Notar beauftragt. Wenn es nicht zum Termin kommt wird der Notar Kosten sicherlich dem Beauftragten zuerst weitergeben.
    Auch der Käufer kann ja den Notartermin machen wenn er vom Verkäufer dazu beauftragt wird.
    Doch eigentlich sollte man sich ja schon einig sein im Vorfeld.

  5. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Kosten bei abgesagtem Notartermin

    Zitat Zitat von Charly401
    Hallo,

    folgender Fall: Verkäufer A und Käufer B gehen zwecks Kauf einer ETW zum Notariat. Die dortige Angestellte nimmt die wesentlichen Daten auf und nennt den Beteiligten einen Termin zwecks Erstellung eines Vertragsentwurfs beim Notar.
    Sollte einer der Beteiligten zuvor diesen Termin absagen, würden dann schon Kosten entstehen, und falls ja, ggf. in welcher Höhe?
    Nach Erstellung eines Entwurfs würden doch - bei Rücktritt vor Beurkundung - auf jeden Fall schon Kosten anfallen, oder?

    mfg
    Üblicherweise wird zur Erstellung des Entwurfs aber kein 2. Termin benötigt. Der 2. Termin wäre schon der Beurkundungstermin. Für die Entwurfserstellung steht dem Notar bereits eine 15/10 Gebühr zu. Kommt natürlich darauf an, ob der Notar häufiger für den Auftraggeber tätig ist. Einem guten Mandanten wird man da wohl entgegen kommen.

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