Bereitstellungszinsen, Zweckbindung, und was wenn Kredit nicht vollständig benötigt?

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  1. Avatar von Erik
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    Standard Bereitstellungszinsen, Zweckbindung, und was wenn Kredit nicht vollständig benötigt?

    Hallo,

    ich mache mir gerade ein wenig Gedanken um meine Baufinanzierung, und mich interessieren mal unabhängig vom Anbieter ganz generell folgende Fragen:
    - nehmen wir mal an, ich habe ein Grundstück das ca. 100.000 Euro Wert ist, komplett eigenfinanziert, das Grundstück ist also vorhanden
    - ich benötige noch ca. 350.000 Euro Finanzierung. Ich habe ein Angebot, das 13 Monate lang Bereitstellungszinsfrei ist, danach kostet es 3$ Bereitstellungszind (mehr als die Tilgungszinsen bei Inanspruchnahme)

    Mein Hausbauer will bei Einreichung Bauantrag 5% der Hausbausumme, das wären in meinem Fall ca. 15.000 Euro, die ich zwar zur Not auch aus Eigenmitteln begleichen könnte, aber eigentlich nicht will, diese sollen eigentlich auch aus dem Kredit beglichen werden.

    - was passiert, wenn mein Bauantrag nicht durchgeht, im schlimmsten Fall das gesamte Hausbauprojekt deswegen platzt. Ich habe ja vorab den Kreditvertrag unterschrieben, komme ich dann da irgendwie wieder raus? Kann ich den Kredit nach Ablauf der bereitstellungszinfreien Zeit komplett abrufen und auf ein "Tagesgeldkonto" legen, damit ich wenigstens weniger Zinsen bezahle?
    - angenommen, ich schließe den Kredit erst ab, wenn der Bauantrag durch ist, und bezahle die Anzahlung an meine Baufirma aus Eigenmitteln, kann ich dann später wenn ich den Kredit tatsächlich inanspruchnehme diesen Betrag wieder "herausholen" und meinem Sparkonto zufließen lassen? Eigentlich sind das Rücklagen, die ich nicht dauerhaft antasten will
    - angenommen, ich nehme 350.000 Euro Kredit, benötige aber am Ende nur 330.000, wie komme ich an die restlichen 20.000, wenn ich keine Nachweise habe, dass ich sie irgendwie für das Bauprojekt benötig? Oder anders ausgedrückt: wieviel der Kreditsumme kann ich ohne Nachweis entnehmen? Zählt da das bereits selbst finanzierte Grundstück irgendwie mit rein?

    Sorry wenn die Fragen etwas naiv rüberkommen, aber das interessiert mich gerade grundsätzlich, und ich finde dazu auch keine eindeutigen Aussagen.

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bereitstellungszinsen, Zweckbindung, und was wenn Kredit nicht vollständig benöti

    Zitat Zitat von Erik
    Hallo,

    ich mache mir gerade ein wenig Gedanken um meine Baufinanzierung, und mich interessieren mal unabhängig vom Anbieter ganz generell folgende Fragen:
    - nehmen wir mal an, ich habe ein Grundstück das ca. 100.000 Euro Wert ist, komplett eigenfinanziert, das Grundstück ist also vorhanden
    - ich benötige noch ca. 350.000 Euro Finanzierung. Ich habe ein Angebot, das 13 Monate lang Bereitstellungszinsfrei ist, danach kostet es 3$ Bereitstellungszind (mehr als die Tilgungszinsen bei Inanspruchnahme)
    Richtig, aber diese Zinsen zahle ich ja nur noch auf das nicht abgerufene Geld und hinten raus dürfte das meiste Geld ausgezahlt sein. Belstungstechnisch dürfte das kein Problem sein, denn sie Tilgung hat dann ja auch noch nicht eingesetzt, denn die beginnt erst einen Monat nach Vollauszahlung.
    Mein Hausbauer will bei Einreichung Bauantrag 5% der Hausbausumme, das wären in meinem Fall ca. 15.000 Euro, die ich zwar zur Not auch aus Eigenmitteln begleichen könnte, aber eigentlich nicht will, diese sollen eigentlich auch aus dem Kredit beglichen werden.
    Das sollte ihr Bauunzternehmen, bzw. deren Architekt schon wissen oder einschätzen können, ob ein Bauantrag auch genehmigt wird.
    - was passiert, wenn mein Bauantrag nicht durchgeht, im schlimmsten Fall das gesamte Hausbauprojekt deswegen platzt. Ich habe ja vorab den Kreditvertrag unterschrieben, komme ich dann da irgendwie wieder raus? Kann ich den Kredit nach Ablauf der bereitstellungszinfreien Zeit komplett abrufen und auf ein "Tagesgeldkonto" legen, damit ich wenigstens weniger Zinsen bezahle? Nein, die Finanzierung muss dann abgenommen werden, kann das nicht geschehen zahlen sie eine Nichtabnahmeentschädigung.
    - angenommen, ich schließe den Kredit erst ab, wenn der Bauantrag durch ist, und bezahle die Anzahlung an meine Baufirma aus Eigenmitteln, kann ich dann später wenn ich den Kredit tatsächlich inanspruchnehme diesen Betrag wieder "herausholen" und meinem Sparkonto zufließen lassen? Eigentlich sind das Rücklagen, die ich nicht dauerhaft antasten will Ja, das ist reine Beantragungssache. Konzeptionell muss die Finanzierung so aufgebaut bzw. beantragt werden, dass diese Mittel nicht als Eigenkapital in der Beantragung berücksichtigt werden, dann wird es auch eine Re-Auszahlung der Mittel geben.
    - angenommen, ich nehme 350.000 Euro Kredit, benötige aber am Ende nur 330.000, wie komme ich an die restlichen 20.000, wenn ich keine Nachweise habe, dass ich sie irgendwie für das Bauprojekt benötig? Oder anders ausgedrückt: wieviel der Kreditsumme kann ich ohne Nachweis entnehmen? Zählt da das bereits selbst finanzierte Grundstück irgendwie mit rein? Auch hier, alles eine Beantragungssache, grundsätzlich bekommen sie Geld was nicht verbaut wurde nicht raus, da dies ja nicht wertsteigernd verbaut wurde. Für den Beleihungsauslauf, worauf sich die Konditionen bemessen ist das schon wichtig, dass das Geld auch wertsteigernd verbaut wurde, aber wie gesagt, alles eine Darrstellungssache, die man bei Beantragung darstellen und sauber aufbereiten muss. Letztenende hängt das auch alles von der Gesamtkonstellation ab, entsprechend wird die Finanzierung aufbereitet und der Bank vorgestellt.

    Sorry wenn die Fragen etwas naiv rüberkommen, aber das interessiert mich gerade grundsätzlich, und ich finde dazu auch keine eindeutigen Aussagen.
    Hat mit naiv nichts zu tun, naiv wäre es nur, wenn sie die Finanzierung unvorbereitet einreichen und dann im Zuge der Auszahlungen die bösen Überraschungen erleben.

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