Steuerlich anrechenbar

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  1. Avatar von matti85
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    Standard Steuerlich anrechenbar

    Da mein Arbeitgeber umzieht und wir lukrative Angebote bekommen haben mitzugehen speiel ich mit dem Gedanken meine Wohnung zu vermieten.
    Pendeln kommt nicht in Frage, da die Strecke nicht Fahrbar ist.

    Mieteinnahme kalt liegen bei ca. 1.100€ seh ich anhand meines Nachbarns der "nur" einen Balkon hat und kein Garten dazu welchen ich als Sondereigentum habe, welcher erst jetzt gemacht wurde.
    Ich gehe somit von einer Jahreskaltmiete von 13.200€ aus.

    Dem Entgegenstehen folgende Kosten Kaufpreis Wohnung 255.000€ + 16.575€ Grunderwerbssteuer + 3.825€ Notarkosten + Malerarbeiten (Decken und Wände da vorher Rohbau bzw. Neubau) 2.700€ + Bodenbelag welchen wir eingebaut haben 4.800€ + Garten 15.000€ + neue Einbauküche 9.400€ = 307.300€ Herstellungsaufwand

    Jährliche Zinsbelastung liegt derzeit bei 6.000€

    Somit könnte ich 307.300€/30 Jahre AFA = 10.243€ + 6.000€ Zinsbelastung = 16.243€ ansetzten.

    Dem gegenüber stehen ja die Einnahmen von 13.200€ macht also ein steuerlichen Aufwand von 3.043€.

    Was davon bekomm ich wieder ausgezahlt wie kann ich das errechnen?
    Kann ich die oben genannten Dinge auch absetzten? Oder hab ich vielleicht was vergessen, was ich noch mit absetzten kann.

    Der Umzug wäre erst Januar 2017.

  2. Avatar von Daukind
    Daukind ist offline

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    Standard AW: Steuerlich anrechenbar

    Sicher, dass Du auf 30 und nicht auf 50 Jahre abschreiben kannst/musst?

  3. Avatar von matti85
    matti85 ist offline
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    Standard AW: Steuerlich anrechenbar

    Das ist ne gute Frage, wobei einige Dinge halten nicht 50 Jahre, aber was das Steuergesetz sagt keine Ahnung.

    Vielleicht gibt es hier einige die sich auskennen.

  4. Avatar von xlarge
    xlarge ist offline

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    Standard AW: Steuerlich anrechenbar

    6000€ Zinsen konstant - keine Tilgung?
    In welchem Jahr wurde die Wohnung gekauft/bezahlt/gebaut - bzw. in welchem Jahr waren die Handwerkerleistungen?

    Geht es um die alte Wohnung oder eine neue selbst zu bewohnende Wohnung?

  5. Avatar von matti85
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    Standard AW: Steuerlich anrechenbar

    Das sind die Zinsen im ersten Jahr. Diese werden dann nach und nach Fallen.
    Tilgung ist 2% wollten auf 4% erhöhen macht bei Vermietung aber dann null Sinn.

    Wohnung wurde 2015 gebaut und bezahlt sowie bezogen. Der Garten wurde letzten Monat gemacht und der Rest gegen Ende 2015.

    Die neue Wohnung in Düsseldorf werden wir Mieten, da die Preise dort sehr hoch sind und wir nicht wissen, ob wir da nicht nur 2-3 Jahre bleiben.

  6. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerlich anrechenbar

    Zitat Zitat von matti85
    Ich gehe somit von einer Jahreskaltmiete von 13.200€ aus.

    Dem Entgegenstehen folgende Kosten Kaufpreis Wohnung 255.000€ + 16.575€ Grunderwerbssteuer + 3.825€ Notarkosten + Malerarbeiten (Decken und Wände da vorher Rohbau bzw. Neubau) 2.700€ + Bodenbelag welchen wir eingebaut haben 4.800€ + Garten 15.000€ + neue Einbauküche 9.400€ = 307.300€ Herstellungsaufwand
    Nicht zum Herstellungsaufwand gehören: anteilige Grundstückskosten incl. die darauf entfallenden Kosten für Grunderwerbsteuer und Notar. Wobei die Kosten der Grundschuldbestellung komplett rausfallen, weil sie zu den Finanzierungskosten zählen und bereits 2015 bezahlt wurden. Von den Gartenkosten ist das wenigste abschreibbar. Die Kosten der Küche können auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren aufgeteilt abgeschrieben werden. Spüle und Herd können zwar zu den Herstellungskosten geschlagen werden, bringt aber viel weniger AfA.
    Zitat Zitat von matti85
    Somit könnte ich 307.300€/30 Jahre AFA = 10.243€ + 6.000€ Zinsbelastung = 16.243€ ansetzten.

    Dem gegenüber stehen ja die Einnahmen von 13.200€ macht also ein steuerlichen Aufwand von 3.043€.
    Ich unterstelle lieber mal 250.000€/50AfA-Jahre=5.000€+(9.400€/10)+6.000€ Zins = 11.940 € Aufwand. Dem gegenüber steht ein Ertrag von 13.200€. Im Ergebnis einen Gewinn von 1.260 €.

    Zitat Zitat von matti85
    Was davon bekomm ich wieder ausgezahlt wie kann ich das errechnen?
    Ruf einen Einkommensteuerrechner auf, gib dort das zu versteuernde Einkommen aus Deinem Steuerbescheid (ggf. jahresbezogen korrigiert) ein und notier Dir das Ergebnis. Gib nun das um den Gewinn von 1.260 € erhöhte zvE ein und stell die sich ergebende Steuerlast der zuvor notierten gegenüber. Das Ergebnis ist der steuerliche Mehraufwand ohne Soli und ohne KSt.

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