Anschlussfinanzierung

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  1. Avatar von Frau_Suhrbier
    Frau_Suhrbier ist offline
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    Standard Anschlussfinanzierung

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  2. Avatar von credere
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    Standard AW: Anschlussfinanzierung

    Hallo,

    i.d.R. müssten Sie als Verbraucher drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung bereits über die Möglichkeiten bzw Konditionen für eine neue Zinsfestschreibung informiert werden.
    Wann kam das Angebot der Sparkasse? Ansonsten mal einen Blick in den Darlehensvertrag werfen, dort steht meist eine Klausel in der geregelt ist wie das Darlehen weiterläuft sofern keine neue Vereinbarung getroffen wurde. Normalerweise sollte es aktuell dann im variablen Bereich weitergeführt werden, was Ihnen Zeit verschafft Alternativangebote zu prüfen ---> das hätte man natürlich schonmal vor Ablauf der Zinsfestschreibung machen sollen, dafür hätte man die genannten drei Monate Zeit.

    Bei einer Fremdablösung ist zu beachten, dass der neue Finanzierer ja nur im zweiten bzw. sogar dritten Rang stehen würde. Dies ist für die Konditionen natürlich nicht förderlich.
    Hängt im Wesentlichen von den übrigen DL Valuten und dem Objektwert ab.

    Grüße

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung

    Hallo Frau_Suhrbier,

    eine fremde Vorlast entgeht man, wenn man vorläufig vorgehende Vorlasten als Forwarddarlehen gleich mit zeichnet. Dafür ist es wichtig zu wissen wann die beiden anderen Darehen abzulösen sind. Das mit 6/2016 ist ja soweit klar, da kann man gleich ein Angebot miteinbinden, muss ja noch nicht mal ein Forwarddarlehen sein. Das Darlehen was 2026 ausläuft und eine Zinsfestschreibungszeit von 15 Jahren hat kann 10 Jahre nach Vollauszahlung nach BGB § 489 mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist (entspricht 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung)gekündigt und vorzeitig abgelöst werden. Hier bräuchte man das genaue Datum. Entsprechend würde man diese Ablösung heute im Zuge der Beantragung der beiden anderen Darlehen als Forwarddarlehen mit zeichnen und schon hat man hervorragende Konditionen und eine Sicherheit für das Langfristdarlehen.

    Wenn man jetzt zu dem frühstmöglichen Ablösetermin des Langfristdarlehen noch den Wert des Hauses wüsste, kann ein tolles Konzept erstellt werden.

    Zudem wäre zu prüfen, wie die Widerrufsbelehrungen der Verträge aussehen. Kann auch nur spekuklieren wann die Darlehen gezeichnet wurden. Sollte alles zusammen aufgenommen worden sein gehe ich mal von 2011 aus, so dass die beiden Darlehen die jetzt auslaufen für 5 Jahre gezeichnet worden und das Langfristdarlehen für 15 Jahre. Oder es wurde schon 2006 gezeichnet, die beiden auslaufenden da für 10 Jahre und das das Langfristdarlehen seinerzeit für 5 Jahre und 2011 noch mal neu für 15 Jahre. Kann aber auch sein, dass die Darlehen nicht zusammen gezeichnet worden sind, sondern 1 bzw. 2 Darlehen dann mal im Nachgang zusätzlich. Egal wie, 2006 und 2011 werden die WRB - da Sparkasse - aller Voraussicht nach fehlerhaft und somit wohl jederzeit noch zu widerrrufen sein.

    Sicher werden sie uns das mitteilen, wie die Aufnahmen der Darlehen sich verhalten haben, bzw. warum diese komische Konstellation zu Stande kommt

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinanzierung

    Hier machen sich Leute die Mühe und nehmen sich die Zeit, eine Frage zu beantworten und dann entfernt der/die Fragesteller/in den eigenen Beitrag. Toll!

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