Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Guten Morgen,

    ich habe kurz nach unserem Neubauvorhaben einen BHW Bausparvertrag abgeschlossen.

    Tarif FX1 (1,25% Sollzins)
    Guthabenzins 0,10%
    Bausparsumme: 50.000 €
    Abschlussgebühr: 1%
    Kontostand aktuell: 1100 €
    Sparrate: 124 € Monat Sparrate (Regelsparbeitrag)
    Zuteilung bei weiterer Besparung: 3 Quartal 2030
    gewünschte monatliche Tilgungsbetrag 300 €

    Ich habe gestern bei der Bausparkasse angerufen um
    die Sparrate bis zum Ende vom Jahr auf 0 € zu setzen. (ist möglich!)
    Allerdings darf ich nächstes Jahr und die Folgejahre nicht übersparen. (nur 124 € im Monat oder über das Jahr die Summe in z.B. einer Einmalzahlung)
    Wenn ich jetzt z.B. 4-5 Monate nicht einzahle kommt der Vertrag
    auch später in die Zuteilung.

    Hintergrund:
    Ursprünglich sollte der Vertrag in 15 Jahren eine Anschlußfinanzierung bieten.
    Schon immer spielte ich mit dem Gedanken durch Mehreinzahlung den Vertrag
    z.B. in 10 Jahren als Darlehen schon zu nutzen. Die Bausparkasse macht mir jetzt einen Strich durch die Rechnung!

    Warum will bzw. wollte ich die Sparrate reduzieren.
    Wir haben aktuell Mehrkosten mit dem Haausbau und Kinderzimmer usw.
    da spare ich mir doch lieber die Sparrate für z.B. 1/2 Jahr x 124 € pro Monat. (Vertrag läuft jetzt erstmal ganz normal weiter, weil Übersparrung nicht möglich ist.)

    Frage:
    Hat die Bausparkasse das Recht meine Übersparung später mal abzulehnen?
    Ich finde die Sparrate bzgl. der Bausparsumme recht gering.

    Was ist sinnvoll?
    Nach meiner Einschätzung heute habe ich vielleicht auf den falschen Bausparvertrag gesetzt.

    Sollte ich den Sachverhalt der BHW schildern und Sie auffordern bzw. bitten
    eine Übersparrung in Zukunft anzunehmen?

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo Martin,
    ich habe die Tage zweimal (jeweils 2.000 €) einen Betrag, der meine jährliche Sparrate (bei BSS 50.000 € - 150 €/Monat - mit 1% Guthabenszins) übersteigt, auf meinen Bausparvertrag überwiesen.

    Nun kam ein Brief, dass eine ungewöhnlich hohe Einzahlung eingegangen wäre, dies bei der aktuellen Marktlage den Bauspargedanken widersprechen täte und ich entweder mit meinem Berater Kontakt aufnehmen solle oder das Geld zurück überwiesen wird.

    Da der Berater mittlerweile etwas nervt, einen alten Bausparvertrag (10.000 DM - 25 €/Monat - mit 2%/4,5% Guthabens-/Bonuszinsen) abrechnen zu wollen, habe ich ihm geschrieben, dass Sie mir das Geld zurück überweisen sollen.

    Jetzt bin ich natürlich gespannt, ob das Geld, was zwischenzeitlich auch dem Bausparvertrag gutgeschrieben wurde (Online-Auskunft) auch eine Verzinsung erfährt oder nicht.

    Du kannst natürlich mit der BHW sprechen, aber im Endeffekt geht es denen nur um deren Wirtschaftlichkeit. Soll heißen, dass du Ihnen deine späteren Mehreinzahlungen irgendwie schmackhaft machen solltest - z.B. mit einem BSV für deine Kinder ;-)

    Dir viel Glück!

    PS: vor ein paar Jahren habe ich auch mal nur 50 € monatlich einbezahlt, sodass ich mit der ersten Zahlung sogar noch unter meinem planmäßigen Einzahlungen wäre, eben nur im falschen Jahr.

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Zitat Zitat von BenniG
    Soll heißen, dass du Ihnen deine späteren Mehreinzahlungen irgendwie schmackhaft machen solltest - z.B. mit einem BSV für deine Kinder ;-)
    so ein kleiner Scherz am Morgen hat was.


    Da die Bausparkassen aus dem kaum vorhersehbaren Dilemma mit den alten Hochzinstarifen gelernt haben, enthalten neue Tarife vieler Bausparkassen grundsätzlich mehr Reaktionsmöglichkeiten der Anbieter bereits in den Bedingungen (AGB); u. a. auch Zinsänderungsmöglichkeiten, Einzahlungsbeschränkungen usw.. Dort schlau machen.

  4. Avatar von mjh
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo,

    grundsätzlich behalten sich meines Wissens die meisten Bausparkassen gemäß allgemeinen Bausparbedingungen vor, dass Einzahlungen über dem Regelsparbeitrag der Zustimmung / Annahme der Bausparkasse bedürfen. Bis vor wenigen Jahren haben die Bausparkassen davon jedoch keinen / kaum Gebrauch gemacht. In der seit nun geraumer Zeit andauernden Zinssituation wird jedoch diese Bestimmung angewandt und Sonderzahlungen in Bausparverträge (die nicht finanziert sind) in der Regel abgelehnt. Dies betrifft aktuell sogenannte "Altverträge" (mit einem für heutige Zeit hohen Guthabenzins ausgestattet, z.B. ein Vertrag wie BenniG ihn hat, auch 1% Verzinsung ist für einige BSK heute bereits "hoch").

    Beim Vertrag von Martin79HN sind Sonderzahlungen aktuell möglich (da neue Tarifgeneration). Eine Garantie für die Annahme von Sonderzahlungen über den Regelsparbetrag hinaus für die Zukunft (dieser beträgt bei Teuro 50 BSS jährlich Euro 2.400,--) wird die Bausparkasse kaum geben.

  5. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo BenniG,
    danke für Deinen Beitrag.
    Ich habe auch noch einen anderen Vertrag bei der BHW der 1% Guthabenzins abwirft. (DispoMaxx)
    Aber weil der zum Glück voll ist werde ich da jetzt erstmal nicht mehr einzahlen.
    Geld geht schneller weg wie es reinkommt in der Bauphase. :-(

    Ich würde an Deiner Stelle nach der Höhe der Regelbesparung fragen.
    Weil soviel muß meines wissens die Bausparkasse annehmen. (monatliche Regelbesparung x 12)

    Bei mir ist die Regelbesparung bei 124 € pro Monat.
    In den Vertragsbedingungen sind es normal 4 Promille. (sprich 200 € pro Monat)

    Mir wurde bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass die Regelbesparung reduziert wird
    deshalb aber eine Abtretung an die Hausbank erfolgt. Die Abtretung zu dem Vertrag ist
    bis jetzt nie erfolgt! Und die BHW sagt ich habe die 124 € pro Monat fest im Vertrag drinstehen.

    Ich könnte mich schriftlich an die BHW wenden und bzgl. Falschberatung und darum
    bitten den Regelsparbeitrag im Vertrag auf 4 Promille zu ändern.
    Die 4 Promille sind dann nicht zwingend ich kann auch weniger besparen.

  6. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-wbsp.pdf

    §2 § 2 Sparzahlungen
    (1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus derzugeteilten Bausparsumme beträgt 4 ‰ der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbeitragübersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer Zustimmungabhängig machen.

    Zu dem Vertrag von BenniG, welcher 1% Zinsen abwirft: klar, das wollen die kein Geld eingezahlt sehen, wegen der Zinsen.


    Bei dem aktuellen Vertrag von Martin79HN bin ich allerdings sehr verwundert.
    Es würde die Idee des Bausparens ad absurdum führen, wenn man bei den aktuellen Tarifen nicht Geld annehmen würde.

    Hinter dem Bausparen steckt ja der Kollektivgedanke.
    Erst tue ich dem Kollektiv etwas Gutes, dann das Kollektiv mir.

    Somit ist klar, das eine "Ausbeutung von Altverträgen mit hohen Zinsen bei denen eh kein Darlehen genommen wird" verhindert werden wird.

    Sorry: fragen Sie da noch einmal genau nach, ob Sie auf den Tarif FX1 nichts einzahlen dürfen nach belieben (solange das ein aktueller Tarif ist).
    Manchmal ist es auch so, dass Lastschriftaufträge nicht angenommen werden, aber Überweisungen doch gehen.

    Zum Beispiel nimmt praktisch keine Bausparkasse auf hochverzinsliche Altverträge mehr einen Lastschriftauftrag entgegen.
    Überweisungen - je nach BSKasse und deren (kulanter) Einstellung (Sparraten für Wohnungsbauprämie zum Beispiel) - werden aber entgegen genommen.


    Grundsätzlich möchte eine Bausparkasse Geld auf die Bausparverträge einbezahlt bekommen, um das eben wieder an (fällige) Bausparer auszuzahlen.
    Wenn eine BSKasse auf einen Tarif keine Einzahlungen mehr haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, wird sie diesen wohl ziemlich schnell schließen....

    Soweit ich weiß kann man den "FX1" noch zeichnen...


    Ich dachte mir so: "bevor Du auf antworten klickst" - rufst Du da doch noch einmal an....

    Mir wurde gesagt, dass (aktuell) keine Begrenzungen vorhanden sind bei Einzahlung auf den Tarif FX1.
    Ganz im Gegenteil: "Einzahlungen beschleunigen die Zuteilung".

  7. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo bobodda,

    ich habe angerufen bei der BHW.
    Sie können mir aktuell keine Regelbesparung 4 Promille am Telefon einräumen.

    "Im Vertrag stehen 124 € monatlich"

    Ich muß mich schriftlich mit meinem Anliegen an die BHW wenden.
    Forderung 4 Promille von Bausparsumme 50.000 € = 200 € pro Monat ab 2017 zu besparen!
    Und bei Bedarf auch die Sparrate wieder zu reduzieren.

    Schreiben geht heute per Post an die BHW raus.
    Bin mal auf die Reaktion gespannt.

    Gruß

  8. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo MArtin79HN !

    Bei Großunternehmen kann es auch einmal sein, dass Sie je mehr Antworten bekommen, wenn Sie an mehreren Stellen Fragen...

    Ich möchte noch einmal meinen Ratschlag unterstreichen zwischen Lastschriften und Einzahlungen zu unterscheiden.

    Hierfür gibt es einen Grund: Besteht die Lastschrift erst einmal, müsste die BSKasse ja nach x Jahren begründen, warum sie die Lastschrift jetzt stoppt.

    Siehe Thematik Altverträge. Zahlungen können ja einfach gemäß Bedingungen zurück überwiesen werden.

    Tipp: rufen Sie doch mal den BHW Vertreter Ihres Vertrauens an und fragen nach dem Tarif, weil Sie mit dem Gedanken spielen ihn abzuschließen.
    Fragen Sie explizit nach Einzahlungsmöglichkeiten.

    Wie gesagt bekam ich auf dem Wege die Antwort: Einzahlungen beschleunigen die Zuteilung. Im Moment gibt es keine Einzahlungsbeschränkungen.
    Klar können diese in der Zukunft aufkommen...

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Ganz gleich ob Lastschrift oder Einzug, wollen die die Bausparkassen kein Geld in Zuge der Spargeldabwehr annehmen, dann nehmen sie es auch nicht an und stoppen entsprechend den Einzug oder aber überweisen eingezahltes Geld zurück.

    Es werden ja von vereinzelten Bausparkassen sogar gegen den Willen der Kunden Verträge gekündigt und ausgezahlt. Natürlich kann man jetzt dagegen klagen - was ja einige u.a. auch Verbraucherverbände ja auch tun - ersteinmal ist man aber dieser Willkür der Bausparkassen ausgesetzt.

    Vielleicht verstehe ich dich - bobodda - auch falsch, aber der Weg bei dieser zerfahrenen Thematik zum Vertreter bringt und nützt sehr wenig. Vor allem ist es nicht nachhaltig, sollte sich die Zentrale anders verhalten, als es die Aussage (ob nun unbewusst aus Dummheit oder bewusst aus taktischen Beweggründen falsch) des Vertreters wiedergebeben hat.

  10. Avatar von Shrikala J.
    Shrikala J. ist offline

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Es ist abhängig davon, ob du schon die Abschlussgebühr abbezahlt hast. Dies erfolgt in den ersten Monaten über deinen monatlichen Raten. Erst danach kann man in der Regel auch Ratenaussetzung erhalten. Ausserdem, ist es abhängig vom Tarif des BSVs das man gewählt hat. Zudem gab es einige Änderungen auf dem Bausparmarkt, wo viele bestehnde Tarife geändert und/oder angepasst wurden. Viele alte Tarife sind aktuell auch nicht mehr abschliessbar, d.h. aber nicht dass diese Verträge alle ungültig sind, aber dafür kann es sein das der Tarif geändert wurde. Darum einfach bei der BHW anrufen und fragen.

    Ausserdem, gibt es aktuell auch viele andere Bausparkassen, die solche Möglichkeiten anbieten und unkompliziert umsetzen. Durch umschichten des bestehenden Tarifs in einen der anderen Tarife oder Wechsel der Bausparkasse, kannst du dir diese Optionen eröffnen.

  11. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Grundsätzlich richtig noelmaxim.

    Dennoch weiß ich sicher, dass eine Bausparkasse Zahlungen per Überweisung auf Altverträge bis zu EUR 1050 annimmt, um den Stress zu verhindern,
    dass "der Kunde seine Sparleistungen um die Wohnungsbauprämie zu bekommen nicht einzahlen darf."

    Das Pauschal. Lastschrift nein (wird bei Zuteilung ausgesetzt) - Überweisung ja.

    Insofern gibt es dort schon Unterschiede.

    Was ich versuchte war zu erörtern, ob die BHW die Lastschrift mit höherem Betrag nicht annehmen will (wie erwähnt in der Zukunft vielleicht "schlecht" für die BSK)
    oder eine Überweisung annimmt.

    Sollte irgendwann der Zinssatz von 0,1% Guthabenzins für die BSK "zu teuer" werden wird diese sicherlich auch Überweisungen ablehnen.
    Das Risiko ist klar vorhanden.

    Aber da sind wir ja noch nicht und der Tarif wird ja noch verkauft.




    Eine Gesellschaft, wo jeder Privatkunde Zinsen bekommt, wenn er ein Darlehen aufnimmt wäre ja aber interessant
    Ich sehe eine Insel und eine Hängematte

    Das müsste ja schon fast schon sein, wenn 0,1% so viel zu teuer ist, dass "es dem Bausparkollektiv schadet".
    Spätestens dann sollte die Privatperson ja auch einen Negativzins bekommen.



    Lange Rede kurzer Sinn:

    Martin79HN lassen Sie sich doch bestätigen von der Zentrale, dass Sie aktuell einzahlen dürfen (per Überweisung), also nicht per laufender Lastschrift,
    soviel Sie wollen. Gerne mit der Einschränkung, dass sich diese Situation verändern kann.
    Logischer Weise nach den Bedingungen gilt das ja nicht für die Zukunft...

    Berichten Sie doch mal bitte, falls Sie ein Ergebnis bekommen.

    Danke !

  12. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Zitat Zitat von Shrikala J.
    Es ist abhängig davon, ob du schon die Abschlussgebühr abbezahlt hast. Dies erfolgt in den ersten Monaten über deinen monatlichen Raten. Erst danach kann man in der Regel auch Ratenaussetzung erhalten. Ausserdem, ist es abhängig vom Tarif des BSVs das man gewählt hat. Zudem gab es einige Änderungen auf dem Bausparmarkt, wo viele bestehnde Tarife geändert und/oder angepasst wurden. Viele alte Tarife sind aktuell auch nicht mehr abschliessbar, d.h. aber nicht dass diese Verträge alle ungültig sind, aber dafür kann es sein das der Tarif geändert wurde. Darum einfach bei der BHW anrufen und fragen.

    Ausserdem, gibt es aktuell auch viele andere Bausparkassen, die solche Möglichkeiten anbieten und unkompliziert umsetzen. Durch umschichten des bestehenden Tarifs in einen der anderen Tarife oder Wechsel der Bausparkasse, kannst du dir diese Optionen eröffnen.
    Was für ein banales und teilweise unsinniges Geschwafel. Raten wir mal mit welchem Zweck ? Dem Fragesteller helfen Ihre "Ausführungen" garantiert nicht weiter.

  13. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Was für ein banales und teilweise unsinniges Geschwafel. Raten wir mal mit welchem Zweck ? Dem Fragesteller helfen Ihre "Ausführungen" garantiert nicht weiter.
    Aber bitte! Shakira hat ein ganz tolles ebook geschrieben!

  14. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Zitat Zitat von bobodda
    Grundsätzlich richtig noelmaxim.

    Dennoch weiß ich sicher, dass eine Bausparkasse Zahlungen per Überweisung auf Altverträge bis zu EUR 1050 annimmt, um den Stress zu verhindern,
    dass "der Kunde seine Sparleistungen um die Wohnungsbauprämie zu bekommen nicht einzahlen darf."

    Also ich habe zweimal je 2.000 € (auf einen Altvertrag) überwiesen, die erste Einzahlung war am 9.6., die zweite am 20.7.
    Nach der zweiten Einzahlung ist es "aufgeflogen", aber bisher ist online noch keine Rückzahlung zu erkennen.
    Wie es nun wäre, wenn ich viermal je 1.000 € überweisen täte, wäre natürlich ein Versuch wert ;-)

    Zitat Zitat von bobodda
    Martin79HN lassen Sie sich doch bestätigen von der Zentrale, dass Sie aktuell einzahlen dürfen (per Überweisung), also nicht per laufender Lastschrift,
    soviel Sie wollen. Gerne mit der Einschränkung, dass sich diese Situation verändern kann.
    Logischer Weise nach den Bedingungen gilt das ja nicht für die Zukunft...

    Berichten Sie doch mal bitte, falls Sie ein Ergebnis bekommen.

    Danke !
    Er will ja im Moment weniger einzahlen.
    Wenn die BHW dann 2017 ihre Meinung ändert und keine höheren Zahlungen mehr annimmt, ist eventuell seine Anschlussfinanzierung gefährdet, weil er seinen BSV nicht mehr rechtzeitig zugeteilt bekommt.

    Aber den Versuch, dass die BHW deinen Vertrag auf die üblichen 0,4% pro Monat abändern, solltest du schon angehen.

  15. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo BenniG,

    du vestehst mich. :-)
    Ich habe die BHW aufgefordert mir die 0,4% pro Monat zu gewähren. (das ich die Option habe mehr zu besparen!)
    Und die Einzahlung bis Ende des Jahres belasse ich bei den 124 € pro Monat.

    Zum Glück haben wir eine Zinssicherheit von 10 Jahren und 15 Jahren.
    Allerdings möchte ich den 50t BHW früher in die Zuteilung bringen um Zinsschritt zwischen 10 & 15 Jahren (1,6% mehr!) abzufedern.

    Wir haben ein Förderdarlehen ersten 10 Jahre 0,75% und weiteren 5 Jahre 2,35%.
    Da kann es Sinn machen einen Teil nach 10 Jahren mit einem Bausparvertrag umzuschulden. (Sollzins 1,25%)
    Förderdarlehen hat 2% Tilgung aber keine Sondertilgungsoption. (vor gut 1 Jahr waren das TOP Konditionen!)

    Aktuell befasse ich mich noch mit dem Thema Wohnkredit / Kleinkredit
    um die Mehrkosten aufzufangen. Ich denke ich mache aber am besten ein neues Thema auf.

    In einer AUßenanlage, Hofeinfahrt, Stützmuer usw. kann man richtig viel Geld für ausgeben.
    Wünsche ein schönes Wochenende.
    Mit einer Reaktion der BHW rechne ich in 1 - 2 Wochen.

    Info folgt .....

  16. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Noch mal kurz zu den Einzahlungen als (hochverzinste) Altverträge.

    Ich meinte natürlich bis zu 1050 EUR gesamt pro Jahr, nicht "immer wieder als Überweisung".

  17. Avatar von Shrikala J.
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Vielen Dank für das gute Kommentar. Zunächst wenn man jemanden zitiert dann doch richtig, mein Name lautet Shrikala. :-)


    Die Antwort versteht der der die ursprüngliche Frage gestellt hat sicherlich, wenn er einmal einen Blick in seinen Vertrag wirft. Natürlich, ist seine Frage aus 2014 wahrscheinlich schon längst überholt und hinfällig, aber für alle anderen die sich für dieses Thema interessieren bietet es eine kleine Stütze. Mann kann natürlich nicht die ganze Problematik in wenigen Sätze erfassen, dass will ich auch nicht, denn jeder Fall ist einzigartig und sollte im Einzelfall genau geprüft werden. Somit ist es für jeden der im nachhinein zu diesem Forum stösst leicht verständlich, voraussgesetzt man hat schon eine Finanzierung oder hat sich damit schon ernsthaft auseinandergesetzt.


    Jeder weiss, dass wenn man einen Vertrag abschliesst dann steht er, und Änderungen im Vertrag sollten im Vorhinein abgeklärt und möglichst schriftlich vereinbart werden. Was hier wohl nicht passiert ist. Es ist bekannt, dass man Sonderzahlungen und frühzeitige Kündigungen nur nach gesonderter Vereinbarung durchführen kann !!! - Die birgt aber in der Regel auch Kosten für den Kunden, wie die allseits bekannte Vorfälligkeitsentschädigung. Im Gegenzug erhält der Kunde Zinsnachlässe, wenn Sonderzahlungen akzeptiert sind. - Wie es so schön heisst jede Münze hat 2 Seiten, hat man die erst gesehen, versteht man auch warum man bei so banalen Dingen alles im Vorhinein abklären muss.


    Damit kommen wir auch schon zum Thema Tarif:
    Wie bei Versicherungen gibt es beim Bausparen auch Tarife. Einige Tarife bieten sehr günstige Zinsen, haben aber dafür etwas unflexible Bedingungen, wie z.b. keine Sonderzahlungen, oder reine Bauspar-Tarife wo im Anschluss kein Anspruch auf ein Darlehen erlangt wird, aber optional nach Marktlage vergeben werden kann und dann auch noch zum aktuellen Zinssatz bei Darlehensbeantragung. Tarife ändern sich mit dem Markt, d.h. Martin 79HN könnte jetzt seinen Bausparvertrag ganz kündigen und zu einem anderen Tarifwechseln oder sogar einer anderen Bausparkasse die zu seiner Lebenssituation passt oder einfach einen zweiten Bausparvertrag aufnehmen mit einem reinen Modernisierungs-Tarif. Das soll heissen, hier wird auch gespart aber die Bausparsumme ist eine geringere, es gibt flexiblere Kondition, man kann mehrmals Entnahmen tätigen, das erstemal jedoch nach 3 Jahren o.ä., und kann diese dann auch später durch Sonderzahlungen wieder ausgleichen. Man kann einen Sofortauszahler abschliessen mit einer maximalen Baussparsumme von 30 TEUR, ohne Eigenkapital anzusparen im vorhinein, die aber Zweckgebunden sind, also für Modernisierungszwecke, Möbel-Anschaffung u.ä wohnwirtschaftliche Zwecke.


    Da hilft am besten eine eingehendste Beratung bei unabhängigen Beratern. (:-)


    Natürlich,war das jetzt wieder Schleichwerbung, und Foren sind beliebt weil man in privater Runde die Fragen klären kann, die man glaubt nicht von professioneller Seite klären zu können, weil da Interessenskonflikte vorherrschen. - Doch wenn man diesen Erklärungen Aufmerksamkeit schenkt, merkt man schnell das da mehr hintersteckt.


    Ich hab schon einige Kunden gehabt, die haben immer denselben Fehler begangen, und diese hab ich in diesem kurzen Ebook zusammengefasst. Fehler, Hinweise und Tips wie sie diese in Zukunft meiden können.


    Ich denke, dass sollte doch gerade in solchen Foren Platz haben. Zumal, es ist kostenlos! (:-) - Aber das Ebook befasst sich mehr mit Finanzierung als mit Bausparen.

  18. Avatar von Shrikala J.
    Shrikala J. ist offline

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo Martin,

    wie ich bereits in meiner Antwort auf BenniG geschrieben hatte, wäre die einfachste Lösung das Sofortdarlehen als Bausparer aufzunehmen. Auch hier gibt es verschiedene Anbieter mit verschiedenen Bedingungen. Wenn du Interesse hast, kann ich dir ein Angebot senden. Schicke mir doch einfach eine Email an contact@financedice.de.

    Ich kann mir auch gerne deinen bestehenden Vertrag ansehen und gucken ob man da was machen kann. - Das ist ohne Gewähr.

  19. Avatar von mjh
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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo,
    meiner Ansicht nach ganz schön viel Diskussion für eine Frage bezüglich der Besparung eines BSV.
    Nochmal kurz zusammen gefasst:

    Regelsparbeitrag für den genannten Tarif ist 4 Promille (=Euro 200,--) im Monat. Dies steht sicherlich in der Bausparurkunde drin und wird zukünftig von der BHW auch mindestens angenommen werden (dies ist auch bei den Altverträgen noch der Fall).

    Aktuelle Sparrate per Lastschrift wohl 124,-- (und wohl beim Antrag schriftliche vereinbarte "Unterbesparung"). Diese kann nicht telefonisch geändert werden (Sepa LS-Mandat muss schriftlich vorliegen), von daher wohl die Aussage der Mitarbeiterin BHW, dass dies schriftlich erfolgen muss.

    Eine Garantie für zukünftige Sonderzahlungen über den Regelsparbetrag hinaus wird die Bausparkasse nicht abgeben. Diese sind für den genannten Tarif aktuell aber zulässig.

    Aus meiner Sicht eignet sich der genannte Tarif sehr wohl zur Zinsabsicherung. Es gibt bei diesem Tarif auch eine Variante mit einem Darlehenszins von 2,35% die den Vorteil bringt, dass mit deutlich weniger eigenen Sparleistungen die Zuteilung (früher) erreicht wird (Der Zinssatzwechsel ist während der Sparphase jederzeit möglich).

    Bei einer Abtretung des BSV an den Darlehensgeber sollte beachtet werden, dass gegebenenfalls eine monatliche Sparrate von Euro 124,-- als verpflichtend vereinbart wurde. Dann sollte man diese auch mindestens einhalten um etwaigen Ärger mit dem Darlehensgeber zu vermeiden.

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    Standard AW: Falschberatung / rechtens von Bausparkasse / Frage BHW Tarif FX1 (1,25% Sollzins)

    Hallo Shrikala,

    wir haben eine solide Baufinanzierung mit einer Zinssicherheit von mind. 15 Jahren aufgestellt. (Mischzins die nächsten 10 Jahre bei ca. 1%, 10-15 Jahre Mischzins bei ca. 2%)
    Eine Beratung wurde im Vorfeld durchgeführt und ich habe mich sehr (vielleicht zuviel) mit dem Thema befasst.

    Es gibt einen Bausparvertrag BHW Dispo Maxx 2009 abgeschlossen über 100t € der voll ist und Guthabenzinsen von 1% jedes Jahr abwirft.
    Wenn wir das Darlehen nehmen haben wir eine Sollzins von 1,90% p.A. (Guthaben bei Zuteilung ca. 50% drin)
    Rate Gesamt bei Zuteilung nur 350 € pro Monat. Zuteilung in ca. 9 Jahren!

    Dann wird bei der Alten Leipziger ein 50t Bausparvertrag (Darlehen blanko 30t) mit 150 € pro Monat bespart.
    Guthabenzins 0,25% und Sollzins 1,50 % p.A. Der kommt in 9 1/2 Jahren in die Zuteilung. (Rate 300 € Monat)

    Und den oben genannten Tarif 50t den ich eigentlich durch Übersparung auch in 10 Jahren
    in die Zuteilung bringen möchte. Mal schauen was die BHW dazu sagt. (Rate auch ca. 300 € Monat)

    Es ist also eine Absicherung sollten die Zinsen steigen in Höhe von 200t durch Bausparverträge vorhanden.
    Außerdem gibt es eine lastenfreie Wohnung die wir verkaufen könnten
    und wir haben in 10/15 Jahren alles komplett in sicheren Tüchern. (Wert der lastenfreien Wohnung 120t)

    Deshalb kommt für mich auch kein weiterer Bausparvertrag in Frage.
    Ziel war und ist es die Belastung im Rahmen zu halten und vielleicht in 15-20 Jahren
    mit dem Haus komplett schuldenfrei zu sein.

    Im Alter haben wir im Haus die Möglichkeit im OG ohne großen Umbau 80 qm zu ca. 700-800€ Kaltmiete pro Monat zu vermieten. (steht aber erst in 25 Jahren an)
    Bei 3 Kindern wird der Platz vorher benötigt!

    Gruß

    Martin

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