Wohnriester

+ Antworten
33Antworten
  1. Avatar von Voegelchen
    Voegelchen ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.08.2016
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Wohnriester

    Guten Morgen,
    ich hätte eine Frage zur Wohnriester.
    Wer nutzt das von euch?
    Wie berechne ich die Nachversteuerung ab dem 67/68. Lebensjahr?
    Vielleicht erklärbar an unserem Beispiel.
    Ehepaar keine Kinder (Er 27, Sie 26 Jahre alt, 4000netto monatlich)
    Immobilie in Aussicht , Kaufpreis 205.000€ (ohne NK)
    Angebot der Bank/Bausparkasse
    Wohnriester Laufzeit 22 Jahre, gute 970€ monatlich, Zinssatz gleich bleibend
    Klingt für uns sehr verlockend.
    Aber wie hoch wird die spätere Versteuerung?
    Denn sind wir ehrlich, jetzt etwas Geld zu sparen und eine Förderung vom Staat bekommen ist toll. Aber im Alter hat man es meistens nicht mehr so dicke.
    Daher meine Frage wie ich die höhe der Nachversteuerung berechnen kann.
    Wenn wir diesen Vertrag annehmen sollten muss ich ja wissen wieviel wir über die Jahre bei Seite legen müssen.
    Natürlich kann mir dies auch der Finanzberater erklären.
    Aber der Termin ist noch etwas hin, und ich bin gern vorbereitet.

  2. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2014
    Beiträge
    815
    Danke
    49

    Standard AW: Wohnriester

    Hallo Voegelchen,

    mach nicht den Fehler und nimm bei der Summe einen Wohnriester Bausparvertrag!
    Erst wird ein Wohnriester Bausparvertrag vorfinanziert und dann wenn in der Zuteilung getilgt.

    Und im Alter kommt das große nachsehen!

    Es gibt ein Wohnförderkonto die Rechnung sieht wie folgt aus:

    Zeitpunkt der Zuteilung vom Bausparvertrag ist entscheidend. (sprich in 5,10,15 Jahren kommt auf Vertrag drauf an und auf die Besparung!)
    Guthaben wird fiktiv jedes Jahr mit 2% verzinst

    Beispielrechnung wenn z.B. Guthaben im Wohnriesterbausparvertrag 50t sind:
    50.000 € + 2% + 2% + 2% usw. bis 67 Lebensjahr
    dazu kommt die Riesterförderung jedes Jahr 154€ + 154€ die für die Tilgung benutzt wird usw. (pro Kind vielleicht nochmal 300€ usw.)
    und im Alter darfst du dann alles in dem Steuerjahr abzgl. 30% Bonus versteuern oder bis meine 85 Jahre verteilt.

    Sehr sehr teures Modell bei der Höhe von Bausparvertrag.
    Warum nicht ein normales Darlehen mit 10 Jahren / 15 Jahren Laufzeit nehmen.
    Und dann einen normalen Bausparvertrag in 10 / 15 Jahren zum entschulden.

    Und Riesterbanksparplan und in 10 Jahren / 15 Jahren Guthaben raus
    und entschulden.

  3. Avatar von bobodda
    bobodda ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.07.2016
    Ort
    21244 Buchholz
    Beiträge
    181
    Danke
    23

    Standard AW: Wohnriester

    Hallo Voegelchen.

    Beim Wohnriester gibt es sehr sehr sehr viel zu beachten, bevor man sich dafür entscheiden sollte.
    Martin79HN hat schon einges gesagt, aber vielleicht auch nicht alles richtig.

    Während der Ansparphase, bekommt man eine Förderung. Die volle Förderung sind EUR 154 für einen Erwachsenen und wenn mal Kinder kommen sollten EUR 300 pro Kind
    (beides pro Jahr).

    Die volle Förderung bekommt man, wenn man 4% von seinem Jahresbruttogehalt einspart - inklusive Förderungen.

    Beispiel: 3000 Brutto mit 13 Gehältern = 39.000 Brutto.
    4% = 1560 EUR, die eingespart werden müssen (in diesem Jahr - wird jedes Jahr bei Veränderungen "neu berechnet", bzw. von der Förderstelle "überprüft")
    inklusive der Förderungen.

    Also ein Erwachsener 1560 - 154 = 1406 EUR. Ob monatlich oder am 31.12. im Stück spielt keine Rolle.

    Die 1406 aus dem Beispiel können ab einem bestimmten Einkommen auch steuerlich vorteilhaft sein.
    Das muss man individuell ausrechnen.

    Interessanter wird es natürlich mit einem Kind: 1560-154-300= 1106. Da müsste man also 1106 sparen, um 454 zu bekommen.

    Wenn man jetzt durch die "Ansparphase des Bausparvertrages" durch ist, also sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann, bieten sich
    zwei Optionen:

    Entweder man nimmt das "Eigenkapital" und entschuldet, saniert energetisch seine Immobilie oder baut diese altersgerecht um mit diesem Kapital,
    oder man steckt das Kapital in ein neues Riesterprodukt. (Wieder ein WohnriesterBSV Riesterrente, was auch immer).

    Das Darlehen, welches mir der Bausparvertrag bietet kann ich "ungeriestert" (sehr interessante Option !) wahrnehmen oder "geriestert".

    Wenn ich es "geriestert" wahrnehme, macht es natürlich Sinn auch das Eigenkapital zu benutzen. Muss man aber nicht.

    Wir gehen jetzt der Einfachheit einmal von EUR 10.000 Angespartem (inklusive Förderungen) und 10.000 Bauspardarlehen aus. Bei dem Bauspardarlehen müssen EUR 1000 getilgt werden pro Jahr.

    In dem Moment, wo ich die 10.000 Eigenkapital einsetze bei meiner Immobilie entsteht das "Wohnförderkonto".
    (Warum ? Eine Riesterrente müsste ja auch versteuert werden - die "Betonrente" darf ja keine Vorteile haben)

    Diese Wohnförderkonto - vom freundlichen Finanzamt der Vertrauens geführt - verzinst sich jährlich mit 2%.

    Wenn ich nun das Bauspardarlehen "riestergefördert" abzahle, gehen also die Förderungen auch bei der Tilgung ein und die Zahlungen können steuerlich günstige
    Auswirkungen haben. Und die jährlichen Gesamttilgungen werden natürlich auf dem Wohnförderkonto gebucht.

    Also nach dem ersten Jahr Riesterbauspardarlehen sieht das Wohnförderkonto so aus:

    10.000 + [2%] 200 + [Einzahlungen] = 11200.
    Diese 11200 verzinsen sich dann im nächsten Jahr. ... und eventuell kommen eben noch weitere Buchungen durch Tilgung des BSV dazu.

    Irgendwann ist das Bauspardarlehen bezahlt und es kommt "nichts mehr dazu". Vielleicht dann eine Riesterrente - oder gar nichts.
    Jetzt "verzinst" sich das bis zur Rente x Jahre und wir haben (der Einfachheit halber) bei Rentenbeginn auf dem Wohnförderkonto.
    EUR 20.000.

    Diese 20.000 sind sozusagen eine "Bruttosteuerschuld".

    Das heißt, dieser Betrag muss zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wichtig: zum persönlichen Steuersatz - keine "Steuerprogression".
    Es gibt tatsächlich zwei Varianten: entweder 70% sofort in dem Jahr indem ich in Rente gehe oder anteilig in bis zu 20 Jahren bis zum 85. Lebensjahr.
    Seit 2014 kann man die "30% Nachlass-Option" auch während der Zeit für die "Restschuld" ziehen.

    Gehen wir jetzt von 20 Jahren a 1000 Euro aus:

    Je nachdem wie viel Einnahmen ich als Rentner habe, ergibt sich ein persönlicher Steuersatz.
    Zahle ich als Rentner 25% Steuern, stehe ich ziemlich gut da - weil ja eine "ganze Menge Einnahmen vorhanden sein müssen".
    Das ist ja eine positive Situation.
    Dann wären das EUR 250 pro Jahr, die ich an Steuern zahlen muss.

    Oder 70% von 20.000 im ersten Jahr. Also 14.000, davon 25% = einmalig EUR 3500 EUR.
    ... oder nach 10 Jahren bleiben 10.000 "Schuld" übrig, dann eben einmalig 1750 (70% von 10.000 versteuern).

    Wichtig ist aber die Tatsache, dass es nach Ihrem persönlichen Steuersatz berechnet wird.

    Zahlen Sie keine Steuern, weil Ihre Rente zu niedrig ist: Bingo:
    Alle 70% auf 20.000 = 14.000 sofort versteuern. 0% Steuersatz = 0 EUR
    10% Steuersatz = 1400
    Oder 100 EUR pro Jahr

    Das kann man natürlich eventuell auch steuern. Ich ziehe die Option in dem Jahr, in dem ich einen niedrigen Steuersatz habe.
    Warum auch immer. Gibt ja unzählige Möglichkeiten, die man auch herbeiführen kann.

    Das ganze ist also ziemlich kompliziert.

    Da Sie ja auch die Einzahlungen steuerlich geltend machen können ist eigentlich dass Schlechteste, dass Sie jetzt Förderungen bekommen (und Steuern sparen) und
    später eben wiederum versteuern müssen. (mit den 2% auf die Berechnungsgrundlage).

    Sozusagen ein günstiger Kredit vom Finanzamt (ohne Bönitätsabfrage und -belastung).

    Zahlen Sie während des Arbeitslebens wenig Steuern und bekommen wenig Förderung, weil keine Kinder,
    bekommen aber enorm hohe Renten, könnte das sich wirklich theoretisch negativ auswirken.

    Die Frage ist nur, wie man dieses Szenario erreichen will. (Rürup, aber ich führe das mal nicht aus ^^, wäre ja eher theoretisch)


    Viel "schlimmer" bzw. beachtungswürdig ist die "Riester-nfizierung" der Immobilie. Hier schlummer eher die Gefahren, die nicht
    kommuniziert werden - und die meisten "Berater" haben keinen wirklichen Durchblick, leider. Leider. Leider.

    Wenn Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie den Betrag des Wohnförderkontos wieder in ein Riesterprodukt "stecken".
    Oder Förderungen und Steuervorteile "zurückzahlen".

    Oder innerhalb halb von 4 Jahren können Sie auch einen andere selbstgenutzte Immobilie erwerben. Das wäre auch ein "anderes" "Riesterprodukt".
    "Tausch" anzeigen und alles ist gut.

    Da Sie bei Verkauf ja "Cash in die Täsch" bekommen haben Sie ja diese Möglichkeiten.

    Problematischer wird es, wenn Sie vermieten.

    Es heisst "selbstgenutzte" Immobilien !

    Vermietet ungleich selbstgenutzt. (Einliegerwohnung genehmigen lassen.. vorher fragen...)

    Vermieten Sie, müssen Sie (siehe oben) "in ein anderes Riesterprodukt stecken".

    Also in eine andere selbstgenutzte Immobilie oder ein anderes Riesterprodukt.

    Aber - Sie haben ja nicht verkauft und somit kein "Cash in der Täsch).

    Das kann problematisch werden !!!


    Insgesamt sehr sehr kompliziert.

    Gerade mit vielen Kindern doch interessant (aufgrund der Förderungen).
    Oder bei hohen Einkommen (wie ungerecht), da die steuerlichen Vorteile "reinkicken".

    Man sollte wissen, was man tut ! Eigentlich ja bei allem im Leben, aber hier besonders.

    Eine Variante, die ich sehr charmant finde:

    (Immer wieder) Wohnriesterbausparverträge gefördert ansparen und den "erarbeiteten" Darlehensteil nicht geriestert wahrnehmen.
    Kapital immer wieder in BSV. Bekomme immer wieder Darlehen. (Theoretisch nach ca. 2 Jahren schon, wenn ich 50.60.70% der Bausparsumme einzahle.)
    Am Ende würde mir die Bausparkasse sogar eine Rente zahlen (müssen). Diese wäre dann zu versteuern.

  4. Avatar von Voegelchen
    Voegelchen ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.08.2016
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Vielen vielen Dank für diese ausführlichen Antworten.
    Ich muss mir das echt gut überlegen.

    Im Angebot des Finanzberaters setzt er das ganze mit zwei wohnriester verträgen zusammen (jeweils 50.000, einer auf mich, einer auf meine Frau) . Dazu noch ein normaler bsv über ca 80.000€ der Rest ist Eigenkapital (rund 30.000)

    In der Übersicht steht das je Vertrag ab dem 68. Lebensjahr (bei aktueller Steuersituation) 4,068€ jährlich zu versreuern wären.

    Sehe ich das richtig das meine Frau und ich je nach Steuer dann pro Jahr 8000€ zurück tilgen müssen?
    In einem Alter von 68-85...
    Wenn ja ist das ja wirklich Nonsens.
    Mir Wäre eine Option mit ca. 30 Jahre zahlen und dann ruhe wesentlich lieber.

  5. Avatar von bobodda
    bobodda ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    22.07.2016
    Ort
    21244 Buchholz
    Beiträge
    181
    Danke
    23

    Standard AW: Wohnriester

    Das hörst sich sehr sonderbar an für meine Ohren....

    Allerdings müsten Sie natürlich den Steuersatz als Rentner nehmen und nicht den jetzigen !

  6. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wohnriester

    Hallo Vögelchen,

    Obwohl Martin79HN und insbesondere Bobodda schon einiges gesagt haben, bleiben wichtige Fragen ungeklärt, die ich beantworten will:
    Zitat Zitat von bobodda
    Die volle Förderung bekommt man, wenn man 4% von seinem Jahresbruttogehalt einspart - inklusive Förderungen.
    Hier muss es heißen: Die vollen Zulagen bekommt man, wenn man 4% von seinem Vorjahresbruttogehalt (maximal 2.100 €) abzüglich der Zulagen oder - beim Vorliegen der Voraussetzungen - den Mindestbetrag von 60 € einspart.

    Dies, weil ggf. anfallende Steuerersparnisse auch zu den Förderungen gehören, in der Regel das Vorjahresbruttogehalt relevant ist und z. B eine Mutter ohne Vorjahresbruttogehalt infolge Erziehungszeit nur den Mindestbeitrag leisten muss.

    Nachfolgend einige Beispiele:

    1.Vorjahresbruttogehalt 55.000 €, davon 4% inclusive 154 € Zulage wären 2.200 €, notwendig wären nur 2.100 €, inclusive der Zulage, demzufolge genügen hier 3,82 % vom Vorjahresbruttogehalt. Die erforderliche Einzahlung zur vollen Zulageberechtigung (2.100 €) zieht hier auch die volle steuerliche Förderung nach sich.

    2. Vorjahresbruttogehalt 39.000 €, davon 4% inclusive 154 € Zulage wären 1.560 € (für die Zulagen ausreichend). Für eine zusätzliche Steuerrückvergütung und somit für die volle - auch steuerliche - Förderung notwendig sind aber 2.100 €, demzufolge können es hier 5,38 % vom Vorjahresbruttogehalt werden.

    3. Erziehende Mutter in Jahren ohne Vorjahresbrutto muss für die Zulagenberechtigung nur 60 € einzahlen, kann aber - bei entsprechend hohem Einkommen im Einzahlungsjahr - maximal 2.100 € abzüglich zustehende Zulagen leisten, um die volle (auch steuerliche) Förderung zu bekommen.


    Zitat Zitat von bobodda
    Wir gehen jetzt der Einfachheit einmal von EUR 10.000 Angespartem (inklusive Förderungen) und 10.000 Bauspardarlehen aus.
    Natürlich nur inklusive Zulagen. Ich habe später bemerkt, dass bobodda mit Förderungen Zulagen meint.
    Zitat Zitat von bobodda
    Bei dem Bauspardarlehen müssen EUR 1000 getilgt werden pro Jahr.
    In dem Moment, wo ich die 10.000 Eigenkapital einsetze bei meiner Immobilie entsteht das "Wohnförderkonto".
    (Warum ? Eine Riesterrente müsste ja auch versteuert werden - die "Betonrente"darf ja keine Vorteile haben)

    Diese Wohnförderkonto - vom freundlichen Finanzamt der Vertrauens geführt - verzinst sich jährlich mit 2%.
    Im Augenblick hat man keinen Vorteil mehr, weil die 2 % höher sind als der real erzielbare Zins.
    Zitat Zitat von bobodda
    Wenn ich nun das Bauspardarlehen "riestergefördert" abzahle, gehen also die Förderungen auch bei der Tilgung ein und die Zahlungen können steuerlich günstige Auswirkungen haben. Und die jährlichen Gesamttilgungen werden natürlich auf dem Wohnförderkonto gebucht.
    Hier erkennt man, dass Bobodda das Richtige meint, dennoch sollte er die Begriffe Zulagen und Förderung strikt trennen.
    Zitat Zitat von bobodda
    Irgendwann ist das Bauspardarlehen bezahlt und es kommt "nichts mehr dazu". Vielleicht dann eine Riesterrente - oder gar nichts.
    Jetzt "verzinst" sich das bis zur Rente x Jahre und wir haben (der Einfachheit halber) bei Rentenbeginn auf dem WohnförderkontoEUR 20.000.

    Diese 20.000 sind sozusagen eine "Bruttosteuerschuld".
    Ich würde es – wenngleich es auch nur fiktiv existiert - als zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen bezeichnen.
    Zitat Zitat von bobodda
    Das heißt, dieser Betrag muss zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wichtig: zum persönlichen Steuersatz - keine "Steuerprogression".
    Warum keine Steuerprogression?
    Zitat Zitat von bobodda
    Je nachdem wie viel Einnahmen ich als Rentner habe, ergibt sich ein persönlicher Steuersatz. Zahle ich als Rentner 25% Steuern, stehe ich ziemlich gut da - weil ja eine "ganze Menge Einnahmen vorhanden sein müssen". Das ist ja eine positive Situation. Dann wären das EUR 250 pro Jahr, die ich an Steuern zahlen muss.

    Oder 70% von 20.000 im ersten Jahr. Also 14.000, davon 25% = einmalig EUR 3500 EUR.
    ... oder nach 10 Jahren bleiben 10.000 "Schuld" übrig, dann eben einmalig 1750 (70% von 10.000 versteuern).

    Wichtig ist aber die Tatsache, dass es nach Ihrem persönlichen Steuersatz berechnet wird.

    Zahlen Sie keine Steuern, weil Ihre Rente zu niedrig ist: Bingo:
    Alle 70% auf 20.000 = 14.000 sofort versteuern. 0%Steuersatz = 0 EUR
    10% Steuersatz = 1400
    Oder 100 EUR pro Jahr
    Dies muss auf jeden Fall korrigiert werden:

    Es gibt keinen besonderen Steuertarif für Rentner. Der Steuertarif mit seinen Ausprägungen gilt für alle Steuerpflichtige. Obwohl ein persönlichen Steuersatz real nicht existiert, spricht man von ihm. Jeder Steuerpflichtige hat einen. Dieser ist in der Regel nicht fix, sondern unterliegt dem Steuertarif und demzufolge ggf. auch der Steuerprogression.

    Wenn ich als Rentner 25 % Steuern zahle, dann habe ich in der Tat eine ganze Menge Einnahmen. Wobei diese Aussage mit Vorsicht zu geniesen ist. Bobodda meint bei dem Rentner sicherlich einen Grenzsteuersatz mit 25 %. Würde er den Durchschnittssteuersatz meinen, dann müsste ein Singlerentner ein zuversteuerndes Einkommens (zvE) von ca. 50.000 € haben. Das (Brutto-)Einkommen wäre noch viel höher. Beim Grenzsteuersatz von 25 % wäre das zvE mit 16.000 € realistischer.

    An den von ihm gennannten Beispielen will ich nachfolgend die Besteuerung verdeutlichen:

    1. Ein alleinstehender Rentner mit einen Grenzsteuersatz von 25,02 % hat ein zvE von 16.000 € und zahlt vor Riesterrente ohne Soli und KSt 1.523 € Einkommensteuer. Addiert er im Falle der jährlichen Besteuerung die 1.000 € zu den 16.000 €, dann ergibt sich ein zvE von 17.000 € mit einem Grenzsteuersatz von 25,47 %. Dafür zahlt er lt. 2016erTabelle 1.775 € Einkommensteuern. Für die letzten 1.000 € also 252 €, das entspricht einem „persönliche Steuersatz“ (Durchschnittssteuersatz der letzten 1.000 €) von 25,2 %.

    2. Ein alleinstehender Rentner mit einen Grenzsteuersatz von 25,02 % hat ein zvE von 16.000 € und zahlt vor Riesterrente ohne Soli und KSt 1.523 € Einkommensteuer. Addiert er im Falle der Einmalbesteuerung die 14.000 € zu den 16.000 €, dann ergibt sich ein zvE von 30.000€ mit einem Grenzsteuersatz von dann 31,33 %. Dafür zahlt er lt. 2016er Tabelle 5.468 € Einkommensteuern. Für die letzten 14.000 € also 3.945 €, das entspricht einem „persönlichen Steuersatz“ (Durchschnittssteuersatz der letzten 14.000 €) von 28,18 %.

    3. Ein alleinstehender Rentner der keine Einkommensteuern zahlt, kann ein zvE von 8.472 € haben. Addiert er im Falle der jährlichen Besteuerung die 1.000 € zu den 8.472 €, dann ergibt sich ein zuversteuerndes Einkommen von 9.472 € mit einem Grenzsteuersatz von 15,62 %. Dafür zahlt er lt. 2016er Tabelle 121 € Einkommensteuern. Für die letzten 1.000 € also 121 €, das entspricht einem „persönliche Steuersatz“ (Durchschnittssteuersatz der letzten 1.000 €) von 12,1 %.

    4. Ein alleinstehender Rentner der keine Einkommensteuern zahlt, kann ein zvE von 8.472 € haben. Addiert er im Falle der Einmalbesteuerung die 14.000 € zu den 8.472 €, dann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 22.472 €mit einem Grenzsteuersatz von 27,93 %. Dafür zahlt er lt. 2016er Tabelle 3.237 € Einkommensteuern. Für die letzten 14.000 € also 3.237 €, das entspricht einem „persönliche Steuersatz“ (Durchschnittssteuersatz der letzten 14.000 €) von 23,12 %.

    5. Ein alleinstehender Rentner der keine Einkommensteuern zahlt, kann ein zvE von 0 € haben. Addiert er im Falle der Einmalbesteuerung die 14.000 € zu den 0 €, dann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 14.000 € mit einem Grenzsteuersatz von 24,11 %. Dafür zahlt er lt. 2016erTabelle 1.032 € Einkommensteuern. Für die letzten 14.000 € also 1.032 €, das entspricht einem „persönliche Steuersatz“ (Durchschnittssteuersatz der letzten 14.000 €) von 7,37 %.
    Zitat Zitat von bobodda
    Das kann man natürlich eventuellauch steuern. Ich ziehe die Option in dem Jahr, in dem ich einen niedrigen Steuersatz habe. Warum auch immer. Gibt ja unzählige Möglichkeiten, die man auch herbeiführen kann.
    Ein sehr guter Rat, der denjenigen hilft, die auch als Rentner schwankende Einkünfte haben.

    Zitat Zitat von bobodda
    Wenn Sie die Immobilie verkaufen, müssen Sie den Betrag des Wohnförderkontos wieder in ein Riesterprodukt "stecken".
    Oder Förderungen und Steuervorteile "zurückzahlen".
    Nein, die Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die steuerlich richtige Behandlung zitierte ich mal:
    Zitat Zitat von Steuertipps der akademischen Arbeitsgemeinschaft
    Im Fall der schädlichen Verwendung muss der noch vorhandene Gesamtbetrag des Wohnförderkontos– das steuerlich geförderte und bislang noch nicht versteuerte Kapital – nun auf einen Schlag mit dem individuellen Steuersatz als »sonstige Einkünfte« versteuert werden (gemäß § 22 Nr. 5Satz 4 EStG). Eine Progressionsmilderung, etwa in Form der Fünftelregelung nach § 34 EStG, ist nicht vorgesehen. Das Wohnförderkonto wird nach der Versteuerung aufgelöst (§ 92a Abs. 3 Satz 5 EStG).
    Zitat Zitat von bobodda
    Oder innerhalb halb von 4 Jahren können Sie auch einen andere selbstgenutzte Immobilie erwerben.
    Seit 2014 sind es 5 Jahre.

    Für einen 27jährigen ist die Inanspruchnahme der Riesteransparung zu Wohnzwecken nicht empfehlenswert, weil


    1. bis zu seinem Rentenbeginn auch die staatliche Rente zu 100 % steuerpflichtig sein wird,
    2. das Wohnförderkonto sehr lange mit – aus heutiger Sicht – relativ hohen 2 % hochgezinst wird und

    er sich nicht sicher sein kann, ob er bis zu seinem 85. Lebensjahr seine riestergeförderte Immobile bewohnen wird.

    Zur Ausgangsfrage des TS:
    Zitat Zitat von Voegelchen
    Wie berechne ich die Nachversteuerung ab dem 67/68. Lebensjahr?
    Vielleicht erklärbar an unserem Beispiel.
    Ehepaar keine Kinder (Er 27, Sie 26 Jahre alt, 4000 netto monatlich)
    Immobilie in Aussicht , Kaufpreis 205.000€ (ohne NK)
    Angebot der Bank/Bausparkasse
    Wohnriester Laufzeit 22 Jahre, gute 970€ monatlich, Zinssatz gleich bleibend
    Klingt für uns sehr verlockend.
    Aber wie hoch wird die spätere Versteuerung?
    Hierzu wurde nun schon einiges geschrieben. Im voraus individuell berechnen kann man es eh nicht. Aber wenn Du Exel-Kenntnisse hast, dann kannst Du Dir zumindest die Summe des steuerpflichtigen Wohnförderkontos zum Rentenbeginn errechnen. Vereinfacht ausgedrückt ist es die gesamte Bausparsumme inklusive Zulagen und zusätzlich die 2prozentige Verzinsung ab Auszahlung bis zum Rentenbeginn. Wobei nicht geförderte Spar - und/oder (Sonder-)Tilgungsleistungen - z. B. beim überschreiten der Höchstbeträge - nicht ins Wohnförderkonto übernommen werden.
    Zitat Zitat von Voegelchen
    Daher meine Frage wie ich die höhe der Nachversteuerung berechnen kann.
    Neben dem bereits Geschriebenen habe ich zu diesem Thema hier im Forum schon einiges geschrieben. Du musst nur suchen, z. B. hier und hier.
    Zitat Zitat von Voegelchen
    Natürlich kann mir dies auch der Finanzberater erklären. Aber der Termin ist noch etwas hin, und ich bin gern vorbereitet.
    Die Vorbereitung wird sehr notwendig sein. Möglicherweise musst Du dem Finanzberater erst mal erklären, wie das Wohnförderkonto zu versteuern ist.
    Zitat Zitat von Voegelchen
    Im Angebot des Finanzberaters setzt er das ganze mit zwei wohnriester verträgen zusammen (jeweils 50.000, einer auf mich, einer auf meine Frau) . Dazu noch ein normaler bsv über ca 80.000€ der Rest ist Eigenkapital (rund 30.000)

    In der Übersicht steht das je Vertrag ab dem 68. Lebensjahr (bei aktueller Steuersituation) 4,068€ jährlich zu versreuern wären.

    Sehe ich das richtig das meine Frau und ich je nach Steuer dann pro Jahr 8000€ zurück tilgen müssen?
    In einem Alter von 68-85...
    Wenn ja ist das ja wirklich Nonsens.
    Mir Wäre eine Option mit ca. 30 Jahre zahlen und dann ruhe wesentlich lieber.
    Der Wohnriester muss bis zum Rentenbeginn getilgt sein. Ihr müsst nur noch Steuern zahlen für das jeweilige fiktiv und mit 2 % hochgezinste Wohnförderkonto. Diese hätten dann jeweils ein Volumen von (4.068 € x 17 J. =) 69.156 €. Das erscheint mir fast ein bisschen wenig zu sein. Müsste man mal anhand des Tilgungsplanes über eine Exeldatei nachvollziehen.

    Noch wichtig:

    1. Im Verlauf einer langen Laufzeit bis zur Rente können sich die Besteuergrundlagen (-sätze) Inflations- und gesetzgebungsbedingt entscheidend verändern.
    2. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer riestergeförderten Immobilie ist einiges zu beachten (siehe auch Boboddas Ausführungen).

    Edit: Antwort auf den zweiten Beitrag von Vögelchen

  7. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Vielleicht darf ich mir hier mal reinhängen, da meine Frage nicht ganz am Thema vorbei geht.

    Ich habe ebenfalls einen Riesterbausparvertrag, der aber weit davon weg ist Zuteilungsreif zu sein.
    Ich bin also noch in der Ansparphase, sprich es ist noch kein Wohnförderkonto vorhanden, richtig?

    Wenn ich jetzt beim Kauf meiner Immobilie per ZfA Antrag das eingesparte Kapital inkl. der Förderung einbringe. Vor Zuteilung und ohne Darlehn.
    Bin ich dann fein raus?

    Oder kann ich ungeriestert nur davon nutzen, wenn ich auf die Förderung (In meinem Fall rund 1500€) verzichte?

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.296
    Danke
    1028

    Standard AW: Wohnriester

    Genau anders herum wird ein Schuh draus, Eingespartes in eine andere Riesteranlage übertragen und das Bauspardarlehen nutzen.

    Die Inanspruchnahme des Darlehen ist nicht "riesterschädlich", vielmehr die Inanspruchnahme des Sparanteils.

  9. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    08.11.2009
    Ort
    Rastatt
    Beiträge
    789
    Danke
    91

    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Hallo Voegelchen,

    mach nicht den Fehler und nimm bei der Summe einen Wohnriester Bausparvertrag!
    Erst wird ein Wohnriester Bausparvertrag vorfinanziert und dann wenn in der Zuteilung getilgt.

    Und im Alter kommt das große nachsehen!

    Es gibt ein Wohnförderkonto die Rechnung sieht wie folgt aus:

    Zeitpunkt der Zuteilung vom Bausparvertrag ist entscheidend. (sprich in 5,10,15 Jahren kommt auf Vertrag drauf an und auf die Besparung!)
    Guthaben wird fiktiv jedes Jahr mit 2% verzinst

    Beispielrechnung wenn z.B. Guthaben im Wohnriesterbausparvertrag 50t sind:
    50.000 € + 2% + 2% + 2% usw. bis 67 Lebensjahr
    dazu kommt die Riesterförderung jedes Jahr 154€ + 154€ die für die Tilgung benutzt wird usw. (pro Kind vielleicht nochmal 300€ usw.)
    und im Alter darfst du dann alles in dem Steuerjahr abzgl. 30% Bonus versteuern oder bis meine 85 Jahre verteilt.

    Sehr sehr teures Modell bei der Höhe von Bausparvertrag.
    Warum nicht ein normales Darlehen mit 10 Jahren / 15 Jahren Laufzeit nehmen.
    Und dann einen normalen Bausparvertrag in 10 / 15 Jahren zum entschulden.

    Und Riesterbanksparplan und in 10 Jahren / 15 Jahren Guthaben raus
    und entschulden.

    Und wie teuer ist das Modell?
    Wie hoch ist denn die Steuerlast?

    Sie schreiben pauschal ohne Tiefgang

  10. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Genau anders herum wird ein Schuh draus, Eingespartes in eine andere Riesteranlage übertragen und das Bauspardarlehen nutzen.
    Richtig erkannt, aber leider ist der BSpV noch nicht zugeteilt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Die Inanspruchnahme des Darlehen ist nicht "riesterschädlich", vielmehr die Inanspruchnahme des Sparanteils.
    Diese Aussage könnte missverstanden werden. Unter "riesterschädlich" versteht man Rückzahlungspflicht der Förderung. Mit "fein heraus" zielte er sicherlich auf die Entriesterung des Sparanteils. Diese hätte er nicht, weil gerade mit der Entnahme des Kapitals für eine selbst genutzte Immobilie ein Wohnförderkonto angelegt wird.
    Zitat Zitat von C. Andreas
    Und wie teuer ist das Modell?
    Wie hoch ist denn die Steuerlast?

    Sie schreiben pauschal ohne Tiefgang
    Er hat zwar pauschal aber treffend gewarnt. Eine junge Familie baut sich aufgrund der langjährigen Verzinsung des Wohnförderkontos mit dem Wohnriester einfach viel zu viel Steuerlast fürs Alter auf. Sein letzter Hinweis ist allerdings für die Tonne.

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Und Riesterbanksparplan und in 10 Jahren / 15 Jahren Guthaben raus und entschulden.
    Und schon haben wir ein Wohnförderkonto! Deshalb wäre das - abgesehen von den eingesparten Abschlussgebühren - keine Alternative.

  11. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Und wie umgehe ich am geschicktesten (Ohne unnötige Verluste) das Wohnförderkonto?

    Ich bin ja bereit jetzt etwas Geld zu verlieren, wenn ich dafür eine Planbare Zukunft habe und nicht noch mit 67 von einer Steuernachzahlung "überrascht" werde.

    Ich habe tatsächlich schon den Gedanken im Kopf, jetzt die Kröte zu schlucken und die Förderung zurückzuzahlen.

    Das eingesparte könnte ich ja ganz gut gebrauchen. Und ich kann ja den Riestervertrag nichtmal in 10 oder 15 Jahren zur Restschuldtilgung nutzen, ohne dass dann das Wohnförderkonto angelegt wird.

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Und wie umgehe ich am geschicktesten (Ohne unnötige Verluste) das Wohnförderkonto?
    Entweder löst Du den Vertrag förderungsschädlich auf und schluckst die Kröte "Rückzahlung der Förderungen" oder Du lässt das Geld bis zum Rentenbeginn schlummern, dann bekommst Du eine steuerpflichtige Rente oder - wenn die Rente zu gering ausfällt - die steuerpflichtige Auszahlung des gesamten Kapitals. Für alle genannten Fälle benötigst Du kein Wohnförderkonto.

  13. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Ich werde dann parallel auch mal prüfen wie hoch die steuerlichen Vorteile waren, die ich ja dann auch zurückzahlen muss.

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.296
    Danke
    1028

    Standard AW: Wohnriester

    Zulagen und steuerlichen Vorteile. Ob beides erfolgt ist, hängt von den Einzahlungen und dem zu versteuernden Einkommen ab.

    Was zahlst du seit wann mtl. selber ein? Wie hoch ist dein zu versteuerndes Einkommen? Ledig? Verheiratet, Kinder?

  15. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Mein Brutto-Einkommen liegt aktuell bei rund 40.000€

    Ich zahle aktuell 100€ monatlich ein, bekomme somit auch nicht die volle Zulage.

    Ich zahle seit 2011. Die erste Einzahlung war eine große Einmalzahlung aus einer Umwandlung einer UnionInvestmentgeschichte.

    100€ zahle ich seit Mitte 2015 monatlich. Davor war es weniger. Genaue Zahlen müsste ich prüfen.

    Das reicht vermutlich nicht für eine Aussage, oder?



    Das Gutahaben besteht laut meiner Hausbank zu gut 1400€ aus Zulagen (Staatlicher Förderung)

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.296
    Danke
    1028

    Standard AW: Wohnriester

    Zulagen ist das was du jetzt weisst was weg wäre, was du wissen könntest wäre, was du wegen der Riesteranlage steuerlich an Vorteilen hattest, sprich über den Ausgleich wieder bekommen, bzw. angerechnet bekommen hast.

    Bei 40.000 Euro, alleinstehend, keine Kinder dürften das ab 2015 ca. 270 Euro Steuervorteil bei einer Zulage von 128 Euro sein.

    Um die volle Zulage von 154 zu erhalten müsstest du 1446 Euro einzahlen, der Steuervorteil liegt dann bei 325 Euro.

    Erstens würde ich dann die 246 Euro auch mehr aufwenden, zweitens könnte man einen Wohnriester in dein Finanzierungskonzept auch einarbeiten. Aus meiner Sicht besser ist aber einer Fondsrente.

    Eine Versilberung der Anlage jetzt wäre nicht von Nöten bei deiner Ausgangslage.

  17. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Ich müsste gut 8000€ weniger finanzieren, wenn ich das Geld auszahlen lasse. Das dürfte doch mehr sinn machen, oder?

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.296
    Danke
    1028

    Standard AW: Wohnriester

    8.000 Euro mehr Eigenkapital bedeutet 8.000 Euro weniger Darlehen. Nur zu welchem Zins nimmst du das Darlehen auf? Zu einem geringeren Zinssatz als die Vorteile bei der Riester sind.

    Mehr Eigenkapital wird für dein positives Kreditvotum nicht von Nöten sein, zumindest in meinem Konzept nicht, insofern geht es eher um die wirtschaftliche Betrachtung/Sichtweise und ich erachte es sehr wohl als sinnvoll, sich parallel zur Entschuldung der Immobilie eine weitere Altervorsorge - hier auch noch staatlich gefördert - aufzubauen.

  19. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Wohnriester

    Zitat Zitat von roadrun87
    Mein Brutto-Einkommen liegt aktuell bei rund 40.000€

    Ich zahle aktuell 100€ monatlich ein, bekomme somit auch nicht die volle Zulage.
    Die Nennung von Beträgen macht hier wenig Sinn, weil das Ergebnis

    1. schon centgenau im Steuerbescheid steht und
    2. die Berechnung zu ungenau wäre.

    Die erhalten steuerlichen Vergünstigungen stehen im Steuerbescheid bei Steuerermäßigungen für Altersvorsorgebeiträge. Auch im Steuerbescheid stehen die Altersvorsorgezulagen; sie werden dort einmal zu den Altersvorsorgebeiträgen und einmal zu der festzusetzenden Einkommensteuer hinzu addiert.

    Ganz einfach für denjenigen die ihren Steuerbescheid aufbewahrt haben.

  20. Avatar von roadrun87
    roadrun87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.01.2016
    Beiträge
    27
    Danke
    0

    Standard AW: Wohnriester

    Korrekt. Der Vertrag ist aus 2014.

    Für 2014 sind es 144€ und für 2015 sind es 233€.

    Das Guthaben beträgt 9629€ abzgl. 1368,10€ Zulage und den 377€ Steuern würden mir dann 7884€ bleiben.
    Riesterfrei.

    Separate Altersvorosorgemaßnahmen bestehen übrigens auch schon.

Ähnliche Themen

  1. Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Von kama83 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 12.09.2019, 18:17
  2. Wohnriester

    Von Eleanor im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 03.08.2018, 21:40
  3. Wohnriester

    Von AT85 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.07.2015, 11:58
  4. Wohnriester mit VWL

    Von Quashquai im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 10.03.2013, 12:04
  5. Wohnriester?

    Von RheinPirat im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 17.02.2013, 07:56