Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

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  1. Avatar von Mikey
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    Standard Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe derzeit ein KfW-Darlehen, das von meiner Hausbank vermittelt und ausgeführt wurde. Die Zinsbindung endet Mitte 2017. Bereits 2013 habe ich eine Anschlussfinanzierung bei derselben Bank vereinbart. Als Höhe wurde der Betrag genommen, der bei regulärer Tilgung als Restschuld verbleiben würde.

    Allerdings bietet das genannte KfW-Darlehen (Programm 130) die vertragliche Möglichkeit einer jederzeitigen und kompletten Sondertilgung während der Laufzeit.

    Meine Frage ist nun, ob ich dieses Recht in Anspruch nehmen kann und damit quasi das Anschlussdarlehen trotz Vertrag nicht in Anspruch nehmen muss, oder ob meine Bank auf Entschädigung pochen kann?

    Wie wäre das ganze bei einem "regulären" Hypothekendarlehen mit beispielsweise 5% Sondertilgung? Müsste ich dann ggf. auch eine Entschädigung zahlen, da ja nicht der komplette vereinbarte Betrag abgenommen wird?

    Anders formuliert: gebe ich bei Abschluss einer Prolongation mein Recht auf Sondertilgung auf oder muss ich einfach vorher wissen, wieviel ich sondertilgen werde?

    Vielen Dank im Voraus!

    LG
    Michael

  2. Avatar von bobodda
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    Standard AW: Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    Hallo Mikey,

    wenn Sie eine "Anschlussfinanzierung vereinbart haben", dann haben Sie eben diese vereinbart.

    Sie können im Zweifel das KfW Darlehen "sondertilgen" wie Sie wollen.
    Wenn Sie mit der Bank eine Anschlussfinanzierung vertraglich vereinbart haben (außerhalb des Kfw-Darlehens) ist das so.

    Mal rein theoretisch gesehen, muss Ihnen die Bank noch nicht einmal erlauben das Darlehen per Vorfälligkeitsentschädigung abzurechnen.
    Dies muss die Bank nur bei Verkauf machen. Sie könnten also de fakto das Kfw Darlehen ablösen und müssten dann trotzdem das Darlehen abnehmen.


    Unter dem Strich:

    Eine Anschlussfinanzierung biete den Vorteil, dass Sie den günstigen Zinssatz bekommen, wenn dann zum Zeitpunkt der Zins höher ist.
    Wenn der Zins dann niedriger ist, können Sie nicht einfach "aussteigen". Wär ja zu schön.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    Bei der KfW lässt sich die Bank ablösen, aber den Zinsschaden wird sie ihnen berechnen.

    Schönes Ding wieder, Vorrangdarlehen hat andere Zinsfestschreibung. Läuft nun das KfW Darlehen aus bleibt der Vorranggläubiger und für die Umschuldung der KfW bleiben nur weniger Möglichkeiten. Die umschuldende Bank muss in den Nachrang, die auch noch mit einer kleinen Summe. Vorrangbank wird sich das mal schön zu Nutze machen.

    Und wie bobodda schon schreibt, selbst wenn sie bereit wären den Vorrang mit einer Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen, die Bank müsste dem noch nicht mal zustimmen. Auch wenn sich mit dem §490 BGB eine Möglichkeit finden lässt, schön ist das nicht und behindert unabhängige Entscheidungen.

  4. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    Das zeigt wieder mal, was für ein Minenfeld eine Baufinanzierung sein kann

    So schön KfW ja sein kann (gute Konditionen, flexibel...) kann einem die Hausbank in die Supppe spucken...

    T.

  5. Avatar von Mikey
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    Standard AW: Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen, vielen Dank für die Antworten.

    Ich habe eventuell nicht alles richtig verstanden, möchte aber nochmal eine Nachfrage stellen:

    Meiner Meinung nach habe ich ja keine Umschuldung abgeschlossen, sondern eine Prolongation. Den "alten" (2017 auslaufenden) Vertrag für das KfW-Darlehen habe ich mit meiner Hausbank abgeschlossen. Sie steht im damaligen Vertrag als einziger Vertragspartner. So wie auch im neuen Vertrag. Daher gibt es keine zwei Banken, die "alte" ist "neue".

    Und ich dachte daher, dass ich weiterhin die vertraglich eingeräumten Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen kann und zum Tage X (Ende der ursprünglichen Zinsbindung) einfach die "dann bestehende Restschuld" zu neuen Bedingungen abtrage.

    Nehmen wir mal an, ich würde nur 5.000 Euro sondertilgen. Würde mir die Bank dann zum Beginn der Anschlussfinanzierung diesen Betrag quasi wieder auf mein Konto überweisen (denn die abzulösende Restschuld wäre ja dann geringer)?

    Und wenn ich eine (vertraglich zulässige) komplette Sondertilgung vornehmen würde? Würde mir die Bank dann nächstes Jahr den kompletten Betrag wieder auf mein Konto überweisen?

    Ich frage deshalb, weil es durchaus trotzdem Sinn machen könnte, jetzt komplett zu tilgen. Dann spare ich mir ein Jahr lang Zinsen, und würde ggf. (gezwungenermaßen) nächstes Jahr mit den neuen Konditionen wieder einsteigen.

    Nochmal vielen Dank.

    LG
    Michael

  6. Avatar von schunckt
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    Standard AW: Prolongation und komplette (vertraglich mögliche) Sondertilgung des Altvertrags

    wenn der in der Prolongation festgelegte Betrag höher ist als die (dann) Restschuld, wird die Differenz ausbezahlt.
    Hatte ich neulich auch. Das passiert eigentlich immer da eine Restschuld immer "krumm" ist, und jede Art von Anschlussfinanzierung "gerade" gerückt irgendwie schöner aussieht
    (Man könnte natürlich die Anschlussfinanzierung geringer ansetzen und die fehlende Differenz dann einzahlen)

    "Ich frage deshalb, weil es durchaus trotzdem Sinn machen könnte, jetzt komplett zu tilgen. Dann spare ich mir ein Jahr lang Zinsen, und würde ggf. (gezwungenermaßen) nächstes Jahr mit den neuen Konditionen wieder einsteigen. "
    Müsste eigentlich gehen. Wenn in der Prolongation Sondertilgungen vereinbart sind, kann man die ja voll ausschöpfen. Das übrige Guthaben z.B. per Festgeld 1 Jahr "parken". Besser als nix.


    T.

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