Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht begonnen

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    Standard Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht begonnen

    Ich habe eine Frage zur Prolongation.

    Ich habe zwei Darlehnsverträge in 2019 verlängert, also neue Konditionen/Zinsen/Sondertilgung/Tilgungssatz bleibt der gleiche Betrag/zum Auslaufzeitpunkt der Verträge. Einer läuft im Juli 2020 aus - nach Ablauf der 10 Jahre Zinzbindung , weiterer über 20 Jahre wäre er gekündigt, läuft 3/2021 aus. Beide Verträge wurden bei der bisher finanzierenden Bank verlängert. Ich zahle also weiterhin den alten hohen Zinzsatz bis zu dem Zeitpunkt des Auslaufens der beiden Verträge in 7/2020 und 3/2021.

    Nun ging ich davon aus, dass alle Vereinbarungen der alten Verrträge bis zum Ablauf gelten, ich also nicht vor Ablauf der Verträge schlechter gestellt werde. Diese Schlechterstellung bezieht sich jetzt bei mir auf die vereinbarte Sondertilgung pro Kalenderjahr aus dem alten bestehenden Vertrag. Nun wurde eine Annahme der Sondertilgung 2020 von 15.000,- Euro verweigt und der Betrag an mich das Geld mit Hinweis auf die Prolongationszeit zurücküberwiesen. Die Bank verweigert mir das Recht der Sondertilgung aus dem alten Vertrag, wärend beide Verträge noch bestehen / zu alten Konditionen laufen bis 7/2020 bzw. 3/2021.

    Es ist mir schon klar, dass mit Zeitpunkt des Anschlusses der verlägerten Kredite erst nach einem Jahr wieder Sondertilgungen möglich sind (01.03.2022 bzw. 01.07.21).

    Die Bank hat mir schon einmal die sofortige Rückzahlung eines KFW-Kredites verweigert, erst nach langen Hin und Her hat sich dann doch einer den Vertrag angeschaut und festgestellt, dass dieser jederzeit in voller Höhe rückzahlbar war. Hat uns damals 2200,- Euro Anwaltskosten verursacht, wovon dann die Bank nur die Hälfte trug...

    Ich kann mir einfach nicht vorstelllen, dass ich jetzt vor Ablauf der Verträge, nur durch eine vorzeitige Anschluss der Finanzierung, schlechter in den laufenden Verträgen gestellt werden kann. Es wäre toll, wenn hier einer im Forum mich mal informieren kann, ggf. mit Hinweis auf §§...

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Ja, ja Luci,

    jetzt erkennen Sie das ihr Urlaub 2020 nur zum Baggersee in Nähe reicht! Während die Die Banker zu ihre 5 Sterne Weltreise aufbrechen, dank ihrer Zahlungen!

    An ihren Schreiben erkenne ich das Sie im völligen Dunkeln gelassen wurden sind! Was Sie schreiben zeigt dieses!
    Sie haben sich keine Zeit genommen und das ist jetzt richtig teuer für Sie! Sie glauben das ihre alten Verträge noch bis zum 07.2020 bzw. 03/2021 laufen! Aber haben Sie es nicht verstanden? Das durch die angebliche Verlängerung, eine neu valtutierung zur Vertragsunterschrift erfolgte? Desweiteren sind alle bisherigen Klauseln die die Gerichte in den letzten 10 Jahren für unwirksam erklärt hat, durch neue Klausel ersetzt wurden!

    Nach meine Ansicht spielt jetzt das nur noch das neue monatsgenaue Datum eine Rolle, wenn Sie eine Sondertilgung machen wollen! Beispielsweise ist der 06.2019 die Unterschrift geleistet wurden, so wäre als neuer Sondertilgungstermin der 06.2020 möglich!
    Wird zu diesen Termin auch die Sondertilgung abgelehnt, so ist zu vermuten das das Sondertilgungsrecht grundsätzlich nicht mehr als Vertragsbestandteil in den neuen Darlehnsverträgen vorhanden ist!


    Sie haben nicht mehr erhebliche extra Zinskosten, sondern auch den ewig möglichen Wiederufs jocker unwiderruflich verloren!

    Das war wohl auch der Hauptgrund des Gläubigers ihnen eine vorzeitige Zusage der Darlehnsverlängerung zu ihren Lasten zugeben!
    lesen und verstehen!
    Auch das ewige Widerrufsrecht kann verwirken von Florian Burghardt

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen den Kunden von Banken und Versicherern auch Jahre nach dem Abschluss noch eine Rückabwicklung ihrer Verträge. Doch zwei aktuelle Urteile zeigen, dass das ewige Widerrufsrecht auch Grenzen hat.
    Das sogenannte ewige Widerrufsrecht, das auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen beruht, sorgt immer wieder für Ärger bei Banken und Versicherern. Zuletzt bei der Generali, die deswegen gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) eine Unterlassungserklärung unterschrieb.
    Auch Kreditinstitute müssen Darlehensverträge aufgrund der zeitweise fehlerhaft erstellten Belehrungen noch Jahre nach dem Vertragsschluss rückabwickeln. So auch kürzlich bei einem Kunden der Sparda-Bank, zu dessen Gunsten der BGH entschieden hatte.
    Klage abgewiesen
    Doch anscheinend kann auch das ewige Widerrufsrecht verwirken und dem Kunden die Rückabwicklung seines Vertrages verwehren. Das belegen zwei aktuelle Urteile. So hatte das Dortmunder Amtsgericht im Juli dieses Jahres die Klage zweier Privatleute abgewiesen (Az.: 425 C 2560/19), die ihren gemeinsamen Darlehensvertrag 5 Jahre und 11 Monate nach Abschluss widerrufen hatten.
    Durch die Rückabwicklung hätten die Kläger die gezahlten Zinsen von der Bank zurückerhalten. Sie selbst hätten nichts mehr zahlen müssen, da sie den noch offenen Darlehensbetrag bereits im März 2013 vorzeitig getilgt hatten.

    Vorzeitige Tilgung erklärt Absichten

    Diese vorzeitige Zurückführung des Darlehens wurde ihnen dann allerdings zum Verhängnis.

    Denn nach Ansicht des Gerichts sei ein Widerrufsrecht dann verwirkt, wenn einer der Vertragspartner „bei objektiver Beurteilung“ darauf vertrauen könne, dass der andere sein Recht nicht mehr geltend machen wird. Dieses Vertrauen sei dann auch schützenswert.

    • Zwar könne ein solch schützenswertes Vertrauen nicht allein dadurch aufgebaut werden, dass sich die andere Seite während der gesamten Laufzeit vertragsgetreu verhält.
    • Also dass die Schuldner wie in diesem Fall die vereinbarten Zins- und Tilgungsraten erbracht haben.
    • Wohl aber dadurch, dass die Kläger das Darlehen vorzeitig an die Bank zurückgezahlt hatten.

    Aufgrund dieser vorzeitigen Vertragsabwicklung könne die Bank in besonderem Maße davon ausgehen, dass auch der Darlehensnehmer das Vertragsverhältnis als endgültig abgeschlossenen Vorgang betrachte und nicht später seinen Bestand als solchen rückwirkend in Frage stellen will“, so das Gericht. Deshalb wurde die Klage auf Rückabwicklung abgewiesen.
    Auch das Kammergericht Berlin hat das Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers vor kurzem als verwirkt erklärt (Az.: 26 U 49/18). In seinem Fall hatten zwischen Vertragsabschluss und seinem Antrag auf Widerruf sogar 12 Jahre und 6 Monate gelegen. Von seinem Kreditinstitut hatte der Mann im Januar 2016 die Rückabwicklung seines Vertrages verlangt. Nach der Ablehnung durch die Bank hatte er gegen diese geklagt.
    Ohne Erfolg.
    Denn auch in diesem Beispiel hat das Gericht Elemente berücksichtigt, die auf eine Bestätigung des Vertragswillen hindeuten und somit auch das ewige Widerrufsrecht verwirken lassen.
    Änderungen bestätigen Vertragswillen

    Das entscheidende Element sahen die Richter darin,

    • dass die Vertragsparteien während der Laufzeit einvernehmlich eine zweite Darlehensnehmerin aus dem Vertragsverhältnis entlassen hatten.
    • Zudem hätten die Parteien einvernehmlich Änderungen an dem Darlehensvertrag vorgenommen und ihn damit zugleich bestätigt.
    • Denn trotz der stets bestehenden Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren habe er den Darlehensvertrag nicht ordentlich gekündigt und damit in den folgenden zweieinhalb Jahren zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem Kontrakt auch weiterhin einverstanden war.
    • In diesem Fall spielte auch der lange Zeitraum eine größere Rolle für das Urteil.
    • Dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt möglicherweise keine Kenntnis von dem noch bestehenden Widerrufsrecht hatte, sei unerheblich

    Denn regelmäßig würde das Kammergericht bei einer Zeitspanne von 10 Jahren von einer Verwirkung des Widerrufsrechts ausgehen.
    Dem liege zugrunde, dass eine Vielzahl von Normen aus unterschiedlichen Bereichen des bürgerlichen Rechts den Zweck haben, nach Ablauf von zehn Jahren unabhängig vom Kenntnisstand der Betroffenen Rechtsfrieden eintreten zu lassen, so die Begründung.
    Da Sie alter als 3 mal 7 Jahre sind, dürfte ihnen "ganz klar" sein, das die Chance auf Widerruf vor faktisch null ist.

    Vielleicht sollten Sie, einen RA. in Anspruch nehmen um eine Rückabwicklung der beiden neuen Darlehns und ein wiedereinsetzen in die alten Darlehnsverträge anzustrengen! Und gleichzeitig eine ordentliche unabhängige Beratung für die Umschuldung suchen!


    bruno68

  3. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    luci,

    wenn du da eine genaue Information haben willst, dann wird dir das nur ein Fachanwalt beantworten können. Grundsätzlich würd eich aber davon ausgehen, dass die Bank im Recht ist.

    In der Verlängerung der beiden Darlehensverträge wurden jeweils die konkreten Summen (Stand eine "alte" Darlehensverträge bei "normaler" Tilgung) vereinbart. Insofern sind Sondertilgung dann schwierig darstellbar, da jede Sondertilgung den Restwert der Altverträge und damit auch den Anfangswert der Verlängerungen beeinflussen würde. Da diese aber bereits unterschrieben und "fixiert" wurden, würde ich mal tendenziell davon ausgehen, dass Sondertilgungen bei den Altverträgen während der Restlaufzeit nicht möglich sind.

    Aber: Hier im Forum wirst du nur persönliche Meinungen bekommen. Konkret wird dir nur helfen mit allem (neue und alte Darlehensverträge) zu einem Fachanwalt zu gehen und ihn das prüfen zu lassen.

  4. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Es ist schade für das Forum, das Beiträge wie von Bruno68 völlig am Thema vorbei gepostet werden. Da war wohl noch was von der letzten Silvesterfeier übrig....

  5. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Danke für deine Antwort
    warum hast Du den nich einfach mal gefragt, bevor Du etwas vermutest? Bei der Verlängerung wurden keine konkrete Summen für die Darlehnsverträge benannt. Dieses hätte mich auch stutzig gemacht, da das Recht der Sondertilgung die Restsumme beeinflusst.

    "Grudsätzlich" hat keiner Recht, auch eine Bank nicht. Meine Erfahrung mit dem Personal der Bank hatte ich bereits beschrieben, in der im Vertrag eine KFW Kreditrückzahlung in voller Höhe jeder Zeit irrtümlich von der Bank verweigert wurde.

    Es geht nur um den Einfluss, ob die noch vor Ablauf der Verträge laufenenden Konditionen einfach unwirksam sind. Das kann ich mir nicht vorstellen, weil dieses mich einseitig schlechter stellt, bei laufendden alten Konditionen. Die Änderungen des Vertrages greifen ja erst nach Ablauf der vor Kreditzeit - wobei nicht das Datum der Vertragsunterschrift maßgeblich ist, sondern erst nach vollständiger Auszahlung der vereinbarten Kreditsummen die Kreditlaufzeit beginnt.

    Derzeit sehe ich nur den Verstoß der Bank gegen gegen den vereinbarten Darlehensvertrag, welches ich nach dem BGB begrüden kann. Natürlich darf man mich "belehren" und seine persönliche Meinung äußern - nur sollten diese dann etwas mehr Substanz haben, wnn man schon antwortet...

  6. Avatar von bruno68
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    Ausrufezeichen AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    An Luci,

    Ich habe so geantwortet, wie sie geschrieben haben! Für sie wirkt es wie letzten Silvester übrig ist...!" Aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat!

    Ja, warum hat den der Gläubiger einer Umschuldung vorzeitigt zugestimmt?

    Wie schon geschrieben, waren ihre beiden Altverträge über 9 Jahre alt! Folgerichtig standen ihnen seitdem, der"ewige" Widerrufsjoker, wegen der fehlerhaften Belehrung zu!

    Schaue ich aber auf das eine Urteil von 02.07.2019 Dortmunder AG Az: 425 C 9251/18
    oder auch des KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18, Vorinstands LG Berlin, 11.10.2017 - 4 O 307/16
    Sie haben sich über 3 Jahre darauf verzichtet einen neuen Gläubiger ausfindig zu machen! Deren Konditionen gleich oder besser sind!
    Aus terminlichen Gründen gehe Ich davon aus, dass Sie zwischen den 10.07.2019 und Ende 31.08.2019, die beiden neuen Darlehnsangebot erhalten haben! Aber mindestens in den Zeitraum der Urteiie

    Nur schaut man in den Bericht hin, so gilt dies nur solange bis zu folgenden Punkt, nicht ausgeführt wird:

    Zudem hätten die Parteien einvernehmlich Änderungen an dem Darlehensvertrag vorgenommen und ihn damit zugleich bestätigt.

    Sie haben selbst dies Unterschrieben, und damit sämtliche Trümpfe aus der Hand gegeben!


    Geben sie mir nicht die Schuld wenn ihre Fragen hier nicht beantwortet werden! Dies steht nur einen Fachanwalt zu, und hier ist offiziell keiner als User vertreten!

    Auch StGE1973 schreibt:
    Aber:Hier im Forum wirst du nur persönliche Meinungen bekommen. Konkret wird dir nur helfen mit allem (neue und alte Darlehensverträge) zu einem Fachanwalt zu gehen und ihn das prüfen zu lassen.
    Sehen Sie die Schreiben hier nicht als Kritik, sondern eher als Aufklärung denn daraus ergeben sich etl. Möglichkeiten aus diese prekären Lage zu befreien!

    Man sollte nie etwas zwischen Tür und Angel, unterschreiben nur weil es morgen in den Urlaub geht! Dies wird sehr gerne gemacht da der Kunde in einer "Art" Zwangslage befindet und schneller ohne Nachzudenken unterschreibt!

    Hätten sie diese Unterlagen einen Fachanwalt vorher prüfen lassen, das hätte Sie vielleicht 500 bis 1.000 € gekostet, aber vielleicht 10 bis 30.000 € Kosten erspart!

    Nun zu meiner Person ich bin in diesen Geschäft seit 1999 tätigt, die aktuellen Zulassung umfassen:
    - den §34 c Abs. 2 (Konsumkredite),
    - den §34 d Abs. 1 (Versicherungen),
    - den §34 f Abs. 1 (Finanzanlagen)
    - den §34 i (Immobiliendarlehn) der GewO!

    Aktuell werden eine Weiterbildungspflicht von 15 Std. jährlich verlangt, diese erreiche ich schon nach einen Monat wenn ich jede Zulassung die 15 Std. einräume! So kommt es vor, dass die Immobiliendarlehns immer einen Gruppen -Todesfallversicherung vorschreiben. Siehe Rückseiten in der Darlehnsanfrage!
    Das dabei eine Untersicherung eintritt, wird meist verschwiegen, weil ja die Zulassung (§ 34 d) für eine Beratung in Versicherungsbereich nicht vorhanden ist! Das wäre der Aufhänger für eine Rückabwicklung, wegen illegale Beratung ohne Zulassung bzw. Unterlassung wegen Unterversicherung im Todesfall des Schuldners!

    Bruno68

  7. Avatar von Franky1955
    Franky1955 ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von bruno68
    An Luci,

    Ich habe so geantwortet, wie sie geschrieben haben! Für sie wirkt es wie letzten Silvester übrig ist...!" Aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat!

    Ja, warum hat den der Gläubiger einer Umschuldung vorzeitigt zugestimmt?

    Wie schon geschrieben, waren ihre beiden Altverträge über 9 Jahre alt! Folgerichtig standen ihnen seitdem, der"ewige" Widerrufsjoker, wegen der fehlerhaften Belehrung zu!

    Schaue ich aber auf das eine Urteil von 02.07.2019 Dortmunder AG Az: 425 C 9251/18
    oder auch des KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18, Vorinstands LG Berlin, 11.10.2017 - 4 O 307/16
    Sie haben sich über 3 Jahre darauf verzichtet einen neuen Gläubiger ausfindig zu machen! Deren Konditionen gleich oder besser sind!
    Aus terminlichen Gründen gehe Ich davon aus, dass Sie zwischen den 10.07.2019 und Ende 31.08.2019, die beiden neuen Darlehnsangebot erhalten haben! Aber mindestens in den Zeitraum der Urteiie

    Nur schaut man in den Bericht hin, so gilt dies nur solange bis zu folgenden Punkt, nicht ausgeführt wird:

    Zudem hätten die Parteien einvernehmlich Änderungen an dem Darlehensvertrag vorgenommen und ihn damit zugleich bestätigt.

    Sie haben selbst dies Unterschrieben, und damit sämtliche Trümpfe aus der Hand gegeben!


    Geben sie mir nicht die Schuld wenn ihre Fragen hier nicht beantwortet werden! Dies steht nur einen Fachanwalt zu, und hier ist offiziell keiner als User vertreten!

    Auch StGE1973 schreibt:
    Sehen Sie die Schreiben hier nicht als Kritik, sondern eher als Aufklärung denn daraus ergeben sich etl. Möglichkeiten aus diese prekären Lage zu befreien!

    Man sollte nie etwas zwischen Tür und Angel, unterschreiben nur weil es morgen in den Urlaub geht! Dies wird sehr gerne gemacht da der Kunde in einer "Art" Zwangslage befindet und schneller ohne Nachzudenken unterschreibt!

    Hätten sie diese Unterlagen einen Fachanwalt vorher prüfen lassen, das hätte Sie vielleicht 500 bis 1.000 € gekostet, aber vielleicht 10 bis 30.000 € Kosten erspart!

    Nun zu meiner Person ich bin in diesen Geschäft seit 1999 tätigt, die aktuellen Zulassung umfassen:
    - den §34 c Abs. 2 (Konsumkredite),
    - den §34 d Abs. 1 (Versicherungen),
    - den §34 f Abs. 1 (Finanzanlagen)
    - den §34 i (Immobiliendarlehn) der GewO!

    Aktuell werden eine Weiterbildungspflicht von 15 Std. jährlich verlangt, diese erreiche ich schon nach einen Monat wenn ich jede Zulassung die 15 Std. einräume! So kommt es vor, dass die Immobiliendarlehns immer einen Gruppen -Todesfallversicherung vorschreiben. Siehe Rückseiten in der Darlehnsanfrage!
    Das dabei eine Untersicherung eintritt, wird meist verschwiegen, weil ja die Zulassung (§ 34 d) für eine Beratung in Versicherungsbereich nicht vorhanden ist! Das wäre der Aufhänger für eine Rückabwicklung, wegen illegale Beratung ohne Zulassung bzw. Unterlassung wegen Unterversicherung im Todesfall des Schuldners!

    Bruno68
    Evtl. wären auch ein paar Stunden Grammatik und Rechtschreibung sinnvoll.

  8. Avatar von obelix
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    OT:

    Zitat Zitat von Franky1955
    Evtl. wären auch ein paar Stunden Grammatik und Rechtschreibung sinnvoll.
    auch wenn Grammatik und Rechtschreibung nicht im Vordergrund stehen, würde die richtige(re) Anwendung das Lesen und vermutlich auch das Verstehen erleichtern.

  9. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    @Luci: vielleicht besteht die Möglichkeit, die Verträge mal geschwärzt hochzuladen?

  10. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von obelix
    OT:


    auch wenn Grammatik und Rechtschreibung nicht im Vordergrund stehen, würde die richtige(re) Anwendung das Lesen und vermutlich auch das Verstehen erleichtern.

    Das stimmt schon, aber bei ihm ist es ja nahezuh in jedem Beitrag so, dass die miese Grammatik und Rechtschreibung den eh schon vorhandenen Unsinn noch unlesbarer machen.

  11. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Also auch wenn die Grammatik schlecht ist, so will ich niemanden deswegen nicht angreifen. Bruno68 und der Widerrufsjoker ist hiernicht von belangen O.T. Bisher habe ich jedes Jahr von der Sondertilgung Gebrauch gemacht, dieses Recht im aktuellen Vertrag zu verwehren halte ich für unrechtmäßig.

    Ich habe zwei laufende Altverträge und zwei neue Konditionsanpassungen. Auf der jeweils ersten Seite des Konditionsanpassung steht "die neue Sollzinzbindung unmittelbar an die ablaufende Sollzinsbindung anaschließt. Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" ab dem 01.03.2021 und 01.07.2929 folgende Vereinbarung geschlossen..."

    Die Wirkung setzt also erst zum Stichtag ein, eine nachfolgend Änderung der Konditionen, die in den Altvertrag eingreift, halte ich für unzulässig. Hätte die Bank z.B. geschrieben, dass Sondertilgungen ab sofort nicht mehr getätigt werden könnnen, so wäre dieses eindeutiger - greift aber auch den Altvertrag ein. Der Gesetzgeber wollte eben, dass solche Art von Verträgen in Form einer Konditionsanpassung einfach, ohne Aufwand wie Kosten fortgeführt werden kann. Die Formulierung der Bank ist aber irreführend, sie hätte also nicht schreiben dürfen, dass die Konditionen erst ab den beiden Stichtgen gelten, sonder tatsächlich Auswirkungen auf Sondertilgung zum 01.01.2020 bzw. dann auch bei einem Vertrag Sondertuilgung zum 01.01.2021 hat.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Um es mal abzukürzen, die Bedingungen der alten Verträge bleiben von der Prolongationsvereinbarung unberührt, insofern dürfte die Bank vom Grundsatz die Sondertilgungen nicht ablehnen.

    Ich frage mich allerdings, was man mit dieser bezwecken will, wenn dadurch die Restschuld sinkt (so diese bei der Festlegung der Prolongationssumme nicht berücksichtigt wurde) und die Prolongationssumme um eben diese Sondertilgung zu hoch ausfällt. Die Bank könnte nun auf die höhere Summe eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen, da diese Summe ja nicht abgenommen werden kann. Natürlich kann die Bank dann die Summe als Kapitalbeschaffung auskehren oder sie verwenden dann diese Summe für Modernisierungen, nur was hat man dann gewonnen, was hat die Sondertilgung bewirkt, bzw. wo ist die Nichtannahme der Sondertilgung nun das große Problem?

  13. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Danke und gut , ja das hatte ich mir gedacht. Nur treten dann Fragen auf, die Summe xxx konnte nicht fest vereinbart werden, es klingt eher wie eine in Aussichtstellung. Gut gehen wir davon aus die Bank kann eine Entschädigung erhalten für die Nichtabnahme. Derzeit haben wir 3,89 % Zinssatz, Der Vereinbarte Zinssatz liegt nach Ablauf der Zinsbindung bei 1,17 %, daher dürfte hier sehr klar ein Zinsvorteil bestehen. Ggf. weigert sich ja die Bank weiterhin - dann wäre eine Kündigung gerechtfertigt...

  14. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    luci,

    ich kenne Verlängerungen eines Kreditvertrages nur mit der konkreten Summe. Eine Bank muss (zumindest meines Wissens nach) fristenkongruent refinanzieren d.h. bei einem Darlehen den entsprechenden Betrag über die konkrete Laufzeit. Bei einer "Blankoverlängerung" mit offener Kreditsumme ist mir absolut unklar, wie das eine Bank tun kann. Letztlich geht es dann ja nicht nur um Sondertilgungen, sondern am Ende der Altverträge könntest du zusätzlich eine beliebig hohe Summe tilgen.

    Letztlich wäre es dann eine "normale" Anschlussfinanzierung, also du kannst Sondertilgungen tätigen und dir am Ende überlegen welche Summe du noch zusätzlich tilgen wilst. Der Restbetrag wird dann neu finanziert. Nur gäbe es dann keine Zinssicherheit, da die Verträge jeweils zum Ende der "Altverträge" neu abgeschlossen werden.

    Diese Mischung aus der Zinssicherheit eines Forwarddarlehens (Verlängerung der Altverträge bezogen auf einen zukünftigen Zeitpunkt) und "Rechten" einer Anschlussfinanzierung (sprich Darlehensbetrag bleibt bis zum letzten Tag offen, da Sondertilgungen und Tilgungen am Laufzeitende möglich sind) halte ich persönlich für ausgeschlossen.

    Oder anders herum: So eine Konstruktion halte ich nur mit einem groben Fehler des zuständigen Sachbearbeiters für möglich. Aber wenn es so ist, dann ist es ein Glückslos, das du natürlich ausnützen solltest.

  15. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Ja, ja Dante ,

    Wenn Schönschreiben wichtiger ist, als eine Zinsersparnis von 20.000 €! Ja dann Gründen Sie eine Verein zum "Schönschreiben und zum Mehrzahlen von Zinsen"!

    An noelmaxim,

    nur wenn auf den Vertragsstück der genannte Namen steht in diesen Fall:"Prolongationsvereinbarung" so ist dies auch ein Vertrag in dieser Form! Was aber das BGH in den 90 er verboten hat!

    Denn wenn eine Prolongationsvereinbarung abgeschlossen wurde, so war der Kunde stehts dauerhaft schlechter gestellt" Denn die Prolongationsvereinbarung enthielt stehts die gleiche Schuldsumme, einen Zinssatz und eine Laufzeit! Wie man schon erkennen kann kann diese Art von Finanzierung nicht für Luci gelten!

    Da eine Prolongationsvereinbarung ständig eine Darlehnsssumme vorsieht, die nicht getilgt wird! Eine besondere Art des Kontokorrentrahmen, außerhalb des finanziellen normalen Rahmen!

    Lusi schreibt ja selbst:
    Ich habe zwei laufende Altverträge und zwei neue Konditionsanpassungen. Auf der jeweils ersten Seite des Konditionsanpassung steht "die neue Sollzinsbindung unmittelbar an die ablaufende Sollzinsbindung anschließt. Daher werden mit Wirkung ab dem "Stichtag" ab dem 01.03.2021 und 01.07.2929 folgende Vereinbarung geschlossen..."

    ihre neuen Darlehnsverträge sind Nagelneu, da sie bei im den Stichtag 01.07.2019, die neuen Verträge nach "Fußstapfentheorie" in die Altverträge eingetreten sind!
    Es sind Darlehnsverträge mit asymmetrischen Zinssätzen mit den Restlaufzeiten der Altverträge, als Wert und die Restlaufzeit den neuen Zinssatz mit einer Laufzeit unter 10 Jahren! Die gesamt Darlehnslaufzeit bleibt wegen der Kündbarkeit genau 10 Jahre!
    Eine recht seltsame Konstruktion, aber da kein Wucher vorliegt, ist dies wohl gerichtlich wasserfest sein!
    Baufinanzierung droht 0:0 ohne Verlängerung
    Viele Häuslebauer könnten bald leer ausgehen, wenn sie ihren Baukredit verlängern wollen.
    Viele Häuslebauer könnten bald leer ausgehen, wenn sie ihren Baukredit verlängern wollen. Nach neuen Kreditregeln schauen die Banken nicht mehr auf die Sicherheit des finanzierten Häuschens, sondern nur noch in den Geldbeutel ihrer Kunden. Alten, Gebärfähigen und Schuldnern mit Zeitarbeitsvertrag drohen Bauschulden – ohne Verlängerung. Auch Banken, die schlechten Schuldnern Geld geben, schauen künftig in die Röhre. Experte Siegfried Perini erklärt den Unterschied zwischen alter und neuer Kreditprüfung am Beispiel.
    Huh! for Iceland. Mit dieser lauten Gebärde drohten die Fans der zwischenzeitlich mit Stolz ausgeschiedenen isländischen Fußballer bei der Euro 2016 ihren Gegnern auf dem grünen Rasen. Mit solch einem Huh!, aber von Bankenseite, dürfen sich auch Häuslebauer von ihrem Kreditgeber eingeschüchtert fühlen. Sobald sie ihren Baukredit demnächst verlängern wollen. Seit 11. März pfeift der Gesetzgeber das Spiel ums Baugeld nach anderen Regeln. Seitdem gilt ein neues Gesetz für die Vergabe von Baukrediten.
    Das Objekt? Interessiert nicht mehr
    Geld dürfen die Banken nach den neuen Regeln nur noch an Häuslebauer geben, wenn die Geldhäuser ihrerseits nachweisen können, dass der Schuldner ausreichend solvent ist. Im anderen Falle, der Kreditvergabe an Mittellose oder nicht ausreichend finanzierte Schuldner, verwirkt die Bank ihren Anspruch auf Restschulden und geht leer aus, wenn klamme Kunden ihr nach Pfändung der Immobilie Außenstände hinterlassen. Diese sind dann keine mehr. Das Haus des insolventen Kunden wäre dann zwar weg, aber dieser wäre nach neuem Recht (rest-)schuldenfrei! Der Ex-Kunde kann ablösefrei in ein schuldenfreies Leben gehen.
    Die Älteren werden sich erinnern. Bis vor gut zehn Jahren oder mehr sicherten sich Banken bei der Hergabe von Baugeld auch durch Bürgschaften mittel-, weil einkommensloser Eheleute ihre Hypothekenschuldner ab. Solche Klammergriffe in das leere Portemonnaie etwa einer Hausfrau und Mutter, urteilten zwischenzeitlich die Gerichte, sind unzulässig. Nun haben die Banken dieses Prinzip, nur solvente Schuldner in die Pflicht zu nehmen, in Gesetzesform erhalten.
    Nun wird der erfahrene Geldmensch einwenden, die Banken hätten doch werthaltige Objekte als Sicherheit für den Kredit. Ja. Nein, das dürfen die Banken nach dem neuen Gesetz nicht mehr berücksichtigen.

    Gelbe Karten werden nicht gestrichen
    Konkret: Wollen Bauherren eine Immobilie künftig bis über ihren Rentenbeginn hinaus finanzieren, dann müssen die Banken die künftige Höhe der Rente ihren Schuldners in spe anschauen. Dies kann der Kreditkunde noch vermeiden, indem er sein Häuschen früher abbezahlt, also höhere Raten an die Bank abführt. Jüngeren Häuslebauern könnte dabei aber die Biologie einen Strich durch die Rechnung machen. Frauen im gebärfähigen Alter könnten schwanger werden und deren Bonität wegen zu erwartender Lohneinbußen leiden.
    Bei Eheleuten müsste die Bank demnach das Einkommen „mittelalter“ Frauen regelrecht ausblenden und einen neuen Kredit nur auf Basis des Einkommens des Ehegatten prüfen, wenn vorhanden. All diese Neuigkeiten gelten nicht nur für neue Kredite, sondern auch, wenn für bestehende Bauschulden in die Verlängerung gehen sollen, die Prolongation. Dann müssen die Banken Altkunden wie einen neuen Schuldner behandeln und schauen ihm ins Portemonnaie. Und wehe, der Kunde hat weniger Bonität. Dann ist er nicht nur gelb vorbelastet, sondern ihm droht die rote Karte. Kreditverweis. Auch in den Fällen, wo der Schuldner bei seiner Bank seit Jahren brav gezinst und getilgt hat.
    Bei Scheidung oder Zeitvertrag droht die rote Karte
    Ein Drittel aller deutschen Ehen werden geschieden, im Schnitt nach 12,5 Jahren. Sodass die Wahrscheinlichkeit, dass Trennung der Eheleute und Kredit-Verlängerung zeitlich zusammenfallen, nicht ganz gering ist. Zusammenfallen kann dann auch der neue Kredit für das inzwischen zehn Jahre alt Haus. Und zwar ganz. Fällt das Einkommen des abgängigen Teils der Eheleute weg, steigt umgekehrt die monatliche Last des Anderen, etwa wegen Kindesunterhalts, dann stehen dieser Schuldner oder die Schuldnerin vor der Bank dumm da. Wegen schlechterer Bonität ein- und desselben Kunden darf die Bank das Darlehen nicht verlängern.
    Ebenfalls recht dumm steht da, wer lediglich einen Zeitvertrag mit seinem Chef hat. Dieses Problem haben sogar Zeitsoldaten, die sich auf zehn Jahre verpflichten, und die jetzt von der Bank Baugeld haben wollen. Wie die Banken früher und heute mit dem Taschenrechner zwischen „guten“ und „schlechten“ Schuldnern unterschieden, das hat Siegfried Perini, Baufinanz-Profi aus Neuhof bei Fulda, für den Versicherungsboten beispielhaft aufgezeichnet.
    Verrückt hohe Pauschalen“
    Experte Perini schildert die Situation eines echten Baukunden, der seit Jahr und Tag jeden Monat 900 Euro für seine Hypothek bezahlt hat. Zehn Jahres später, jetzt, will der Schuldner den Baukredit prolongieren. Bank Nummer eins sagt, sagt Perini, der Schuldner sei nur für 700 Euro Leistungsrate gut, die bisherigen 900 Euro seien zu hoch. Bank Nummer zwei akzeptiere gar nur 500 Euro Rate; höher dürfe die monatliche Last des Kunden aus Gründen der neuen Bonitätsregeln nicht sein. Für den Bedarf des täglichen Lebens setzten die Banken inzwischen laut Siegfried Perini „verrückt hohe Pauschalen“ an.
    Folgt man Experte Perini, dann braucht es immer mehr und öfter den Baufinanzierungsprofi, der den Banken die Situation des Kunden und dessen Zahlen aufbereitet. Und dieser Aufwand steige, wegen zunehmender Mengen an Papier. Will oder muss ein Kunden heute bis in die Zeit seiner Altersrente hinein finanzieren, dann kann schon eine falsche Renteninformation das Aus bedeuten – manchmal nur, weil der Kunde es bisher versäumte, Lücken in seinem Rentenkonto mit der Deutschen Rentenversicherung zu „klären“, wie es so unschön im Amtsdeutsch heißt. Neu-Häuslebauer mag dies unendlich ärgern, weil sie vielleicht nicht bauen können. Alt-Schuldnern können die neuen Kreditregeln das Genick brechen, weil ihr Darlehen nicht in die Verlängerung geht. Huh!
    Vielleicht stehen in den beiden Verträgen ja ein Satz in dieser Art drinnen:"Der Neu - Darlehnsvertrag ersetzt den Alt - Darlehnsvertrag, ohne einer weiteren Erklärung oder Erläuterung!"
    Sie sollten mal die Neu- Darlehnsverträge mal alle 40 bis 50 Seiten durch lesen! Vielleicht finden Sie den Satz!

    bruno68

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von bruno68
    Nach meine Ansicht spielt jetzt das nur noch das neue monatsgenaue Datum eine Rolle, wenn Sie eine Sondertilgung machen wollen! Beispielsweise ist der 06.2019 die Unterschrift geleistet wurden, so wäre als neuer Sondertilgungstermin der 06.2020 möglich! ????????????????????
    Wird zu diesen Termin auch die Sondertilgung abgelehnt, so ist zu vermuten das das Sondertilgungsrecht grundsätzlich nicht mehr als Vertragsbestandteil in den neuen Darlehnsverträgen vorhanden ist!
    Mehr Schwachsinn kann man gar nicht schreiben, wie kommt man nur auf sowas? Der alte Vertrag hat mit dem neuen überhaupt nichts zu tun, selbstverständlich gelten bis zur neuen Vertragslaufzeit die alten Bedingungen.

    Ist in dem alten Vertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart, so gilt dieses gemäß den vereinbarten Darlehensbedingungen. Eine Prolongationsvereinbarung (kann auch als Forward gezeichnet werden) hebt nichts aber auch gar nichts des alten Vertrages auf!

  17. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Danke Herr Buhmann,

    "selbstverständlich gelten bis zur neuen Vertragslaufzeit die alten Bedingungen" das würde ich auch so sehen. Selbst wenn in der nur zweiseitigen titulierten "Konditionsanopassung" die zum Stichtag 7/2020 bzw. 3/2021, ein Klausel im Vertag enthält, die in den aktuellen Vertrag eingreift und mich schlechter stellt, so ist dieses dann nicht richtig.
    OK, die Bank hat also die Annahme der Sondertilgung jetzt zum 01.01.2020 verweigtert der Betrag ging zurück mit Hinweis auf dem Kontobeleg "Prolongationszeit" Sondertilgung erst ab 01.03.2022 möpglich und zweites Darlehen ... 01.07.2021 möglich.

    Bisher habe ich nur die Rückzahlung mit dem Textauf dem Kontoauszug erhalten. Das ist mir zu wenig. Ich würde einfach jetzt die Sondertilgungen für das Jahr 2020 der Banknochmals überweisen. Ich würde die Bank anschreiben und mitteilen, das die Sondertilgung aus den jeweiligen zum Datum geschlossen Darlehnsverträgen ergiebt, kurz und knapp. Dann so - hoffe ich - wird die Bank sich dann auch mal schriftlich an uns wenden und ihre ablehnende Haltung auch begründen. So hätte ich dann eine Erklärung der Bank und vermutlich das Geld von der Bank nochmals zurück.

    Es stellt sich natürlich die Frage, ist die Verweigerung der Sonderzinszahlung ein Vertragsbruch der eine Kündigung des Darlehen rechtfertigt und ist die Konditionsvereinbarung - wenn diese so von der Bank so ausgelegt wird dann fehlerhaft und anfechtbar?

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von luci
    Es stellt sich natürlich die Frage, ist die Verweigerung der Sonderzinszahlung ein Vertragsbruch der eine Kündigung des Darlehen rechtfertigt und ist die Konditionsvereinbarung - wenn diese so von der Bank so ausgelegt wird dann fehlerhaft und anfechtbar?
    Wenn der Ursprungsvertrag erfolgreich anzufechten, zu widerrufen ist, gilt die Prolongationsvereinbarung als null und nichtig.

  19. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mehr Schwachsinn kann man gar nicht schreiben, wie kommt man nur auf sowas? Der alte Vertrag hat mit dem neuen überhaupt nichts zu tun, selbstverständlich gelten bis zur neuen Vertragslaufzeit die alten Bedingungen.

    Ist in dem alten Vertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart, so gilt dieses gemäß den vereinbarten Darlehensbedingungen. Eine Prolongationsvereinbarung (kann auch als Forward gezeichnet werden) hebt nichts aber auch gar nichts des alten Vertrages auf!

    Das stimmt zwar theoretisch, aber in der Praxis mM nicht, gerade hinsichtlich Sondertilgungen. Mal weg von lucis Spezialfall mit einer scheinbar sehr ungewöhnlichen Konstellation, bei einer normalen Prologation (Forwarddarlehen) muss sich ein DN definitiv auf die finanzierende Summe festlegen. Der DN muss also zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits wissen, ob und welche Sondertilgungen bzw. zusätzliche Tilgung am Vertragsende des auslaufenden Vertrages er noch machen will. Diese Festlegung ist für die Zukunft fixiert und insofern können keine zusätzlichen (nicht eingerechnete) Sondertilgungen mehr durchgeführt werden.

    Nun ja, theoretisch vielleicht schon, allerdings wäre das wahrscheinlich ein Nachteil für den DN. Die Bank würde dann wahrscheinlich auf jede zusätzliche Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, da durch den nicht abgerufenen Betrag des Forwarddarlehen der Bank über die gesamte Laufzeit ein Zinsschaden entsteht.

    Deshalb würde ich mal behaupten, dass in der Praxis der Abschluss eines Forwarddarlehens mit Finanzierungssumme den alten Darlehensvertrag definitiv bzgl. Sondertilgungen aufhebt bzw. rein rechtlich gesehen natürlich nicht. Nur wird ein DN durch jede weitere Sondertilgung (erlaubte Sondertilgung nach Altvertrag vs. Vorfälligkeitsentschädigung aus Neuvertrag) finanziell Nachteile haben und diese somit nicht tätigen.

  20. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Bank verweigert Sondertilgung auslaufenden Vertrages Prolongation noch nicht bego

    Welcher Zinsschaden würde der Bank denn entstehen, wenn die Bank den überschüssigen Betrag, der aufgrund der Soti nicht zur Ablösung benötigt wird, wieder auszahlt?
    Klar hätte ich dann zuviel Kapital übrig, dass ich ggf. erst nach und nach wieder in SoTi stecken könnte, aber ich habe bis zur Ablösung zumindest die Zinsersparnis.

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