altes Thema: RIESTER-RENTE, diesmal für BEAMTE und Beiträge unter den 4%

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    Standard Ursprünglich RIESTER-RENTE

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    Standard AW: altes Thema: RIESTER-RENTE, diesmal für BEAMTE und Beiträge unter den 4%

    Zitat Zitat von Pilot
    ...., aber seit 2008 habe ich meinen Beitrag konstant gelassen und nicht mehr an die 4%-Grenze angepasst. Hat natürlich die Folge dass ich nicht mehr die volle Zulage bekomme.
    Unter 5. schreibst, dass Du im Falle der Kündigung die Steuervorteile zurückzahlen musst. Und Steuervorteile bekommt man nur, wenn sie höher sind als die Zulage. Demzufolge ist es möglich, dass Du sogar mehr als die volle Zulage bekommen hast.
    Ich habe die Bonus-Rente (Fonds) der DeKa und grundsätzlich kann ich mit dem Verlauf der letzten Jahre auch zufrieden sein, da ich ein Plus von ca. 60% (netto), also ca. 10% p.a. (wenn man die genaue Berechnung mal außen vor lässt) auf meine Beiträge und die staatl. Zulagen bekommen habe.
    Glückwunsch! Ja, die Aktien haben sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Ein Crash könnte sehr viel von den Gewinnen vernichten.
    1. Einfach so wie es jetzt ist weiter führen und nur ca. 3/5 Förderung bekommen
    Sicher nicht empfehlenswert. Hier sollte man aber wissen, wie hoch die Zulagen (mit oder ohne Kinder) sind.
    2. Den mtl. Betrag sogar aufstocken, dass ich wieder in den vollen Genuss der staatl. Förderung komme
    Maximal 2.100 € abzüglich Zulagen?
    3. Beitragsfrei setzen und mtl. Geld anderweitig (nicht in Wertpapiere etc.) investieren. Habe aber auch schon so Geld auf einem Tagesgeldkonto mit dem ich gerade nichts sinnvolles anzufangen weiß.
    Wäre eine Option. Mit diesem und dem Geld auf dem Tagesgeldkonto könntest Du nach einem nachhaltigem Börsencrash solide Dividendenpapiere erwerben.
    4. Beitragsfrei setzen und ca. den gleichen mtl. Betrag in einen anderen Fonds einzahlen (den Gewinn könnte ich mit dem Verlusttopf meiner Spekulationen verrechnen und somit wäre dieser Teil "steuerneutral", aber die Kosten für die Riester bleiben)
    Wie hoch Deine jährliche Förderquote? Der Gewinn wird erst mit der Auszahlung steuerpflichtig, entweder im Alter oder bei Kündigung.
    5. Kündigen, Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und das Geld anderweitig investieren (wie bei 3.)
    Gewinn versteuern nicht vergessen.
    6. Kündigen, und den mtl. Betrag (wie bei 4.) selbst in einen Fonds oder Wertpapiere anlegen. Den zurückgekauften Betrag anderweitig investieren.
    7. Kündigen, zurückerhaltenen Betrag anlegen und dazu monatliche Anteile zukaufen. Sprich selbst meinen Fond, nur ohne staatlich Zulagen managen.
    Das hieße, Gewinn sichern (aber versteuern). Mit den gezogenen Kapital, könntest Du zur eigenverantwortlichen Anlage übergehen. Also keine Versicherungen, Fonds usw. Lies mal, was der User Cuponschneider dazu schreibt.
    8. Umwandeln (teilweise) in andere Form des Riester-Irrsinn (Wohnriester) und Geld für Renovierungsmaßnahme am Haus entnehmen
    Umwandlung ist nicht nötig, weil seit 2014 aus jedem Riestervertrag Kapital zur Schuldentilgung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur barrierefreien Renovierung entnommen werden kann. Dieses Geld wird allerdings ab dem Entnahmezeitpunkt bis zum Rentenbeginn im fiktiven Wohnförderkonto mit 2 % hochgezinst und muss dann versteuert werden, was in Deinem Alter nicht die beste Lösung wäre. Zusätzlich ist das Haus zum Teil vermietet.
    Wenn ich den Vertrag, wie in Alternative 5 beschrieben, kündigen würde. Müsste ich nur die Zulagen und den in Anspruc genommen Steuervorteil zurückzahlen? Was wäre mit der Rendite? Wie geschrieben das sind ca. 60% und stammen ja teilweise auch aus den Zuschüssen. Wären das meins, oder will der Staat davona uch wieder etwas zurück?
    Wie schon geschrieben: Der Gewinn wäre steuerpflichtig.

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    Standard AW: altes Thema: RIESTER-RENTE, diesmal für BEAMTE und Beiträge unter den 4%

    Zitat Zitat von Pilot
    Scheinbar gehst du ganz massiv von einem zeitnahen Börsencrash aus!?
    Nein, jedenfalls nicht massiv. Ich habe die Langzeitcharts im Kopf und danach könnte es mal wieder eintreffen. Nach einem langen Aufwärts kommt häufig ein tiefer Fall.
    Zitat Zitat von Pilot

    • Die Zulagen sind wie geschrieben in etwa 3/5 von der maximalen Föderung von zZt glaub ich 154€ (für mich). Die Kinderzulagen gehen, ab 2017 auf die Frau über. Da ich bisher Kindergeldempfänger war musste ich nun notgedrungen für die zurückliegenden 2 bzw. nun 3 Jahre die Zulagen der Kinder nehmen. Das ist uns leider auch erst jetzt Ende 2016 aufgefallen :-(, hat aber den Anstoß für dieses Thema gegeben.
    • Dann hast Du vermutlich für diese 2 - 3 Jahre die volle Zulage aber keine Steuerförderung bekommen, weil Deine Einzahlung größer war als 4 % des Vorjahresbruttolohns minus Kinderzulagen.

    Zitat Zitat von Pilot

    • Ist klar das der Gewinn zu versteuern wäre, aber wie geschrieben wäre der Gewinn jetzt steuerlich kein Problem, da ich in meinem Verlusttopf genügend habe um dies zu egalisieren und keine anderen Kapitalerträge in Aussicht habe mit dennen ich das könnte.
    • Wenn Dein Verlusttopf aus Aktienverlusten besteht, dann sehe ich da schwarz, weil diese seit 2009 nicht mehr mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnet werden können. Der Gewinn Deiner aufgelösten Riesteranlage wäre nach § 22 Nr. 5 zu versteuern und stünde demzufolge nicht zur Verlustverrechnung eines Aktienverlustes zur Verfügung.

    Zitat Zitat von Pilot

    • "...Und Steuervorteile bekommt man nur, wenn sie höher sind als die Zulage. Demzufolge ist es möglich, dass Du sogar mehr als die volle Zulage bekommen hast."Ich meine ich hatte das wo gelsen, dass im Fall der vorzeitigen Kündigung die Zulagen und die Steuervorteile zurückzuzahlen wären. Das was du schreibst ist mir jetzt völlig neu, da muss ich mich noch informieren. In den Steuerbescheiden wurde es jedoch steuermindernd berücksichtigt.
    • Das hast Du richtig gelesen. Aber zur zusätzlichen Steuerminderung kommt es nur, wenn nach der Günstigerprüfung die Steuerrückvergütung höher ist als die zustehenden Zulagen. Meine Anmerkung war als Ergänzung gedacht.

    Im Übrigen wurde hier im Forum schon viel zum Thema geschrieben. Du musst nur suchen.

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    Zitat Zitat von Pilot

    • Wegen Gewinn-Versteuerung: Von Aktien-Verlusten hatte ich auch nicht geschrieben, sondern von Kapitalerträgen und vorher schon Spekulationsgeschäfte und diese finden sich im "allgemeinen Verlusttopf" wieder.
    • Aktiengewinne oder -verluste sind auch nur positive oder negative Kapitalerträge. Wenn ich Spekulationsgeschäfte lese, dann denke ich an Aktien und dergleichen. Unabhängig sind Erträge aus Spekulationsgeschäften auch nur Kapitalerträge. Die Gewinne aus einem gekündigten Riestervertrag gehören zu den sonstigen Einkünften und können nicht verspekuliert (sprich: mit Spekulationsverlusten verrechnet) werden.

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    Zitat Zitat von Pilot
    nimm es mir bitte nicht übel, aber frag halt nach dem Produkt das ich hatte oder lies genau was ich geschrieben habe und du musst nicht zum wiederholten Mal von etwas ausgehen oder interpretieren von was das ich so nicht geschrieben habe und ich muss mich nicht ständig wiederholen.
    Ich nehme es Dir übel, weil es Dein Problem ist und Du nichts dazulernen willst. Wenn Du nur pauschal von Deinem Verlusttopf Deiner Spekulationen schreibst, dann kannst Du keine andere Antwort erwarten.
    Zitat Zitat von Pilot
    ...Das mit den Töpfen und welcher für was ist kann man aber an anderer Stelle verbindlich und detailliert nachlesen.
    Wo kann man es nachlesen? Ich lerne immer und gerne etwas dazu. Soviel Töpfe sind das gar nicht, man muss zwischen Kapital- und anderen Einkünften unterscheiden und bei den Kapitaleinkünften noch einmal die Besonderheiten bei Aktienverlusten beachtei.
    Zitat Zitat von Akad. Arbeitsgemeinschaft
    Bei Verlusten im Bereich des Kapitalvermögens sind drei verschiedene Kategorien zu unterscheiden:

    • Verluste aus Aktienverkäufen: Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wie Dividenden und Zinsen ist nicht möglich.
    • Andere Verluste aus Kapitalvermögen: Auch andere Verluste, die im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen stehen, dürfen nicht mit den übrigen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen solche Verluste nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen saldieren, beispielsweise Zinsen und Dividenden. Zu den Verlusten aus Kapitalvermögen gehören auch Stückzinsen, die Sie beim Kauf von Anleihen gezahlt haben.
    • Nicht ausgeglichene Verluste: Können Sie am Ende des Jahres nicht alle Verluste, die im Bereich des Kapitalvermögens angefallen sind, mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnen, werden diese in künftige Jahre vorgetragen und mit dann anfallenden Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet. Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr möglich.

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    Zitat Zitat von Pilot
    Doch das kann man erwarten.
    Hab ich gemacht, hat Dir aber nicht geschmeckt.

    Den Rest hab ich nicht weiter ausgeführt weil es für mein Riester-Problem egal ist um welchen Kapitalertrag es sich bei meinen Geschäften gehandelt hat. Ich hab nicht von Aktien geschrieben und es kann sich daher auch nur um den Allgemeinen Topf handel.
    Du hast geschrieben, dass Du im Falle der Kündigung des Riesterfonds den erwirtschafteten Gewinn mit einem existierenden Verlusttopf verrechnen willst. Jetzt als ich Dir sage, dass eine Verrechnung höchstwahrscheinlich nicht möglich ist, willst plötzlich nicht mehr dazustehen. Möglicherweise kannst Du Dir nicht eingestehen etwas falsches vermutet zu haben.
    Mein Thema war RIESTER-RENTE und nicht VERRECHNUGSTÖPFE um die es sich bei Dir seit zwei Tagen dreht.
    Du erwartest ja selbst (siehe oben) eine Auskunft auf Deine halbgare Information und die wollte ich nur liefern.
    Warum hängst dich denn da so daran auf, interpretierst und vermutest?!
    Die von Dir angestrebte Verlustverrechnung ist mir fremd und da ich immer und gerne dazulerne, engagiere ich mich. Wenn Du also ernsthaft an einer Klärung interessiert bist, dann benenne bitte die Art der Verluste Deines Verlusttopfes. Wenn Du mit allgemeinen Verlusttopf die vor- oder rücktragbaren Verluste der anderen Einkunftsarten meinst, dann kann ich Dir sagen, dass diese vor dem Übertrag in ein anderes Jahr mit den Sonderausgaben und dem steuerlichen Grundfreibetrag des Ursprungjahres verrechnet werden und demzufolge wirkungslos verpuffen. Es sei denn, sie wären so hoch, dass nach der Verrechnung Reste zum Übertrag verbleiben.

    Ich glaube wir lassen es nun auch einfach gut sein.
    Das kann ich akzeptieren. Allerdings lasse ich mich ungern vorführen.

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    Zitat Zitat von Pilot
    • Willst du mir tatsächlich erklären, dass ich den Gewinn der Riester nicht mit dem allgemeinen Topf verrechnen kann?
    Ich wollte Dir erklären, dass Du den Riestergewinn nicht mit negativen Kapitalerträgen verrechnen kannst. Leider möchtest Du es nicht wahrhaben, dass Dein Verlustverrechnungstopf wertlos ist.

    • Zwei Töpfe gibt es, zwei, nur zwei und es waren noch immer keine Aktien! Und zum Rest schreib ich nun nichts mehr. Es ist alles von meiner Seite hierzu erklärt und es ist mühselig. Wenn du es noch immer nicht verstanden hast informiere Dich bitte anderweitig.
    Offensichtlich fehlt Dir das Wissen für eine Erklärung, deshalb ist es wirklich besser, wenn Du nichts mehr schreibst.

    • ...Und ich habe zwischenzeitlich auch festgestellt, dass du hier im Forum gerne in die gleiche Kerbe haust.
    • Und ich habe festgestellt, dass Du Dich zu weit aus dem Fenster gelehnt hast und nun nicht den Schneid besitzt Farbe zu bekennen.
      Keine Ahnung weshalb.
      Ich prügle gern auf Wichtigtuer ein.

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    Zitat Zitat von Pilot
    Was sind Aktien und dergleichen? Warum kannst mir deine Aussage nicht erklären?
    Was gibt es hier zu erklären? Du reitest ständig auf diesen Begriffen herum. Dabei ignorierst Du in meinem nachfolgenden Zitat die Aussage, dass Gewinne aus einem gekündigten Riestervertrag zu den sonstigen Einkünften gehören und nicht verspekuliert (sprich: mit Spekulationsverlusten verrechnet) werden können.
    Zitat Zitat von Hanomag
    • Aktiengewinne oder -verluste sind auch nur positive oder negative Kapitalerträge. Wenn ich Spekulationsgeschäfte lese, dann denke ich an Aktien und dergleichen. Unabhängig sind Erträge aus Spekulationsgeschäften auch nur Kapitalerträge. Die Gewinne aus einem gekündigten Riestervertrag gehören zu den sonstigen Einkünften und können nicht verspekuliert (sprich: mit Spekulationsverlusten verrechnet) werden.
    Im Übrigen meine ich mit DERGLEICHEN andere Spekulationsobjekte wie z. B. Kunstobjekte, Immobilien usw., die zu diesem Zweck gehandelt werden.
    Aber Ok, falls du recht hast und deine Behauptung belegen kannst, werde ich mich entschuldigen.
    Woher der Sinneswandel?

    Du behauptest, dass die Gewinne des Riesterfonds nicht mit den Verlusten des Allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet werden können!?

    Dafür Bitte die Quelle (Link) wo steht dass ich die Kapitalerträge des Riester nicht mit dem allgemeinen Verlusttopf verrechnen kann.
    Gewinne des Riesterfonds sind keine Kapitalerträge: sie gehören zu den sonstigen Einkünften und sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c EStG in vollem Umfang zu versteuern (BMF vom 24.7.2013, BStBl I 2013, 1022, Rz. 218). Und dass Verluste aus Kapitalanlagen nicht mit Gewinnen aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden können, dürfte hinreichend bekannt sein.
    ...einfach nur die Quelle, sonst nichts.
    Lies mal hier, leider hat man den dortigen Link mit den verständlichen wenn auch fehlerhaften Beispielen gekappt.
    Schreib nicht geschwollen was ich nicht verstehe, nicht ausschweifend und nicht am Thema vorbei in einer mir verständlichen Sprache.
    Stell dich nicht so an, schließlich bist Du Beamter im gehobenen Dienst. Andere haben mir schon vorgeworfen, mein (gut) erklärender Schreibstil würde zu viel Dummheit beim Adressaten unterstellen.

  15. Avatar von Pilot
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    Zitat Zitat von Pilot
    ...So ich habe mich nun bei jemanden erkundigt der mir das genau in dem Satz wie ich es heute unter 5 beschrieben habe binnen 10 Sekunden bestätigt hat.
    Eigentlich sollte ich auf Deinen Flooz gar nicht mehr eingehen. Ich habe momentan auch wenig Zeit, deshalb vorab nur die Antwort auf diese Frage:

    Weil Du nicht gezielt gefragt hast.

    Schau mal Deine konfusen Fragen speziell im ersten Beitrag an. Meine Antworten orientieren sich daran. Da Du offensichtlich - trotz der expliziten Frage am Schluss des ersten Beitrags - der festen Überzeugung warst, dass Dein Verlusttopf den Gewinn steuerfrei stellt, hast Du meine Erklärungsversuche bis zum Schluss kategorisch abgelehnt.

  18. Avatar von Pilot
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  19. Avatar von Matthew Pryor
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    Ich hätte da eine Antwort auf deine Smileyparade: Wenn jemand ein Thema erstellt, krude drauflossalbadert, dann nicht die gewünschten Antworten erhält und sich schlußendlich auch noch erdreistet, die Mühe, die sich andere Foristen gemacht haben (ob sinnvoll oder nicht, sei dahingestellt), durch ein derart infantiles Verhalten zu verspotten, ist er schlicht und ergreifend ein I****.

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    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Ich hätte da eine Antwort auf deine Smileyparade: Wenn jemand ein Thema erstellt, krude drauflossalbadert, dann nicht die gewünschten Antworten erhält und sich schlußendlich auch noch erdreistet, die Mühe, die sich andere Foristen gemacht haben (ob sinnvoll oder nicht, sei dahingestellt), durch ein derart infantiles Verhalten zu verspotten, ist er schlicht und ergreifend ein I****.
    Das Gegenteil war mein Anliegen. Die Diskussion war zwischenzeitlich unsachlich und persönlich geworden, weil wir wohl aneinander vorbei geschrieben hatten. Deshalb zog ich es vor meine Beiträge zu löschen. Meine sachlichen Beiträge hatte Hanomag zitiert und stehen ja noch. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.

    Falls es falsch rüber kommt und Hanomag das so wie du auffasst, möchte ich mich hiermit bei ihm entschuldigen.

    Aber mal direkt an dich:
    Warum mischt du dich jetzt erst und dann beleidigend ein und hast bisher wohl das Thema verfolgt, aber nur zugesehen und nichts klargestellt? Scheinbar hättest du ja "sinnvolles" beitragen können. Dann hätte es auch viel früher zur Klärung kommen können und wäre nicht so ausgeufert zwischen Hanomag und mir.
    Fang bitte zuerst bei Dir an um dein Verhalten zu hinterfragen, bevor du andere als Idioten bezeichnest. Wenn es bei dir passt darfst Kritik an mir üben.

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