Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

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  1. Avatar von obscurite
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    Standard Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Hallo,

    ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. War mir nicht ganz sicher ob das nun zu Altersvorsorge oder zu Baufinanzierung gehört.

    Unsere Ausgangssituation ist, dass mein Mann und ich je 1 Wohnriester abgeschlossen haben bzw. man hat ihn uns aufgeschwatzt, wegen der Zulagen die bei 3 Kinder (alle nach 2008 geboren) sehr üppig sind.
    Wir sind in der Ansparphase.

    Wohnungssituation: Wir haben soeben unser Eigentumswohnung verkauft und werden ein Haus bauen. Unser Finanzberater (der nichts mit den Wohnriestern zu tun hat) hat uns ein Konzept erarbeitet, welches perfekt auf uns abgestimmt ist. In diesem Zuge hat er uns geraten den (klassischen) Bausparvertrag auf jeden Fall zu kündigen, da das völlig unwirtschaftlich sei mit unserer Ausgangslage.

    In diesem Zuge haben wir auch nochmal unsere Wohn-Riester-Verträge angeschaut und fragen uns nun ein weiteres Mal, ob wir nicht übers Ohr gehauen wurden. Gut dazu kann ich hier auch keine Antwort bekommen.

    Nun aber wirklich zu den Fragen.

    Wenn wir nun die Wohnriester steuerschädlich kündigen. Was passiert dann eigentlich?
    Wir haben bisher die geforderten 4% immer schön eingezahlt und die entsprechenden Zulagen bekommen (Mein Mann 154), ich (1054)
    Steuervorteile hatten wir irgendwie nicht, was uns zwar nicht klar ist, aber das steht explizit so im Steuererklärungsbescheid, dass nach irgendeiner günstigerprüfung tralala es eben nix gibt.
    Bisher gehe ich von aus, dass ich das Guthaben auf den Wohnriester-Verträgen abzüglich der erhaltenen Zulagen, der Bearbeitungsgebühr und noch nicht bezahlte Abschlussgebühranteile zurückerhalte und ich dann einfach nur Ruhe hab.

    andererseits verstehe ich diese ganze Sache mit der nachträglichen Versteuerung nicht, bei regulär weiterlaufenden Verträgen. Betrifft mich das nun auch schon, nur weil ich den Vertrag überhaupt abgeschlossen habe und die Verträge 4 bzw. 2 Jahre laufen und ich erlebe dann als Renter mein blaues Wunder oder (wie oben gesagt) betrifft mich das dann alles nicht mehr, wenn ich steuerschädlich gekündigt habe und alle Zulagen etc. pp. zurückgezahlt sind.

    Ich hoffe ich konnte verständlich machen, was ich eigentlich fragen möchte. Mir fehlt es ein wenig an den treffenden Worten.
    Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Naja, mit den Anfeindungen ist das so eine Sache. Insbesondere auch in diesem Thread wird ja wunderbar erkennbar, dass mir an diesen auch nicht gelegen ist. Ist versuche einen Einstieg zu bekommen, schildere, will helfen und dann kommt eben mal ein Matthew oder Nexttry und schon geht das los.
    Nee, so geht das nicht los. Halt mal hübsch den Ball flach und steck die Taschentücher weg, immer dasselbe Buhmannsche Rumgeflenne. Was hat denn der böse Matthew kritisiert? Richtig, dein Gehabe, dein unlauteres Verhalten gegenüber andren Vermittlern, und das zurecht.
    Und wenn ich dann solche Aussagen lese,
    Sie müssen nichts nachversteuern.
    fühle ich mich auch bestätigt, wenn ich sage
    Mir wäre bislang nicht im Traum eingefallen, dein Auftreten als fundiert oder konkret zu betiteln,
    Anrede schlechtmachen wollen und selbst noch nicht einmal die Grundlagen beherrschen. Mir wäre das unangenehm, du bist da ja schmerzfrei und wirst mir im Nachgang wohl in einem ellenlangen Post und unter Nutzung von 400 Ausrufezeichen erklären wollen, dass ich dich nur falsch verstanden habe. Das übliche Derailingschema. Aber mit dem personifizierten Dunning-Kruger-Effekt, der sich danach zu Wort gemeldet hat, bist du in guter Gesellschaft.

  3. Avatar von obscurite
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Vielen Dank für die Antworten.

    Auf die Aussage dass man nicht versteht warum jemand auf die Zulagen etc pp verzichtet möchte ich das mal so ausdrücken.

    Wir ziehen diesen Schritt in Erwägung, heißt wir haben noch nichts entschieden. Aber um eine Entscheidung zu treffen oder sinnvoll weiter darüber nachzudenken wollte ich eine weitere Unbekannte eliminieren.

    Dass wir überhaupt darüber nachdenken ist damit begründet, dass die Wohnriester bezogen auf das neue Angebot einen mehr als deutlich höheren Zinssatz haben und das dann in der Tilgungsphase zum Tragen kommt. Hinzu die Tatsache dass ich dann im Rentenalter alles noch nachträglich versteuern soll was uns gestern noch nicht klar war und dann nicht mal die geschenkten Zulagen sondern auch noch das eingezahlte Kapital und dann noch fiktive 2%jährlich oben drauf.
    Mit einer solchen Erkenntnis erlaube ich es mir in der Tat den Taschenrechner zu schwingen um ein Gefühl dafür zu bekommen wo ich rauslaufe.

    Alles weitere werde ich dann persönlich mit der Bank besprechen zumal für mich da nicht das letzte Wörtchen gesprochen ist dass uns das mit der Steuer verschwiegen wurde.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Matthew, war doch alles ok.TE fand doch alles ok. Anfeindungen sind doch überhaupt nicht schlimm.

    Ich heule doch überhaupt nicht rum, k....nur ob deinem gequillten Erguss.

  5. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Richtig, dein Gehabe, dein unlauteres Verhalten gegenüber andren Vermittlern, und das zurecht.
    Zieh dich an der eigenen Nase und stänker nicht ständig herum.
    Und wenn ich dann solche Aussagen lese,
    Sie müssen nichts nachversteuern.
    Im vorgetragenen Beispiel muss im Falle der Kündigung tatsächlich nichts nachversteuert werden. Was denn auch, die Verträge laufen max 4 Jahre und die Minizinsen liegen unter der Abschlussgebühr, somit gibt es keinen Ertrag.
    fühle ich mich auch bestätigt, wenn ich sage

    Anrede schlechtmachen wollen
    Zieh Dich an der eigenen Nase
    und selbst noch nicht einmal die Grundlagen beherrschen.
    Wenn das zu den Grundlagen gehört, dann beherrscht gerade Du sie nicht. Ich bin nicht so blöd - wie mancher hier - und unterstelle Dir pauschal Ahnungslosigkeit, aber wenn Du schon andere anmachen willst, dann muss es Hand und Fuß haben.
    Mir wäre das unangenehm, du bist da ja schmerzfrei und wirst mir im Nachgang wohl in einem ellenlangen Post und unter Nutzung von 400 Ausrufezeichen erklären wollen, dass ich dich nur falsch verstanden habe.
    Das übernehme in diesem Fall ich, ganz ohne Ausrufezeichen.

  6. Avatar von obscurite
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    @Hanomag: vielen Dank für die Ausführungen. Hätte sie beinahe zwischen den anderen Beiträgen nicht gesehen. Ich denke das sind genau die Ausführungen und Gedankenwege die ich in unsere Überlegungen sehr gut mit einfließen lassen kann und muss.

  7. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Zitat Zitat von obscurite
    Wir ziehen diesen Schritt in Erwägung, heißt wir haben noch nichts entschieden. Aber um eine Entscheidung zu treffen oder sinnvoll weiter darüber nachzudenken wollte ich eine weitere Unbekannte eliminieren.

    Dass wir überhaupt darüber nachdenken ist damit begründet, dass die Wohnriester bezogen auf das neue Angebot einen mehr als deutlich höheren Zinssatz haben und das dann in der Tilgungsphase zum Tragen kommt.
    Du musst das Darlehen ja nicht in Anspruch nehmen. Man kann auch nur das angesparte Kapital zur Schuldentilgung verwenden, man kann in einen anderen Vertrag umschichten, man kann den Bausparvertrag im Alter verrenten lassen.
    Hinzu die Tatsache dass ich dann im Rentenalter alles noch nachträglich versteuern soll was uns gestern noch nicht klar war und dann nicht mal die geschenkten Zulagen sondern auch noch das eingezahlte Kapital und dann noch fiktive 2%jährlich oben drauf.
    Da in der Auszahlungsphase jede Riesterrente versteuert werden muss, ist die Versteuerung des Wohnriesters doch nur folgerichtig. Die zweiprozentige Verzinsung ist in der augenblicklichen Niedrigzinsphase natürlich überzogen, aber man kann sie ja umgehen.

  8. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Im vorgetragenen Beispiel muss im Falle der Kündigung tatsächlich nichts nachversteuert werden. Was denn auch, die Verträge laufen max 4 Jahre und die Minizinsen liegen unter der Abschlussgebühr, somit gibt es keinen Ertrag.
    Du bist so eine unfassbar inkompetente Br****rst, man könnte fast Mitleid haben, wenn du nicht auch noch der Meinung wärest, Ahnung zu haben. Wie hoch war doch gleich die Abschlussgebühr? Ah, richtig, wissen wir nicht, also erzähle nicht so einen Stuss.

    Das übernehme in diesem Fall ich, ganz ohne Ausrufezeichen.
    Nein, du erzählst wie üblich dummes Zeug. Ich und viele andere hier haben sich ja daran gewöhnt, dass bei dir Anspruch und Wirklichkeit von einer schier unüberwindbaren Mauer getrennt werden.

  9. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Zitat Zitat von obscurite
    Dass wir überhaupt darüber nachdenken ist damit begründet, dass die Wohnriester bezogen auf das neue Angebot einen mehr als deutlich höheren Zinssatz haben und das dann in der Tilgungsphase zum Tragen kommt. Hinzu die Tatsache dass ich dann im Rentenalter alles noch nachträglich versteuern soll was uns gestern noch nicht klar war und dann nicht mal die geschenkten Zulagen sondern auch noch das eingezahlte Kapital und dann noch fiktive 2%jährlich oben drauf..
    Wobei die 2% fiktive Zinsen erst mit Nutzung (Auszahlung/Inanspruchnahme) gerechnet werden - bis zum Renteneintritt. Wenn man also kurz vor Renteneintritt den Restkredit damit tilgt, minimiert man den Effekt. Dann kann man sich noch aussuchen, ob man einmalig 70% versteuert oder bis 85 jedes Jahr einen Teil -> Steuerprogression. Dann hat man in der Rente vermutlich weniger Einkommen zu versteuern (Altersarmut ...)

  10. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Hallo,

    bei dieser sehr hohen Riesterförderung wäre es fahrlässig den Bausparvertrag zu kündigen und alles zurückzuzahlen.
    Gebe hier den Kollegen recht, das kann keine vernünftige Beratung sein.

    Möglicjkeit 1: Einen Teil des Darlehens nur auf 10 statt 20 Jahren festschreiben und dann mit dem Wohnriester BSV ablösen. = Günstigerer Zins + für 20 Jahre eure Förderung. Wären bis zu 18000€. Das sind Sondertilgungen die euch der Staat bezahlt. Dazu kommt dann noch der Zinsenzinseffekt. Macht dann mal schnell bis zu 25000€ Vorteil.
    Dafür müsst ihr in der Rente dann Steuren zahlen. Das kann jeder gute Berater ausrechnen. z.B. 8000€.
    Entweder zajlt ihr das dann auf einmal mit 30% Rabatt oder ihr zahlt das monatlich bis zum 85 Lebensjahr zurück.
    Rechnet sich auf alles Fälle da ihr ja auch noch die Inflation einrechnen müsst. Definitv meine Empfehlung.

    Möglichkeit 2: Statt einer Kündigung das Guthaben auf eine Riesterrentenversicjerung übertragen und sich dann in der Rente mit Zinsen auszahlen lassen. Dann braucht ihr keine Förderungen zurückzuzahlen.

    Da ich mehrer Jahre Berater und auch Bankenberater trainiert habe, muss ich leider sagen, das viele von denen leider KEINE Ahnung vom Wohnriester haben. Deswegen kommen dann oft auch diese Empfehlungen und für eine 20 Jahres Kondition gibt es oft eine höhere Provisiom als bei der 10 Jahreskondition.

    lg Stefan

  11. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist gerade online

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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    Hallo Herr Spiegelsberger,

    Kompliment, endlich mal eine fundierte Aussage hier im Forum, die auch meine Erfahrungen und Berechnungen wiederspiegeln.
    In der Tat ist es für Konsumenten von den Gesamtkosten deutlich günstiger, wenn Sie keine 20J fest wählen, sondern
    die Kombination 10J fest und klassischer BSV oder optimaler ein Wohn Riester im richtigen Tarif.
    Der Spread zwischen der 20J Kondition und der 10J Kondition trägt diesem Rechnung.

    Leider ist es für manchen Baufiberater schwer zu berechnen oder dem Konsumenten stehen da zu viele Fragezeichen, wenn es
    um die Theamtik Wohn Riester geht.

    Ich möchte aber trotzdem nochmals kurz auf die Aussage von Herrn Buhmann eingehen wegen den 0% Grenzzins. Dies ist
    mathematisch in der Tat so und auf meinen Seminaren gehe ich dazu auch immer gerne mathematisch ein mit Fallbeispielen
    und Grenzwertbetrachtungen. Es ist trotz Besteuerungsgrundlage im Alter auch relativ schnell verständlich, wenn man
    dem Kunden vor Augen hält, dass er z.B. 112,17 Euro einzahlt bei 2 Kindern nach 2008, doch brutto dann 175 Euro
    in den Vertrag fließen. Die Differenz von 62,83 Euro mtl. übernimmt der Staat für den Kunden in der Spar- und Darlehensphase.

    Trotz Besteuerung im Alter, rechnet sich das immer noch. Da dem Wohnförderkonto nur max. 2.100 Euro zugeschlagen werden, ist der
    Stand des Wohnförderkontos nicht astronomisch hoch. Werden jetzt z.B. 60.000 Euro aufgelöst, dann wäre das eine
    höhere fiktive Rente von 250 Euro auf dem Papier für 20 Jahre.
    Näheres zu den Details über Wohn Riester auch hier: https://www.mein-bauspar-vergleich.de...q-wohnriester/

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    Standard AW: Wohn-Riester kündigen - Verständnisfrage

    zu Möglichkeit 2: Man kann doch den Betrag auf dem BSV lassen und sich dann auch auszahlen lassen bei Renteneintritt, oder?

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