Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

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  1. Avatar von Sallandi87
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    Standard Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Hallo zusammen,

    mein Vater hat 2003 einen Bausparvertrag für mich abgeschlossen und ich selber bin leider ein absoluter Laie auf diesem Gebiet.

    Es geht um Folgendes: Im September 2016 habe ich von der BHW Post bekommen, dass mein Bausparvertrag am 01.11.2016 zugeteilt wurde und ich mich nun entscheiden kann, mein Bausparguthaben auszahlen zu lassen oder ein günstiges Bauspardarlehen zu beanspruchen. Ich würde mir nun gerne das Guthaben auszahlen lassen. Mein Vater meinte darauf hin, dass ich unbedingt den Bonuszinssatz geltend machen soll. Bevor ich beim BHW anrufe, wollte ich mir hier eine Meinung einholen. Habe ich tatsächlich Anspruch auf den Bonuszinssatz - und wenn ja, wie hoch ist dieser? Beim Recherchieren habe ich Zinssätze von 3-4 % gefunden.

    Der Vertrag wurde 2003 abgeschlossen. Auf der Rückseite des Zuteilungsschreibens steht folgendes: "Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt §3 wie folgt: Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung beantragen, wenn das Bausparguthaben 40% der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40% der Bausparsumme nicht unterschreitet (...)"

    Dies ist bei mir jedoch der Fall, die Summe liegt bei ca. 35% der Bausparsumme. Leider habe ich meine damaligen Unterlagen verschludert und ich würde gerne wissen, wie die AGB´s denn beim Vertragsabschluss 2003 ausgesehen haben. Gab es diesen Passus ebenfalls schon? Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas dazu sagen? Ich würde nur gerne wissen, ob ich einen Anspruch auf die Bonusverzinsung habe und wenn ja, wie hoch diese ist. Dann könnte ich gut gerüstet in das Gespräch mit dem BHW Berater gehen.

    Lieben Gruß und schon einmal vielen Dank im Vorraus

    Andreas

  2. Avatar von Nelsonhw
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Es gab keinerlei weitere Absprachen zwischen BHW und uns. Wir haben letzten Monat gekündigt und erhielten innerhalb einer Woche das Geld inkl. Bonus und Abschlussgebühr auf unser Konto ausgezahlt.

  3. Avatar von Enno
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Vielen Dank an Heike (Nelsonhw) für die Antworten!!! :-)

    Jetzt kann ich schon wieder viel ruhiger schlafen, auch wenn ich für mich persönlich (und vielleicht auch für andere, die hier mitlesen) noch ein paar Fragen klären muss, insbesondere bezüglich der so oft genannten Abtretung...

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Sorry, aber eine Abtretung (wo der Bausparvertrag als Tilgungsinstrument für ein endfälliges Darlehen gedient hat) hat bei fast allen Bausparkassen zur Folge, den Bonusanspruch nicht zu erhalten, entsprechend nach Freigabe diesen auch nicht in Anspruch nehmen zu können.

  5. Avatar von Enno
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sorry, aber eine Abtretung (wo der Bausparvertrag als Tilgungsinstrument für ein endfälliges Darlehen gedient hat) hat bei fast allen Bausparkassen zur Folge, den Bonusanspruch nicht zu erhalten, entsprechend nach Freigabe diesen auch nicht in Anspruch nehmen zu können.

    Hallo Thomas (Noelmaxim), vielen Dank für Deine Antwort. :-)

    Ich hatte schon gehofft, dass Du als einer der Experten hier antworten würdest, um ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
    Daher wollte ich Dich fragen, ob Du den Begriff "Abtretung" vielleicht einmal kurz erläutern könntest.
    Ich habe nämlich so langsam dass Gefühl, dass ich den Begriff nicht richtig verstehe.

    Ich hatte ja vorhin auch schon an Stefan (Spiagei) geschrieben, weil ich mich frage, inwieweit die "Abtretung" für einen Dispo maXX aus dem Jahr 2003 überhaupt ein Problem ist:
    "Wie ist das also zu verstehen? Ich finde in den AGB von 2003 keine Formulierung, die einen Zusammenhang oder eine Abhängigkeit von Bonuszinsen/Abschlussgebühr und Abtretung des Bausparvertrages beschreibt.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir das kurz erläutern könntest oder mir kurz aufzeigen könntest, was ich möglicherweise falsch verstanden habe."


    Ist mit Abtretung nicht gemeint, dass man den Bausparvertrag als Sicherheit für ein Darlehen benutzt/hinterlegt, sei es für ein Darlehen bei BHW oder auch für ein Darlehen bei einer anderen Bank?

    Ist also nicht jeder Bausparvertrag bei BHW abgetreten gewesen, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Baudarlehen bei BHW aufgenommen hat, und zum gleichen Zeitpunkt den Bausparvertrag abgeschlossen hat, um dieses Darlehen abzusichern?

    Die Vorstellung von BHW war natürlich, dass man dann zu einem späteren Zeitpunkt das BHW Baudarlehen unter Verwendung des BHW Bausparvertrages zurück zahlt.

    Wenn man aber das BHW Baudarlehen aus anderen Mitteln zurück zahlt, bevor der BHW Bausparvertrag zuteilungsreif wird, so ist der BHW Bausparvertrag ja nicht mehr an das BHW Baudarlehen gebunden und damit auch nicht mehr "abgetreten".

    Oder verstehe ich da etwas falsch?


    Wenn ich Deine letzte Antwort jetzt aber ganz genau lese, hast Du ja geschrieben "eine Abtretung (wo der Bausparvertrag als Tilgungsinstrument für ein endfälliges Darlehen gedient hat)".

    Du schreibst "...gedient hat".

    Bedeutet das also, dass man nur dann von Abtretung spricht, wenn der Bausparvertrag auch tatsächlich zur Tilgung des Baudarlehens verwendet wurde?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Ich vermute mal, dass das von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein kann, grundsätzlich aber ist für abgetretene Bausparverträge - die als Tilgungsersatz für ein Vorausdarlehen oder einer Vorfinanzierung dienen - die Bonusregel bei den meisten Bausparkassen ausgeschlossen. Dies ist dann eigens in dem Darlehensvertrag vertraglich festgehalten oder per separatem Schreiben dem Kunden mitgeteilt worden. Auch findet sich dieser Passus auch in manch einer ABB, wenn nicht sogar in allen ABB.

    Vorausdarlehen oder Vorfinanzierungen sind endfällige Darlehen, wo es keine direkte Tilgung gibt, eben als diese fungiert der Bausparvertrag, der abgetreten wird.

    Abgetreten heißt hier, der Bausparer kann über den Bausparvertrag nicht frei verfügen, dafür ist auch eigens eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen gewesen.

    Bei der Leonberger Bausparkasse und der Wüstenrot Bausparkasse war die Abtretung im System vermerkt. Wird dieser Bausparvertrag nun freigegeben, da z.B. das Vorausdarlehen durch andere Mittel abgelöst wurde, so ging die ursprüngliche Abtretung der Bausparkasse nicht verloren. Sprich, hält der Bausparer den Vertrag noch eine Weile, so ändert die Freigabe nichts daran, dass er mal abgetreten war und dies die Bonusoption ausschloss.

    Ich bin in meiner Argumentationskette etwas vorsichtig, da ich schon Pferde vor der Apotheke habe kotzen sehen, grundsätzlich bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diese Handhabe bei allen Bausparkassen Anwendung findet.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Zitat Zitat von Enno
    Wenn ich Deine letzte Antwort jetzt aber ganz genau lese, hast Du ja geschrieben "eine Abtretung (wo der Bausparvertrag als Tilgungsinstrument für ein endfälliges Darlehen gedient hat)".

    Du schreibst "...gedient hat".

    Bedeutet das also, dass man nur dann von Abtretung spricht, wenn der Bausparvertrag auch tatsächlich zur Tilgung des Baudarlehens verwendet wurde?
    Nein, eine Abtretung ist ein formaler Vorgang, ebenso die Zuteilung eines Bausparvertrages und/oder Ablösung/Tilgung einer Hypothek.

  8. Avatar von Enno
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich vermute mal, dass das von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein kann, grundsätzlich aber ist für abgetretene Bausparverträge - die als Tilgungsersatz für ein Vorausdarlehen oder einer Vorfinanzierung dienen - die Bonusregel bei den meisten Bausparkassen ausgeschlossen. Dies ist dann eigens in dem Darlehensvertrag vertraglich festgehalten oder per separatem Schreiben dem Kunden mitgeteilt worden. Auch findet sich dieser Passus auch in manch einer ABB, wenn nicht sogar in allen ABB.

    Vorausdarlehen oder Vorfinanzierungen sind endfällige Darlehen, wo es keine direkte Tilgung gibt, eben als diese fungiert der Bausparvertrag, der abgetreten wird.

    Abgetreten heißt hier, der Bausparer kann über den Bausparvertrag nicht frei verfügen, dafür ist auch eigens eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen gewesen.

    Bei der Leonberger Bausparkasse und der Wüstenrot Bausparkasse war die Abtretung im System vermerkt. Wird dieser Bausparvertrag nun freigegeben, da z.B. das Vorausdarlehen durch andere Mittel abgelöst wurde, so ging die ursprüngliche Abtretung der Bausparkasse nicht verloren. Sprich, hält der Bausparer den Vertrag noch eine Weile, so ändert die Freigabe nichts daran, dass er mal abgetreten war und dies die Bonusoption ausschloss.

    Ich bin in meiner Argumentationskette etwas vorsichtig, da ich schon Pferde vor der Apotheke habe kotzen sehen, grundsätzlich bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diese Handhabe bei allen Bausparkassen Anwendung findet.

    Vielen Dank für Deine Einschätzung und Erklärungen!

    Ich kann mich aber nicht daran erinnern, im Jahr 2003 eine separate Abtretungserklärung bei Abschluss des BHW Bausparvertrages unterzeichnet zu haben, und kann auch kein entsprechendes Dokument in meinen Unterlagen finden.

    Das Einzige, was in etwa in diese Richtung geht, war der folgende Passus im gleichzeitig abgeschlossenen BHW Darlehensvertrag:
    "Zur Tilgung des Darlehens dient der mit der Bausparkasse zu diesem Zweck abgeschlossene Bausparvertrag."
    Jedoch kein Wort darüber, dass durch dieses Konstrukt die Zahlung der Bonuszinsen oder die Rückzahlung der Abschlussgebühr ausgeschlossen würden.
    Was ich darüber hinaus sehr seltsam finde: Ich konnte das Darlehen im Endeffekt zum Ende der Zinsfestschreibung (Ende 2013) aus anderen Mitteln zurückzahlen und war nicht gezwungen, dies mit dem "zu diesem Zweck abgeschlossene[n] Bausparvertrag" zu tun. Möglicherweise hatte das aber damit zu tun, dass der Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuteilungsreif war.

    Was mich nun aber brennend interessiert, vor allem nach dem, was Du über die Leonberger Bausparkasse und die Wüstenrot Bausparkasse geschrieben hast, ist die Frage, wie BHW das Thema Abtretung/Bonuszinsen/Abschlussgebühr handhabt, wenn der Bausparvertrag nicht zur Tilgung des Darlehens verwendet wurde und die Zuteilung bisher auch nicht angenommen wurde.

    Leider konnte ich trotz intensiver Internetrecherche bisher keine Erfahrungsberichte von BHW-Kunden finden, die einen BHW Dispo maXX Bausparvertrag im Jahr 2003 abgeschlossen haben (in Verbindung mit einem BHW Baudarlehen) und den Bausparvertrag dann nicht zur Tilgung des Darlehens verwendet haben, sondern ihn weiter bespart haben, um sich dann das Guthaben inklusive Bonuszinsen und Abschlussgebühr auszahlen zu lassen.

    Warum ich gerne von solchen Erfahrungen lesen würde, hängt damit zusammen, dass ich nach Aussage eines BHW-Beraters aus dem Jahr 2012 bei Annahme der Zuteilung und Verzicht auf das Bauspar-Darlehen des Bausparvertrages die Bonuszinsen und die Abschlussgebühr erstattet bekommen soll, obwohl der Bausparvertrag ursprünglich mit dem Baudarlehen "gekoppelt" war.

    Wenn es also jemanden gibt, der von solchen Erfahrungen berichten kann, würde ich mich sehr darüber freuen.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Es ist unwichtig, ob der Vertrag zur Tilgung benutzt wurde oder nicht, es ist entscheidend, dass er abgetreten war und das können nur sie beurteilen.

    Wenn die Hypothek keine direkte Tilgung hatte, sondern für diese der Bausparvertrag diente, dann war er abgetreten und wenn er abgetreten war, dann ist der Bonusanspruch nicht gegeben und dieser entsteht auch nicht nachträglich, wenn der BSV freigegeben wurde, weil die Hypothek (dann war es ein Vorausdarlehen, ein endfälliges Darlehen gegen einen BSC, eine Vorfinanzierung) durch andere Mittel getilgt wurde. So mein Kenntnisstand, so war es bei Wüstenrot und der Leonberger Bausparkasse.

    Wenn es aber so war.......

    Warum ich gerne von solchen Erfahrungen lesen würde, hängt damit zusammen, dass ich nach Aussage eines BHW-Beraters aus dem Jahr 2012 bei Annahme der Zuteilung und Verzicht auf das Bauspar-Darlehen des Bausparvertrages die Bonuszinsen und die Abschlussgebühr erstattet bekommen soll, obwohl der Bausparvertrag ursprünglich mit dem Baudarlehen "gekoppelt" war.
    .....dann hat er entweder Märchen erzählt oder dem ist bei der BHW so und eben das bringe ich durch einen Anruf in der Zentrale der BHW in Erfahrung.

  10. Avatar von Enno
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    Standard AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5

    Zitat Zitat von noelmaxim
    ....dann hat er entweder Märchen erzählt oder dem ist bei der BHW so und eben das bringe ich durch einen Anruf in der Zentrale der BHW in Erfahrung.
    Da bin ich jetzt aber echt einmal gespannt, wie sich die Zentrale äußert...
    Wobei, eigentlich kann ich mir schon vorstellen, was die Zentrale sagen wird: Die Aussage wird bestimmt sein, dass die Bonuszinsen und die Abschlussgebühr unter den genannten Umständen nicht (zurück)gezahlt werden.

    Warum ich das glaube?
    Ich habe (als Kunde) über die Jahre immer wieder falsche Aussagen von der BHW bekommen, sei es wegen "Bearbeitungsgebühren", die gar nicht (oder nicht in der Höhe) hätten berechnet werden dürfen oder wegen anderer Dinge (Beispiel folgt unten).
    In jedem Fall waren diese Falschaussagen immer im Sinne der BHW und nicht im Sinne des Kunden. (Wer hätte das gedacht. )
    Die BHW hat dann immer erst eingelenkt, wenn man aufgezeigt hat, warum z.B. die Gebühren nicht berechtigt oder zu hoch waren.

    Ein schönes Beispiel ist auch die BHW-Reaktion auf meine Ankündigung, das BHW Baudarlehen (Vorausdarlehen/Vorfinanzierung) zum Ende der Zinsfestschreibung aus Eigenmitteln zurückzuzahlen, und eben nicht den "zu diesem Zweck abgeschlossene[n] Bausparvertrag" hierfür zu benutzen.
    In dem Antwort-Schreiben der BHW wurde mir nämlich Folgendes mitgeteilt:
    "Mit Darlehensvertrag vom xx.yy.2003 haben wir gemeinsam vereinbart, dass Ihr Vertrag XY nach Zuteilung und Ablauf der Zinsfestschreibung per 31.12.2013 zur Tilgung des Darlehens ZZ dient."
    Das war also erst einmal die Antwort aus der Zentrale der BHW.
    Wie schon früher erwähnt, war die Tilgung des BHW Baudarlehens aus Eigenmitteln im Endeffekt dann aber kein Problem.
    Soviel also zu den Aussagen und Reaktionen, die man als Kunde von der Zentrale der BHW erhält.
    Da ist es eher eine Seltenheit, dass man mal eine Antwort oder einen Hinweis erhält, die/der dem Kunden einen Vorteil bringt. (Man hätte mir in dem zuletzt genannten Beispiel ja auch mitteilen können, dass es zwar eine Vereinbarung zur Tilgung des Baudarlehens gab, dass es aber trotz dieser Vereinbarung auch möglich ist, die Tilgung aus Eigenmitteln vorzunehmen.)

    Was mich daher interessieren würde:
    Bekommt man denn als Finanzberater andere/bessere/belastbarere Aussagen von der Zentrale der BHW, oder sind das die gleichen Aussagen, die man auch als Kunde von der Zentrale der BHW erhält?

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