Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

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  1. Avatar von fomega
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    Idee Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Was wäre eigentlich für den Darlehnsnehmer günstiger?



    Das Darlehen nicht zur Auszahlung kommen lassen (Nichtabnahmeentschädigung zahlen), oder das Darlehen nach der ersten Ratenzahlung zu kündigen (Vorfälligkeitsentschädigung zahlen)?

    Oder wovon hängt das ab?

  2. Avatar von Fly
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Honey, es nervt langsam.
    Sicher hat Thomas nicht im ersten Kommentar eine vollumfassende Rechtsberatung abgegeben (was er ja auch gar nicht darf!), aber er hat nichts falsches geschrieben.
    Wenn in einem Paragraphen steht „bei berechtigtem Interesse... das liegt insbesondere dann vor, wenn...“, dann ist das keine abschließende Aufzählung. Das berechtigte Interesse kann dann auch durch tausend andere mögliche Begebenheiten begründet sein. Da es zu der Stichhaltigkeit dieser Gründe mit Sicherheit unterschiedliche Auslegungen gibt, ist ein Anwalt
    hier der richtige Ansprechpartner. Er ist ohnehin der einzige, der sie notwendige Rechtsberatung geben darf.
    Lass es doch einfach mal sein mit Deinem penetranten Rumsticheln.

  3. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Zitat Zitat von Fly
    Das berechtigte Interesse kann dann auch durch tausend andere mögliche Begebenheiten begründet sein.
    Nein. Die Gerichte, bis hin zum BGH haben oft genug entschieden, was als berechtigtes Interesse zählt. Neben Verkauf sind das keine ‚tausend andere‘ sondern maximal eine handvoll Begebenheiten.

    Die getroffene Aussage von noelmaxim kann man daher auf keinen Fall unkommentiert so stehen lassen. Auch wenn sie formell nicht falsch ist, zieht der unbedarfte Verbraucher, den wir hier ja beraten und schützen wollen, sonst falsche und vorschnelle Schlüsse daraus.

  4. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Ja Fly,
    wenn Dich der Austausch von freier Meinung stört / Nervt, dann solltest Du deine Freizeit nicht in einem Forum verbringen.
    Da wäre ein Buch die bessere Alternative.

    Ich finde insbesondere diese Themen so etwas von verdammt wichtig und für mich ist genau so etwas ein wesentlicher Bestandteil eine guten Beratung und zeichnet Qualität aus.

    Wenn nun ein unwissender Kunde eine Baufinanzierung abschließen möchte, sagen wir mal über 10 Jahre Zinsbindung und fragt dann den Berater , ob er den Vetrag evtl. auch nach 5 Jahren kündigen kann, weil er irgendwelche Änderungen vornehmen will….. Reduzierung der Tilgung, oder gar die komplette Ablösung aus Erbmasse oder was auch immer….. Und der Berater sagt dann:

    Ein Darlehen kann nach BGB §489 und §490 selbstverständlich auch innerhalb der Zinsfestschreibungszeit gekündigt werden.

    Jetzt erklär Du mir doch bitte mal deine Einschätzung zu diese getätigten Aussage ?
    Natürlich nur, wenn dich das nicht nervt.

  5. Avatar von Fly
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Dein Gestichel gegen den Herrn Buhmann nervt.
    Es reicht doch, wenn du dein Anliegen ein mal (oder auch zwei mal) vorbringst, du musst es nicht permament wiederholen und denn Herrn Buhmann immer und immer wieder herausfordern.

  6. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Ich fordere niemanden heraus, ich stelle hier nur so lapidar getätigte Aussagen die für den Darlehensnehmer sehr teure und unangenehme Folgen haben können in Abrede, wenn sie nicht konkret und vorallem vollumfänglich beantwortet werden.

  7. Avatar von fomega
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Ich habe mal bei der Bank angefragt, wie hoch die Nichtabnahmeentschädigung ausfallen würde.



    Kann die Bank die Höhe frei gestalten, oder ist sie da an gesetzlichen Vorgaben gebunden, die evtl. auch für mich nachrechenbar sind?

  8. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Das kann man erst beurteilen, wenn man mehr von dir erfahren hat....
    Wofür war das Darlehen? Welche Zinsbindungszeit ? Wann unterzeichnet ? Warum genau möchtest Du es nicht abnehmen..... usw.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Daukind, auch für dich noch mal. Ich habe niemanden beraten, ich hahabe diese Frage
    Zitat Zitat von Honey1979
    Wie willst Dud enn ein Darlehen mit langjähriger Zinsbindung kündigen ?
    von honey so beantwortet

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ein Darlehen kann nach BGB §489 und §490 selbstverständlich auch innerhalb der Zinsfestschreibungszeit gekündigt werden.

    Die Gebühr/Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung wird genauso berechnet wie die Gebühr für eine Vorfälligkeitsentschädigung, da der entstandene Schaden - der auszugleichen ist - in der Regel der gleiche ist.

    Für was war das Darlehen gezeichnet worden? Wird nicht mehr gekauft oder war das Darlehen für andere Zwecke gezeichnet worden?
    und früh darauf verwiesen, das es mir nur um die Beantwortung dieser von Honey gestellten grundsätzlichen Frage ging und die habe ich grundsätzlich fachlich richtig beantwortet. Dann schau dir mal an, was daraus wurde.

    Jemand der den TE solch eine Frage auf seine Frage stellt, statt ganz andere Fragen zu stellen legitimiert sich doch nun wirklich nicht dazu, mir aufzuzeigen, wann und wie man den Paragraphen BGB § 489 und §490 anwenden soll oder kann. Statt Fragen an den TE zu stellen stellt er mich in Frage. Das auf einen ersten und einzigen Post meinerseits, wo ich Honey seine Frage beantworte und den TE Fragen stelle. Dann geht die Orgie los, ich solle auf die Vorfälligkeit verweisen , was ich eindeutig und nachweisbar meinem bis dahin einzigen Post getan habe. Statt nun Ruhe zu geben geht es weiter und weiter und weiter, solange bis du Daukind Honey wieder Recht geben muss, weil es Fly zurecht nervt, was hier - wenn auch gesittet vernümftig - abgeht!

    Dann zuletzt wieder, wir müssen schützen. Ja Honey, vor mir, weil ich dem TE mit einem ersten Post #5 geraten habe er soll seinen Vertrag nach BGB kündigen??? Habe ich das getan? Warum unterstellst du mir solch ein Geschäftsgebahren und solch dumme Arbeitsweisen?

    Ich habe dir gerne aufgezeigt, da du danach gefragt hast, dass man ein Darlehen innerhalb einer Zinsfestschreibungszeit sehr wohl kündigen kann, da man mit dem §490 ein Soderkündigungsrecht hat und Fragen gestellt, die es uns einfacher gemacht hätten helfen zu können, stattdessen geht - wenn auch sittlich - diese Orgie wieder los.

    Ich habe im Nachgang sogar noch Vorschläge gemacht, in dem ich geraten habe Fomega seine Antworten abzuwarten und auch darauf verwiesen, dass das Anwälte klären sollen, was kommt von dir, man brauche dafür keine Anwälte! Honey, sehr wohl sollte man ggf. einen Anwalt hinzuziehen, finde ich schlauer als hier ständig den Schlaumeier zu geben, während du eine von dir gestellte entlarvende Frage nicht vernünftig beantworten lässt.

    Du hast in diesem Thread immer wieder etwas unterstellt, neue Fässer aufgemacht und wieder was gesucht, um den Buhmann zu entlarven.

    Ab #5 wäre es schlauer gewesen, die Antworten des TE auf meine Fragen abzuwarten, auf was ich in #9,#11#,13 (merkst du was??) hingewiesen habe. Stattdessen? Willst du mir sagen wie man was zu schreiben hat, spekulierst wieder (ich würde so plump beraten deshalb müsse man schützen), stellst Falschaufsagen u.a. mit deinem...richtig...auf Ed_von Schmitt seiner Frage auf, wo ganz klar die Bank die Kündigung annehmen (stellst somit also falsche Aussagen auf, nicht wir!!) muss und siehst es nicht ein, wenn ein Dritter wie Fly zurecht schreibt dass es nervt.

    Honey wir nerven, sie hat da vollkommen Recht!!!!

  10. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Und täglich grüßt das Murmeltier:-(

    Auf Chips und Popcorn hab ich mittlerweile keine Lust mehr, setzt auch langsam an:-(

    Ehrlich gesagt wundere ich mich mittlerweile, dass hier überhaupt neue Beiträge eingestellt werden....

    Das Forum verkommt, die Leute sind genervt und abgeschreckt....dauert nicht mehr lange, dann ist es hier komplett tot.

    Als Anlaufstelle nicht mehr zu empfehlen!

    ...ist schon schade drum:-(

  11. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Zitat Zitat von Freeliner
    Und täglich grüßt das Murmeltier:-(

    Auf Chips und Popcorn hab ich mittlerweile keine Lust mehr, setzt auch langsam an:-(

    Ehrlich gesagt wundere ich mich mittlerweile, dass hier überhaupt neue Beiträge eingestellt werden....

    Das Forum verkommt, die Leute sind genervt und abgeschreckt....dauert nicht mehr lange, dann ist es hier komplett tot.

    Als Anlaufstelle nicht mehr zu empfehlen!

    ...ist schon schade drum:-(

    Das mag deine Meinung sein, halte ich nicht für allgemeingültig.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Hallo Fomega, die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung kann selbstverständlich nicht willkürlich festgelegt werden, auch spielt zumindest für die Beantwortung dieser Frage deine Historie keine Rolle.

    Wie du aber mitbekommen haben dürftest interessiert uns der Grund deiner Überlegungen und deines Posts, um alles besser zu verstehen und unnötige Diskussionen zu vermeiden.

  13. Avatar von Honey1979
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Daukind, auch für dich noch mal. Ich habe niemanden beraten, ich hahabe diese Frage


    von honey so beantwortet



    und früh darauf verwiesen, das es mir nur um die Beantwortung dieser von Honey gestellten grundsätzlichen Frage ging und die habe ich grundsätzlich fachlich richtig beantwortet. Dann schau dir mal an, was daraus wurde.

    Jemand der den TE solch eine Frage auf seine Frage stellt, statt ganz andere Fragen zu stellen legitimiert sich doch nun wirklich nicht dazu, mir aufzuzeigen, wann und wie man den Paragraphen BGB § 489 und §490 anwenden soll oder kann. Statt Fragen an den TE zu stellen stellt er mich in Frage. Das auf einen ersten und einzigen Post meinerseits, wo ich Honey seine Frage beantworte und den TE Fragen stelle. Dann geht die Orgie los, ich solle auf die Vorfälligkeit verweisen , was ich eindeutig und nachweisbar meinem bis dahin einzigen Post getan habe. Statt nun Ruhe zu geben geht es weiter und weiter und weiter, solange bis du Daukind Honey wieder Recht geben muss, weil es Fly zurecht nervt, was hier - wenn auch gesittet vernümftig - abgeht!

    Dann zuletzt wieder, wir müssen schützen. Ja Honey, vor mir, weil ich dem TE mit einem ersten Post #5 geraten habe er soll seinen Vertrag nach BGB kündigen??? Habe ich das getan? Warum unterstellst du mir solch ein Geschäftsgebahren und solch dumme Arbeitsweisen?

    Ich habe dir gerne aufgezeigt, da du danach gefragt hast, dass man ein Darlehen innerhalb einer Zinsfestschreibungszeit sehr wohl kündigen kann, da man mit dem §490 ein Soderkündigungsrecht hat und Fragen gestellt, die es uns einfacher gemacht hätten helfen zu können, stattdessen geht - wenn auch sittlich - diese Orgie wieder los.

    Ich habe im Nachgang sogar noch Vorschläge gemacht, in dem ich geraten habe Fomega seine Antworten abzuwarten und auch darauf verwiesen, dass das Anwälte klären sollen, was kommt von dir, man brauche dafür keine Anwälte! Honey, sehr wohl sollte man ggf. einen Anwalt hinzuziehen, finde ich schlauer als hier ständig den Schlaumeier zu geben, während du eine von dir gestellte entlarvende Frage nicht vernünftig beantworten lässt.

    Du hast in diesem Thread immer wieder etwas unterstellt, neue Fässer aufgemacht und wieder was gesucht, um den Buhmann zu entlarven.

    Ab #5 wäre es schlauer gewesen, die Antworten des TE auf meine Fragen abzuwarten, auf was ich in #9,#11#,13 (merkst du was??) hingewiesen habe. Stattdessen? Willst du mir sagen wie man was zu schreiben hat, spekulierst wieder (ich würde so plump beraten deshalb müsse man schützen), stellst Falschaufsagen u.a. mit deinem...richtig...auf Ed_von Schmitt seiner Frage auf, wo ganz klar die Bank die Kündigung annehmen (stellst somit also falsche Aussagen auf, nicht wir!!) muss und siehst es nicht ein, wenn ein Dritter wie Fly zurecht schreibt dass es nervt.

    Honey wir nerven, sie hat da vollkommen Recht!!!!
    Thomas, ich verdeutliche es noch einmal, ich halte mich für nicht unbeholfen und wenn ich die Absicht hätte einen Vertag nach 489 / 490 Kündigen zu wollen würde ich dazu keinen Rechtsanwalt benötigen.
    Das solltest Du aber auch nicht brauchen, da dir Grundlagen nach beiden Vorgaben vertraut sein müssten.

    Es ging ich im Nachgang doch noch um eine Frage, die Du mir immer noch nicht beantwortet hast.

    Ich möchte gerne wissen wie DU das so selbstverständlich umsetzt.
    Also auch den Fall wie von dir beschrieben in # 11
    "Ausweitung Kreditengagement usw."
    Wie legst Du das in der Praxis um ?Stellt der Darlehensnehmer dann einen Antrag auf eine Darlehenserweiterung die eh und garantiert abgelehnt wird und kündigt daraufhin das bestehende Darlehen?Hätte dieser Fall ggf. Folgen für den Darlehensnehmer ? Auch hinsicht des abgelehnten Darlehens ? Schufa etc ?Ich lerne ja auch gerne dazu und würde mich freuen wenn Du die Vorgehensweise hier für uns verdeutlichst.

  14. Avatar von fomega
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Wofür war das Darlehen?
    Kauf eines Hauses.


    Welche Zinsbindungszeit?
    15 Jahre


    Wann unterzeichnet?
    Okt. 2017


    Warum genau möchtest Du es nicht abnehmen?
    Das Kapital für die Bezahlung des Hauses im Feb. 2018 in Höhe dieses Darlehens, steht jetzt zur Verfügung.
    Ein weiteres Darlehen von dieser Bank soll nach wie vor ausgezahlt werden.

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Anwalt Honey, auch hier lautet die Antwort Anwalt, was du ja für unnötig beschreibst.

    Das unterscheidet uns, ich benötige dafür einen Anwalt, während du das selber regeln kannst. Nur, könntest du das tatsächlich, würdest du mir diese Fragen nicht stellen und durch mich beantwortet sehen wollen und noch etwas unterscheidet uns, die Beraterhaftung. Während du keine hast, fast alle noch nicht mal wissen wer du bist habe ich diese Haftung und man kann diese auch sofort und direkt gegen mich geltend machen.

    Fomega, dann wirst du, so du aus der Widerrufsfrist raus bist, die Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssen. Auf deine Frage ob erst auszahlen und dann zurück führen kann man so einfach nicht antworten. Fakt aber ist die Tatsache aus meinem ersten Post, dass die Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung und die Nichtabnahmeentschädigung nahezu identisch ist.

    Das kann man aber nachrechnen, auch sollte man wissen, dass bei der Berechnung dieser Zinsen etwaige Sondertilgungs-, und Tilgungssatzänderungsoptionen so gestellt werden müssen, als hätte man diese geleistet.

  16. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Zitat Zitat von fomega
    Warum genau möchtest Du es nicht abnehmen?
    Das Kapital für die Bezahlung des Hauses im Feb. 2018 in Höhe dieses Darlehens, steht jetzt zur Verfügung.
    Ein weiteres Darlehen von dieser Bank soll nach wie vor ausgezahlt werden.
    Wenn es durch ein anderes Darlehen derselben Bank finanziert wird, dann sehe ich gute Chancen, dass Du "billig" aus dem Vertrag raus kommst. Zumindest habe ich vor ca. 20 Jahren diese Erfahrung gemacht. Ich musste zwar eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen, die war aber bei weitem nicht so hoch wie die VFE. Ich hatte damals neu abgeschlossen, weil die Zinsen gefallen waren.

    An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall die Bank kontaktieren, bevor Auszahlung und Tilgung beginnen.

  17. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Auch wenn viele jetzt aufschreien werden....

    Hol das Geld, leg es in gute Dividendenwerte an und wenn unbedingt nötig, leiste max. mögliche Sondertilgung.

    ...zumindest würde ich keine Vorfälligkeitszinsen zahlen!

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Zitat Zitat von Freeliner
    Hol das Geld, leg es in gute Dividendenwerte an und wenn unbedingt nötig, leiste max. mögliche Sondertilgung.

    ...zumindest würde ich keine Vorfälligkeitszinsen zahlen!
    Das wäre , wenn er den Nerv und die Zeit hat, einen eventuellen Börsencrash auszusitzen, auch keine schlechte Lösung.

  19. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    ...zumal die Dividenden bei einem Crash auch nicht auf Null gefahren werden.
    Ein gewisser Cashflow, der die Darlehenszinsen übersteigt, wird erhalten bleiben.

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung?

    Freeliner, warum nicht, aber empfehlen kann ich das weiss Gott nicht.

    Off topic: Ich wüsste und wusste was zu tun ist, zu tun war.

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