Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

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  1. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Hallo,
    ich bin Neustudent und möchte Bafög beantragen. Weiss Einer von
    Euch, wann man den Höchstsatz bekommt? Hängt dieser nur
    vom Einkommen meiner Eltern ab?
    Besten Dank für Eure Beiträge.

    Tim

  2. Avatar von ramonciko
    ramonciko ist offline

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    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Hallo Tim,

    der Bafög Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2008 bei 643,00 EUR.
    Diesen Höchstsatz kannst Du nur erreichen, wenn Du nicht bei Deinen Eltern
    wohnst, Du selbst krankenversichert und pflegeversichert bist. Deine Eltern
    dürfen nicht zu viel verdienen! Du als Student darfst ebenfalls nicht sehr viel
    verdienen, um den Höchstsatz zu bekommen. Die Miete für Deine Deine
    Wohnung / Appartement muss über 218 EUR liegen.

    Den Höchstsatz bekommen nur sehr sehr wenige Studis!

    Gruss
    Ramonciko

  3. Avatar von Student
    Student

    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Was dürfen denn die Eltern maximal verdienen, damit ich den Bafög Höchstsatz bekomme?

    Danke!
    Tim

  4. Avatar von ramonciko
    ramonciko ist offline

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    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Zitat Zitat von Student
    Was dürfen denn die Eltern maximal verdienen, damit ich den Bafög Höchstsatz bekomme?

    Danke!
    Tim
    Hallo Tim,

    Schaue Mal nach einem Bafög Rechner.
    Da kannst Du abschätzen, welcher Bafög-Betrag
    für Dich herausspringt.

    Viele Grüße
    ramonciko

  5. Avatar von Julia
    Julia ist offline

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    06.12.2008
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    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Im Jahre 2008 wurden die Elternfreibeträge sowie die Bedarfssätze erstmals seit 2001 wieder erhöht. Infolge dessen stieg die Zahl der BAföG-Empfänger im Vergleich zum Vorjahr um rund 16.000 auf 822.000! Beachtenswert ist ferner die Anzahl derjeniger, die den maximalen Förderungsbetrag erhielten. So kamen 52 % aller BAföG-Empfänger in den Genuss einer Vollförderung. Dies entspricht einem Anstieg um 10 %. Insgesamt stiegen im vergangenen Jahr die Ausgaben des Bundes und der Länder für die BAföG-Unterstützung um 44 Millionen Euro auf 2,33 Milliarden Euro.

    Julia

  6. Avatar von Student
    Student

    Standard Wer hat Anspruch auf Bafög?

    Wer hat Anspruch auf Bafög? (§8 - 10, §48 Bafög)
    Die Förderung ist an 3 grundsätzliche Voraussetzungen gebunden: die deutsche Staatsangehörigkeit, die so genannte Eignung und ein festgelegtes Höchstalter.
    Staatsangehörigkeit (§8 Bafög)
    Deutsche Bundesbürger sind generell berechtigt einen Antrag auf Bafög-Leistungen zu stellen. Ausländische Auszubildende können gefördert werden, wenn

    - ein Elternteil bzw. der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
    - sie selbst oder ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren.
    - sie selbst entweder Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling oder aber Heimatloser sind.
    - sie Bürder eines EU-Mitgliedstaates mit Wohnsitz in Deutschland sind.

    Eignung (§9 Bafög, §48 Bafög)
    Die Leistungen müssen erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Dazu genügt ein Nachweis über den Besuch der Ausbildungsstätte; dies wird i.d.R. über Studien- oder Schulbescheinigungen belegt.
    Für Studenten an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind entsprechend den Studien- bzw. Prüfungsordnungen Nachweise über absolvierte Zwischenprüfungen spätestens zum 5ten Fachsemester notwendig.

    Alter (§10 Bafög)
    Gefördert wird ein Studium, wenn es bis zum 30. Lebensjahr begonnen wurde. Danach werden Ausbildungen nur gefördert für:

    - Absolventen des 2ten Bildungsweges.
    - Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung.
    - Personen, die aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) gehindert waren.
    - Personen, die aus familiären Gründen (z.B. Kinder) gehindert waren.
    - Opfer politischer Verfolgung in der DDR.

    Eine Ausnahme ist jedoch nur möglich, wenn der Auszubildende unverzüglich nach Erhalt der Zugangsberechtigung oder nach Wegfall der Ausbildungsbehinderung, die Ausbildung aufgenommen hat.

    Ob eine Ausnahme im jeweiligen Fall möglich ist, lässt sich durch einen Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Bafög vor Aufnahme der Ausbildung feststellen. Eine positive Entscheidung ist für das zuständige Bafög-Amt für den gesamten Ausbildungsabschnitt bindend. Wird die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung angetreten, erlischt die Gültigkeit. Über Art und Höhe der Leistung wird in diesem Entscheid nicht befunden.

  7. Avatar von Student
    Student

    Standard Für welche Ausbildungen steht Bafög zu?

    Für welche Ausbildungen steht Bafög zu? (§2 Bafög)
    Förderungsfähig sind Erstausbildungen an Hochschulen (also Fachhochschulen und Universitäten), an Akademien und Höheren Fachschulen. Auch schulische Ausbildungen ab Klasse 10 in Berufsfach- und -aufbauschulen, in Fach- und Fachoberschulen oder in Abendhaupt- und -realschulen oder Abendgymnasien und in Kollegs können, bei notwendiger Auswärtsunterbringung, gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen im dualen System können weder komplett noch anteilig für die Zeit des Berufsschulbesuches gefördert werden.

  8. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Welche Förderungsarten gibt es?

    Welche Förderungsarten gibt es? (§17 Bafög)
    Für Schülerinnen und Schüler erfolgt die Förderung komplett als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Studenten an Höheren Fachschulen, an Akademien und Hochschulen werden i.d.R. zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen. Förderung für Ausbildung und Praktika im Ausland sind ebenso Zuschüsse wie die über die Höchstdauer gehende Förderungsmaßnahmen auf Grund einer Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

  9. Avatar von Student
    Student

    Standard Wo gibt es die Bafög-Anträge?

    Wo gibt es die Bafög-Anträge? (§45/46 Bafög)
    Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das örtliche Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Schülerinnen und Schüler müssen sich an das Ausbildungsförderungsamt des Wohnortes ihrer Eltern wenden.
    Für Studenten gilt: die Beratung über Bafög, die Bearbeitung der Anträge sowie deren Bewilligung oder Ablehnung wird von den Bafög-Ämtern der Studentenwerke übernommen. Diese haben in jeder Hochschulstadt eine Vertretung, i.d.R. in der Nähe des Campus. Wo das Amt für Bafög bzw. das Studentenwerk in eurer Stadt sitzt, könnt ihr aus diesen Übersichten erfahren: Bafög-Ämter und Studentenwerke in Deutschland.

  10. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Wie läuft die Antragstellung?

    Wie läuft die Antragstellung? (§45/46 Bafög)
    Die Beantragung läuft über Formblätter, welche durch Belege zu den finanziellen Mitteln und Ausgaben sowie durch Angaben zur Ausbildung ergänzt werden. Die Bewilligung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung. Unterstützung wird erst von Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Bafög vom Auszubildenden oder einem gesetzlichen Vertreter gestellt wurde. Die Förderung kann für ein Jahr, den sogenannten Bewilligungszeitraum, gewährt werden. Anträge auf Aktualisierung und den Härtefreibetrag sollten mindestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

  11. Avatar von Student
    Student

    Standard Wie lange kann Bafög bezogen werden?

    Wie lange kann Bafög bezogen werden? (§ 15, 48 Bafög)
    Für Schülerinnen und Schüler wird prinzipiell die gesamte Zeit des Schulbesuches gefördert. Die 2te Wiederholung einer Klasse kann jedoch nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe unterstützt werden.
    Besuche von Abendgymnasien werden gefördert, sobald die Verpflichtung zur Ausübung der Berufstätigkeit erlischt, regelmäßig während der letzten 3 Schulhalbjahre.
    Die Förderungshöchstdauer an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen entspricht den in den Ausbildungs- bzw. Studienordnungen festgelegten Regelstudienzeiten. Wie bereits ausgeführt gilt nach § 48 Bafög, dass entsprechend den Studien- bzw. Prüfungsordnungen Nachweise über "Studienfortschritte" vorzuweisen sind. Dafür sind Zeugnisse über bestandene Zwischenprüfungen bzw. über das bestandenen Vordiplom spätestens zum 5ten Fachsemester notwendig. Auch eine Erklärung der Hochschule überd en geordneten Verlauf der Ausbildung (sogenannte "48-Bescheinigung") kann ausreichen. Die Förderungshöchstdauer kann verlängert werden

    - bei Härtefällen (Behinderung).
    - bei schwerwiegenden Gründen (Schwangerschaft).
    - bei Mitwirkung in Hochschul- oder Länderorganen.
    - bei erstmaligem Nichtbestehen der Abschlußprüfung.
    - bei Pflege & Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

  12. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Wie wird der Bedarfsatz ermittelt?

    Wie wird der Bedarfsatz ermittelt? (§12/13 Bafög)
    Die Höhe der Förderung wird über sogenannte Grund-Bedarfssätze geregelt. Nicht der individuelle finanzielle Bedarf jedes Antragstellers, sondern eine abstrakte Summe für Lebensunterhalt und Ausildungskosten wird dabei angesetzt. So können der Ausbildungsform (Schule, Fachhochschule oder Universität) und Unterbringung (bei den Eltern/auswärts) entsprechende Pauschalen mit der individuellen Finanzsituation verglichen werden.

  13. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Wie wird die persönliche Förderungshöhe berechnet?

    Wie wird meine persönliche Förderungshöhe berechnet? (§11 Bafög)
    Zunächst muss dem Amt für Ausbildungsförderung (Bafög-Amt) die eigene Finanzlage dargelegt werden. Auszubildende geben dafür zunächst ihre erwarteten Einkünfte und ihr aktuelles Vermögen an. Nach dem bürgerlichen Recht müssen außerdem Unterhaltspflichtige für die Ausbildung ihrer Kinder bzw. Ehepartner aufkommen. Demnach wird von Eltern und Ehepartnern das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres ermittelt. Zur Berechnung wird nun vom festgelegten Bedarfssatz der anrechenbare eigene Betrag und die Unterstützung von Eltern und Partnern abgezogen. Die postive Restsumme wird als Bafög ausgezahlt.

  14. Avatar von Student
    Student

    Standard Welche weitere Bafög Unterstützung ist möglich?

    Welche weitere Unterstützung ist möglich? (§12/13 Bafög)
    Die Bedarfsätze setzen sich aus einer Grundbedarfssumme und einer geringeren Wohnbedarfsumme zusammen. Darüber hinaus sind Anträge für weitere Ausgaben (Sonderausgaben) möglich:

    Miet- und Nebenkosten
    Für Miet- und Nebenkosten können Schülerinnen und Schüler zusätzliche 64 Euro erhalten, sofern ihre Mietausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung einen Betrag von 52 Euro übersteigen; bei auswärts wohnenden Studenten muss der Betrag über 133 Euro liegen.

    Kranken- und Plegeversicherung

    Beitragspflichtige Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten können monatlich 47 Euro für die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sowie 8 Euro für die Pflegeversicherung beziehen.

  15. Avatar von Student
    Student

    Standard Welches Einkommen und Vermögen wird angerechnet?

    Welches Einkommen und Vermögen wird angerechnet? (§21/22, 24 Bafög)
    Grundsätzlich wird die Summe aller positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetz angewendet. Abgezogen werden die Einkommens- und Kirchensteuer, die Pauschale für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung) und der Altersentlastungsbetrag. Bei selbstgenutztem Wohneigentum werden zudem die vom Einkommenssteuer-gesetz als Sonderausgaben anerkannten Beträge abgezogen. Zu dieser Summe addieren sich weitere Einkünfte, die nach § 21 Abs. 3 Bafög als Einkommen gelten.
    Wie bereits erwähnt geben Auszubildende ihre für den Bewilligungszeitraum erwarteten Einkünfte und ihr aktuelles Vermögen an. Von Eltern und Ehepartnern wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres herangezogen. Sollte das zu erwartende Einkommen bspw. durch einen Arbeitsplatzwechsel oder -verlust unter dem jeweils anzugebenen Betrag liegen, ist ein besonderer Antrag auf "Aktualisierung" (§ 24 Abs. 3 Bafög) angebracht. Die Förderung wird dannn unter Vorbehalt gezahlt, bis ein Nachweis über das niedrigere Einkommen die endgültigen Leistungsanspruch ermittelbar macht. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög-Amt) eine Rückzahlungsforderung stellen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Bafög).

  16. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Wann ist eine "elternunabhängige Förderung" möglich?

    Wann ist eine "elternunabhängige Förderung" möglich? (§11 Abs. 2a/3 Bafög)
    Nur in Ausnahmefällen wird eine elternunabhängige Förderung gewährt. Dann wird nur das Einkommen des Auszubildenden selbst und des Ehepartners zur Berechnung herangezogen. Als Ausnahmefälle sind anerkannt:

    - unbekannte Aufenthaltsorte oder dauerhafte Auslandsaufenthalte der Eltern, die die Unterhaltsleistung be- oder verhindern.
    - Ausbildungen nach 5-jähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr.
    - Ausbildungsabschnitte, die erst nach dem 30. Lebensjahr begannen.
    - 3-jährige Ausbildung und 3-jährige Erwerbstätigkeit.
    (Bei kürzerer Ausbildungszeit muss die Erwerbstätigkeit um einen der Gesamtzeit von 6 Jahren entsprechenden Zeitraum verlängert sein. Im umgekehrten Fall wird keine "elternunabhängige Förderung" gewährt.)
    - Ausbildungen an Abendgymnasien und Kollegs.

    Auch wenn die Eltern ihre nach dem Bafög zu erbringenden Unterhaltsleistungen verweigern, kann ein Antrag auf Förderung ohne Berücksichtigung ihres Einkommens gestellt werden. Diese Vorleistung (§ 36 Bafög) wird vom jeweiligen Bundesland übernommen und von den Eltern zurückgefordert.

  17. Avatar von Student
    Student

    Standard Welche Freibeträge werden gewährt?

    Welche Freibeträge werden gewährt? (§23, 25 Bafög)
    Freibeträge können auf das Einkommen des Antragstellers sowie auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Personen gewährt werden. Demnach werden 3 Freibetragsgruppen unterschieden: für den Antragsteller selbst, für den Ehepartner und für die Eltern.

    Auszubildenden-Rechnung
    Je nach Ausbildungsart und familiärer Situation (Ehepartner und sonstige Unterhaltsberechtigte) gelten verschiedene Freibeträge. Diese verringern sich um das jeweilige Einkommen dieser Personen. Unterhaltsleistungen von dauernd getrennte lebenden oder geschiedenen Ehepartnern werden nicht mit Freibeträgen versehen.
    Freibeträge für das Einkommen des Antragstellers bei Ferien- oder Nebenjobs bleiben brutto jährlich zu 2.755 Euro für weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufs-, Fach- und Fachoberschulen bzw. zu 3.382 Euro für Abendhaupt-, realschulen, Berufsaufbau-, Fachoberschulen, die abgschlossene Berufsausbildung voraus-setzen und zu 4.330 Euro für Fachschulen, die abgschlossene Berufsausbildung voraussetzen, Abendgymnasien, Kollegs, Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen anrechnungsfrei. Für Einkommen des Antragstellers aus einem Praktikanten- oder dem Ausbildungsverhältnis selbst, werden dagegen nach § 23 Abs. 3 Bafög vom Amt für Ausbildungsförderung (Bafög-Amt) keine Freibeträge gewährt.

    Ehepartner-Rechnung
    Auch den Ehepartnern werden Freibeträge vom monatlichen Einkommen zuerkannt. Dabei werden auch Kinder und sonstige Unterhaltsberechtige berückschtigt, die keine förderungsfähige Ausbildung absolvieren.

    Eltern-Rechnung
    Vom Einkommen der Eltern bleiben für bestimmte Personen Freibeträge anrechnungsfrei. Diese mindern sich um das jeweilige Einkommen. Nach Abzug dieser Grundfreibeträge bleibt ein Resteinkommen, das zu 50% angerechnet wird; für jedes Kind, für das ein Freibetrag gewährt werden konnte, werden nochmals 5% abgezogen. Damit steht der Anrechnungsbetrag für das elterliche Einkommen fest. Geschwistern in einer förderungsfähigen Ausbildung wird dieser Betrag zu gleichen Teilen angerechnet. Belasten Geschwister die Eltern durch ihre Ausbildung nicht (z.B. wegen bedarfsdeckenden Bezügen an Bundeswehr- oder Verwaltungsfach-Hochschulen oder elternunabhängiger Förderung am Abendgymnasium oder Kolleg), so werden sie nicht in die Aufteilung einbezogen.

  18. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög - Inwieweit wird Vermögen angerechnet?

    Inwieweit wird Vermögen angerechnet? (§26-30 Bafög)
    Bis auf einen Rücklage von 5.200 Euro ist das restliche Vermögen für die eigene Ausbildung aufzuwenden. Dieser Betrag erhöht sich für einen Ehepartner und Kinder um jeweils 1.800 Euro. Der die Freigrenze überschreitende Betrag wird durch die Monate des Bewilligungszeitraumes geteilt, so dass sich ein monatlicher "Eigenanteil" ergibt.

  19. Avatar von Student
    Student

    Standard Für welche Ausbildungen steht Bafög prinzipiell zu?

    Für welche Ausbildungen steht Bafög prinzipiell zu? (§2 Bafög)
    Förderungsfähig sind Erstausbildungen an Hochschulen (also Fachhochschulen und Universitäten), an Akademien und Höheren Fachschulen. Auch schulische Ausbildungen ab Klasse 10 in Berufsfach- und -aufbauschulen, in Fach- und Fachoberschulen oder in Abendhaupt- und -realschulen oder Abendgymnasien und in Kollegs können, bei notwendiger Auswärtsunterbringung, gefördert werden. Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen im dualen System können weder komplett noch anteilig für die Zeit des Berufsschulbesuches gefördert werden.

  20. Avatar von Student
    Student

    Standard Welche Unterstützung gibt es im Ausland?

    Welche Unterstützung gibt es im Ausland? (§ 5, 16 Bafög)
    Bei der Auslandsförderung sind besondere Bestimmungen bezüglich der Förderbarkeit zu beachten. Prinzipiell gilt jedoch, dass einzelne Ausbildungsabschnitte auch im Ausland förderungsfähig sind. Dafür sind gesonderte Anträge beim den Auslandsämtern der Bafög-Ämtern zu stellen. Je nach Ausbildungstätte und Zielland werden Zuschläge in unterschiedlicher Höhe gezahlt.

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