Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

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  1. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Hallo,
    ich bin Neustudent und möchte Bafög beantragen. Weiss Einer von
    Euch, wann man den Höchstsatz bekommt? Hängt dieser nur
    vom Einkommen meiner Eltern ab?
    Besten Dank für Eure Beiträge.

    Tim

  2. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög / Wird eine weitere Ausbildung bezahlt?

    Wird eine weitere Ausbildung bezahlt? (§ 7 Abs. 1/2 Bafög)
    Eigentlich werden nur Erstausbildungen, d.h. weiterführende allgemeinbildende Schulbesuche und eine zumindest 3jährige berufsbildende Ausbildung, gefördert. Sonderregelungen gibt es für 2t-, Ergänzungs- oder Vertiefungsstudien oder Master bzw. postgraduale Studiengänge.

    2t-, Ergänzungs- oder Vertiefungsstudium

    Eine einzige weitere Ausbildung im Sinne eines 2t-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums ist förderbar, wenn:

    - die 2te Hochschulausbildung für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist.
    - für eine Berufsausbildung ein allgemeinbildender Schulabschluss nachzuholen ist (2ter Bildungsweg).
    - für diese Ausbildung erst durch den 2ten Bildungsweg eröffnet wurde.
    - die erste Ausbildung an einer Berufsfachschule oder Fachschule erfolgte.
    - die besonderen Umstände des Einzelfalles, d.h. das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordert.

    Master oder postgraduale Studiengänge
    Nach einen Bachelor oder Magisterstudiengang kann ein weiteres Stuium gefördert werden. Ein direkter zeitlicher Zusammenhang ist dabei nicht notwendig.

    In beiden Fällen empfiehlt sich ein Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Bafög vor Aufnahme der Ausbildung. Eine positive Entscheidung ist für das zuständige Bafög-Amt für den gesamten Ausbildungsabschnitt bindend. Wird die Ausbildung dann nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung angetreten, erlischt die Gültigkeit. Über Art und Höhe der Leistung wird in diesem Entscheid nicht befunden.

  3. Avatar von Student
    Student

    Standard Wird nach einem Wechsel Bafög gezahlt?

    Wird nach einem Wechsel Bafög gezahlt? (§ 7 Abs. 3 Bafög)
    Für Studenten gilt generell: ein Wechsel "aus wichtigem Grund" ist ohne Verlust der Förderungsfähigkeit nur bis zum Anfang des 4. Fachsemesters möglich. Darüberhinaus sind Fachrichtungswechsel und Ausbildungsabbruch zu unterscheiden:

    - Ein Fachrichtungswechsel liegt vor, wenn ein anderes Ausbildungsziel in derselben Art von Ausbildungsstätte angestrebt wird.
    Beispiel: Wechsel von Ingenieurwesen zu Rechtswissenschaft.

    - Ein Ausbildungsabbruch besteht, wenn Studierende sich entschliessen die Art der Ausbildungsstätte zu wechseln.
    Beispiel: Wechsel von einer Akademie zu einer Hochschule.


    Grundsätzlich kann nur unter bestimmten Bedingungen bei Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch Bafög (weiterhin) gezahlt werden. Für die Bafög-Beantragung nach einem Fachrichtungswechsel oder nach einem Studienabbruch muss für eine Fortsetzung der Förderung eine Begründung des Entschlusses eingereicht werden. Ratsam ist, sich zum Wechsel oder Abbruch möglichst frühzeitig, d.h. in den ersten 2 bis 4 Semestern, zu entscheiden. Bei einem rechtzeitigem Wechsel genügt in der Regel eine einfache Begründung, z.B. der Klassiker "Neigungswandel in schwerwiegender und grundsätzlicher Art". Als Grund nicht anerkannt wird ein Verweis auf die aktuell "schlechten Karrierechancen". Auch für das zukünftige Studienfach wird eine Entscheidungsbegründung erwartet. Es sollte klar werden, dass diese Entscheidung wohlüberlegt und endgültig ist. Wichtige Gründe (schwerwiegende, grundsätzliche Neigungswandel) können nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters anerkannt werden; unabweisbare Gründe (mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung) können auch später noch berücksichtigt werden. Liegt dagegen lediglich eine Schwerpunktverlagerung vor (Wechsel Haupt- und Nebenfach bei Magister Artium), können die bisherigen Studiensemester angerechnet werden und die Bafög-Förderung ist nicht gefährdet.

    Auch hier ist es ratsam einen Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Bafög vor dem Wechsel der Fachrichtung bzw. Ausbildung zu stellen. Eine positive Entscheidung ist für das zuständige Bafög-Amt für den gesamten Ausbildungsabschnitt bindend. Wird die Ausbildung dann nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung gewechselt, erlischt die Gültigkeit. Über Art und Höhe der Leistung wird in diesem Entscheid nicht befunden.

  4. Avatar von Student
    Student

    Standard Ist für ein Studium im Ausland eine Förderung möglich?

    Ist für ein Studium im Ausland eine Förderung möglich? (§ 5, 16 Bafög)

    1. Nach mindestens einjähriger Ausbildung in Deutschland können Studien-zeiten im EU-Ausland bis zum Studienabschluss gefördert werden.

    2. Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit in- und ausländischer Hochschulen können für die jeweilige Dauer des Auslandsstudiums, unabhängig von einer vorherigen einjährigen Ausbildungszeit im Inland, gefördert werden.
    3. Ausbildungen im Ausland, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU stattfinden, sind für 2 Semester bzw. aus besonderen Gründen für maximal 5 Semester förderungsfähig. Auslandsförderung ist ausserdem möglich, wenn die Auslandsausbildung dem Studium förderlich ist (Vertiefung von mindestens einjährigen Grundkenntnissen; teilweise Anrechenbarkeit auf die Inlandsausbildung) oder wenn der Aufenthalt z.B. für ein Praktikum oder für eine Hochschulkooperation mindestens ein Semester bzw. 12 Wochen dauert.

    Achtung!
    Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache werden immer vorausgesetzt.
    Reine Auslandausbildungen können nicht von deutschen Auslandsämtern der Bafög-Ämter gefördert werden. Ausnahmen stellen lediglich Grenzpendler und Auslandsdeutsche dar.

  5. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Welche Auslandsaufenthalte werden gefördert?

    Welche Auslandsaufenthalte werden gefördert? (§ 5, 16 Bafög)
    Die ausländische Ausbildungsstätte muss Gymnasien ab Klasse 11 (bzw. 10), Berufsfach- und Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen entprechen. Nicht zulässing sind Abendgymnasien, Fachschulen und Berufsaufbauschulen. Auslandspraktika ab 12 Wochen können gefördert werden. Wichtig ist, dass diese für die Ausblidung erforderlich und förderlich sind. Zudem müssen die inländische Ausbildungsstätte und die zuständige Prüfungsstelle das Praktikum anerkennen.

    Achtung: Welche Förderungsbeträge stehen im Ausland zu? (§ 5, 16 Bafög)

    Zusätzlich zu den Bedarfsätzen für auswärts wohnende Auszubildende gibt es Zuschüsse:
    - für notwendige Studiengebühren (bis ca. 4.600 Euro pro Studienjahr), sofern nur diese Hochschule für das Auslandssemester in Frage kommt.
    - für Reiseaufwendungen innerhalb Europas für eine Hinreise und Rückreise je Semester bzw. für je eine Hinreise und Rückreise bei einem Auslandssemester ausserhalb Europas.
    - für Zusatzbeträge für Krankenversicherungen nach §13a Abs. 1.
    - länderspezifische Zuschläge zwischen 60 und 450 Euro für förderungsfähige Studienaufenthalte außerhalb der EU.

    Tipp
    Durch die im Ausland entstehenden höheren Kosten ist es möglich, dass auch jene Auszubildenden gefördert werden, die im Inland auf Grund des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung des Auslandsamtes der Bafög-Ämter erhalten können.
    Wie läuft die Antragstellung für Auslands-Bafög ab? (§ 5, 16 Bafög)
    Das Bundesministerium für Bildung & Forschung empfiehlt Anträge auf Auslandsförderung bei den Auslandsämtern der Bafög-Ämtern möglichst frühzeitig , also mindestens 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung, zu stellen. Für die Antragstellung wird Formblatt 6 (Bafög-Anträge) verwendet.
    Bafög-Amt für Afrika, Asien, Amerika, Australien, Europa, Ozeanien und Pazifik

    Zusammenfassung
    Ein mindestens 12wöchiges Praktikum im Ausland wird gefördert, wenn es für in den Ausbildungsbestimmungen gefordert ist. Zusatzbedingung ist, dass der Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsstand dienlich ist; dies muss von der Hochschule anerkannt werden. Für Praktika außerhalb von Europa muss eine "besondere Förderlichkei" sein.

  6. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Wer kann ein Bankdarlehen empfangen?

    Wann wird ein Bankdarlehen gewährt?
    (§17 Abs. 3 Bafög)
    Studenten von Höheren Fachschulen, von Akademien und von Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) können unabhängig von der Förderung des regulären Bafög ein Bankdarlehen erhalten. Das verzinsliche Bankdarlehen wird gezahlt, wenn

    - eine 2te Hochschulausbildung für die Aufnahme des angestrebten Berufs
    rechtlich erforderlich ist.
    - besondere Umstände des speziellen Einzelfalles, d.h. ein angestrebtes
    Ausbildungsziel, eine 2te Ausbildung erfordern.

    Oder für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer bzw.
    - im Falle einer Beihilfe zum Studienabschluss.

    -

    Welche Hilfen gibt es speziell zum Studienabschluß? (§ 15 Abs. 3a Bafög)
    Für Hochschüler in selbstständigen Studiengängen kann für maximal 12 Monate ein Bankdarlehen gewährt werden. Bedingung ist die Prüfungszulassung innerhalb von 4 Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Zusätzlich muss durch eine Bescheinigung der Hochschule nachgewiesen werden, dass die Ausbildung innerhalb der Bezugszeit der Abschlußhilfe das Studium beendet werden kann.

  7. Avatar von Student
    Student

    Standard Wie wird ein Bafög-Bankdarlehen beantragt?

    Wie wird ein Bafög-Bankdarlehen beantragt; Wie läuft die Antragstellung ab? (§46 Bafög)
    Die Antragstellung läuft wie beim Bafög-Antrag. Die Bankdarlehen sind demnach schriftlich mit den Formblättern der Ämter für Ausbildungsförderung (Bafögamt) zu beantragen. Die Höhe der Darlehenssumme kann vom Auszubildenden mit dem Antrag für einen Bewilligungszeitraum verbindlich begrenzt werden. Liegen die Bedingungen für ein Bankdarlehen vor, wird das Bafög-Amt die entsprechenden Vertragsunterlagen der für das Darlehen zuständigen Deutschen Ausgleichsbank (DtA) übersenden.

  8. Avatar von Student
    Student

    Standard Wie kommt der Darlehensvertrag zustande?

    Wie kommt der Darlehensvertrag zustande? (§18c, 50/51 Bafög)
    Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragsteller ein Vertragsangebot der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), das binnen eines Monats angenommen werden kann. Dazu ist eine beglaubigte Unterschrift (z.B. beim Amt für Ausbildungsförderung (BafögAmt), beim Studentenwerk oder bei der Hausbank) nötig.

  9. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög und Darlehen: Wie wird die Auszahlung geregelt?

    Wie wird die Auszahlung geregelt?
    Die Zahlungen werden direkt von der Deutschen Ausgleichsbank geleistet. Diese akzeptiert dafür nur inländische Empfängerkonten. Bezieher des Bankdarlehen erhalten monatlich im Voraus eine feste Rate. Die Ratenhöhe richtet sich nach dem persönlichen Vermögen, dem Vermögen der Eltern oder des Ehepartners.
    Der variable Zinssatz orientiert sich an dem Sechsmonats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Halbjährlich (April und Oktober) gibt es einen Kontoauszug, der den aktuellen Zinssatz und die Option zur Festschreibung für maximal 10 Jahre beinhaltet.

  10. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög und Darlehen: Wie läuft die Rückzahlung?

    Wie läuft die Rückzahlung? (§18c Bafög)
    Für die Rückforderung ist ebenfalls die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, verantwortlich. Diese wird den Darlehensnehmer rechtzeitig über die Höhe der gesamten Darlehensschuld, die Zinsen und die monatlichen Raten informieren. Dieser Tilgungsplan wird etwa 2 Monate vor Ablauf der Karenzzeit versandt. Zusätzlich zur Darlehenssumme und den Zinsen wird eine Verwaltungsgebühr von einem Prozent berechnet.
    Die Darlehensrückzahlung wird im Lastschriftverfahren direkt vom Konto des Darlehensnehmers eingezogen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro. Die erste Rate ist 6 Monate nach Ende der Förderungszeit zu bezahlen. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Eine vorzeitige Darlehenstilgung (teilweise oder vollkommene Tilgung) ist möglich, führt jedoch nicht wie beim zinslosen Bankdarlehen zu einer Nachlassgewährung. Im Falle eines finanziellen Engpasses ist eine befriste Reduzierung der Rückzahlungsrate beantragbar. Eine Stundung kann für ein Jahr oder länger unter Einreichung entsprechender Vermögensnachweise gewährt werden; die Verzinsung setzt sich während dieser Zeit fort.

    Achtung: Sind sowohl ein Staatsdarlehen als auch ein Bankdarlehen zu begleichen, hat zunächst das verzinsliche Bankdarlehen Vorrang bei der Rückzahlung. Die gemeinsame Frist verlängert sich auf 22 Jahre.

  11. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög und Darlehen: Wann und wie erfolgt die Rückzahlung?

    Wann und wie erfolgt die Rückzahlung? (§ 18, 18a/b Bafög)
    Das Bafög stellt ein zinsloses Darlehen dar. Darüber hinaus ist die Rückzahlung für nach dem 31.03.2001 begonnene Ausbildungsabschnitte auf 10.000 Euro (einschließlich etwaiger Teilerlasse oder Nachlässe) begrenzt. Die erste monatliche Rate von mind. 105 Euro ist 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zu bezahlen. Die Raten sind für 3 Monate zusammen per Lastschrift zu entrichten. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Übersteigt das monatliche Einkommen nicht 960 Euro, kann eine Aussetzung der Rückzahlung beantragt werden. Diese Einkommensgrenze erhöht sich, wenn ein Ehepartner oder Kinder zu versorgen sind.

    Wer übernimmt die Einziehung der Rückzahlung?
    Die im Rahmen des Bafög gewährten Staatsdarlehen werden zentral vom Bundesverwaltungsamt, Eupener Str. 125, 50933 Köln eingezogen. Etwa ein halbes Jahr vor dem Rückzahlungsbeginn erhält jeder ehemalige Bafög-Empfänger einen sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid". In diesem Schreiben werden die Darlehenshöhe, die Ratenrückzahlungen und die Fälligkeitstermine festgelegt.

    Achtung: Anschriftänderungen sind bereits vor dem Einsetzen der Rückzahlungspflicht dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen.

  12. Avatar von Student
    Student

    Standard Bafög: Gibt es Möglichkeiten zum Erlass der Darlehensschuld?

    Gibt es Möglichkeiten zum Erlass der Darlehensschuld? (§ 18, 18a/b Bafög)
    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht einen Tilgungserlass für den Darlehensanteil der Förderung vor. Bedingungen sind neben einem schnellen oder erfolgreichen Studium soziale Umstände. Es können ggf. auch mehrere Erlassbedingungen zugleich geltend gemacht werden.

    Darlehenserlass ist möglich ...
    für die besten 30% der Prüflinge eines Abschluss-Jahrganges
    25% innerhalb der Förderungshöchstdauer
    20% innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
    15% innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungshöchstdauer

    für besonders Schnelle
    Wer 4 Monate früher abschließt, bekommt 2.560 Euro erlassen.
    Wer 2 Monate früher beenden kann, bekommt 1.025 Euro erlassen.

    für die Kinderbetreuung
    Die Rückzahlung wird auf Antrag für jeden Monat erlassen, in dem ein Kind unter 10 J. erzogen oder ein behindertes Kind betreut wurde.

    aus finanziellem Unvermögen
    1. Auf Antrag wird Nicht-/Geringfügig-Verdienenden das Darlehen in Höhe der für diese Zeit festgelegten Raten erlassen.
    2. Für die vollständige oder teilweise Tilgung vor der Fälligkeit werden zwischen 8% und 50,% dieses Betrages erlassen.

    auf Grund besonderer Bedingungen
    Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 Bafög genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.

    bei vorzeitiger Tilgung
    Für eine teilweise oder vollständige Tilgung vor Einsetzen der Rückzahlungsfrist bzw. während der Rückzahlungsphase werden individuelle Erlasse gewährt.

    Ist eine Freistellung möglich?
    Wer während der Rückzahlungspflicht wenig verdient, braucht auf nach Beantragung beim Bundesverwaltungsamt keine Rückzahlungen zu leisten, sofern das bereinigte Monatseinkommen im Antragsmonat die Freibeträge (Darlehensnehmer 960 Euro, Ehepartner 480 Euro, Kinder je 435 Euro) nicht übersteigt.

  13. Avatar von Student
    Student

    Standard Betrug beim Bafög-Antrag

    Betrug beim BafögAntrag
    Die Ämter für Ausbildungsförderung und das Bundesfinanzministerium machen sich mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft auf gegen unrechtmäßige Bafög-Empfänger vorzugehen. Anlass ist die Vielzahl verschwiegener Vermögenswerte der Leistungsbezieher.
    Dabei bleiben Ersttäter, die einen Schaden von unter 1.000 Euro; verursachten, in der Regel straffrei. Das Verfahren wird nach Begleichung der Schadenssumme wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dagegen können Verfahren wegen Schäden bis 2.500 Euro gegen Auflage eingestellt werden. Höhere Schäden können einen Strafbefehl oder eine Anklage nach sich ziehen. Wer bereits straffällig geworden ist oder sich nicht reumütig zeigt, kann sogar zu 90 Tagessätzen Geldstrafe (Eintrag ins Führungszeugnis) verurteilt werden!

  14. Avatar von magnum7
    magnum7

    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Hallo Tim,
    ich denke Mal, keiner hier im Forum kann Dir genau sagen ob in welcher Höhe
    du Bafög bekommst. Du solltest daher den Bafögantrag stellen und abwarten.
    Das Amt wird Dir auch nicht den Betrag schnell ausrechnen, die sind einfach
    zu sehr belastrt. Daher Antrag stellen und abwarten..

    Es gibt Bafög-Rechner im Netz, die sind aber nicht gerade sehr zuverlässig.

    magnum7

  15. Avatar von LaraM
    LaraM

    Standard Bafög-Höchstsatz

    Zitat Zitat von Student
    Hallo,
    ich bin Neustudent und möchte Bafög beantragen. Weiss Einer von
    Euch, wann man den Höchstsatz bekommt? Hängt dieser nur
    vom Einkommen meiner Eltern ab?
    Besten Dank für Eure Beiträge.

    Tim
    Hallo Student,

    der Höchstsatz für Bafög ist erhöht worden. Aktuell beträgt der BafögHöchstsatz 643 € pro Monat. Früher war der Höchstsatz etwa 580 €. Ob Du den Höchstwert bekommen kannst, hängt von vielen Faktoren ab.

    Die wichtigste Veränderung liegt nicht nur in der Erhöhung des Höchstsatzes, sondern das Du jetzt auch ein Auslandsstudium von Anfang an mit Bafög finanzieren kann.

    bye
    LaraM

  16. Avatar von ramenov
    ramenov

    Standard Bafög Höchstsatz

    Hallo Tim,

    hier eine interessante Nachricht für Dich. Jeder zweite Bafög-Empfänger erhält den
    Höchstsatz:

    Aus den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden ist abzulesen, das
    die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög-Gesetz) positive Wirkungen
    zeigen. Zum August vergangenen Jahres wurden die Elternfreibeträge sowie die Bedarfsätze
    erstmals seit 2001 wieder erhöht. Infolgedessen stieg die Zahl der Bafög-Empfänger im
    Vergleich zum Vorjahr um rund 16.000 auf 822.000.

    Beachtenwert ist ferner die Anzahl derjeniger, die den maximalen Höchstsatz
    erhielten. So kamen 52 Prozent aller Bafög-Empfänger in den Genuß einer Vollförderung!
    Gruss
    ramenov

  17. Avatar von StudiHeini
    StudiHeini

    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Wieder Interessante Neuigkeiten rund um Bafög:
    Die Bundesregierung will zum 1. Oktober 2010 das BAföG erhöhen und gleichzeitig ein
    Nationales Stipendiensystem für besonders leistungsstarke Studenten einführen.

    Der Umfang der BAföG-Erhöhung werde mit den Ländern noch zu besprechen sein.
    Einzelheiten wird noch mit den Kultusministern diskutiert.

  18. Avatar von StudiHeini
    StudiHeini

    Standard AW: Bafög Höchstsatz nur vom Einkommen der Eltern abhängig?

    Wie hoch wird der Bafög Höchstbetrag demnächst werden?

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