angenommen die Familie (Bruder, Tante, Onkel, Eltern) haben mit der Zugabe von Geldmitteln eine bessere Konditionierung gewährleistet, darf dann mit einem zuteilbaren Bausparer oder mit einem Blankodarlehen der Bausparkasse dies jeweils abgelöst werden?
Müssen Nachweise darüber erbracht werden in Richtung der Bausparkasse?
Ich habe gesehen das die Blanko Darlehen bis 30k € meistens nur Modernisierungsdarlehen sind.
Das wäre natürlich uninnig das zu benatragen und dann nix davon zu haben weil man modernisieren muss.
ja klar das geht. Das Blankodarlehen eines zuteilungsreifen Bausparvertrages bis max. 30.000 Euro basiert auf ihr Einkommen. Ihre Wohnsituation ist unerheblich.
die Wohnsituation ist unerheblich?
Angenommen ich wohne zur Miete und leihe mir Geld von Verwandschaft. "30.000 € ohne Tilgung + Zinsen"
Geld wurde für neue Küche, Sofa, Möbel usw. ausgegeben.
Dann kann ich doch nicht einfach einen Blankobausparvertrag zur Tilgung der Schulden nutzen?
Ah das ist interessant, das heißt kann ich also mit einem Vermittler der Bausparkasse einfach erzählen, das es Bestimmungsgemäß verwendet wird und die prüfen das gar nicht?
Ich verstehe die ganze Frage insgesamt nicht.....
Was soll denn sonst jemand der Mieter ist mit einem Bausparvertrag wenn er diesen nicht nutzen kann ?
Das gab es doch vor hundert Jahren schon.
Hast du eine Rolle Raufaser gekauft, den Beleg abgegeben und dann wurde das Blanko gewährt.
Stellt sich halt die Frage, wer bei den derzeitigen Niedrigzinsen das Darlehen aus einem zuteilungsreifen Baupsarvertrag nutzt ... ?
Das kann jeder stink normale Vertriebsmitarbeiter der Bausparkasse unterzeichnen.
Jeder freie Vermittler dieser kasse..... Also nix mit Kompetenz.
Jeder Hansel kann das, nicht nur Du.
Ich mag das nur nicht wenn man sich so aufbläßt.....
Deine Worte:
Das kommt auf die Kompetenzen des Mitarbeiters an
Hiermit versuchst du deiner stink normalen ausbildung zum Bankkaufmann eine besondere Note zu verleihen.
Was es aber nichts ist, ist nichts anderes als Maurer Tischler Gärtner oder sonst was....
Das kannst du so sehen, aber Bankkaufmann zu sein befähigt nicht dazu, die Verwendung nachweisen zu können, von Gärtnern und Maurern (da nicht berufnah) mal ganz zu schweigen.
Du hast von der Materie keine Ahnung, blusterst dich leider auf und lässt keine Nettiquette erkennen. Ich verstehe nicht, warum dir das so viel gibt und es immer wieder darauf ankommen lässt.
Noch mal, lass es dir doch nett erklären und begründen und unterstelle doch nicht immer das negative, hier bezüglich ich würde mich aufblasen.
Es kann keine anderen Antworten geben als die getätigten, will man sachlich und helfend argumentieren:
1) Er muss von der Bausparkasse die Legitimation haben, die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen zu dürfen!
2) Das kommt auf die Kompetenzen des Mitarbeiters an (der ich von der Bausparkasse noch nicht mal bin, aber die Kompetenz und Legitimition dazu trotzdem habe)
3) Der Vermittler und Einreicher weist mit seiner entsprechenden Legitimation die Verwendung nach.
Ich kenne das Vorgehen bei der Zusammenarbeit LBS/Sparkasse nicht im Detail und möglicherweise mag das dort "jeder Schalterangestellte" unterzeichnen dürfen. Was ich ganz sicher weiß, ist dass inzwischen der Berater, der den Verwendungszweck bestätigt, persönlich dafür haftet, dass eine wohnungswirtschaftliche Verwendung auch in der Realität stattgefunden hat. Sprich, der Unterzeichner müsste dann ggf. Regreßforderungen bezahlen.
Dies wird - anders, als vielleicht noch vor 5-10 Jahre, übrigens immer schärfer und konkreter auch von den Bausparkassen überprüft und konrolliert, bei einem Betrag über 20.000 € gibt es auch schon Bausparkassen, die sich vorbehalten, vor Auszahlung Rechnungen sich vorlegen zu lassen. Ich persönlich handhabe das inzwischen durchaus rigoroser und sage das den Kunden auch klipp und klar, dass eine wohnwirtschaftliche Verwendung überwiegend gegeben sein muss.
Im übrigen - lieber Hausbauwest - welche Kondition wird wohl der Kunde bei einer Bank aktuell in der Niedrigzinsphase für ein Blankodarlehen über 30.000 € erhalten, welche Kondition mit Beleihung im Nachrang ??