gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?

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  1. Avatar von viktor
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    Standard gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?

    Angenommen hat sich ein ehepaar die gütertrennung vereinbart.

    können diese ehepartner steuerlich trotzdem die zusammenveranlagung beantragen, ohne zuvor auf die gütertrennungvereinbarung zu verzichten bzw diese rückgängig zu machen ?

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: gütertrennung = steuerlich getrennte Veranlagung ?

    Der Güterstand ist allein eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung. Das hat mit der Steuer erst gar nichts zu tun.

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